Bewerben beim Arbeitgeber: Das 2te Mal nach vorheriger Ablehnung

Wurde am Freitag von meinen Amt unter Druck gesetzt mich noch ein mal bei einem Arbeitgeber zu Bewerben wo ich schon ein mal eine Ablehnung bekommen habe. Zu Stande ist das ganze gekommen da ich mich immer noch Bewerben muss .trotz einer schriftlichen Zusage vom jetzigen Arbeitgeber. Was kann ich jetzt Tun Muss ich noch ein mal mich dort hin begeben wo ich schon vor 3 Jahren zu Alt war? Kann ich die Stelle gleich Ablehnen :wallbash: :o
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Tipp von Bernhard aus der Redaktion:

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Hallo HannaS,

bewerben würde ich mich in jedem Fall, da ja die Anordnung vom Amt kommt.
Wenn Du dass nicht machst und Deine neue Anstellung (herzlichen Glückwunsch dazu!) sollte schief gehen, hättest Du eine entsprechende Aktennotiz beim Amt, die zu Deinem Nachteil verwendet werden könnte.
Früher war es ja möglich, die Bewerbung beim Amt abzugeben, die haben das Ganze dann frankiert und abgeschickt (obs heute noch so ist, weiss ich nicht).
Ausserdem dürfte das Argument "schon vor drei Jahren war ich zu alt" möglicherweise heute nicht mehr gültig sein, schließlich haben wir ja offiziell in vielen Bereichen "Facharbeitermangel" (so oder so ähnlich könnte die Argumentation vom Amt lauten).
Also mein Rat: bewerbe Dich, aber gib Dir nicht so viel Mühe wie sonst, aber hüte Dich vor einer Bewerbung, die danach aussieht, dass Du die Stelle in keinem Fall haben willst. Schließlich gibt es Arbeitgeber, die sowas dem Amt melden (mit entsprechenden Konsequenzen, falls Du mal wieder das Amt in Anspruch nehmen müsstest, was hoffentlich nie wieder vorkommt).

Und viel Erfolg in Deinem neuen Job!

Gruß

Highlander
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Es mir trotzdem Peinlich da ich in meinen Job leider nicht fiel Stellen habe und in meinem Berufskreis alle sich schon irgend wie kennen und jetzt noch mal dort hin ?
Erfahren habe ich gerade von einer Kollegin die dort arbeitet das es schon 3 Monate keinen Lohn gibt .Es ist eine kleine Schneiderei und so was spricht sich rum. Ob ich dem Amt einfach sagen kann das es nicht geht und ich aus Persöhnlchen Gründen dort nicht anfangen kann. :aengstlich:
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Hallo Hanna, ich würde mich einfach kurz schriftlich bewerben. Bloß nicht dem Amt die Oberhand geben. Persönliche Gründe können Dir auch falsch ausgelegt werden. Lege zur Sicherheit einen Freiumschlag für die Absage bei. Dann bist Du immer auf der richtigen Seite.
Gruß Velten
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