Zitat (murphy @ 24.11.2007 06:54:09) |
Wenn ich die Wahl habe, lasse ich mich nicht überwachen. Wenn ich sie nicht habe, würde ich dagegen klagen weil das ein Eingriff inm eine Persönlichkeitsrechte darstellt. |
So,so....du klagst deine Persönlichkeitsrechte ein...,rufst nach dem Staat bzw.
dem Bundesverfassungsgericht.Und weißt du was ?
Auch das Kind hat Persönlichkeitsrechte....,ab der Geburt !
Nämlich das Grundrecht auf "körperliche Unversehrtheit " !
Wer klagt für dieses Kind dieses Recht ein ???????????
"Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz des Staates", heißt es.
Umkehrschluss : Der Staat muss diesen "kleinen Bürger" (Kind) schützen....,
es ist seine Pflicht ! Er muss auf die Einhaltung des verbrieften Grundrechts des
Kindes achten,dafür Sorge tragen.Das Kind kann nämlich nicht selbst dafür sorgen!
Als erwachsener,mündiger Bürger ist es für DICH keine Schwierigkeit,dein
Grundrecht einzuklagen.
Und ,was ich paradox finde ist:
Du schreist "Überwachungsstaat", "totalitäres System","Persönlichkeitsrechte"
einklagen und bedienst dich selbstverständlich dieser Gerichtsbarkeit.
DAS wäre in einem totalitären System nicht möglich.
Gleichzeitig gelten die Grundrechte nicht nur für dich...,für Kinder auch!
(sorry,ist jetzt was heftiger ausgefallen...ist ja auch ein emotionales Thema,dass m.E. keine Alibibegründungen duldet. :trösten: )