nachdem mir weder tante google, noch die NJW, noch bafög.de was zu meiner Frage erzählen wollten, hat hier vielleicht noch jemand einen Tipp, wie ich an ein eventuell existierendes Urteil kommen kann.
Bei der Bafög-Berechnung unserer Tochter wird ein abgezogener Betrag des Nettoeinkommens meines GG nicht berücksichtigt. OK
Als sie einen Uniwechsel in Erwägung zog, sagte mir das dort zuständige Bafögamt, dass sie es anerkennen würden :wub: (natürlich mit Nachweis)
Nun habe ich heute mal noch an einer anderen Uni angerufen und bekam die erschöpfende Auskunft, dass eine der beiden anderen Unis das Gesetz falsch auslegt :wallbash: Nur welche??????
Nun würde ich mich eben gerne selbst mal schlau machen, denn ich glaube nicht, dass ein Gang zu Rechtsanwalt etwas bringen würde außer :o und einer Rechnung.
Für Tipps sage ich schon mal Danke :blumen:
tante ju
Bei der Bafög-Berechnung unserer Tochter wird ein abgezogener Betrag des Nettoeinkommens meines GG nicht berücksichtigt. OK
Als sie einen Uniwechsel in Erwägung zog, sagte mir das dort zuständige Bafögamt, dass sie es anerkennen würden :wub: (natürlich mit Nachweis)
Nun habe ich heute mal noch an einer anderen Uni angerufen und bekam die erschöpfende Auskunft, dass eine der beiden anderen Unis das Gesetz falsch auslegt :wallbash: Nur welche??????
Nun würde ich mich eben gerne selbst mal schlau machen, denn ich glaube nicht, dass ein Gang zu Rechtsanwalt etwas bringen würde außer :o und einer Rechnung.
Für Tipps sage ich schon mal Danke :blumen:
tante ju