Hallo zusammen,
wir halten nun den Mietvertrag unserer zukünftigen Wohnung in den Händen.
Wir haben eine Kaltmiete(Grundiete) im Mietvertrag festgelegt sowie Betriebskostenvorauszahlung und Nebenkostenvorauszahlung.
Nun steht im letzten Absatz des Paragraphens:
"Der Vermieter ist berechtigt die Miete nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften auch rückwirkend zu erhöhen. Dies gilt insbesondere bei gestiegenen und neu entstandenen Kapital- und Bewirtschaftungskosten sowie nach Durchführung von Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen"
Da das die erste eigene Wohnung werden soll und der Vermieter das auch weiss, ist nun unsere Frage, ob das zulässig ist. Darf die Miete im nachhinein rückwirkend erhöht werden?
Vielleicht könnt ihr uns ja helfen, da wir den Vertrag gerne unterschreiben würden, dass aber noch das einzige Hinderniss darstellt.
Vielen dank im vorraus für eure Bemühungen
Bredi
wir halten nun den Mietvertrag unserer zukünftigen Wohnung in den Händen.
Wir haben eine Kaltmiete(Grundiete) im Mietvertrag festgelegt sowie Betriebskostenvorauszahlung und Nebenkostenvorauszahlung.
Nun steht im letzten Absatz des Paragraphens:
"Der Vermieter ist berechtigt die Miete nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften auch rückwirkend zu erhöhen. Dies gilt insbesondere bei gestiegenen und neu entstandenen Kapital- und Bewirtschaftungskosten sowie nach Durchführung von Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen"
Da das die erste eigene Wohnung werden soll und der Vermieter das auch weiss, ist nun unsere Frage, ob das zulässig ist. Darf die Miete im nachhinein rückwirkend erhöht werden?
Vielleicht könnt ihr uns ja helfen, da wir den Vertrag gerne unterschreiben würden, dass aber noch das einzige Hinderniss darstellt.
Vielen dank im vorraus für eure Bemühungen
Bredi