Steuerklassen nach Hochzeit: Was bleibt über??

Hallo zusammen.

mein freund und ich überlegen zu heiraten. natürlich spielt dabei auch der finanzielle punkt eine rolle. (der hauptgrund bleibt natürlich die liebe zueinander und der wunsch die zukunft zu teilen wink.gif )

Mein Freund ist (Feuerwehr-)beamter und ich angestellte im öffentlichen dienst.

seit einigen tagen bin ich verzweifelt dabei einen rechner zu finden der das nettogehalt ausrechnen kann. ich habe zwar einige finden können aber immer waren irgendwelche falschen ergebnisse dabei.

ich denke einfach, dass es bei uns sinn machen würde steuerklasse 3 und 5 zu nehmen, da sein verdienst erstens jetzt schon höher ist als meins und zweitens, wenn wir mal kinder haben und ich unter umständen gar nicht oder halbtags arbeiten werde, die differenz der gehälter ja noch größer wird.

bekommen beamte denn noch zuschläge für die ehefrau (familienzuschlag oder wie das mal hieß)? oder "nur" noch für die kinder? im ÖD wurde der zuschlag für verheiratete nämlich ende 2006 abgeschafft.....

gibt es vielleicht jemanden unter den muttis, der mir das ausrechnen kann mit den steuern bzw dem nettogehalt anschließend (jemanden, der beim finanzamt oder so arbeitet vielleicht...)
die gehälter würde ich dann per PN schicken, das möchte ich gerne nicht hier so ganz offenlegen...

vielen dank schonmal, eure rennschnegge...
Hier sollte auch nicht der psychologische Affekt vergessen werden.
Wenn ihr's so macht, könntest du das Gefühl haben, dass dein Mann "das Geld ins Haus bringt" und du nur "ein Taschengeld dazuverdienst".
Über den Einkommenssteuer-Jahresausgleich kannst du dir dann die Differenz auf jeden Fall zurückholen.

Wie sicher ist dein Arbeitsplatz?
Soweit ich weiß, wird das Arbeitslosengeld anhand des Nettogehalts errechnet.
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Zitat (Charly_70, 28.06.2008)
Wie sicher ist dein Arbeitsplatz?
Soweit ich weiß, wird das Arbeitslosengeld anhand des Nettogehalts errechnet.

da hab ich noch gar nicht drüber nachgedacht - DANKE!!!

nuja, ich sags mal so... ein befristeter vertrag mit seeehr guter chance unbefristet verlängert zu werden....

hab gerad ne seite gefunden, auf der man das ganz gut ausrechnen kann, wen es interessiert kann hier klicken ---> Öffentlicher-Dienst.info

das wär bei uns gehoppst, wie gesprungen wer die besser SK nimmt, der eine hätte 200 mehr, der andere ca das gleiche weniger... also bis kinder da sind bzw ich die arbeitszeit verringer wohl doch eher beide SK 4 wink.gif

auf der seite steht zudem, dass beamte (land) sogar familienzuschlag für PARTNER im ÖD bekommen.... huh.gif war mir neu... die frage die sich mir da stellt ist wer soll das nachvollziehen können ob die partnerin wirklich im ÖD ist, voll der aufwand.... wink.gif
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hier ist ein brutto netto Rechner

Sollte die Familienplanung anstehen:

Für die Berechnung des Mutterschaftsgeldes sind die letzten 3 abgerechneten Kalendermonate vor Beginn der Schutzfrist maßgebend, in denen Arbeitsentgelt erzielt und abgerechnet wurde. „Arbeitslosengeld“ kann für die Berechnung des Mutterschaftsgeldes nicht in Betracht kommen, da es sich hierbei nicht um Arbeitsentgelt handelt. Der 3-monatige Berechnungszeitraum muss auch nicht unmittelbar vor dem Beginn der Schutzfrist liegen; entscheidend ist, in welchen Monaten vor Beginn der Schutzfrist Arbeitsentgelt abgerechnet wurde. Die abgerechneten Monate müssen auch nicht zeitlich zusammenhängen.

Ansonsten natürlich Steuerklasse 3/5.... oder willst Du gerne dem Finanzamt einen zinslosen Vorschuss bezahlen?

Labens
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Zitat (labens, 28.06.2008)
Ansonsten natürlich Steuerklasse 3/5.... oder willst Du gerne dem Finanzamt einen zinslosen Vorschuss bezahlen?

Labens

das versteh ich nicht... für mich ist doch wichtig was am ende den monats für mich bzw uns rauskommt... und wenn das bei 4/4 mehr ist als bei 3/5 ist das doch egal, oder??

heißt das mit dem EDIT: mutterschaftsgeld etwa, dass ZB wenn ich von januar bis juli gearbeitet hab und das kind zb im oktober kommt, ich von juli-oktober arbeitslos war, trotzdem das einkommen von januar bis juli, bzw von mai bis juli gerechnet wird??

edit: elterngeld kommt ja erst danach wink.gif

Bearbeitet von RennSchnegge am 28.06.2008 23:40:56
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Also ich bin mit 3/5 immer besser gefahren. Wobei ich das höhere Gehalt hatte. Nach dem Steuersplitting musste ich deshalb meistens nachzahlen. Deshalb ist es Grunde egal ob 3/5 oder 4/4. Das Finanzamt rechnet ein Jahr später mit Dir ab.

Zu Deiner 2. Frage siehe hier

Labens
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Also, mein Mann und ich verdienen so ziemlich das gleiche und wir haben SL 4/4 gewählt, da meine Eltern früher 3/5 hatten und nach der Steuererklärung einen Batzen zurückbekommen haben (nun, Ma verdiente weniger als Pa...). Also besser jetzt mtl. mehr raushaben als Ende des Jahres n Überschuss zu haben.

Ich habe den Rechner mal ausprobiert und festgestellt, dass 4/4 tatsächlich für uns richtig ist. Hierzulande "sollte" man heiraten um Steuer zu sparen tongue.gif Denn in NL gibt es nur einen einzigen Steuersatz, sowie meine Freundin erzählte...
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Aus steuerlichen Gründen zu heiraten lohnt sich oft nur, wenn ein Ehegatte extrem viel höhere Einkünfte hat als der andere bzw. einer gar keine Einkünfte hat. Entgegen der landläufigen Meinung, dass Ehegatten grundsätzlich zusammenveranlagt werden und die - unter Umständen - günstigere getrennte Veranlagung so gut wie nie vorkommt, erlebe ich im Büro (bin Steuerfachgehilfin), dass die getrennte Veranlagung gar nicht so selten ist. Auch bei "Normalverdienern".
Getrennte Veranlagung bedeutet übrigens, dass auch bei Ehegatten jeder eine eigene Steuererklärung abgibt. Bis auf wenige Ausnahmen werden sie dann so behandelt, als wenn sie nicht verheiratet wären.
Die Wahl der Steuerklasse hat nur mit der Liquidität zu tun. Willst du im vorhinein möglichst viel netto haben oder hast du lieber mit der Steuererklärung auf einen Schlag einen höheren Betrag, den du dann z.B. auf die hohe Kante legst? Was ich allerdings nicht weiß, ist, ob im öffentlichen Dienst irgendwelche Zuschläge steuerklassenabhängig sind.
Wie oben richtig bemerkt, steigen bei höherem Nettoeinkommen auch Lohnersatzleistungen wie Krankengeld oder Mutterschaftsgeld. Bitte aber daran denken, dass dadurch auch die Steuerschuld wieder leicht steigt, weil diese Bezüge - wie auch das Elterngeld - dem so genannten Progressionsvorbehalt unterliegen. Will heissen: die Einkünfte werden zwar nicht dem zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet, aber zur Berechnung des Steuersatzes berücksichtigt. Das tatsächliche zu versteuernde Einkommen (das sich durch die Wahl der Steuerklasse nicht verändert) wird dann mit einem höheren Satz besteuert als bei jemandem ohne "Progressionseinkünfte". Dies kann - muss aber nicht - zu einer Einkommensteuernachzahlung führen.

Bearbeitet von ulrike am 04.07.2008 00:22:18
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