Krankenversicherung: Wer kennt sich aus??

Folgendes: Also nach der Geburt meiner Tochter bin ich 1 Jahr zu Hause geblieben. Jetzt hab ich angefangen auf 400€-Basis wieder zu arbeiten. Weil ich mit meinem Freund(auch Vater der Kleinen) nicht verheiratet bin, würde das mit der Krankenversicherung über die Bundesknappschaft gehen, so hat mir das ein Mitarbeiter der Krankenkasse erklärt. Nun sagt mir gestern jemand, das würde jetzt nur noch dieses 1 Jahr gehen, wegen dem Erziehungsgeld. Danach müsste ich mich über meine Eltern versichern(weil ich unverheiratet bin), oder meinen Freund heiraten um dann über ihn versichert zu sein. Wie kann das sein. Meine Eltern sind beide privat versichert und wieso sollte das nicht ohne Heirat gehen? Ich will nämlich nicht aufgrund nur einer versicherung heiraten. Wie genau ist das denn? Geht das mit der 400€-Basis weiterhin über die Knappschaft auch wenn ich nach dem 1 Jahr kein Erziehungsgeld mehr bekomm. Und wie wird es sein, wenn ich mal über 400€ verdiene und immer noch unverheiratet bin?
HELP!!!!
Bin in dem Gebiet totale Leihe!!!!

Gruß

cathie
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Cathie wo warst du denn vorher versichert? Bei der Knappschaft oder? Dann wirst du auch weiterhin bei der Knappschaft versichert bleiben und das Kind auch denn das Kind trägt doch sicherlich deinen Nachnamen.So war es jedenfalls bei meiner Tochter,bis Sie geheiratet hat. :blumen:
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Zitat (puschel515 @ 10.07.2005 - 11:21:41)

Cathie wo warst du denn vorher versichert? Bei der Knappschaft oder? Dann wirst du auch weiterhin bei der Knappschaft versichert bleiben und das Kind auch denn das Kind trägt doch sicherlich deinen Nachnamen.So war es jedenfalls bei meiner Tochter,bis Sie geheiratet hat. :blumen:

Ich war bzw bin bei der BKK Pfaf versichert. Und dort hat mir der Mitarbeiter gesagt, dass das während der 400€-Basis über die Bundesknappschaft geht. Ich aber weiterhin bei der BKK versichert bin. Nur das Gespräch gestern beunruhigt mich jetzt. Ich muss doch jetzt nicht heiraten nur damit ich versichert bin, wenn das Erziehungsgeld nächstes Jahr wegfällt .

cathie
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Also das was dein Bekannter sagte stimmt wirklich, denn als ich das halbe Jahr arbeitslos war, rief ich auch bei meiner KK an und fragte wie das mit der Versicherungsschutz aussehe. Denn ich bin allein Wohnend .habe einen Freund und mit meinem Vater versteh ich mich nicht. Und bis das Arbeitsamt meldet das ich arbeitslos bin dauert ja auch seine Zeit und bis dahin muss man in manchen fällen ja selbst gucken wie man versichert ist... :wallbash:
Soviel zu den Tatsachen! Da bekam ich zur Antwort, entweder ich versichere mich (20 Jahre alt) über meinen Vater oder ich heirate meinen Freund :blink: :huh: und dann kann ich mich darüber versichern oder die Dritte Möglichkeit man versichert sich freiwillig Kostenpunkt zwischen 150-300 € (!!!!!) je nach KK halt.
Und da ich weiblich bin wurde ich natürlich vorher gefragt von der KK ob ich schwanger oder Mutter bin und da hat diese Tussi gemeint wäre es nämlich genauso.... Also so viel zum Thema Krankenversicherung :heul: hoffe ich konnte dir helfen .... und sorry wg den vielen Schreibfehler bin etwas kränklich und habe keine Lust mich auf die Rechtschreibung zu konzentrieren :pfeifen:

Gruss

Kiwi :blumen:

PS: Bei 400 € gibt es einen extra freiwilligen Schutz der ist etwas günstiger

Bearbeitet von kiwi1809 am 10.07.2005 12:29:34
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Die Bundesknappschaft ist im Zuge der Arbeitsmarktreformierung seit 2003
(Monat weiß ich nicht) Trägerin der sogenannten "Minijob-Zentrale" (400 Euro-
Jobs) und hat die Verwaltung derer für komplett Deutschland übernommen. Sie
zieht die zu zahlenden Beiträge für die Krankenkassen (und meines Wissens nach
auch für Finanzämter) ein. Versichert bist du weiterhin über deine gewählte
Krankenkasse.

Dass du dich über deine Eltern versichern sollst, wenn du das Erziehungsgeld nicht
mehr erhältst und weiterhin einen 400-Euro-Job ausübst, ist für mich unlogisch.
Über die Eltern sind nur die jenigen versichert, die z.B. zur Schule gehen, in der
Ausbildung stecken (bis zum 27. (?) Lebensjahr) etc.. Ich denke, dass du nicht zu
den vorgenannten gehörst. Arbeitslose, die in das eben genannte Alter fallen, da
sie evtl. noch nicht viel in die Krankenkasse eingezahlt haben, könnten jedoch
durchaus dazu gehören. Nun musst du aber nicht deine ganzen privaten Dinge
hier schreiben ;)

Wenn du das Erziehungsgeld nicht mehr bekommst und einen Mini-Job ausübst,
bist du weiterhin bei deiner Krankenkasse versichert und die Bundesknappschaft
zieht weiterhin die Beiträge ein.

Wenn du einen Job ausübst, der mit mehr als 400 Euro vergütet wird, dann entfällt
die Einziehung der Beträge der Bundesknappschaft. Dafür ist dann wieder deine
Krankenkasse zuständig.

Ich stelle mir gerade vor, dass eine 35jährige Frau ein Kind hat, unverheiratet mit
ihrem Freund = Vater des Kindes zusammen lebt, nach Bezug des Erziehungsgeldes
einen 400-Euro-Job ausübt und sich dann bei ihren Eltern versichern müsste, nur
weil die beiden nicht heiraten möchten. Da kann irgendwas nicht stimmen :lol:

Bisher habe ich von einer derartigen Änderung weder gelesen noch gehört.
Könnte natürlich auch sein, dass ich etwas verpasst und hier voll den Mist
geschrieben habe ;) Frage bitte bei deiner Krankenkasse nach, wie die Sachlage
für dich speziell aussieht.

Grüßi
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