Kosten für Zahnspange: Meine Ex brummt mir die Kosten auf

In: Kinder
Ich habe folgendes Problem:

Ich bin seit 7 Jahren geschieden und habe einen 15jährigen Sohn, der bei seiner Mutter lebt. Er ist nach wie vor über mich krankenversichert.
Vor 6 Jahren bekam er eine Zahnspange und ich willigte natürlich in die Behandlung ein und übernahm die Kosten alleine, die die Krankenversicherung mir bei Behandlungserfolg zurückerstattet.

Jetzt wurde die Behandlung im Juni abgeschlossen und der Kieferorthopäde ist dafür bekannt, dass er die Behandlung verlängert ohne Notwendigkeit. Meine Ex-Frau wurde zu diesem Gespräch beim Arzt geladen und unterzeichnete einen Weiterbehandlungsvertrag für die die gesetzliche Krankenversicherung keine Kosten übernimmt. Alles muss selber getragen werden. Ich wurde darüber weder vom Arzt noch von meiner Ex in Kenntnis gesetzt!

Hätte ich davon gewußt, hätte ich mir eine zweite Meinung bei einem anderen Kieferorthopäden eingeholt, weil ich im Vorfeld über diese Verlängerung bei diesem Arzt von anderen schon gewarnt war!

Jetzt kam eine Rechnung von 360€ ins Haus geflattert für diese private Weiterbehandlung, die meine Ex unterschrieben hat und der Arzt verlangt dieses Geld nun von mir! Dadurch habe ich erst von dieser Vereinbarung erfahren!
Der Arzt beruft sich darauf, dass das Kind bei mir versichert ist und ich daher diese Zahlung leisten muss! Ich bin aber der Meinung, dass derjenige der unterschrieben hat auch zahlen muss.

Ich zahle regelmäßig Unterhalt und wäre auch bereit gewesen, diese Kosten zur Hälfte zu tragen, wenn es von Nöten gewesen wäre und ich davor auch in Kenntnis gesetzt worden wäre!

Habe ich jetzt als Vater mal wieder die A...karte? Mit meiner Ex ist nicht zu reden,sie ist der Meinung ich muss alles zahlen! :heul:
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Tipp von Bernhard aus der Redaktion:

In deinem Fall könnte eine Rechtsschutzversicherung hilfreich sein, um rechtliche Unterstützung zu bekommen und deine finanziellen Interessen zu schützen. Mit dieser Versicherung hast du die Möglichkeit, dich gegen unrechtmäßige Forderungen zu wehren und eventuell rechtliche Schritte gegen den Zahnarzt oder deine Ex einzuleiten.

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Ich denke derjenige, der diesen Vertrag unterzeichnet muss auch für die Kosten gerade stehen!
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Ich weis, was einem die Kieferortopäden alles verkaufen wollen.
Die Weiterbehandlung hat mit der Krankenkasse nichts zu tun.
Also muß der bezahlen, der den Vertrag unterschrieben hat.
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Rechtliche Auskunft kann ich dir leider keine geben, ich mußte lediglich daran denken, dass auch wir dieses Zahnspangen-Thema hatten. Erst wollte sie halbe/halbe machen und jetzt darf mein Mann alles bezahlen, obwohl der Junge nicht bei ihm versichert ist.
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Wer die Musik bestellt hat, muss sie bezahlen. Du hast keine Unterschrift unter den Vertrag gegeben.
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Der Kieferorthopäde erzählt Bödsinn!

Er kann sich nicht darauf berufen, dass das Kind über Dich versichert ist wenn er eine PRIVATE Weiterbehandlung mit Deiner Ex vereinbart hat.

Da er ja selbst behauptet, dass die gesetztliche KK diese kosten nicht übernimmt, ist es schließlich sch...egal, wo/über wen Dein Sohn versichert ist.

Da Deine Ex den Vertrag unterschrieben hat, muss sie auch für die Kosten aufkommen. Ganz einfach. Du bezahlst ja schließlich Deinen Unterhalt!

Edit: Von der Übernahme der Hälfte der Kosten würde ich an Deiner Stelle auch absehen. Ich zumindest würde erwarten, dass man eine solche Sache mit mir VORHER bespricht und nicht hinterher mit der Rechnung ankommt.

Bearbeitet von cladiere am 15.11.2006 10:42:51
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Da würde ich an Deiner stelle noch einmal Deinen Anwalt aufsuchen.
Kostet zwar dann Beratungsgebühr - aber das wäre es mir wert.

Für mein Empfinden ist es auch so, dass Du das nicht zahlen mußt. Die Behandlung war bereits abgeschlossen.
Du musst aber vom Ende der Behandlung eine schriftliche Bestätigung haben, welche Du bei der Krankenkasse einreichst und die dann erstatten.

Oder Du schickst dem Arzt die Rechnung zurück mit einem Schreiben, dass
die Behandlung bereits abgeschlossen war, Du nicht von der neuen Aktion
unterrichtet wurdest und aus diesem Grund die Kosten nicht übernimmst.

Mit der Beratung beim Anwalt bist Du auf der sicheren Seite.
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Die Bestätigung über die abgschlossene Behandlung, hat der Arzt meiner Ex ausgehändigt und bei der Krankenkasse vorgelegt. Diese hat das Geld meiner Ex überwiesen und beruft sich darauf, dass der der die Bescheinigung vorlegt auch das Geld bekommt. In dieser Angelegenheit habe ich auch nächste Woche einenTermin beim Anwalt!

Wollte aber vorher wissen, ob ich evtl. Falsch denke. Ich komm so langsam ans Verzweifeln, weil der Arzt so auf stur stellt!
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Zitat (kuli2006 @ 15.11.2006 10:47:05)
Die Bestätigung über die abgschlossene Behandlung, hat der Arzt meiner Ex ausgehändigt und bei der Krankenkasse vorgelegt. Diese hat das Geld meiner Ex überwiesen und beruft sich darauf, dass der der die Bescheinigung vorlegt auch das Geld bekommt.


DAS ist ja der Knaller! Gibt es sowas wirklich? Das darf nicht wahr sein! Da hast du ja das große Los gezogen mit deiner Ex. Herzliches Beileid, uns geht es nicht besser. Deine Beiträge lesen sich so, als würde mein Mann hier posten.

Ich wünsch dir alles Gute und viel Durchhaltevermögen!

MINI77
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Ich drück dir fest die Daumen. :daumenhoch:
Ich bin der Meinung das derjenige der Unterschreibt auch dafür aufkommt.
Seit ihr schon geschieden oder nur getrennt?
Bei geschieden bin ich der Meinung das du für die Sache nicht aufkommen muß, sowie das Geld von der Behandlung dir zusteht.
Laß dich nicht unterkriegen und der Weg zum Anwalt ist gut.
Auch Väter haben Rechte. :schlaumeier:
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Zitat (kuli2006 @ 15.11.2006 10:47:05)
Die Bestätigung über die abgschlossene Behandlung, hat der Arzt meiner Ex ausgehändigt und bei der Krankenkasse vorgelegt. Diese hat das Geld meiner Ex überwiesen und beruft sich darauf, dass der der die Bescheinigung vorlegt auch das Geld bekommt. In dieser Angelegenheit habe ich auch nächste Woche einenTermin beim Anwalt!

Wollte aber vorher wissen, ob ich evtl. Falsch denke. Ich komm so langsam ans Verzweifeln, weil der Arzt so auf stur stellt!

Na, dann lass dich bei der Gelegenheit auch gleich über die Anschlussbehandlung beraten... meiner persönlichen Meinung nach muss die Erstattung an denjenigen gehen, der die Zahlungen auch geleistet hat- sprich an dich. Und diese Anschlussbehandlung ist m. E. auch nicht dein Bier, denn es ist eine private Vereinbarung zwischen dem KO und deiner Exfrau. Klar stellt der KO auf Durchzug und bleibt stur, der will ja Geld sehen und deine Ex will nicht zahlen!

btw. sie könnte ja wenigstens hergehen und das mit der Erstattung verrechnen... aber nein, sie will doppelt kassieren??

Manchmal kann ich die Männer verstehen, die kollektiv auf alle Exen schimpfen. Zum Glück sind nicht alle Frauen so wie deine Ex...
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Gut ich kenne die näheren Verhälnisse nicht. Egal ob Mann oder Frau - aber so eine Vorgehensweise ist zum :kotz:

Was aus Liebe alles werden kann :(
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Zitat (bea69 @ 15.11.2006 11:23:55)
Ich drück dir fest die Daumen. :daumenhoch:
Ich bin der Meinung das derjenige der Unterschreibt auch dafür aufkommt.
Seit ihr schon geschieden oder nur getrennt?
Bei geschieden bin ich der Meinung das du für die Sache nicht aufkommen muß, sowie das Geld von der Behandlung dir zusteht.
Laß dich nicht unterkriegen und der Weg zum Anwalt ist gut.
Auch Väter haben Rechte. :schlaumeier:

Die Scheidung ist seit 2000 durch.Seit der Trennung 1998, zahle ich Unterhalt für mein Kind und für meine Ex. Dazu kommen noch Klamotten, die ich kaufe für meinen Sohn, letztes Jahr hab ich die Kosten der Konfirmation und Sachen dafür bezahlt, Feier ausgestattet usw.. Meine Ex war noch nicht mal in der Kirche.

Mein Sohn kommt jedes Wochenende zu mir, und immer in den ganzen Ferien. Unter der Woche lebt er bei meiner Ex-Schwiegermutter. Kann ich aber nicht beweisen, weil mein Sohn sich weigert auszusagen, weil er dicke Kohle von seiner Mutter bekommt um die Klappe zu halten.
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Zitat (kuli2006 @ 15.11.2006 11:33:04)
Mein Sohn kommt jedes Wochenende zu mir, und immer in den ganzen Ferien. Unter der Woche lebt er bei meiner Ex-Schwiegermutter. Kann ich aber nicht beweisen, weil mein Sohn sich weigert auszusagen, weil er dicke Kohle von seiner Mutter bekommt um die Klappe zu halten.

Hast du schonmal mit deinem Sohn besprochen wie es dir dabei geht.
Und warum arbeitet deine Frau nicht?
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Zitat (Sparfuchs @ 15.11.2006 11:37:34)
Hast du schonmal mit deinem Sohn besprochen wie es dir dabei geht.
Und warum arbeitet deine Frau nicht?

Natürlich habe ich mehrfach mit meinem Sohn gesprochen, aber er ist absolut uneinsichtig. Es ist erschreckend,wie materiell veranlagt er ist, es zählt bei ihm nur die Kohle!

Nach der Geburt meines Sohnes hat meine Ex aufgehört zu arbeiten, hatte ich auch vollstes Verständnis für, und bei der Trennung kam er in die Schule und da war ich froh, dass sie zu Hause war und mein Kind nicht in den Hort musste. Jetzt gigibt sie an, sie ist zu lannge raus und findet keinen Job. Aber das wird jetzt gerichtlich geklärt und der Termin ist im Januar!
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Voll zum :kotz:

Wünsch Dir viel Erfolg beim Anwalt!

Grüßle

Gassine
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Kuli, bitte sei mir nicht boese, aber es gibt einiges, dass nicht verstehe. Lt. Profil bist Du weiblich und 1983 gebohren. D.h., dass Du jetzt 23 sein musst. Wie kannst Du denn einen 15 jaehrigen Sohn haben?

In Deinen vorherigen Beitraegen hast Du von Deinem Mann geschrieben und jetzt wieder von Ex-Frau. Und dann schreibst Du von Deinen Kindern, die 9 und 12 sind.

Sorry, ich will Dir nicht zu nahe treten, aber ich steig da nicht mehr durch. :wacko:
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Das ist ja wirklich zum Schreien.

Wir mussten damals alle Belegrechnungen des Kieferorthopäden sammeln. Nach Beendigung der Behandlung bekamen wir darüber ein Schreiben.
Das mussten wir zusammen mit sämtlichen Belegrechnungen (Kopien) an die Krankenkasse einschicken und die haben dann überwiesen.

Der Arzt informiert die Krankenkasse ja nur über das Ende der Behandlung.
Das Geld fordert der Versicherte an.
In dem Fall hat das wohl Deine Ex gemacht. Tolle Granate.

Ich denke, Dein Anwalt wird Dich schon richtig beraten.

Übrigens - wenn Dein Sohn konfirmiert wurde, braucht er ja nicht mehr den ganzen Tag Beaufsichtigung. Da könnte Deine Ex also arbeiten.
Sie kann nicht einfach sagen, sie findet nichts. Bewerbungen muss sie vorlegen und Absagen ebenfalls.
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Zitat (Mikro @ 15.11.2006 12:52:52)
Kuli, bitte sei mir nicht boese, aber es gibt einiges, dass nicht verstehe. Lt. Profil bist Du weiblich und 1983 gebohren. D.h., dass Du jetzt 23 sein musst. Wie kannst Du denn einen 15 jaehrigen Sohn haben?

Wo liest du 83??? Da steht doch deutlich 1963
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Da hast Du Recht. Habe ich denn jetzt schon einen Schleier vor den Augen. :o
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Ich würd übrigens auch meinen, dass deine Ex dafür aufkommen muss, immerhin hat sie den "Vertrag" mit dem Kieferorthopäden geschlossen.

Hab hier grad in meiner Schulung ne Zahnarzthelferin sitzen... Wenn beide Elternteile das Sorgerecht haben, müssen auch beide diesen "Vertrag" unterschreiben.

Gut der Sohn ist bei dir versichert, aber in der Regel ist es doch so, dass solche Sachen eben auch wie Konfirmation und Klassenfahrten etc. mit der Unterhaltszahlung abgegolten sind, wenn ich mich nicht irre
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Zitat (Mikro @ 15.11.2006 12:52:52)
Kuli, bitte sei mir nicht boese, aber es gibt einiges, dass nicht verstehe. Lt. Profil bist Du weiblich und 1983 gebohren. D.h., dass Du jetzt 23 sein musst. Wie kannst Du denn einen 15 jaehrigen Sohn haben?

In Deinen vorherigen Beitraegen hast Du von Deinem Mann geschrieben und jetzt wieder von Ex-Frau. Und dann schreibst Du von Deinen Kindern, die 9 und 12 sind.

Sorry, ich will Dir nicht zu nahe treten, aber ich steig da nicht mehr durch. :wacko:

Sorry,
Da ich auf diesem Rechner immer eingeloggt bleibe, muss meine Lebensgefährtin gepostet haben. Ich hab das jetzt geändert und das Paßwort bleibt auch nicht mehr gespeichert. Rede heute Abend mit ihr, kommt nicht mehr vor.

Bin nicht so ein PC-Genie!

Nochmals

SORRY!
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Zitat (Mikro @ 15.11.2006 12:52:52)
Kuli,
...
Sorry, ich will Dir nicht zu nahe treten, aber ich steig da nicht mehr durch. :wacko:


Hat sich bereits geklärt ;) :blumen:
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Also - erst einmal muß Dein Sohn nicht bei Dir krankenversichert bleiben.
Ich meine ja nur, für die Zukunft.
Deine Ex-Frau ist ja wohl auch krankenversichert, sie kann in ihre KV den Sohn mit aufnehmen. Das kostet nicht mehr.

Klassenfahrten etc. sind nicht mit dem Unterhalt abgedeckt.
Die Unterhaltszahlungen betreffen nur den Lebensunterhalt.
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Wenn Kinder 12 Jahre alt sind müssen Frauen was zum Unterhalt beitragen, bzw Bescheinigungen vorlegen das sie sich bemüht haben.
M.e. ist das alles eine reine Abzocke von der EX.
Sollten Kinder regelmäßig beim Vater sein und die Ferien verbringen kann der Unterhalt gekürzt werden. War bei unserem Freund so.
Kommt aber auf das Jugendamt an.
Bei manchen Unterhaltsangelegenheiten könnte auch ein Dedektiv sinnvoll sein.
Wenn dein Sohn nicht aussagen möchte. Kinder sitzen immer zwischen zwei Stühlen. :verwirrt:
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Hallo Kuli,

meine Söhne mussten auch Zahnspangen tragen. Ich habe unterschrieben und beziehe von meinem EX-Mann auch Unterhalt. Die Rechnung für den Kieferorthopäden habe ich getragen, da durch den Unterhalt auch solche Dinge abgedeckt sind, laut damals meiner Rechtsanwältin.
Frage auf jeden Fall deinen Anwalt! Sie kann nicht einfach sagen, dass du zahlen musst, da hast du ein Wörtchen mitzureden und zahlst ja auch den Unterhalt. Außerdem kann deine Frau diese Behandlung in kleinen Raten zahlen, habe ich auch gemacht. Erkundige dich!!

Liebe Grüße
Pathfinder
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Zitat (kuli2006 @ 15.11.2006 10:24:56)
Ich habe folgendes Problem:

Ich bin seit 7 Jahren geschieden und habe einen 15jährigen Sohn, der bei seiner Mutter lebt. Er ist nach wie vor über mich krankenversichert.
...

Mal ne blöde Frage: Warum ist er noch bei dir mitversichert?
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Zitat (Lion @ 15.11.2006 18:33:12)
Mal ne blöde Frage: Warum ist er noch bei dir mitversichert?

Ich sah nie Veranlassung, dies zu ändern, jetzt ist sie zum 1.1.07 gekündigt!
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Zitat (kuli2006 @ 15.11.2006 18:59:00)
Zitat (Lion @ 15.11.2006 18:33:12)
Mal ne blöde Frage: Warum ist er noch bei dir mitversichert?

Ich sah nie Veranlassung, dies zu ändern, jetzt ist sie zum 1.1.07 gekündigt!

Sicherheitshalber solltest du dies der Mutter deines Sohnes mitteilen- damit der Knabe dann ab 1.1. nicht ohne Versicherung dasteht.
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