Mietminderung

In: Wohnen
Hallo miteinander,

kann ich eine Mietminderung aufgrund eines neuen Nachbarhauses geltend machen?

Als ich vor 6 Jahren in diese Wohnung zog war neben unserem Haus eine wunderschöne Wiese mit Blumen im Sommer und manchmal grasenden Pferden. Für das Wohnzimmer und das Kinderzimmer sind die Fenster zu dieser Wiese die einzige Lichtquelle. Doch nun wird dort ein Haus gebaut, ein großes Mehrfamilienhaus, das mir eineseits das Licht und die Sonneneinstrahlung (also auch Wärme, und wichtig für meine Zimmerpflanzen) und andereseits die schöne Aussicht nimmt! Schau ich jetzt aus dem Fenster, blicke ich auf einen Betonblock! Zudem scheint das Haus auf dieser Seite auch noch rieseige Fenster zu bekommen, wodurch meine Privatsphäre quasi gestört wird! Die zukünftigen Bewohner können mir hier super rein gucken! Um dies zu verhindern zog ich bei den Bauarbeitern schon die Vorhänge zu, was mir aber nochmal mehr Licht in meinem Wohnraum raubt.
Weiß jemand ob diese Gründe für eine Mietminderung reichen?
Vielen Dank schonmal!!!
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Tipp von Bernhard aus der Redaktion:

Verdunkelungsvorhänge wären für dein Problem ideal, da sie sowohl deine Privatsphäre schützen als auch die Lichtdurchlässigkeit regulieren können. Sie helfen dir, den unerwünschten Blicken der Nachbarn vorzubeugen und gleichzeitig die Raumhelligkeit nach deinen Wünschen anzupassen.

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Hallo reg :blumen:

Ich glaube kaum, dass Du Mietminderung geltend machen kannst. Überall gibt es Grundstücke, die erschlossen sind und irgendwann mal bebaut werden. Da ist es egal, ob auf dem Nachbargrundstück schon ein Haus steht oder nicht.

Da hast Du leider Pech gehabt und Deine Zimmerpflanzen ebenfalls. ;)
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Hallo, @reg: falls Du im Mieterbund bist, oder eine Rechtsschutzversicherung mit eingeschlossenem Mietrechtsschutz hast, wird man Dir dahingehend entsprechend genauere Auskunft erteilen können.

Soweit mir bekannt ist, gibt es jedoch keine "Unverbaubarkeit der Aussicht" als Rechtsanspruch sowohl im Mietverhältnis, als auch bei Bauherren im Eigentum mehr.- Dann müßten z.B. hier bei uns der Gegend wohl über Dreiviertel der Neubauten abgerissen werden, bzw. dürften garnicht erst fertiggestellt werden.- Enge Auflagen gibt es da wohl nur noch in Naturschutzgebieten, bzw,. daran angrenzenden Gebieten.

Als WIR z.B. 1987 hier in's Haus einzogen, gab's rundum keine einzige Ofen-/Kaminfeuerung mehr.- Inzwischen hat aber fast jeder Nachbar wieder einen Holz-/Kohleofen im Betrieb.- Was MIR erhebliche gesundheitliche Beschwerden verursacht.- Dagegen kommt man jedoch absolut nicht an.- Solange Alles legal gebaut oder angebracht wurde, muß man das hinnehmen.

Gruß...IsiLangmut
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hallo reg, :blumen:

da wirst du kaum was machen können. wenn der bebauungsplan das vorsieht - und davon geh ich mal aus - kannst du nicht mal als eigentümer was dran machen. und als mieter schon gar nicht.....
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Vielen lieben Dank für die Antworten! :blumen:
Sicher, abreißen lassen kann cih das Haus leider nciht, aber ich dachte vielleicht kann ich was an meiner Miete machen da es hier jetzt relativ dunkel ist, die Wohnqualität also gesunken ist! Das Geld ist diese Wohnung nciht mehr Wert! :labern:
Im Mieterbund bin ich nciht, aber meine Nachbarin glaub ich, die auch ein Fenster auf dieser Seite hat. Meine Rechtschutzversicherung muss ich mir ncohmal durchlesen, danke! :)
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Hi reg :blumen:

Die Baubehörde wird die Baugenehmigung für das Gebäude erteilt haben. Da hast Du keine Chance auf Mietminderung.

Na klar ist es ärgerlich, wenn man jahrelang einen super schönen Ausblick hatte und er wird jetzt zugebaut.

Tut mir leid für Dich. :trösten:
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Wir sind hier kein Forum für Rechtsberatung.

Verbindlichen und belastbaren Rat bekommst du ausschließlich bei der Anwaltschaft und dem Mieterschutzbund. Bitte wende dich dort hin, denn wir sind hier Laien und selbst wenn "Professionelle" unter uns wären, dann würden sie dir hier keinen Rat geben, da man nur auf Grund ein paar Postings den ganzen Hintergrund und alle Umstände nicht klären kann.

Ich mach hier zu....
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