Umtausch ohne Kassenbon: Ich dachte, dass ginge

Hallo,

ich habe mal ein Anliegen.
Vor 2 Monaten sind wir umgezogen um haben für dass Bad nen neuen Klodeckel gekauft.
Das ist so einer aus Acryl. Jedenfalls an den Scharnieren ist er kaputt, da die Schrauben dort nur ins Acryl geschraubt sind und irgendwie das Gewinde fehlt.
Na jedenfalls wollte ich den gestern reklamieren und da sagte man im Baumarkt, dass dies ohne Kassenbon nicht ginge. Habe gesagt, dass dies nicht stimmt und habe einen Zeugen dabei gehabt, welcher bezeugte, dass wir den Klodeckel dort gekauft haben.
Trotzdem verweigerte man mir den Umtausch.
Dürfen die das?
Ich hab schon überlegt, mit dem Gesetzesauszug heute nochmal anzutanzen.
Ansonsten ist der Deckel nicht beschädigt, zerkratzt oder schmutzig.
Wenn du reklamieren möchtest, wende dich doch direkt an den Hersteller. Die Verpackung hast du ja sicherlich noch? Ohne Kassenbon wirst du allerdings nur schwer wirklich beweisen können, wie alt der Klodeckel ist und wo du das Ding gekauft hast. Eventuell hast du ja noch den Kontoauszug, auf dem der Betrag ausgewiesen ist?
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Ich sehe das auch so: Umtausch ohne Kassenbon geht, wenn ein Zeuge dabei ist, der versichert, dass das Produkt hier gekauft wurde.

Ich habe schon einiges umgetauscht oder reklamiert, auch ohne Kassenbon, selbst ohne Zeugen - und meistens hatte ich Erfolg damit. Dies waren allerdings Produkte, die ich gleich am nächsten Tag oder zwei Tage später wieder zurückbrachte.

Wie das zwei Monate später ausgesehen hätte, weiss ich nicht.


Aber klar ist die Rechtslage, dass auch ohne Kassenbon umgetauscht werden muss, wenn ein Zeuge anwesend ist, der den Kauf bestätigt.

Gab da mal bei Stern TV nen Beitrag über Rechtsirrtümer, einer davon dieser mit dem Umtausch nur mit Kassenbon.
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Zitat (markaha, 11.09.2008)
Aber klar ist die Rechtslage, dass auch ohne Kassenbon umgetauscht werden muss, wenn ein Zeuge anwesend ist, der den Kauf bestätigt

UMGETAUSCHT werden muß Ware, solange sie einwandfrei ist überhaupt nicht! Ein Umtausch basiert nur auf Kulanz des Geschäftes. Der Kaufvertrag ist beidseitig stillschweigend vereinbart worden. Und damit Rechtskräftig. Bei kaputter Ware kann das Teil repariert werden, nach dem zweiten mal der Kauf rückgängig gemacht werden. Umtausch und Reklamation sind zwei total verschiedene Sachen.
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Das stimmt, Umtausch und Reklamation sind zwei paar Schuhe.

Ab einer gewissen Zeit mußt du dich bei Schäden an den Hersteller wenden, deshalb liegen ja in den Verpackungen immer diese Garantiescheine, dort müßte auch vermerkt sein, wie alt das Produkt ist.
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Zitat (bine4386, 11.09.2008)
UMGETAUSCHT werden muß Ware, solange sie einwandfrei ist überhaupt nicht!

Stimmt so nicht. Wenn der Händler ausgelobt hat, AGB oder Werbezettel z.B., daß er umtauscht, ist er daran gebunden. Nichts mehr mit Kulanz, er müß umtauschen.
Kassenzettel ist nicht erforderlich, es muß nur glaubhaft gemacht werden, daß die Bedingungen für den Umtausch erfüllt sind.
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Zitat (Mosaik, 11.09.2008)
Stimmt so nicht. Wenn der Händler ausgelobt hat, AGB oder Werbezettel z.B., daß er umtauscht, ist er daran gebunden. Nichts mehr mit Kulanz, er müß umtauschen

Ich rede von einem Umtausch der vorher nicht vereinbart wurde oder wo ich dem Kunden kein Umtauschrecht eingeräumt habe. Dann bin ich nicht dazu verpflichtet einwandfreie Ware Umzutauschen oder zurückzunehmen. Wenn ich werbe das ich alles Umtausche hab ich mich natürlich daran zu halten. Sonst aber nicht. Wenn du morgen bei mir den halben Laden leer kaufst und übermorgen wiederkommst weil dir die Ware nicht gefällt, brauche ich dir das nicht zu tauschen. Wenn ich das mache ist das reine Kulanz.
Ich tausche zwar in meinem Geschäft alles um, weil das für mich und mein Geschäft einfach als Service dazu gehört. Rein rechtlich bin ich aber dazu nicht verpflichtet
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Rechte des Käufers

Nacherfüllung

Bearbeitet von ClaraLuna am 11.09.2008 13:36:13
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ich habe in letzter zeit mit klodeckeln auch so meinen ärger gehabt.
der erste hatte so billige befestigungsmuttern, dass sie schon beim leichten anziehen kaputtgingen. damit bin ich wieder hin (allerdings mit bon) und habe das geld zurückbekommen, weil nichts passendes, was mir gefallen hätte, da war.

der nächste war ok aber als mein mann sich eines morgens draufsetzte, machte es knack und die brille war gebrochen. damit bin ich dann wieder hin und auch da gab es eine erstattung.
es sind nämlich meistens 2 jahre garantie drauf.

hast du schon mal auf der innenseite des deckels/brille nachgesehen, ob da evtl. eine kleine marke mit dem datum ist? es ist ähnlich wie eine tüv-plakette. meistens eingeprägt.
wenn sowas vorhanden ist, kann das geschäft an hand dieser marke sehen, dass es ein garantiefall ist.
falls du mit karte bezahlt hattest, könntest du auch da noch mal nachsehen, ob du da noch auszüge hast.
wenn es im baumarkt ärger geben sollte, würde ich einfach nach dem marktleiter fragen und mich nicht mit den mitarbeitern auseinander setzen.
wenn du einen neuen deckel kaufst, sollte es eigentlich keine probleme geben.
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Vielleicht hilft auch das hier
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da fällt mir gerad ncoh was ein...
wusstet ihr, dass man auch auf kleidung zwei jahre garantie hat?!
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Zitat (RennSchnegge, 11.09.2008)
da fällt mir gerad ncoh was ein...
wusstet ihr, dass man auch auf kleidung zwei jahre garantie hat?!


Die "Garantie" wirst du bestimmt dann haben, wenn du nachweisen kannst, dass nach "normalem" Gebrauch z. B. der auf einmal defekte

Bearbeitet von Wecker am 11.09.2008 14:59:46
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Zitat (RennSchnegge, 11.09.2008)
da fällt mir gerad ncoh was ein...
wusstet ihr, dass man auch auf kleidung zwei jahre garantie hat?!

Wer sagt das denn?


2 Jahre Gewährleistung ja, Garantie nur wenn der Hersteller das vorsieht.

Allerdings muss der Kunde nach 6 Monaten beweisen, das ein Material-oder Verarbeitungsfehler vorliegt.
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Zitat (bine4386, 11.09.2008)
Wenn du morgen bei mir den halben Laden leer kaufst und übermorgen wiederkommst weil dir die Ware nicht gefällt, brauche ich dir das nicht zu tauschen. Wenn ich das mache ist das reine Kulanz

Hier ist nicht die Rede von deinem Laden sondern von einem Baumarkt.
In dem Bereich ist es häufiger anzutreffen, daß ein Umtauschrecht generell in AGB oder an anderer Stelle festgeschrieben wird.
Es lohnt sich daher in diesem konkreten Fall die genauen Vorgaben des Einkaufs (nachträglich) zu überprüfen. wink.gif
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Zitat (Mosaik, 11.09.2008)
Hier ist nicht die Rede von deinem Laden sondern von einem Baumarkt.
In dem Bereich ist es häufiger anzutreffen, daß ein Umtauschrecht generell in AGB oder an anderer Stelle festgeschrieben wird.
Es lohnt sich daher in diesem konkreten Fall die genauen Vorgaben des Einkaufs (nachträglich) zu überprüfen. wink.gif

Es handelt sich in diesem Fall auch nicht um einen Umtausch, wegen Nichtgefallen, sondern um einen gebrauchten Artikel, der einen Mangel hat.
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Aus der Schilderung von sunny_sunday läßt sich nicht entnehmen, ob das Teil schon eingebaut war. Könnte sich durchaus noch um Neuware handeln, die nur optisch begutachtet wurde.

Mangel oder abweichende Vorstellung ist auch nicht klar ersichtlich. Könnte sein, daß der Deckel Sackbohrungen hat mit eingesetzten "Dübeln" aus weicherem Kunststoff, sunny_sunday sich aber für ihr akzeptables Produkt eingegossene Metallbuchsen vorstellt.

Reklamation oder Umtausch, beides könnte es ist nach unserem jetztigen Kenntnisstand sein. wink.gif
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So, erstmal vielen Dank für die lieben Antworten.
Ich bin nochmal in Baumarkt und habe mit dem Marktleiter geredet/ diskutiert.
Alles super, nach ner halben Stunde hin und her hat er mir nen neuen Deckel gegeben. biggrin.gif
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Zitat (sunny_sunday, 12.09.2008)
So, erstmal vielen Dank für die lieben Antworten.
Ich bin nochmal in Baumarkt und habe mit dem Marktleiter geredet/ diskutiert.
Alles super, nach ner halben Stunde hin und her hat er mir nen neuen Deckel gegeben. biggrin.gif

sag ich doch. das hilft meistens! man darf sich nicht gleich von dem ersten besten abwimmeln lassen. das sagen hat immer noch der marktleiter.
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Zitat (Mosaik, 11.09.2008)
Hier ist nicht die Rede von deinem Laden sondern von einem Baumarkt.

Wußte nicht das ein Baumarkt andere rechtliche Vorgaben und Rechte hat als ein normaler Einzelhandel whistling.gif
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Zitat (bine4386, 18.09.2008)
Wußte nicht das ein Baumarkt andere rechtliche Vorgaben und Rechte hat als ein normaler Einzelhandel whistling.gif

tongue.gif
Steht doch schon da, worauf man im Baumarkt im Vergleich zu deinem Laden achten sollte. AGB sind auch rechtliche Vorgaben.


Zitat (bine4386, 11.09.2008)
Wenn du morgen bei mir den halben Laden leer kaufst und übermorgen wiederkommst weil dir die Ware nicht gefällt, brauche ich dir das nicht zu tauschen. Wenn ich das mache ist das reine Kulanz.
Ich tausche zwar in meinem Geschäft alles um, weil das für mich und mein Geschäft einfach als Service dazu gehört. Rein rechtlich bin ich aber dazu nicht verpflichtet
Offensichtlich hast du kein Umtauschrecht in deinen AGB stehen.

Zitat (Mosaik, 11.09.2008)
Baumarkt.
In dem Bereich ist es häufiger anzutreffen, daß ein Umtauschrecht generell in AGB oder an anderer Stelle festgeschrieben wird.
Es lohnt sich daher in diesem konkreten Fall die genauen Vorgaben des Einkaufs (nachträglich) zu überprüfen.
Rein rechtlich kann ich bei einem in den AGB zugesicherten Umtauschrecht den Baumarkt leerkaufen und alles wieder zurückbringen. Und das ist keine Kulanz sondern Recht. Echter Service.
Ich achte beim Einkauf auf sowas. Da kannst du dann bedenkenlos ein paar Tapetenrollen mehr mitnehmen wie du dir ausgerechnet hast, den Überschuß bringst du einfach zurück. Und du hast die Garantie, daß du nicht blöd mit dem Verkäufer rumdiskutieren mußt.
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Zitat (Mosaik, 18.09.2008)
Da kannst du dann bedenkenlos ein paar Tapetenrollen mehr mitnehmen wie du dir ausgerechnet hast, den Überschuß bringst du einfach zurück. Und du hast die Garantie, daß du nicht blöd mit dem Verkäufer rumdiskutieren mußt.

Hab ich letztens mit Strumpfhosen gemacht bei Kaufhof. Hab allerdings vorm Kaufen gefragt...

Nicht daß sich jetzt jemand wundert.....Es waren natürlich die ungetragenen biggrin.gif Hab nur zwei verschiedene Größen und zwei verschiedene Farben gekauft, weil ich mich nicht entscheiden konnte
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ich hab in der vergangenen Zeit echt Glück gehabt mit Umtäuschen ohne Bon. Waren alle kulant, aber das ist hier oft so.

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Aber den größten Clou hab ich mir vor vielen Jahren geleistet: Ich hatte frische Leber gekauft. Wollte sie abends braten und sie stank gen Himmel! Am nächsten Morgen packte ich die Leber und ging ins Geschäft. Ich wartete extra, bis niemand mehr an der Fleischtheke war und legte die Tüte mit der Leber vor, an der noch der handschriftliche Preis war, der später an der Kasse gebongt wurde. Ich konnte wählen, Geld oder andere Leber. Der Geschmack war mir vergangen, ich erhielt mein Geld zurück (unter 1 DM, ist ja nicht teuer).

Später, als ich mit meinem Mann beim Kaffee saß, fiel mein Blick auf einen Bon von Rewe, da war die Leber drauf. - Umgetauscht hatte ich sie bei Spar. - Bescheid gesagt hab ich dort aber nicht mehr .... cry_1.gif dribble.gif
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