Heizung kaputt - kaltes Wasser: Ab wann Mietminderung?

Hallo,
jetzt ist schon zum vierten mal innerhalb von 2 Monaten die Heizung kaputt und wir haben auch kein warmes Wasser. Was kann ich machen? Ab wann kann ich mit Mietminderung drohen? Ich finde es nämlich gar nicht lustig bei diesem kalten und nassen Wetter mit kaltem Wasser zu duschen..... :angry:
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Tipp von Bernhard aus der Redaktion:

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HILFE!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Jetzt kam gerade der Vermieter und meinte, er würde niemanden erreichen. Die Heizung würde erst am MONTAG repariert werden!!!!!!!!! Was kann ich machen?
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Zitat (Kerstin @ 07.05.2005 - 17:29:43)
HILFE!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Jetzt kam gerade der Vermieter und meinte, er würde niemanden erreichen. Die Heizung würde erst am MONTAG repariert werden!!!!!!!!! Was kann ich machen?

Der "ONKEL" hat ja wohl eine Knall :angry: Wie kann mann bei diesem wetter jemand ein wochen ende ohne heizung sitzten lassen :labern:

Der soll einen "NOTDIENST" anrufen die Pfeife :ph34r:

Mfg Francis ;)

Ps. was ist das für eine heizung Oel? Gas? Elektro?
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Hallo,
ist eine Ölheizung. Hab mich eben noch mal beschwert. Er will es versuchen..... Angeblich ist die Heizungsanlage zu kompliziert für den durchschnittlichen Heizungsmonteur und seine Stammmonteur kann er nicht erreichen. Er würde ja auch im kalten sitzen..... :angry:
Kerstin
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Super ausrede :wacko: :wacko:

Vieleicht muss ja nur die Photozelle mal gereinigt werden!!
Oder
Mal eine neu Einspritz düse eingebaut werden
Oder
Die vorfilter neu rein oder überprüfen :pfeifen:

Sage mir bitte mal was es war :lol:

Ich tippe eins Davon ist es

Mfg Francis ;)
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Lieber Francis,
wenn er mir erzählt was er war, schreib ich es dir.
Sonnige Grüße aus dem Schwarzwald (okay, es regnet auch bei uns, ab 700m kann es Schnee geben)
Kerstin
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Von der Seite www.mieturteile.de

Das infolge jahrelanger vorbehaltloser Mietzahlung verwirkte Mietminderungsrecht des Mieters lebt insoweit wieder auf, als der Vermieter die Beseitigung der Mängel verspricht, dem jedoch keine Folge leistet (AG München 452 C 11234/03 WM 2004, 90).

Lärm- und Geruchsbelästigungen, die durch den Betrieb eines nahe gelegenen Supermarktes verursacht werden, können eine Mietminderung begründen (AG Gifthorn 33 C 426/00 (VII) WM 2002, 215).

Graffiti-Sprühereien, die die nutzung der Mieträume zum vertraglich vereinbarten Zweck (hier: Tierarztpraxis) nicht erheblich beeinträchtigen, berechtigen den Mieter nicht zur Mietminderung (AG Leipzig 49 C 5267/00 WM 2001, 237).

Die Entziehung des Mitbenutzungsrechts an Waschküche, Trockenspeicher und Garten berechtigt den Mieter zur Mietminderung (AG Köln 218 C 138/00 WM 2000, 691).

Unbenutzbarkeit der Badewanne 20% Mietminderung (AG Goslar Az.: 8 C 716/72)
Defekter Badewannenabfluss: 3 Prozent Mietminderung (AG Schöneberg 5 C 72/90 GE 91, 172)
Die Beschränkung der Mitbenutzbarkeit der Badewanne auf wenige Stunden freitags und samstags: 23 Prozent Mietminderung (AG Helmstedt 3C 672/86 WM 89, 564).

Dusche funktioniert nicht 16e-17% Mietminderung (AG Köln Az.: 221 C 85/86).

Heizungsausfall im Oktober 20% (AG Berlin-Spandau Az.: 3 C 209/81)
Heizungsausfall während der Wintermonate 50% Mietminderung (LG Bonn Az.: 6 S 396/81)

Bei eingeschränkter Nutzungsmöglichkeit des Kellers 5% Mietminderung (AG Hannover Az.: 548 C 10867/85)

Postzustellungwegen fehlenden Briefkastens unmöglich 3% Mietminderung (AG Hamburg Az.: 40 C 305/73)

Schimmel in zwei Zimmern, Küche und WC 15% Mietminderung (AL München I Az.: 15 S 7066/85)

Eine Braunverfärbung des Trinkwassers, die erst dann nachlässt, wenn das Wasser eine ganze Weile gelaufen ist, stellt einen wesentlichen Mangel dar, der den Mieter zur Mietminderung berechtigt (AG Köln 213 C 270/97 WM 2000, 34).

Wird der Mieter durch den Einwurf in Recycling-Sammelcontainer oder auch durch Besucher eines Biergartens in seiner Ruhe gestört, kann er die Miete mindern, wenn diese Beeinträchtigungen nicht als ortsüblich anzusehen sind (AG Rudolfstadt 1 C 914/98 WM 2000, 19).

Wird durch einen Balkonanbau der Ausblick aus Fenstern der darunter liegenden Wohnung beschränkt, ist der betroffene Mieter zur Mietminderung berechtigt (AG Hamburg-Wandsbek 716A C 265/01 WM 2002, 486).

Entstehen durch das Öffnen und Schließen eines Metallhoftores Geräusche, die die zulässigen Grenzwerte in der Mietwohnung überschreiten, liegt darin ein Wohnungsmangel, der zur Mietminderung berechtigt (AG Köln 214 C 437/00 WM 2002, 695).

Schon eine geringe Belastung der Raumluft mit Lösungsmitteln kann eine Mietminderung begründen (AG Torgau 1 C 0604/01 WM 2003, 316).

Treten im Hof eines Hauses Ratten auf, ist der Mieter berechtigt, die Miete um 10 % zu mindern (AG Aachen 5 C 5/00, WM 2000, 379).

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