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Das infolge jahrelanger vorbehaltloser Mietzahlung verwirkte Mietminderungsrecht des Mieters lebt insoweit wieder auf, als der Vermieter die Beseitigung der Mängel verspricht, dem jedoch keine Folge leistet (AG München 452 C 11234/03 WM 2004, 90).
Lärm- und Geruchsbelästigungen, die durch den Betrieb eines nahe gelegenen Supermarktes verursacht werden, können eine Mietminderung begründen (AG Gifthorn 33 C 426/00 (VII) WM 2002, 215).
Graffiti-Sprühereien, die die nutzung der Mieträume zum vertraglich vereinbarten Zweck (hier: Tierarztpraxis) nicht erheblich beeinträchtigen, berechtigen den Mieter nicht zur Mietminderung (AG Leipzig 49 C 5267/00 WM 2001, 237).
Die Entziehung des Mitbenutzungsrechts an Waschküche, Trockenspeicher und
Garten berechtigt den Mieter zur Mietminderung (AG Köln 218 C 138/00 WM 2000, 691).
Unbenutzbarkeit der
Badewanne 20% Mietminderung (AG Goslar Az.: 8 C 716/72)
Defekter Badewannenabfluss: 3 Prozent Mietminderung (AG Schöneberg 5 C 72/90 GE 91, 172)
Die Beschränkung der Mitbenutzbarkeit der Badewanne auf wenige Stunden freitags und samstags: 23 Prozent Mietminderung (AG Helmstedt 3C 672/86 WM 89, 564).
Dusche funktioniert nicht 16e-17% Mietminderung (AG Köln Az.: 221 C 85/86).
Heizungsausfall im Oktober 20% (AG Berlin-Spandau Az.: 3 C 209/81)
Heizungsausfall während der Wintermonate 50% Mietminderung (LG Bonn Az.: 6 S 396/81)
Bei eingeschränkter Nutzungsmöglichkeit des Kellers 5% Mietminderung (AG Hannover Az.: 548 C 10867/85)
Postzustellungwegen fehlenden Briefkastens unmöglich 3% Mietminderung (AG Hamburg Az.: 40 C 305/73)
Schimmel in zwei Zimmern, Küche und WC 15% Mietminderung (AL München I Az.: 15 S 7066/85)
Eine Braunverfärbung des Trinkwassers, die erst dann nachlässt, wenn das Wasser eine ganze Weile gelaufen ist, stellt einen wesentlichen Mangel dar, der den Mieter zur Mietminderung berechtigt (AG Köln 213 C 270/97 WM 2000, 34).
Wird der Mieter durch den Einwurf in Recycling-Sammelcontainer oder auch durch Besucher eines Biergartens in seiner Ruhe gestört, kann er die Miete mindern, wenn diese Beeinträchtigungen nicht als ortsüblich anzusehen sind (AG Rudolfstadt 1 C 914/98 WM 2000, 19).
Wird durch einen Balkonanbau der Ausblick aus Fenstern der darunter liegenden Wohnung beschränkt, ist der betroffene Mieter zur Mietminderung berechtigt (AG Hamburg-Wandsbek 716A C 265/01 WM 2002, 486).
Entstehen durch das Öffnen und Schließen eines Metallhoftores Geräusche, die die zulässigen Grenzwerte in der Mietwohnung überschreiten, liegt darin ein Wohnungsmangel, der zur Mietminderung berechtigt (AG Köln 214 C 437/00 WM 2002, 695).
Schon eine geringe Belastung der Raumluft mit Lösungsmitteln kann eine Mietminderung begründen (AG Torgau 1 C 0604/01 WM 2003, 316).
Treten im Hof eines Hauses Ratten auf, ist der Mieter berechtigt, die Miete um 10 % zu mindern (AG Aachen 5 C 5/00, WM 2000, 379).
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