Hallo - ich wohne in einem drei Parteienhaus inkl. gemeinsamer Gartennutzung - nun ist der Garten nur eingeschränkt nutzbar, da ein, starker abgebrochener Ast einer Kiefer, ca. 20 cm im Durchmesser - auf das Grundstück ragt und droht herab zu stürzen - er hängt an einem seidenen Fasen in ca. 8m Höhe - ist das ein Grund die Miete zu mindern, und wenn ja um wieviel ?? Danke für eure Hilfe
Mietminderung möglich ?
In: Wohnen
Tipp von Bernhard aus der Redaktion:
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Zuerst einmal ist das kein Grund, die Miete zu mindern, falls das hier überhaupt in Frage kommen kann.
Es ist wichtig, den Haus- und Baum-Besitzer schriftlich und unter kurzer Fristsetzung aufzufordern, den gefährlich lockeren Ast am Baum zu entfernen, damit die Gartennutzung wieder gefahrlos möglich ist.
Während der Zeit des Fristlaufs solltet Ihr Euch als Mietergemeinschaft entweder beim Mieterverein oder bei einem Anwalt, der sich mit dem Mietrecht auskennt, darüber informieren, wie die weitere Vorgehensweise sein kann, falls der Vermieter nicht auf die Fristsetzung reagieren sollte.
Einfach so und ohne Ankündigung die Miete mindern, kann sehr schnell zum Bumerang werden. Also lieber nicht gleich so aggressiv reagieren!
Bearbeitet von Brandy am 20.03.2019 15:50:27
Es ist wichtig, den Haus- und Baum-Besitzer schriftlich und unter kurzer Fristsetzung aufzufordern, den gefährlich lockeren Ast am Baum zu entfernen, damit die Gartennutzung wieder gefahrlos möglich ist.
Während der Zeit des Fristlaufs solltet Ihr Euch als Mietergemeinschaft entweder beim Mieterverein oder bei einem Anwalt, der sich mit dem Mietrecht auskennt, darüber informieren, wie die weitere Vorgehensweise sein kann, falls der Vermieter nicht auf die Fristsetzung reagieren sollte.
Einfach so und ohne Ankündigung die Miete mindern, kann sehr schnell zum Bumerang werden. Also lieber nicht gleich so aggressiv reagieren!
Bearbeitet von Brandy am 20.03.2019 15:50:27
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Wegen eines lockeren Astes kannst du nicht die Miete mindern.
Da muss der Baum-Besitzer unter Fristsetzung informiert werden, das er schnelle Abhilfe schafft.
Bevor eine Mietminderung vorgenommen werden kann, muss erst die Höhe der Beeinträchtigung geprüft werden und eine nicht vorhandene Gartennutzung dürfte zu dieser Jahreszeit nicht zu einer hohen Mietminderung führen, falls überhaupt eine Minderung stattfinden kann.
Da muss der Baum-Besitzer unter Fristsetzung informiert werden, das er schnelle Abhilfe schafft.
Bevor eine Mietminderung vorgenommen werden kann, muss erst die Höhe der Beeinträchtigung geprüft werden und eine nicht vorhandene Gartennutzung dürfte zu dieser Jahreszeit nicht zu einer hohen Mietminderung führen, falls überhaupt eine Minderung stattfinden kann.
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Zitat (gingko09 @ 20.03.2019 15:17:25)Hallo - ich wohne in einem drei Parteienhaus inkl. gemeinsamer Gartennutzung - nun ist der Garten nur eingeschränkt nutzbar, da ein, starker abgebrochener Ast einer Kiefer, ca. 20 cm im Durchmesser - auf das Grundstück ragt und droht herab zu stürzen - er hängt an einem seidenen Fasen in ca. 8m Höhe - ist das ein Grund die Miete zu mindern, und wenn ja um wieviel ?? Danke für eure Hilfe
Vielleicht ist auch deine H- Milch wegen dem Kieferast sauer gewurden :hihi: :lol:
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Zitat (gingko09 @ 20.03.2019 15:17:25)... da ein, starker abgebrochener Ast einer Kiefer, ca. 20 cm im Durchmesser - auf das Grundstück ragt und droht herab zu stürzen ...
Also: Das Thema Mietminderung würde ich in diesem Zusammenhang erst gar nicht erwägen. Begründung: Eine Mietminderung setzt nicht nur eine erhebliche Einschränkung in der Nutzung des gemieteten Gegenstands voraus - welche erstmal anderweitig zur Behebung angemahnt werden muss. Sie ist auch ein willkommener Anlass, ein Mietverhältnis unschön zu beenden. Sprich: Dieses Druckmittel ist quasi die letzte Instanz, ehe man sich vor dem Kadi trifft. In diesem Fall hielte ich das für nicht angemessen. Doch das ist meine persönliche Meinung.
Es geht aus Deinem Post nicht einwandfrei hervor, WO der Baum steht, dessen Ast "auf halb acht hängt". Gehört der Baum zum Grundstück, dann muss der Vermieter umgehend über diesen Umstand informiert und um Abhilfe ersucht werden. Selber machen - also Ast absägen - würde ich tunlichst sein lassen. Gehört der Baum aber zum Nachbargrundstück, dann ist das Angelegenheit des Nachbarn.
Fazit: Wenn Du ohnehin ausziehen willst, dann mache ruhig Randale. Wenn Dir an einem angenehmen Mietverhältnis gelegen ist, dann befleißige Dich eines angemessenen Verhaltens.
Grüßle,
Egeria
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Also ich kann verstehen, dass bei dem Thema Gartennutzung im Frühling Frust aufkommt, wenn es einen nach draußen zieht und man den Garten nicht nutzen kann. Ich würde aber dennoch dazu raten nicht gleich die ganz harten Geschütze aufzufahren, sich an den Mieterschutzbund zu wenden, halte ich auch für eine gute Idee. Die haben normalerweise schon alle möglichen und unmöglichen Fälle gesehen und können euch beratend zur Seite stehen. Ich halte euch die Daumen, dass so rasch eine gute Lösung gefunden werden kann!
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