Minijob: 2. Minijob?

Hallo, ich habe eine Nebenbeschäftigung bei der ich 6h/Wo immer samstags arbeite und relativ gut verdiene. Auf Grund der Arbeitszeiten ist eine Vollbeschäftigung nicht möglich.
Dazu kommen noch Wohngeld, Kinderzuschlag, keine Kita- und Hortkosten und das Bildungspaket.
(weil mein Mann trotz Vollzeit Geringverdiener ist)

Jetzt habe ich einen 2. Minijob angeboten bekommen für knapp 400€, da habe ich einen wesentlich
niedrigeren Stundenlohn, aber die Arbeit würde mir Spaß machen und die Arbeitszeiten passen.
Außerdem gibt es eine Option auf Festeinstellung.

Jetzt meine Frage: würdet ihr den 2. Minijob annehmen, trotz, das wahrscheinlich alle staatlichen Zulagen wegfallen und die Festanstellung nur eine Option ist?

Ich tendiere zu JA, weil ich bei meinem 1. Nebenjob nicht weiterkomme und man auch mal ein Risiko eingehen muss.
Ich würde beide Jobs erstmal nebenher laufen lassen und dann weitersehen.
Hallo Arjenjoris
Zitat
Ich würde beide Jobs erstmal nebenher laufen lassen und dann weitersehen.

Gratuliere für die beiden Möglichkeiten ...
hast die Antwort auf Deine Frage schon parat :daumenhoch:

wenn das möglich ist würde ich das auch nutzen, die Entscheidung wird sich von selbst zeigen, wünsche Dir alles Gute.

Bearbeitet von Lichtfeder am 02.07.2013 14:49:24
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FAKT: Wer aber mehr als nur einer geringfügigen Beschäftigung ohne Hauptberuf nachgeht, muss rechnen:
Bis 400 Euro pro Monat sind die Einkünfte steuer- und sozialversicherungsfrei. Egal aus wie vielen Jobs bzw. von wie vielen Arbeitgebern das Geld dann tatsächlich kommt. Sobald aber mehr als 400 Euro erwirtschaftet werden, werden alle Jobs steuer- und sozialversicherungspflichtig.


(Quelle: http://www.nebenjobs.net/minijobs/minijob.html)

YO

Bearbeitet von Bierle am 03.07.2013 10:17:08
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der steuerliche Aspekt muss kein Nachteil sein.

es soll ein Übergang zu einer Vollzeitbeschäftigung sein, die auch normal versteuert wird, die Sozialabgaben sind nicht verloren.

die gezahlten Steuern können möglicherweise durch die Steuer-Erklärung und geringem Einkommen wieder erstattet werden.

wäre m.E. für die Entscheidung jetzt weniger wichtig.

Bearbeitet von Lichtfeder am 02.07.2013 16:21:12
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Danke ihr beiden, und den Hinweis zur Versicherungspflicht.
Das heißt wohl, ich habe bei beiden Jobs weniger Netto.
Vielleicht kann ich mir dann wenigstens etwas Wohngeld erhalten.

Oder ich schaue mir 2 Monate meine Lohnscheine an, und wenn es zu viele Abzüge sind, kündige
ich einen Job von beiden wieder.

Bearbeitet von Arjenjoris am 02.07.2013 21:42:04
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Zitat
Oder ich schaue mir 2 Monate meine Lohnscheine an, und wenn es zu viele Abzüge sind, kündige ich einen Job von beiden wieder.

Genau, bis dahin weißt Du auch welche Stelle die richtige für Dich ist .... und alles andere ergibt sich von selbst.

Bearbeitet von Lichtfeder am 03.07.2013 09:28:59
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Zitat (yolanda, 02.07.2013)
FAKT: Wer aber mehr als nur einer geringfügigen Beschäftigung ohne Hauptberuf nachgeht, muss rechnen:
Bis 400 Euro pro Monat sind die Einkünfte steuer- und sozialversicherungsfrei.

Um den "FAKT" ;) mal etwas zu aktualisieren, so ganz Fakt ist er nämlich gar nicht mehr, die Grenze liegt seit diesem Jahr bei 450 Euro, nicht mehr 400 Euro
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Zitat
Jetzt habe ich einen 2. Minijob angeboten bekommen für knapp 400€, da habe ich einen wesentlich
niedrigeren Stundenlohn,


Wenn du mit dem niedrigeren Stundenlohn leben kannst?
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Tja, Sparfuchs, was soll ich machen. Es ist eine Chance auf eine Festanstellung, bei der ich auch einen
höheren Stundenlohn hätte, aber natürlich auch das Risiko, daß es bei dem Minijob bleibt.
Ich lasse es mal auf mich zukommen.
Nur das Procedere stört mich jetzt schon: Alle Ämter benachrichtigen, Krankenkasse, alter Arbeitgeber
und dann die Abzüge... Puh
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Zitat
Es ist eine Chance auf eine Festanstellung, bei der ich auch einen
höheren Stundenlohn hätte,

Dann könnte sich es doch lohnen - ich drück dir die Daumen.
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