Hallo zusammen,
ich bin momentan auf der Suche nach Rat. Wir wohnen in einer Doppelhaushälfte, die andere Hälfte ist an andere Mieter vermietet, der Vermieter selbst wohnt in einem separaten Haus aber auf dem gleichen Grundstück.
Nun ist es so, dass die Mieter aus der anderen Hälfte jeden Freitag auf ihrer Terasse / im Garten vor ihrem Schuppen eine "Party" feiern. Eigentlich sitzen sie nur bei lauter Musik da und betrinken sich.
Soweit ich weiß, kann ich den Vermieter darum bitten, dass er sich darum kümmert, dies einzuschränken. Allerdings sitzt er selbst jedesmal dabei. Mir ist es zu mühsam, jeden Freitag Abend um kurz nach zehn raus zu gehen und auf die Nachtruhe zu bestehen, kann ich hier nicht rechtliche Mittel geltend machen? Zum Beispiel eine Mietminderung? Oder kann es irgendein Problem geben, da ich selbst mit auf dem Grundstück wohne, welches den Lärm verursacht?
Generell würden wir auch gerne den Mietvertrag kündigen und umziehen, da wir vom Vermieter ständig schikaniert werden. Leider kommen wir da wohl in den nächsten zwei Jahren nicht raus (da der Vertrag insgesamt über fünf Jahre geht), ist das überhaupt zulässig?
Wie unsere Nachbarn auch, haben wir eine Terasse mit Tor im Zaun vor unserer Küche. Unser Vermieter kam letztens durch dieses Tor und stand auf einmal in unserer Küchentür. Ich bin der Meinung, dass er so wie alle Besucher die Klingel vorne an der Haustür zu benutzen hat. Würde das ausreichen um eine fristlose Kündigung des Mietvertrags durch zu setzen? Also er stand nicht im Haus, aber auf der Türschwelle und er hat ungefragt unsere Terasse betreten. Unser Verhältnis ist, wie man wahrscheinlich rauslesen kann, nicht so eng, als dass ich das im Rahmen einer guten Nachbarschaft akzeptieren kann.
Oder kann ich ihn zumindest "abmahnen" in Zukunft die Klingel an der Haustür zu benutzen wenn er etwas will?
Wäre sehr schön, wenn hier jemand mir einen Rat geben könnte.
Besten Dank im Voraus ;)
D.
Bearbeitet von Zemus am 28.07.2012 13:47:36
ich bin momentan auf der Suche nach Rat. Wir wohnen in einer Doppelhaushälfte, die andere Hälfte ist an andere Mieter vermietet, der Vermieter selbst wohnt in einem separaten Haus aber auf dem gleichen Grundstück.
Nun ist es so, dass die Mieter aus der anderen Hälfte jeden Freitag auf ihrer Terasse / im Garten vor ihrem Schuppen eine "Party" feiern. Eigentlich sitzen sie nur bei lauter Musik da und betrinken sich.
Soweit ich weiß, kann ich den Vermieter darum bitten, dass er sich darum kümmert, dies einzuschränken. Allerdings sitzt er selbst jedesmal dabei. Mir ist es zu mühsam, jeden Freitag Abend um kurz nach zehn raus zu gehen und auf die Nachtruhe zu bestehen, kann ich hier nicht rechtliche Mittel geltend machen? Zum Beispiel eine Mietminderung? Oder kann es irgendein Problem geben, da ich selbst mit auf dem Grundstück wohne, welches den Lärm verursacht?
Generell würden wir auch gerne den Mietvertrag kündigen und umziehen, da wir vom Vermieter ständig schikaniert werden. Leider kommen wir da wohl in den nächsten zwei Jahren nicht raus (da der Vertrag insgesamt über fünf Jahre geht), ist das überhaupt zulässig?
Wie unsere Nachbarn auch, haben wir eine Terasse mit Tor im Zaun vor unserer Küche. Unser Vermieter kam letztens durch dieses Tor und stand auf einmal in unserer Küchentür. Ich bin der Meinung, dass er so wie alle Besucher die Klingel vorne an der Haustür zu benutzen hat. Würde das ausreichen um eine fristlose Kündigung des Mietvertrags durch zu setzen? Also er stand nicht im Haus, aber auf der Türschwelle und er hat ungefragt unsere Terasse betreten. Unser Verhältnis ist, wie man wahrscheinlich rauslesen kann, nicht so eng, als dass ich das im Rahmen einer guten Nachbarschaft akzeptieren kann.
Oder kann ich ihn zumindest "abmahnen" in Zukunft die Klingel an der Haustür zu benutzen wenn er etwas will?
Wäre sehr schön, wenn hier jemand mir einen Rat geben könnte.
Besten Dank im Voraus ;)
D.
Bearbeitet von Zemus am 28.07.2012 13:47:36