Zitat (lassie, 06.03.2008) |
Bei LIDL steht im Angebotsheftchen "Dieser Artikel kann aufgrund begrenzter Vorratsmenge bereits am ersten Angebotstag ausverkauft sein." Für mich hört sich das auch nach Absicherung an ^_^ |
lverbraucherzentrale
Hier sind die Verbraucherrechte und die Bestimmungen im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb nachzulesen.
Aber wie oben schon gesagt, es macht selten Spaß, diese Rechte im Laden durchsetzen zu wollen. Ich bin in ähnlichen Situationen bei Reklamationen etc. (die ich immer äußerst freundlich vorbringe ) schon übelst beschimpft worden.
Da hilft es auch nicht, wenn man recht hat (Ich hab im Großhandel gelernt und kenne die entsprechenden Stellen im BGB, das kann man von den Verkäufern und selbst von Inhabern kleinerer Läden selten behaupten)
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