Hallo Muttis!
Wer von Euch kennt sich mit Arbeitsverträgen aus?
Es geht darum:
Eine junge Frau ist mit der Ausbildung fast fertig. Der Chef es ausbildenden Betriebes hat ihr angeboten, sie nach der Ausbildung zu übernehmen.
Allerdings nur mit folgenden Einschränkungen, die dann auch vertraglich festgehalten werden sollen:
1.)Der Betrieb wird die Arbeitnehmerin nicht krankenversichern (kann er sich angeblich nicht leisten), um eine Krankenversicherung soll sie sich selbst kümmern.
2.) Keinerlei Urlaubsanspruch. Wenn die Arbeitnehmerin Urlaub will, dann muss sie jedes Mal unbezahlten Urlaub nehmen.
Sind derartige Regelungen üblich bzw. rechtlich überhaupt möglich?
Wenn beide unterschreiben, wären die Regelungen im Arbeitsvertrag überhaupt rechtskräftig?
Bei der Beschäftigung würde es sich übrigens um eine Vollzeitstelle handeln.
Wenn die Arbeitnehmerin diese Vertragsbedingungen ablehnt, und daher arbeitslos wird, muss sie dann mit Sanktionen der Arbeitsagentur rechnen (von wegen: "selbst verschuldet")?
Wo kann ich mich schlau machen, außer bei der Agentur?
Ob mir die Gewerkschaft wohl Auskunft gibt?
Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten.
Wer von Euch kennt sich mit Arbeitsverträgen aus?
Es geht darum:
Eine junge Frau ist mit der Ausbildung fast fertig. Der Chef es ausbildenden Betriebes hat ihr angeboten, sie nach der Ausbildung zu übernehmen.
Allerdings nur mit folgenden Einschränkungen, die dann auch vertraglich festgehalten werden sollen:
1.)Der Betrieb wird die Arbeitnehmerin nicht krankenversichern (kann er sich angeblich nicht leisten), um eine Krankenversicherung soll sie sich selbst kümmern.
2.) Keinerlei Urlaubsanspruch. Wenn die Arbeitnehmerin Urlaub will, dann muss sie jedes Mal unbezahlten Urlaub nehmen.
Sind derartige Regelungen üblich bzw. rechtlich überhaupt möglich?
Wenn beide unterschreiben, wären die Regelungen im Arbeitsvertrag überhaupt rechtskräftig?
Bei der Beschäftigung würde es sich übrigens um eine Vollzeitstelle handeln.
Wenn die Arbeitnehmerin diese Vertragsbedingungen ablehnt, und daher arbeitslos wird, muss sie dann mit Sanktionen der Arbeitsagentur rechnen (von wegen: "selbst verschuldet")?
Wo kann ich mich schlau machen, außer bei der Agentur?
Ob mir die Gewerkschaft wohl Auskunft gibt?
Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten.