Krankenkasse Einstufung Elternzeit Freiberuflerin

Hallo,

hat jemand damit Erfahrung: Auf welcher Grundlage wird die Beitragshöhe der Krankenversicherung errechnet, wenn man als Freiberuflerin in Elternzeit geht? Ich bin unverheiratet und im Moment freiwillig versichert. Eingestuft bin ich auf der Grundlage meines gemittelten Einkommens aus meiner freiberuflichen Tätigkeit. Ich habe sonst KEINE weiteren Einkünfte.
Nächsten Frühling bekomme ich mein erstes Kind und will Elterngeld beantragen, das wird dann auch wieder auf der Grundlage meiner Einkünfte der letzten 12 Monate, gemittelt, errechnet.

Was gebe ich dann bei der Krankenkasse an? Im Moment bin ich freiwillig versichert und ich bleibe freiwillig versichert, das Elterngeld wird etwas weniger als mein derzeitiges Einkommen sein, bzw. mit dem Kindergeld, das ich dann beziehe in etwa genauso hoch wie mein Einkommen jetzt sein. Ändert das was? Ändert sich dann was an meiner Einstufung? Muss ich das überhaupt angeben?

Leider traue ich meiner Krankenversicherung überhaupt nicht und hab das Gefühl, dass ich nur abgezogen werde. Dummerweise komme ich da im Moment nicht raus.

Falls jemand was Freiberuflichkeit, Freiwillig Versichertsein und Elternzeit angeht schonmal in der selben Situation war, wäre ich unglaublich dankbare für Hilfe!!!
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Tipp von Bernhard aus der Redaktion:

Ein Ratgeber zum Krankenkassenrecht könnte dir helfen, Klarheit über die Beitragsbemessung während der Elternzeit zu erlangen. Da du der Krankenkasse nicht traust und dir unsicher bist, welche Informationen anzugeben sind, könnte ein fundiertes Nachschlagewerk dir eine unabhängige Informationsquelle bieten.

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Hallo,

da kommen eine Menge auch durchaus persönliche Faktoren ins Spiel, die sicherlich besser nicht im Netz veröffentlicht werden sollten.
Daher können wir hier auch nur im Nebel stochern.

Als Freiberuflerin hast du sicherlich einen Steuerberater. Den würde ich mal dazu befragen.
Ansonsten würde mir nur noch die Verbraucherzentralen einfallen. Das kostet sicherlich etwas, aber Du erhälst eine auch rechtlich fundierte Auskunft.

Als dritte Möglichkeit sehe ich den Besuch einer anderen Krankenkasse (z.B. als Wechselwillige) wenn Du Deiner aktuellen nicht traust.

Alle weitern Antworten wären schon sowas wie Rechtsberatung und die können und dürfen wir hier nicht machen.

Gruß

Highlander
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Highlander, auch der Steuerberater macht nichts umsonst. ;)

Ich würde mich wie du auch vorgeschlagen hast, bei einer anderen Krankenkasse erkundigen.

Bei potentiellen neuen Mitgliedern sind sie immer sehr aufgeschlossen.
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als verheirateter Freiberufler solltest du immer auch die Möglichkeit prüfen lassen, ob eine Familienmitgliedschaft beim Ehepartner in Betracht kommt, dazu sind die Erträge maßgeblich, die unterm Strich auf dem Einkommenssteuerbescheid stehen. Wenn das klappt, lebst du deutlich günstiger.
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Zitat (Arabärin @ 26.11.2011 05:58:55)
als verheirateter Freiberufler solltest du immer auch die Möglichkeit prüfen lassen, ob eine Familienmitgliedschaft beim Ehepartner in Betracht kommt, dazu sind die Erträge maßgeblich, die unterm Strich auf dem Einkommenssteuerbescheid stehen. Wenn das klappt, lebst du deutlich günstiger.

Soweit ich weiß, monatlich 365 Euro GEWINN (also nicht Umsatz) pro Monat Zuverdienst zu dem des Ehepartners, dann bist Du beitragsfrei mitversichert. Wenn diese Grenze aber mal überschritten wird, kassiert die Krankenkasse auch rückwirkend Beiträge von Dir.
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Zitat (Arabärin @ 26.11.2011 05:58:55)
als verheirateter Freiberufler

Im Eingangspost steht aber unverheiratet ;)
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Wenn Ihr die Satzung und den Namen der Krankenkasse, sowie die bisherige Einstufung nicht kennt, kann man diese Frage niemals korrekt beanworten.
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Zitat (tante ju @ 27.11.2011 17:56:19)
Im Eingangspost steht aber unverheiratet ;)

upps da hab ich mich wohl verlesen *schäm*
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Zitat (Arabärin @ 28.11.2011 05:23:26)
upps da hab ich mich wohl verlesen *schäm*

oops, ich auch..
Mit Elternzeit kenne ich mich auch nicht aus, aber such mal nach "Mindestbemessungsgrenze": von so einem theoretischen Einkommen wird trotz vorgelegtem Steuerbescheid mindestens der Versicherungsbeitrag berechnet, weil Freiberufler ja immer sooo viel Schwarzgeld verdienen :-(
Dann gibts aber noch "Teilzeit-Selbständigkeit": da wird der Beitrag dennoch reduziert, wenn man nicht mehr wie x Wochenstunden arbeitet; das dürfte bei einem Kind ja der Fall sein.
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das einkommen ist in erster linie ausschlaggebend, soweit ich weiß. mit weniger geld pro monat/jahr wird sich vermutlich auch auch der beitrag verringern. aber da die situation so speziell ist, würde ich mich richtig beraten lassen. auf 1blick.de bekommst du zum beispiel eine kostenlose online beratung. damit habe ich zumindest eine gute erfahrung gemacht, ohne mails hinterher und ähnliches, was man sonst so hört. und was deine versicherung betrifft, da kannst du auch einen **Werbung entfernt** machen und ne günstige versicherung finden.

Bearbeitet von Jeanette am 03.05.2012 18:21:24
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