Arbeitsvertrag: Welche Regelungen sind rechtmäßig?

Hallo Muttis!

Wer von Euch kennt sich mit Arbeitsverträgen aus?
Es geht darum:
Eine junge Frau ist mit der Ausbildung fast fertig. Der Chef es ausbildenden Betriebes hat ihr angeboten, sie nach der Ausbildung zu übernehmen.
Allerdings nur mit folgenden Einschränkungen, die dann auch vertraglich festgehalten werden sollen:

1.)Der Betrieb wird die Arbeitnehmerin nicht krankenversichern (kann er sich angeblich nicht leisten), um eine Krankenversicherung soll sie sich selbst kümmern.

2.) Keinerlei Urlaubsanspruch. Wenn die Arbeitnehmerin Urlaub will, dann muss sie jedes Mal unbezahlten Urlaub nehmen.

Sind derartige Regelungen üblich bzw. rechtlich überhaupt möglich?
Wenn beide unterschreiben, wären die Regelungen im Arbeitsvertrag überhaupt rechtskräftig?
Bei der Beschäftigung würde es sich übrigens um eine Vollzeitstelle handeln.

Wenn die Arbeitnehmerin diese Vertragsbedingungen ablehnt, und daher arbeitslos wird, muss sie dann mit Sanktionen der Arbeitsagentur rechnen (von wegen: "selbst verschuldet")?

Wo kann ich mich schlau machen, außer bei der Agentur?
Ob mir die Gewerkschaft wohl Auskunft gibt?

Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten.
also in Deutschland gibt es meiner Meinung nach einen Grundurlaub von 24 Tagen

das mit der Krankenversicherung ist mir auch neu - aber wenn der Arbeitsvertrag einmal von beiden unterschrieben wurde ist es schwer dagegen zu klagen

schau mal noch hier , da kannst du auch deine Fragen im Forum stellen wenn du nix findest
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http://www.ulmato.de/urlaubsanspruch.asp

Soviel zum Thema Urlaub, das Mädel soll sich bloß nix erzählen lassen. :labern::labern::labern:
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Hallo,

also Urlaub steht auf jeden Fall zu.

Kopierten Text entfernt, der Link führt direkt auf den Text. Bitte die Forumsregeln beachten. Danke.

Das habe ich hier gefunden:

http://www.webwave-media.de/sites/rarumke/....php3?select=72

Hab hier noch n Link für dich. Isn Forum. Das is in die verschiedensten Bereiche unterteilt. Noch n Tip, wenn du da deine Frage stellst, achte darauf das du es auf die Weise: Person A etc machst.

http://www.recht.de/phpbb/index.php

liebe Grüße Hygeia

Bearbeitet von Rheingaunerin am 08.05.2007 08:23:17
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Als erstes würde ich die Arbeitsagentur informieren, vor allem, wenn die das Vorstellungsgespräch vermittelt hat. Dann sollte die Agentur sehr schnell wissen, mit welchen Arbeitgebern sie da zu tun hat. Meines Wissens ist der Arbeitgeber verpflichtet, Beiträge zur gesetzlichen KV zu zahlen. Daher dürfte die Bewerberin auch keine Probleme zu erwarten haben, wenn sie unter solchen Voraussetzungen die Stelle nicht annimmt, Probleme sollte eher die Firma bekommen (die vielleicht sogar noch einen Lohnkostenzuschuss kassieren möchte).
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Wenn es sich nicht um einen 400 Euro Job handelt, dann muß der Arbeitgeber, wenn ein Angestellenverhältnis vorliegt Krankenversicherung abführen.

Was wäre das denn für ein Job?

Kann natürlich auch sein, daß sie nicht angestellt wäre, sondern irgendwie selbstständig und der Arbeitgeber sozusagen nur ihr Auftraggeber wäre.

Aber das ist denke ich mal nicht der Fall

Bearbeitet von Mellly am 07.05.2007 21:15:27
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Einmal sind 24 Werktage laut Arbeitsgesetzgebung Pflicht und dann gibt es noch Pflichtversicherungen die der Arbeitgeber bei einem normalen Arbeitsverhältnis (kein 400€ Job) zur Hälfte bzw. ganz alleine bei der Unfallversicherung zahlen muß. Beim Urlaub kann es durch Tarifvertäge durchaus andere Regelungen geben, aber nicht bei den gesetzlichen Pflichtversicherungen (beim Tarifrecht gibt es aber noch mehr zu beachten, kann man aber nachlesen ab wann man dem unterliegt)Am besten mal mit der zuständigen Krankenkasse bzw. Rentenversicherungsträger auseinander setzen, die werden es am Besten wissen und bei Problemen dem Chef auf die Finger klopfen.
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Ihr stehen mindestens 24 Tage Urlaub im Jahr zu.
Und bei einer Krankenkasse ist sie doch sicher auch Mitglied, oder? Da kommt kein Arbeitgeber drumherum seine Beiträge abzuführen - außer bei 400 € Jobs.

Ich würde mich beim AA mal erkundigen oder auf dem Arbeitsgericht, ehe ich so einen Arbeitsvertrag unterschreiben würde.
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Ich denke, selbst wenn sie den Vertrag unterschreiben würde wäre er sittenwidrig, und nicht rechtskräftig. Sie könnte die Unterschrift auch als Notlage (Arbeitslosigkeit) erklären, und der Arbeitgeber würde diese Notlage ausnutzen.

Auf jeden Fall gehört diese Firma bei der Gewerbeaufsicht gemeldet. Stellt euch doch mal nen rechtschaffenen Konkurrenten vor. Der gibt bezahlten Urlaub, und zahlt KV-Beiträge. Welcher von beiden kann günstiger kalkulieren? :wallbash:
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Zitat (Mellly @ 07.05.2007 21:14:04)
Wenn es sich nicht um einen 400 Euro Job handelt, dann muß der Arbeitgeber, wenn ein Angestellenverhältnis vorliegt Krankenversicherung abführen.


BEi einem 400 Euro Job ist das nicht anders. Dort muß der Arbeitgeber eine Pauschale von 20% abführen wenn die Lohnsteuerkarte zuhause bleibt.

Im Übrigen, ich würde mir diesen Vertrag aushändigen lassen und mit zur Arbeitsagentur nehmen. Nennt man sowas nicht Schwarzarbeit? Ich sags ja immer wieder .... was geht hier nur in unserem Ländle ab?

Bearbeitet von VincentVega am 08.05.2007 08:00:24
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sowas nenne ich gelinde gesagt, eine schweinerei. da wird, wie so oft, auf kosten der "kleinen"=arbeitnehmer, kohle gespart!!!
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Einmal würde ich mir überlegen, ob ich in so einem Unternehmen überhaupt arbeiten möchte unter solchen Bedingungen. Andererseits wenn der Lohn stimmt, könnte man ja vorübergehend darauf eingehen, bis man was besseres gefunden hat. Wichtig wäre allerdings den kompletten Vertrag prüfen zu lassen.
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Vielen Dank für Eure zahlreichen Antworten.

Von meinem Gefühl und Rechtsempfinden her war ich mir eigentlich auch selbst sicher, dass derartige Passagen im Arbeitsvertrag nicht zulässig sein können.
Allerdings ist es ja dann manchmal tatsächlich so, wenn man das unterschrieben und quasi eingewilligt hat, dann ist es schwer, da wieder rauszukommen.
Und dann war ich mir irgendwann auch überhaupt nicht mehr sicher, man hört ja soviel, und vielleicht gilt sowas in den heutigen Zeiten bereits als "zumutbar" (auch wenn ich das eine Sauerei fände).

Ich denke, ich werde heute einfach mal unverbindlich bei der Arbeitsagentur anfragen.
Zitat
Was wäre das denn für ein Job?

Kann natürlich auch sein, daß sie nicht angestellt wäre, sondern irgendwie selbstständig und der Arbeitgeber sozusagen nur ihr Auftraggeber wäre.
Das Mädel macht eine Ausbildung zur Lagerfachangestellten oder so ähnlich (eine von diesen schicken neuen Ausbildungsgängen, die in den letzten paar Jahren geschaffen wurden). Der Arbeitgeber ist ein Versandhandel. Ich sehe keinen Grund, warum sie dort "irgendwie selbständig" tätig sein sollte. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass sie es organisatorisch auf die Reihe kriegen würde, sich selbständig zu machen :mellow: Der Arbeitgeber ist sowieso irgendwie komisch.

Zitat
Einmal würde ich mir überlegen, ob ich in so einem Unternehmen überhaupt arbeiten möchte unter solchen Bedingungen. Andererseits wenn der Lohn stimmt, könnte man ja vorübergehend darauf eingehen, bis man was besseres gefunden hat.
Klar, ich würde mir das auch überlegen. Aber das Mädel ist, glaube ich, nicht gerade die Hellste (das ist jetzt wirklich nicht böse oder abwertend gemeint), zumindest wird sie sich nicht leicht tun, etwas zu finden. Ich habe ihr (bzw. ihrer Mutter) auch geraten, dann erst mal den Vertrag vorbei zu bringen, sobald der vorliegt - und erstmal nix zu unterschreiben.

Bin gespannt, was die Agentur heute dazu sagt... ;)
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Zur allgemeinen Info an alle:

AUCH bei einem 400 Euro Job ist der Arbeitgeber verpflichtet Kranken und Rentenversicherungsbeiträge abzuführen. Diese sind jedoch pauschalisiert und werden nicht zur Hälfte vom Arbeitnehmer getragen.
25% ist der Regelsatz. 12% RV und 11% KV und 2% pauschale Lohnsteuer.


Dies alles wird gezahlt an die Zentralstelle für Geringfügig Beschäftigte.

Wollte dies hier nur mal richtigstellen.

Und wie schon erwähnt worden ist, es ist NICHT rechtens das man keinen Anspruch auf Urlaub hat und es ist NICHT möglich als Arbeitgeber einfach so spontan zu entscheiden keine KV Beiträge abzuführen.
Wir leben in einem Sozialstaat. Ich denke das Wort sagt alles aus.

Den Arbeitgeber würd ich glattwegs anzeigen. Bin ja auch grade auf Kriegsfuß mit so einem Drecksladen (siehe Sklavenarbeit GmbH) und ärgere mich das so was wie das von dir beschriebene überhaupt möglich ist.

Kein Wunder das man alles mit den Arbeitnehmern machen kann wenn die sich alles gefallen lassen. Es gibt halt einfach Grenzen die nicht überschritten werden dürfen!!!!!!!

:labern: :angry: :peitsche:

Bearbeitet von Brinarina am 08.05.2007 10:18:29
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:o Huch, stimmt, ihr habt Recht was die GKV bei 400 Euro Jobs angeht. Klar führt der Arbeitgeber auch ne Pauschale ab..Ich bin von meinem Fall ausgegangen, aber ich habe ja die kostengünstige Studentenkrankenversicherung der gesetzlichen Kassen....Darf halt nicht in der Woche über 20 Stunden kommen..
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Jup, selbst wenn man einen Arbeitsvertrag unterschrieben hat und etwas drin steht was nicht rechtens ist kann man immernoch was gegen tun. Jemand sagte das man diese Firma melden sollte bei der Gewerbeaufischt oder so. Dazu sollte man am besten den Wisch auch in der Hand haben damit man auch was vorlegen kann. Aber machen sollte man das in jedem Fall. Wer weiß was der Verein sich noch alles rausnimmt. Nur mal so nebenbei, wenn man etwas vom Arbeitsamt bekommt bzw etwas auf den Seiten findet heißt es nicht das man sich sicher sein kann das die entsprechende Firma auch korrekt ist. Denn das Arbeitsamt überprüft nicht unbedingt die Angebote.
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Aber wenn man dem Arbeitsamt erzählt, dass die angegebenen Dinge nicht stimmen, bzw. wie hier ja offensichtlich ungesetzlich (weder bezahlter Urlaub noch KV-Anteil des AG) wird es überprüft und aus dem Computer genommen.

Sanktionen sind da keine zu befürchten und zumutbar ist sowas auch nicht.

tante ju
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Sooo, von der Arbeitsagentur habe ich noch keine Auskunft bekommen (habe allerdings auch gemailt, nicht telefoniert... weil ich heute schon für andere Jugendliche mehr Telefonate mit der Agentur führen musste, als mein Nervenkostüm verkraften konnte... man erreicht ja nie jemanden dort... ;)
Bin gespannt, wann da eine Antwort kommt, und was für eine :P
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Bei solchen Fragen kannst du dich im Zweifelsfall auch an Gewerkschaften, spezielle Rechtsforen im Netz, entsprechende Verbände etc. wenden.

Sollte dieses unrechtmäßig Vorgehen bei dem betreffenden AG Standard sein, würde ich mal mit Info an die Verbraucherzentrale oder Gewerbeaufsicht/IHK drohen. Oder dezent darauf hinweisen, dass man mal was an die Presse durchsickern lässt. Was meinste, wie schnell der AG sich das überlegt.

Es ist wirklich unglaublich, zu was sich mittlerweile manche AGs versteigen und die Notlage vieler Arbeitssuchender ausnutzen oder zumindest auszunutzen versuchen.

Madreselva, wenn du mit sowas öfter zu tun hast, würde ich mir mal eine entsprechende Schulung überlegen. Hast du aufgrund deines Jobs die Möglichkeit, diese gefördert/finanziert zu bekommen?

Falls du in NRW wohnst, guck mal. Bis Ende des Jahres ist noch eine Förderung mit Bildungsscheck möglich.
http://tinyurl.com/3cgjjn
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Zitat (Rheinfee @ 08.05.2007 23:13:49)

Madreselva, wenn du mit sowas öfter zu tun hast, würde ich mir mal eine entsprechende Schulung überlegen. Hast du aufgrund deines Jobs die Möglichkeit, diese gefördert/finanziert zu bekommen?

Falls du in NRW wohnst, guck mal. Bis Ende des Jahres ist noch eine Förderung mit Bildungsscheck möglich.
http://tinyurl.com/3cgjjn


@ Rheinfee,
neeeeeeee, zum Glück habe ich mit sowas dann doch eher selten zu tun. Ich fürchte, dann würde mir meine Arbeit bald keinen Spaß mehr machen.
Ich habe dem Mädel jetzt ausrichten lassen, dass die vorgeschlagenen Konditionen nicht rechtens sind. Wenn der Vertrag kommt, soll sie ihn nicht unterschreiben, sondern vorbei bringen. Dann schau ich mir das noch mal an, und dann gehe ich damit schnurstracks zur Agentur und lege den vor.
Dann können die meinetwegen mit dem Betrieb verhandeln oder den anzeigen, wenn sie lustig sind. (Der Herr von der Arbeitsagentur hat mir nämlich auch geantwortet, dass das ja wohl eher ein Fall für den Rechtsanwalt oder für den Staatsanwalt wäre... auf jeden Fall gibt es keine Sperre, wenn man solche Konditionen ablehnt).
Ich hatte mir ja auch überlegt, ob es nicht sinnvoller wäre, wenn ich direkt mit dem Arbeitgeber in Kontakt trete... aber wozu eigentlich? Selbst wenn ich den darauf hinweise, dass er KV-Beiträge abführen und Urlaub gewähren muss...
also selbst wenn der die Konditionen dann ändert, was ist das denn für ein komischer Typ? Das ist bestimmt ein besch... Arbeitsklima für das Mädel dann, oder?

Oder was würdet Ihr tun an meiner Stelle? :unsure:
Ich bin nicht so die Anzeigerin, habe noch nie jemanden angezeigt. Wenn das Mädel will, kann sie ihn ja selbst anzeigen. Ich denke, wenn ich sie aufgeklärt habe, was der Betrieb darf und was nicht, und welche rechtlichen Schritte und Möglichkeiten sie hat, dann habe ich eigentlich genug getan. Dann kann sie selbst entscheiden, wie sie weiter reagieren will. Sie ist ja volljährig, und eine Familie als Rückhalt gibt es auch noch.
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