Mietminderung

In: Wohnen
Hallöle liebe "Muttis",

ich hab vor 3 Monaten meine neue Wohnung bezogen und muss sagen ich finde sie super.
Bis auf einen Mangel: Der Balkon, wegen dem ich mich auch mit für die Whnung entschieden habe, ist kaum bis gar nicht zu gebrauchen, weil jetzt schräg unter meinem Balkon ein neuer Asiatischer-Imbiss aufgemacht, dessen Abluft jetzt immer zu mir hochweht..

Kurz gesagt: auf meinem Balkon riecht es fast täglich nach Reispfanne. Eigentlich hab ich nix gegen asiatisches Essen aber so auf die Dauer regt einen das auf und verdirbt einem die Lust am draußen sitzen.

Ich hab auch schon mit den Nachbarn gesprochen und die meinten, dass es sie auch stört.

So nun zur Frage: hatte hier jemand von euch schonmal mit Vermietern, zwecks Mietminderung zu tun?
Wie stehen meine Chancen?

Danke schonmal im vorraus smile.gif

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Hilfreichste Antwort
Ich würde auch zuerst die Hausverwaltung einschalten, wenn alles nichts hilft, würde ich mich ans Ordnungsamt wenden. Das Amt müsste dem Imbiss dann Auflagen wegen der Abluft erteilen.
Wobei ganz wird sich der "Duft" nicht vermeiden lassen, denn wo gekocht wird, kann es nicht nach Rosen riechen.
Aber die Abluft des gesamten Imbisses einfach nur nach draußen leiten dürfte eigentlich nicht erlaubt sein.
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Puh, ob das Erfolg hat, kann ich nicht sagen. Aber sprich dich mal sachlich mit der Hausverwaltung. mal sehen was die sagen, ansonsten muss vllt auch der Imbiss was an seiner belüftung tun.

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Ich würde auch zuerst die Hausverwaltung einschalten, wenn alles nichts hilft, würde ich mich ans Ordnungsamt wenden. Das Amt müsste dem Imbiss dann Auflagen wegen der Abluft erteilen.
Wobei ganz wird sich der "Duft" nicht vermeiden lassen, denn wo gekocht wird, kann es nicht nach Rosen riechen.
Aber die Abluft des gesamten Imbisses einfach nur nach draußen leiten dürfte eigentlich nicht erlaubt sein.

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Hi sophichen,

ja hatte ich vor. Ich wollte nur vorher mal rum fragen, was ich sol erwarten kann von der Hausverwaltung und so.

Auf http://www.mietminderung.net/balkon/#So_ho...aren_Balkon_aus steht, das man bis zu 15% bekommt...

Auf http://www.iv-mieterschutz.de/mietrecht/re...inderungshoehe/ steht was von 5-10% abhängig von der Größe des Balkons...

Auf http://mietminderungstabelle.de/Mietminder...rie.Balkon.html stehen 100 verschiedene Angaben (von 0% - 5%)

Ich wollte halt mal so in die Community reinhören, was vielleicht andere Leute für Erfahrungen gemacht haben (vielleicht sogar aus berlin)

Weil ich da beim Vermieter nicht komplett uninformiert ankommen wollte biggrin.gif

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Zitat (Kampfente, 21.10.2016)
Ich würde auch zuerst die Hausverwaltung einschalten, wenn alles nichts hilft, würde ich mich ans Ordnungsamt wenden. Das Amt müsste dem Imbiss dann Auflagen wegen der Abluft erteilen.
Wobei ganz wird sich der "Duft" nicht vermeiden lassen, denn wo gekocht wird, kann es nicht nach Rosen riechen.
Aber die Abluft des gesamten Imbisses einfach nur nach draußen leiten dürfte eigentlich nicht erlaubt sein.

hi kampfente.

das mit der hausverwaltung ist ein guter tipp.
und mit ordnungsamt muss ich mal gucken in berlin dry.gif

es duftet leider nicht wirklich biggrin.gif
riecht eher so nach gammeliger küchenluft halt biggrin.gif
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Was bringt Dir die Mietminderung, wenn Du wegen des Gestanks trotzdem den Balkon nicht nutzen kannst - wegen dem Du die Wohnung doch überhaupt genommen hast?

Ich würde mir eine andere Wohnung suchen.

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Zitat (viertelvorsieben, 21.10.2016)
Was bringt Dir die Mietminderung, wenn Du wegen des Gestanks trotzdem den Balkon nicht nutzen kannst - wegen dem Du die Wohnung doch überhaupt genommen hast?

Ich würde mir eine andere Wohnung suchen.

Ich bin definitiv auf der Suche nach einer neuen Wohnung.
Aber in Berlin ist das nicht die einfachste Angelegenheit...
Wenn ich eine Mietminderung erwirken könnte, würde ich mich nicht so schlecht fühlen hier noch ein paar Monate zu wohnen während ich mich nach neuen Wohnungen umgucke... tongue.gif

Bearbeitet von unbe. am 21.10.2016 14:05:26
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Wenn Du die Miete mindern willst, so erkundige Dich sehr sorgfältig, was Du dabei zwingend zu beachten hast. Du kannst das nicht einfach so machen, weil die Gerüche bei Dir in die Wohnung aufsteigen. Wie schon geschrieben, muß erst mal die Hausverwaltung informiert werden, die wiederum müssen den Imbisspächter auf das Geruchsproblem hinweisen und um Abhilfe ersuchen. Der Imbissbetreiber oder vielleicht sogar der Verpächter selbst müssen dann für einen entsprechenden Abluftkamin bis über das Dach hinaus sorgen. Wird dies nicht innerhalb einer bestimmten Frist veranlaßt, kannst Du bzw. am besten ein Anwalt, die Hausverwaltung mit dem HInweis auf eine mögliche Mietminderung anschreiben. Ein Anwalt weiß auch, wie hoch die Mietminderung in Deinem Fall sein kann.
Die einbehaltene Miete muß übrigens auf ein gesondertes Konto eingezahlt werden, Du darfst sie nicht einfach behalten und dieses "eingesparte" Geld dann anderweitig ausgeben.
Du siehst also, so einfach ist das nicht mit der Mietminderung. Bevor Du was falsch machst und der Vermieter Dir dann Ärger zu machen versucht, frage lieber jemanden, der sich wirklich genau auskennt.

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Zitat (unbe., 21.10.2016)
Ich bin definitiv auf der Suche nach einer neuen Wohnung.
Aber in Berlin ist das nicht die einfachste Angelegenheit...
Wenn ich eine Mietminderung erwirken könnte, würde ich mich nicht so schlecht fühlen hier noch ein paar Monate zu wohnen während ich mich nach neuen Wohnungen umgucke... tongue.gif

Sehe ich auch so. Das gesparte Geld könntest du dann für den Umzug nutzen. Viel Glück
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Ah... Bevor du die gesparten Kröten fröhlich ausgibst, ein kleiner (leidvoller) Erfahrungsbericht...

Ich habe auch mal die Miete gemindert, ich meine es wären irgendwas um 10% gewesen. Das ging dann vors Gericht und das Gericht gab mir teilweise recht, ich hätte aber nur um 8% mindern dürfen. Die anderen 2% musste ich mit Zinsen zurück zahlen. Es ging nicht um Welt bewegende Beträge, aber damals als Studentin haben mich die zweihundert noch was Euro echt ins rotieren gebracht.

Also das geänderte Geld lieber erst mal an die Seite packen, bis alles klar ist und sich dann entweder über mehr Kohle freuen oder nicht wegen einer Nachzahlung ins Schwitzen kommen.

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Die Mietminderung ist leider ausgeschlossen, wenn ein Mangel an der Mietsache bei Vertragsschluss bekannt war.

Darum heißt es ja, schau Dir das Umfeld Deiner neuen Wohnung genau an.
Anders ist es, wenn eine Kneipe in`s Haus kommt, wenn Du bereits darin wohnst.

Bearbeitet von Rumburak am 21.10.2016 19:13:35

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würde mich beim mieterverein informieren.

wenn du eh umziehen willst, dann los und ertrage es solange noch.

man sieht doch oft diese silberen langen rohre an gebäuden, dsa sind so abzüge, die gerüche überm haus erst rauslassen, sowas könnten die ja einbauen..........

ich rieche hier täglich mehrfach den zigarettenrauch von diversen nachbarn... der kommt beim lüften auch IN die räume rein... und nachts auch, wenn ich beim kipp-fenster schlafe, ich wache dann direkt auf und muß husten.

da es eigentümer - RH sind, und männe auch raucht..... MUSS Ich es ertragen............ leider

lg

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Zitat (Rumburak, 21.10.2016)
Die Mietminderung ist leider ausgeschlossen, wenn ein Mangel an der Mietsache bei Vertragsschluss bekannt war.

Darum heißt es ja, schau Dir das Umfeld Deiner neuen Wohnung genau an.
Anders ist es, wenn eine Kneipe in`s Haus kommt, wenn Du bereits darin wohnst.

Er schrieb ja, dass der Imbiss erst nach seinem Einzug dort eröffnete.

Bearbeitet von wasweißich am 23.10.2016 11:12:37
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Am allerbesten,Du informierst Dich bei einem Mieterverein.Dort musst Du zwar erstmal Mitglied sein,aber die verfügen über genügend Grundwissen und können Dich fachlich beraten.Hast Du nämlich die in der "Hinterhand" reagiert der/die Vermieter/in ganz anders.
Wünsche Dir viel Glück.

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Eine Mietminderung muss vorher dem Vermieter mitgeteilt werden.

Um zu erfahren, inwieweit die Miete gekürzt werden kann und ob es in deiner Sache auch gerechtfertigt ist, würde ich beim Deutschen Mietverein nachfragen. (kann sein das Auskünfte nur für Mitglieder erteilt werden)
Falls du kein Mitglied bist, vielleicht ist jemand in deinem Familien,Freundes oder Bekanntenkreis im DMB Mitglied.

Wenn es die anderen Nachbarn auch stört, setzt euch doch zusammen und sammelt Unterschriften, die ihr dann dem Vermieter überreicht.

Ob es was bringt?? Was soll der Imbissbetreiber deiner Meinung nach tun?

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Sollte ein Abzugskamin, der über das Dach hinausragt, bereits vorhanden sein, was ich wohl vermute, weil sonst die Genehmigung für den Imbissbetrieb nicht dauerhaft erteilt worden wäre, wirst Du kaum die Chance auf eine Mietminderung haben. Entweder Du selbst oder die Hausverwaltung können den Imbissbetreiber allenfalls darum bitten, mit Rücksicht auf die Hausbewohner die Ladeneingangstür immer geschlossen zu halten. Mehr Entgegenkommen kannst Du nicht erwarten. Wenn die Gerüche immer noch zu stark sind, bleibt Dir nichts anderes übrig, als eine neue Wohnung zu suchen, auch wenn das in Berlin schwierig ist. Das ist aber überall so, nicht nur in Berlin. :-(((

Bearbeitet von Brandy am 24.10.2016 13:05:08

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Hallo,

ich kann dein Problem und vor allem deinen Ärger sehr gut nachvollziehen! Ich habe auch einmal in einer Wohnung gewohnt, unter welcher ein Restaurant war. Leider habe ich damals gar nicht über die Möglichkeit einer Mietminderung nachgedacht. Bin aber später dann mal (als ich schon ausgezogen bin) mit einem Freund auf das Thema zu sprechen gekommen und wir haben dann recherchiert. Hier:*** Link wurde entfernt *** findest du bestimmt alle nötigen Infos!

Ich hoffe, du kannst eine Mietminderung durchbringen!

Liebe Grüße smile.gif

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Ich würde bevor ich gleich die Miete minder, mich zuerst einmal mit der Hausverwaltung/dem Eigentümer in Verbindung setzten und ihm das Problem schildern. Vielleicht ist es ja möglich auf gütlichem Wege Abhilfe zu schaffen. Wenn das nicht klappt würde ich ihn anschreiben und eine Frist zur Besserung setzten. Sollte das alles nicht fruchten, dann wäre das letzte Mittel die Mietminderung.

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Ich würde dem Vermieter bzw. der Hausverwaltung 2 mal schriftlich warnen mit der Aufforderung, den Mietmangel innerhalb einer Frist zu beseitigen, erst nachdem diese 2 Fristen abgelaufen sind würde ich dir Miete mindern.

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Was kann denn dein Vermieter dafür das der Imbiss dort aufgemacht hat...
Wenn überhaupt dann kannst du nur gegen den Imbiss selbst vorgehen, dich beschweren usw. mehr nicht...

icon_mauer.gif

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Zitat (PeterM2345, 08.09.2017)
Was kann denn dein Vermieter dafür das der Imbiss dort aufgemacht hat...
Wenn überhaupt dann kannst du nur gegen den Imbiss selbst vorgehen, dich beschweren usw. mehr nicht...

icon_mauer.gif

Da der Imbiss sich ja offensichtlich im gleichen Haus wie die auch die Wohnung des Users befindet, ist es naheliegend, daß der Vermieter auch der Hausbesitzer und somit auch der Verpächter der Imbissräume ist. Von daher ist er logischerweise auch der richtige Ansprechpartner für den User.

Aber ganz davon abgesehen denke ich mal, daß der User mittlerweile entweder eine neue Wohnung gefunden oder aber sich mit dem Imbissbetreiber/Vermieter geeinigt hat.

Bearbeitet von Brandy am 08.09.2017 22:13:05
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