Arbeitsrechtliche Frage: Überstunden / Pauschalabgeltung

Hallo zusammen,

ich habe heute mal eine "berufliche Frage" an Euch. Und zwar folgendes:

Der Arbeitgeber möchte, dass 3 Überstunden/Woche pauschal mit dem Gehalt abgegolten sind. Ich habe Urteile gelesen, dass das generell durchaus haltbar ist.

Sowas ist auch schon - aber nicht für alle Mitarbeiter (und auch noch unterschiedlich) - in den Verträgen vereinbart. Das soll jetzt vereinheitlicht werden.

Wie kann der Arbeitgeber das tun, außer mit Änderungskündigungen?? Einen BR gibt es nicht.

Hat jemand Erfahrung?

LG
Kröti
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Vielleicht als Zusatzvereinbarung zum jetztigen Arbeitsvertrag, wenn die Arbeitnehmer einverstanden sind. Ansonsten denk ich, geht nur Änderungskündigung.
Kannst auch mal bei der Rechtsantragstelle bei dem Arbeitsgericht in deinem Bezirk nachfragen. Kostet nix und vielleicht wissen die auch was.
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Zitat (Sonea86 @ 07.10.2008 11:11:30)
Ansonsten denk ich, geht nur Änderungskündigung.
Kannst auch mal bei der Rechtsantragstelle bei dem Arbeitsgericht in deinem Bezirk nachfragen. Kostet nix und vielleicht wissen die auch was.

Danke! :blumen:
Das wusste ich nicht, noch nie gehört. Gute Idee!

Meine bisherigen Recherchen haben aber ergeben, dass es - wenn man rechtl. sauber bleiben will - vermutl. nur über Änderungskündigung geht.

LG
Kröti
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Hallo,

bist Du Mitglied in einer Gewerkschaft?
Dann frag da einfach mal nach! Die können Dir bestimmt helfen.

Oder hast Du eine Rechtsschutzversicherung die das Arbeitsrecht mit abdeckt? Dann kannst Du Dir auch so Rat und Hilfe holen.

Liebe Grüße
Sandy
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Hallo Krötilla,

lange nichts von Dir gelesen, aber ich freue mich für Dich, dass Du Arbeit hast :blumen:

Also ich habe diesbezüglich noch keine Erfahrung gemacht - aber Du weißt, ich habe viele Jahre in der Personalabteilung Erfahrungen sammeln können (seit Monaten habe ich einen ruhigeren Arbeitsplatz :sabber:) - mein Gedanke geht dahin, auch wenn es rechtlich nicht OK wäre, der AG hat leider mal wieder die besseren Karten.

Wer nicht unterschreibt - geht auf längere Sicht oder aber der befristete Vertrag wird einfach nicht verlängert etc. etc. etc.

Mach Dich evtl. beim Arbeitsgericht in einer kostenlosen Erst-Beratung schlau - aber paß auf, dass es BIG BOSS nicht erfährt rofl.

LG
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also z.b. im hotelfach ist das gang und gebe das du x überstunden machst und nichts bekommst.
ich würde das ganze mit einer gehaltserhöung verbinden und sagen x % mehr und ich mache die max. drei überstunden. solltet ihr eh übertariflich bezahlt werden sieht es schon wieder anders aus, je nachdem was in euren verträgen steht. steht das das du ne wochenarbeitszeit von x hast und summe y bekommst sind da keine ü-std drin.

alles andere bringt nur stress, hau ihn auf x % mehr an und gut ist es ;)

das mit den kündigen stimmt so auch nicht, last in first out ;)
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Wenn er sauber bleiben will, muss er's mit Änderungskündigungen machen.
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