Endlich nen Job gefunden: was machen mit der ARGE?

Hallo Ihr Lieben!

Lange, lange war ich nicht mehr hier und viel hat sich getan in dieser Zeit - unser Kind ist auf der Welt, wir sind umgezogen und waren wochenlang ohne Telefon und Internet.
Aber - endlich hat mein Mann nach gefühlten 10000000 Bewerbungen einen Arbeitsvertrag unterschrieben und wir können weg von der ARGE.

Nur - kann mir einer von euch sagen, vielleicht aus der eigenen Erfahrung heraus, wie das jetzt funktioniert mit der ARGE?
Klar, wir müssen der ARGE mitteilen, dass wir jetzt keine Leistungen mehr von ihnen brauchen. Aber - zahlen die noch so lange, bis das erste Gehalt auf dem Konto ist? Schließlich müssen wir ja auch Miete usw. zahlen und von irgendetwas müssen wir ja leben bis dahin.
Leider bin ich im Internet bisher nicht wirklich fündig geworden, was das angeht. Ich bin mir auch nicht sicher, ob wir der ARGE den Arbeitsvertrag vorlegen müssen oder ob eine einfach Veränderungsmitteilung reicht mit dem Hinweis, dass wir ihnen den Kontoauszug mit dem ersten Gehalt vorlegen.

Fragen über Fragen und ich hoffe, dass ihr mir weiterhelfen könnt.

Liebe Grüße
Mucki
Erst mal herzlichen Glückwunsch zum Nachwuchs und zur neuen Arbeitsstelle!

Deine Fragen die ARGE betreffend wird man dir am besten direkt bei der ARGE beantworten können- ruf einfach am Montag mal dort an und frage, was die jetzt so von euch brauchen, ob es vielleicht sogar eine Art "Merkzettel" von denen gibt, was ihr nun erledigen müsst.
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Valentine hats auf den Punkt gebracht.

Und geldmäßig würde ich gar nicht rumzaubern. AV auf den Tisch, dort sollte doch geregelt sein, wann der Lohn ausgezahlt wird. Nö, ohne Geld lassen die Euch (hoffentlich) nicht. Aber ich frage mal meinen Chef, der war bei der ARGE als Geschäftsführer. War wohl nix... :psst: :ph34r:
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Erst mal Danke für eure Antworten :D

Anrufen wird nix bringen. Die Damen und Herren unserer ARGE bequemen sich nicht ans Telefon und die Telefonsprechzeiten sind auch für die Füsse, weil du da nämlich nie durchkommst - Dienst am Bürger nennt man das :P :P

Na ja - dann werd ich mal sehen, was man mir am Montag so erzählt und den AV nehm ich einfach mal mit.
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soviel ich weiss wird doch das Geld eh immer nachgezahlt , sprich das Geld für Juli wird nicht am 30.06. bezahlt sondern erst am 31.07. - demzufolge müsstet ihr dann bis zum 1. Lohn keine Probleme bekommen

und zum Abmelden bei der ARGE musst du nur die Änderungsmitteilung ausfüllen , da müsste was stehen von Arbeit ab .... - bei Fa. ... und mehr nicht
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Zitat (Jeanette, 19.07.2008)
soviel ich weiss wird doch das Geld eh immer nachgezahlt , sprich das Geld für Juli wird nicht am 30.06. bezahlt sondern erst am 31.07.  - demzufolge müsstet ihr dann bis zum 1. Lohn keine Probleme bekommen

Nein :nene:

So war das früher mal. Mittlerweile wird die Leistung des JobCenters monatlich jeweils im Voraus bezahlt. Man darf sogar erwarten, dass das Geld für den kommenden Monat bereits vor dem 1. auf dem Konto ist.

Ist wohl ne neue Regelung, da ja bei vielen Leistungsempfänger bereits am 1. eines Monats Gelder abgehen. (Miete, etc.)


Edit: Diese Regelung ist eigentlich auch logisch. Denn wäre es so wie Du vermutest, dann müsste der Antragsteller ja den ersten Monat ohne Geld auskommen. Was macht er in diesem Falle mit seinen laufenden Kosten? :hmm:

Bearbeitet von scrachy am 19.07.2008 15:13:27
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Zitat (scrachy, 19.07.2008)
Nein :nene:


:P da sagt das Arbeitsamt aber was anderes ( unter der Tabelle)


und zu deinem Edit kann ich nur aus dem Büroalltag sagen das das Gehalt ja auch nachgezahlt wird und man demnach auch im 1. Monat der Arbeitslosigkeit noch Geld hat :)
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Hmm, Du scheinst wohl recht zu haben.

Dann bezieht sich das wohl nur auf das ALG2. Wäre auch logisch, denn die ALG2-Empfänger haben ja um einiges weniger Geld zur Verfügung.

Mir hat das auf jeden Fall ein Bekannter erzählt der bei der Justiz arbeitet. Glaube kaum, dass er mir da was falsches erzählt hat. In rechtlichen Dingen kennt er sich eigentlich sehr gut aus.
Aber wahrscheinlich gilt das wie gesagt nur für ALG2. Wäre auch logisch, da er als Bewährungshelfer häufig mit dem Klientel verkehrt, welches auch ALG2 in Anspruch nimmt.

Bearbeitet von scrachy am 19.07.2008 15:33:08
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ALG II wird im vorraus ausgezahlt, also z. B. Ende Mai für den Juni.

Da wir aber leider reichlich Erfahrung mit der ARGE haben sammeln dürfen, weiß ich, dass sie schnell sind, wenn es darum geht, Geld zu bekommen. Aber das sieht ganz anders aus, wenn sie zahlen sollen.
Daher hab ich halt die Befürchtung, dass sie sofort alle Zahlungen einstellen, wenn wir ihnen mitteilen, dass mein Mann einen Job hat. Was mache ich dann mit der Miete, weiteren laufenden Kosten und wovon leben wir, bis das erste Gehalt auf dem Konto ist?
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schau mal hier da ist ein ähnliches Thema


in diesem Forum beantworten sie vieles was mit mit AlgII zu tun hat, hab ich über google gefunden!

lg, capricorn
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Ich danke dir :D :D und frage mich, warum ich diesen Beitrag nirgends finden konnte ;) ;)
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Zitat (scrachy, 19.07.2008)
Ist wohl ne neue Regelung, da ja bei vielen Leistungsempfänger bereits am 1. eines Monats Gelder abgehen. (Miete, etc.)


Edit: Diese Regelung ist eigentlich auch logisch. Denn wäre es so wie Du vermutest, dann müsste der Antragsteller ja den ersten Monat ohne Geld auskommen. Was macht er in diesem Falle mit seinen laufenden Kosten? :hmm:

Das verstehe ich jetzt nicht, im ersten Monat hat man doch noch üblicherweise seinen letzten Lohn vom Arbeitsverhältnis, oder? Im Voraus wird man doch normalerweise nur als Beamter bezahlt, oder ist das inzwischen anders? :blink:
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Zitat (Mucki, 20.07.2008)
Ich danke dir  :D  :D  und frage mich, warum ich diesen Beitrag nirgends finden konnte  ;)  ;)

ich hab bei google eingegeben:
neuer job, wie lange alg2

versuch das mal, da findest du ne Menge brauchbarer Antworten.

lg, capricorn
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Zitat (tigermuecke, 20.07.2008)
Das verstehe ich jetzt nicht, im ersten Monat hat man doch noch üblicherweise seinen letzten Lohn vom Arbeitsverhältnis, oder? Im Voraus wird man doch normalerweise nur als Beamter bezahlt, oder ist das inzwischen anders? :blink:

ALG II wird immer Ende eines Monats für den kommenden Monat ausgezahlt.
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Zitat (Mucki, 20.07.2008)
ALG II wird immer Ende eines Monats für den kommenden Monat ausgezahlt.

Und das Gehalt/der Lohn meist am 15. für den laufenden Monat. Bleibt also eine Deckungslücke von etwa 2 Wochen. Und die will erst mal überbrückt sein, wenn man schon nicht viel hat.
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Zitat (SCHNAUF, 20.07.2008)
Und das Gehalt/der Lohn meist am 15. für den laufenden Monat. Bleibt also eine Deckungslücke von etwa 2 Wochen. Und die will erst mal überbrückt sein, wenn man schon nicht viel hat.

Das ist wohl wahr- in speziellen Fällen kann man aber vielleicht mal ausnahmsweise einen Lohnvorschuss vom Arbeitgeber erbitten? Zumindest kleine Unternehmen lassen da sicher mit sich reden, wenn man gute Argumente vorbringt.
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Ich habe jetzt noch folgendes im Netz gefunden - capricorn sei Dank :blumen:

Zitat
Folgende Situation tritt leider häufig auf:

Man hat einen neuen Job, der auch genug Lohn einbringen wird, dass man aus dem Alg II-Bezug heraus kommt,
erhält aber den ersten Lohn erst am Monatsende oder - vor allem, wenn man mitten im Monat angefangen hat,
erst im Laufe oder am Ende des darauffolgenden Monats. Natürlich hat man den neuen Job gleich dem Alg II-Träger gemeldet,
und dieser stellt sofort die Zahlungen ein, so dass man am nächsten Monatsanfang ohne Geld da steht.
Diese Praxis der Alg II-Träger ist zumindest fragwürdig.
Deswegen sollte man, wenn man per Veränderungsmitteilung über den neuen Job informiert, gleich dazu schreiben,
wann die erste Lohnzahlung erfolgen wird und dass bis dahin die Bedürftigkeit noch andauern wird.

Praktische Beispiele:

1. Man schließt am 14. September einen neuen Arbeitsvertrag ab, in dem steht,
dass man ab 1. Oktober arbeitet und den ersten Lohn am 1. November (oder noch später) bekommt.
In diesem Fall sollte man in der Veränderungsmitteilung für den Alg II-Träger deutlich vermerken,
ass die erste Lohnzahlung erst im November erfolgt und die Bedürftigkeit noch während des gesamten Septembers besteht.

2. Man schließt am 14. September einen neuen Arbeitsvertrag ab, in dem steht, dass man ab 1. Oktober arbeitet
und den ersten Lohn am 31. Oktober bekommt. In diesem Fall muss das Alg II für Oktober eigentlich als Darlehen gezahlt,
sozusagen als Überbrückungskredit. Weil aber das Gesetz in diesem Punkt etwas widersprüchlich ist,
wird oft einfach die Leistung komplett eingestellt.
Deswegen sollte man auch in diesem Fall bei der Veränderungsmitteilung ausdrücklich darauf hinweisen,
dass die Lohnzahlung erst zum Monatsende erfolgt und man deswegen eine darlehensweise
Alg II-Zahlung nach § 23 Abs. 4 SGB II beantragt.


Vielleicht hilft das ja hier dem ein oder anderen weiter.

Bearbeitet von Mucki am 20.07.2008 13:27:32
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