Müssen Hunde immer angeleint sein?

In: Tiere
Wir haben eine Frau bei uns im Haus wohnen, der immer ohne Leine ist. Leider ist dieser Hund sehr agressiv, knurrt und bellt jeden an, der die Gemeinschaftsterasse des Hauses betreten will (sie wohnt direkt dort und lässt den Hund dort immer raus), so dass kaum jemand mehr die Terasse benutzen will. Auch wenn man dem Hund vor der Haustür begegnet, knurrt er einen oft an.

Unsere Katze, die frei rumläuft, greift der Hund regelmäßig an, so dass die Katze jedesmal in die Wohnung flüchten muss und ich habe Angst dass das bald nicht mehr gut geht.

Ein Hausbewohner wurde nun sogar von dem Hund gebissen....

Das Problem ist, dass der Hund IMMER ohne Leine ist. Ich habe schon mehrere Male mit der Frau versucht zu sprechen, und sie gebeten, den Hund doch anzuleinen da er eben Menschen und andere Tiere angreift. Sie ist völlig uneineinsichtig und unterstellt mir, ich als "Großstädterin" hätte keine Ahnung von Tieren und würde völlig übertreiben. Letztens habe ich ihr dann in meiner Wut gedroht, dass ich das mit dem Hund und dem nicht-Angeleint sein dem Ordnungsamt melden werden. Auch das hat nichts genützt, der Hund ist weiter nie angeleint, greift weiter unsere katze an und die Terasse benutzt auch immer noch keiner....

Auch andere Hausbewohner ärgern sich über den Zustand mit dem Hund. Ich frage mich wie die Rechtslage aussieht (in Berlin), im Internet konnte ich leider nichts finden, und ich habe sogar versucht beim Ordnungsamt anzurufen um mich zu informieren, dort erreiche ich aber nie den richtigen Ansprechpartner... Weiß jemand wie es aussieht, müssen Hunde angeleint sein? Ich dachte eigentlich schon dass sie immer angeleint sein müssen, außer auf Privatgeländen und auf dem Hundeplatz.

Hat jemand einen Rat was man am besten machen kann? Ich will die Frau nicht anschwärzen, und weiß auch nicht ob das überhaupt ginge, aber es ist schon sehr rücksichtslos, einen Hund, der offensichtlich nicht unter Kontrolle ist, immer frei rumlaufen zu lassen, obwohl er Menschen und Tiere angreift. Reden mit ihr bringt wie gesagt leider überhaupt nichts....

:(
Hallo,

es gibt keine generelle Anleinpflicht in Deutschland.- Lediglich Hunde, die der Gefahrhunde-Verordnung des jeweiligen Bundeslandes zugerechnet werden, dürfen nur mit entsprechenden Auflagen "gehalten" werden.- Zudem gibt es in jeder Gemeinde oder Stadt noch separate Haltungsbedingungen.- Hier z.B. müssen alle Hunde ab 40 cm Höhe angeleint sein im bewohnten Gebiet.
Da ich davon ausgehe, daß Du in einem Mehrfamilienhaus zur Miete wohnst, ist es grundsätzlich eine Sache des Vermieters, die Hundebesitzerin aufzufordern, ihr Tier so zu halten, daß von ihm keine Gefährdung für Menschen und andere Tiere ausgeht.- Ich würde meine Beschwerden schriftlich darlegen.
Der Hundebesitzerin würde ich evtl. ebenfalls ein Schreiben zukommen lassen, in dem sie aufgefordert wird, den Hund anzuleinen, oder in der Wohnung zu behalten.- Andernfalls nicht lange rumreden, sondern Anzeige beim Ordnungsamt erstatten.- Dies muß mit Angabe Deines Namens und Adresse erfolgen; auf anonyme Anzeigen reagieren die nicht.

Grundsätzlich gilt in Deutschland auch, daß erst ein MENSCH geschädigt werden muß durch ein evtl. aggressives Tier.
Erst dann werden die meisten Behörden aktiv.- Somit wäre es sinnvoll, wenn der Nachbar, der gebissen wurde, Anzeige erstattet, bzw. bereit wäre, eine Zeugenaussage zum Sachverhalt zu machen.- Es klingt zwar grausam, aber solange "nur" Deine Katze oder andere Hunde angegriffen/verletzt werden, ist dies in Deutschland "Sachbeschädigung".- Dann liegt es im Ermessen eines Sachbearbeiters, ob Jemand vom Ordnungsamt vorbeigeschickt wird.

Liebe Grüße...IsiLangmut (selbst Hundebesitzerin, aber mit Rücksicht auf andere ausgestattet)

Bearbeitet von IsiLangmut am 18.08.2011 17:20:46
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Liebe Isi, Danke für deine ausführliche Antwort. Ich dachte immer, Hunde müssen generell immer angeleint sein, aber da hatte ich wohl unrecht...

An den Vermieter habe ich auch schon gedacht, zumal auch andere Nachbaren die Lage genauso sehen wie ich.

Ich mag es zwar grundsätzlich nicht, andere Leute "anzuzeuígen", gerade wenn man im selben Haus wohnt ist das auch für die allegemeine Stimmung nicht sehr förderlich, aber ich denke ein gemeinsamer Brief an die Vermieterin wäre wohl keine schlechte Idee. Da muss ich die anderen mal fragen ob sie dazu bereit wären.

Dass der "Gebissene" eine Anzeige erstattet ist leider unwahrscheinlich. Es klingt komisch, aber die Hundehalterin hatte Glück, dass er es war, der gebissen wurde, da er ein sehr schüchterner Junge aus dem Ausland ist, der kaum deutsch spricht und sich auch hier noch sehr unwohl fühlt... Ich denke nicht, dass er es der Polizei meldet...

Aber trotzdem schon mal vielen Dank für die Antwort, das hat mir wirklich schon viel weiter geholfen. :blumen: :blumen: :blumen:
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@mysharona: verlaß' Dich mal lieber nicht darauf, daß Du von den Nachbarn auch nur eine Unterschrift bekommst.- Wir leben in Germanien!- Hier stehen 3 Leute beisammen, drei Leute regen sich auf, und bestenfalls EINE/R unternimmt 'was.

Bist Du Gottes Sohn, so hilf Dir selbst....mußte bereits Jesus am Kreuze erkennen.

Liebe Grüße...Isi
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Lies Dir doch mal den § 3 der Landeshundeverordnung Berlin durch.
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Am besten erkundigst du dich bei der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

Wir wohnen auf dem Land und auch da ist es von Gemeinde zu Gemeinde verschieden.
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Also ich komme zwar aus hamburg, aber solange die dame keinen Hundeführerschein hat darf sie diesen nicht ohne leine laufen lassen und mit aggresiven verhalten schon garnicht. denn dann wird vom ordnungsamt ein wehsenstest verordnet, den er mit den problemen bestimmt nicht bestehen wird. aber es gillt die anlein pflicht. meiner meinung nach, zumindest hier in hamburg ist es so, ab 1 jahr müssen sie an die leine. es sei den, sie können mit dem hundeführerschein belegen, das sie in der lage sind den hund zu kontrolieren, den hund einschätzen und führen können.

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Satzzeichen in den Text eingefügt. Bitte selbst darauf achten,
dass ein Text einigermaßen gut lesbar ist, dazu gehören auch
ein paar Satzzeichen.
Danke für's beachten.
W.


Bearbeitet von Wecker am 11.12.2011 09:44:04
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Quietscheentchen war schneller
aber ich habe hier auch noch was:
http://www.hundeinberlin.de/themen/themen2...1031002609.html

Und hier
http://www.hundehaftpflicht-info.de/berlin.htm

Ich mag Hunde sehr. Es sind ja immer die Besitzer/Halter, die durch ihre Uneinsicht für Ärger sorgen.

Bearbeitet von 123stpo456 am 11.12.2011 10:13:11
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Ich bin mir zwar nicht sicher wie es in Hamburg ist... schau mal hier: *** Link wurde entfernt ***Der neue Hundeführerschein
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In Aachen ist generell Leinenpflicht. Nur im Stadtwald gibt es eine Duldung für freilaufende Hunde. Sollte der Hund allerdings beim Jagen erwischt werden, dann gibt es ein Knöllchen und eine Verwarnung.

Bei dir mysharona sieht es ja etwas anders aus, denn der Hund läuft ja quasi auf Privatgelände frei rum. Das fällt eher unter Nachbarschaftsstreit. Ich würde mich mit den anderen Hausbewohnern zusammentun und ein Gespräch mit der Hundehalterin suchen. Sag ihr, dass du Angst vor dem Hund hast und er eine Schleppleine (irgendwo befestigt) im Garten tragen soll. So kann er einen gewissen Radius "frei" laufen aber kommt nicht weiter als die Schleppleine es zuläßt.
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Das Problem wird sich seit 2011 wohl erledigt haben. ;)
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