Mietminderung: ich habe kein kaltes Wasser

In: Wohnen
Hallo,
und zwar habe ich ein riesiges Problem. Bei mir läuft seit 4 Tagen kein kaltes Wasser mehr im Bad. Der Haupthahn ist so verkalkt, dass er sich nicht mehr öffnen lässt.
Es ist aber so das am kaltem Wasser alles hängt. Waschmaschiene, Toilette. Es kommt zwar heißes Wasser aus der Leitung, das ist aber so heiß das man sich die Finger beim Händewaschen verbrüht.
Habe dann den Hausmeister informiert der hat gesagt er leitet das weiter und hat aber gleich gesagt das es in den nächsten Tagen mit der Reparatur nichts wird. Verstehe ich schon mal nicht. Darauf hin habe ich mich mit der Wohnungsgesellschaft tel. auseinander gesetzt. Auch die können mir nicht sagen warum momentan eine Reparatur nicht möglich ist und die Reparaturfirma wird sich dann schon melden. Bin ganz schön sauer und weiß nicht weiter. Kann man auch bei keinem kaltem Wasser die Miete mindern? Kann mir jemand was dazu sagen schreiben.

Tipp der Redaktion: Jetzt einen Anwalt kostengünstig online beauftragen um eine Mietminderung zu prüfen und ggf. durchzusetzen.

Zitat (Sir-Henry, 28.10.2010)
Hallo,
und zwar habe ich ein riesiges Problem. Bei mir läuft seit 4 Tagen kein kaltes Wasser mehr im Bad. Der Haupthahn ist so verkalkt, dass er sich nicht mehr öffnen lässt.
Es ist aber so das am kaltem Wasser alles hängt. Waschmaschiene, Toilette. Es kommt zwar heißes Wasser aus der Leitung, das ist aber so heiß das man sich die Finger beim Händewaschen verbrüht.
Habe dann den Hausmeister informiert der hat gesagt er leitet das weiter und hat aber gleich gesagt das es in den nächsten Tagen mit der Reparatur nichts wird. Verstehe ich schon mal nicht. Darauf hin habe ich mich mit der Wohnungsgesellschaft tel. auseinander gesetzt. Auch die können mir nicht sagen warum momentan eine Reparatur nicht möglich ist und die Reparaturfirma wird sich dann schon melden. Bin ganz schön sauer und weiß nicht weiter. Kann man auch bei keinem kaltem Wasser die Miete mindern? Kann mir jemand was dazu sagen schreiben.

Ich kanns dir nicht verbindlich mitteilen, denke aber ja. Du kannst ja nicht jedes mal da Wasser kalt werden lassen, wenn du welches brauchst, keine Waschmaschine, Spülmaschine, WC-Spülung, das geht gar nicht.
Ich würde morgen noch einmal anrufen und um sofortige Reparatur fordern, ansonsten bestellst du selbst einen Klempner. Auch Mietminderung ist bestimmt möglich, wenn dich da besser an einen Anwalt oder Mieterverein.
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Also, bei uns wird das Ganze regelmäßig gewartet, spätestens wenn wieder die Kalt-/Warmwasseruhren ausgetauscht werden. Ist das nicht üblich ? huh.gif Somit kann es doch gar nicht soweit kommen, dass der Wasserhahn derart verkalkt! Bei derartiger Hinhaltetaktik würde ich selber eine Firma beauftragen, das zu beheben und die Rechnung dann an die HV/Vermieter schicken. Wenn man schon ein paar Mal moniert hat, müßte das doch möglich sein!
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Auch wenn es in der virtuellen Welt schnell übersehen wird: Mach es schriftlich; sonst kann man Dich leider, leider falsch verstanden haben!
Also: Im Anschreiben - Kurze FRist setzen, auf wiederholte Ansprache, egal ob mündlich oder telefonisch, verweisen, am Besten mit Datum,(evtl. Uhrzeit) und GEsprächspartner, und der Ankündigung, ab wann Du selbst jemand beauftragen wirst. Persönlich hinbringen und Kopie quittieren lassen oder mit Zeugen in den Briefkasten des Vermieters einwerfen.
Wenn es sich um einen professionellen Vermieter handelt, wird er wissen, dass er dann Handlungszwang spüren sollte..
Ich drücke Dir die Daumen!
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das stimmt, immer schriftlich machen sonst ist alles hinfällig,

ich würd mich auch nochmal mit dem vermieter auseinander setzen,

der will die miete bestimmt nich freiwillig mindern,vieleicht hilft er dir dann sogar happy.gif
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Ja kannst Du dann überhaupt duschen, wenn brühheißes Wasser kommt??

Was mich dabei auch extrem stören würde, sind die Mehrkosten, die man selbst hat,
wenn nur heißes Wasser läuft.....darauf würde ich auch noch hinweisen.

Wie es sich rechtlich verhält, kann ich Dir leider auch nicht sagen.

Viel Erfolg!
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Hallo,

die Wohnqualität ist auf jeden Fall so weit eingeschränkt, dass die Miete gemindert werden darf. Davor immer erst eine Frist setzen. Bei etwas so dringendem reichen ein paar Tage.

Bei der Höhe der Mietminderung würde ich mich auf jeden Fall nicht auf eine der zahlreichen Mietminderungstabellen im Internet verlassen. Wenn du aus einem falschen Grund und damit verbunden in falscher Höhe die Miete minderst, riskierst du eine fristlose Kündigung. Deswegen unbedingt erst einen Anwalt oder beim Mieterverbund um Rat fragen.

Beste Grüße

Annika

Bearbeitet von Annika87 am 13.08.2015 17:17:57
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Annika, schau doch bitte mal auf die Daten der Threads: dieser hier ist jetzt fünf Jahre alt.
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Ich glaube, hier ist Hopfen und Malz verloren. icon_mauer.gif

Bearbeitet von viertelvorsieben am 13.08.2015 17:20:55
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Hallo @viertelvorsieben und Shaila

wenn ich selbst Antworten suche, stelle ich ja nicht jede Frage noch mal selbst, sondern schaue auch, was es schon für Antworten gibt. Ich dachte, ich antworte nicht nur der Fragerin von vor ein paar Jahren sondern auch jedem, der das vielleicht gerade sucht. Aber dann lass ichs halt smile.gif

VG
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Ich halte es für sinnvoller, zuerst die Frage zu stellen und dann auf eine Antwort zu warten, und nicht umgekehrt. tongue.gif
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Naja, ich glaube das passiert eher selten, daß jemand in so alten Threads stöbert.

Aber schau doch mal bei den aktiven Themen, da findest Du bestimmt auch viel, wo Du "mitbabbeln" kannst.
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