Kindergeld bei nicht auszahlung von Überstunden

Hallo,

ich stehe vor einem großen Problem. Zur Vorgeschichte:

Ich studiere und arbeite nebenbei. Ich habe vor zwei Jahren die Arbeitsstelle angetreten und habe einen Jahres Zeitvertrag. Dies bedeutet das jedes Jahr der Vertrag neu verhandelt werden kann (sowohl aus Fillialleiter sicht wie auch als Angestellter). Dieser Vertrag ist unbefristet.
Da ich am Anfang des Jahres einen Vertrag bekommen habe mit 494€ netto. aber das Bafög dazu kam, bin ich dieses Jahr über die Kindergeldsgrenze hinaus geschossen. Habe jedoch in der Zeit 140 Überstunden zu 10,79 angesammelt. Mit diesem Geld wollte ich dann in etwa das Kindergeld zurück zahlen.
Nun meinte meine Fillialleiterin das sie mir die Überstunden nicht auszahlen können, da das Geld momentan nicht zur Verfügung steht. Stattdessen würde Sie mir dieses Anfang nächsten Jahres (im Januar) zahlen.

Das Problem was ich momentan habe ist, dass die Überstunden dann ja als Einkommen fürs nächste Jahr gerechnet werden, jedoch aber im Jahre 2006 erbracht wurden. Der Vertrag von mir wurde schon kleiner gemacht, so dass ich mit diesem Vertrag (ohne die Überstunden) weiterhin mein Kindergeld bekomme. Ich habe im Internet nichts gefunden zu diesem Thema. Besteht die Möglichkeit denn weiterhin mein Kindergeld zu erhalten, wenn in der Abrechnung steht, Überstunden aus dem Jahr 2006? Oder kann man das irgendwie in einer anderen Art und Weiße Regeln?

Ich wäre über jede Antwort dankbar.

MFG
Thunder
das einzigste was ich dazu sagen kann ist : diese Überstunden MÜSSEN versteuert werden und das nicht zu knapp , von daher ist es besser die Überstunden nich auf einmal auszahlen zu lassen weil du sonst noch weniger hast
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hallo,

da ich student bin und den jahresvertrag habe muss ich die überstunden nicht versteuern bzw nur wirklich sehr gering. ich habe letztes jahr schon einmal 160stk ausgezahlt bekommen und da musst ich keinerlei steuern zahlen biggrin.gif also in dem thema bin ich mir absolut sicher *G*
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im Januar hast du doch aber noch den Lohnschein vom Dezember 06 ... oder ?

da würde ich dann versuchen im Februar das Kindergeld zu beantragen mit dem Lohnschein von Januar 07 oder du nimmst den abgeänderten Vertrag dafür
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hmmm wie darf ich das verstehen mit dem lohnschein, kenne nur ne die Lohnsteuerkarte die ich jedes Jahr bei meinem Arbeitgeber abgeben muss.
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ups doppel post

Bearbeitet von Thunder_Berlin am 22.12.2006 14:32:43
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aber du musst doch jeden Monat einen Lohnzettel erhalten von deinem Arbeitgeber ? oder eine Verdienstbescheinigung
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ja also im januar hab ich den Einkommensnachweis noch von Dezember die muss ich ja eh für meine buchhaltung alle aufbewahren. Und mit diesem soll ich dann zur Kindergeldstelle gehen und dort das Kindergeld ab Februar beantragen?
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ich würde eher den im Februar nehmen - sprich den Lohnschein vom Januar 07 wo die Überstunden nicht drauf stehen und damit dann das Kindergeld beantragen
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Zitat (Jeanette, 22.12.2006)
das einzigste was ich dazu sagen kann ist : diese Überstunden MÜSSEN versteuert werden und das nicht zu knapp , von daher ist es besser die Überstunden nich auf einmal auszahlen zu lassen weil du sonst noch weniger hast

Kann man Überstunden nicht abbummeln? Dann würden sie doch nirgends erscheinen???
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ja ich kann die Überstunden abbummeln aber das bringt mir ja überhaupt nix. ich brauche das Geld um das Kindergeld für 2006 zurück zuzahlen. ich kann mir aussuchen ob ich die Überstunden abbummeln oder ausgezahlt haben möchte.
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Hallo, auf Leistungen wie BAföG, Kindergeld usw. wird das Einkommen angerechnet, wann es tatsächlich zufließt. Wenn du das Überstundengeld erst im Januar bekommst, wird es auch als Einkommen für 2007 berücksichtigt. Da hilft auch nix, wenn du erst im Februar einen Antrag stellst.
Schau mal auf die Seite "Sozialhilfe24.de" (hat nicht nur mit Sozialhilfe zu tun, super Seite für solche Fragen), vielleicht kannst du da mehr erfahren.
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ja es ging ja nicht daraum das Kindergeld irgendwie neu zu beantragen in einem speziellen Monat. Sondern lediglich darum, ob halt die erbrachte Leistung im Jahr 2006 als Einkommen für das Jahr 2007 gerechnet werden kann bzw. wird?

Naja eigentlich ist es doch genau so, als wenn ich selbstständig bin und einen Auftrag im Jahre 2006 erfolgt. Die Zahlung jedoch erst 2007. Wann wird das gebucht? Doch sicherlich 2006 oder? Wenn ich in dem Jahr arbeite sollte der Lohn dafür doch auch für das Jahr gelten smile.gif hmmm kompliziert kompliziert *G*
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Den Lohn für Dezember 06 gibts bei vielen im Januar 07 und wird auf 06 angerechnet. Überstunden wurden bei mir immer auf den Monat angerechnet, in dem sie ausbezahlt wurden.
Vielleicht solltest du mal auf der Kindergeldstelle anrufen und nachfragen.
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Kennst du keinen Steuerberater privat, der sich deine Unterlagen mal anschauen kann? Für den Kindergeldanspruch ist nicht nur die Einkommensgrenze entscheidend, da gibt es auch noch steuerliche Möglichkeiten, die klären würden, ober du überhaupt Kindergeld zurückzahlen mußt. Ich würde das dringend empfehlen. LG
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Soviel mir bekannt ist, muss Dein Arbeitgeber auch eine Verdienstbescheinigung für die Kindergeldstelle ausfüllen. Da kommen Deine Überstundenzuschläge automatisch mit rein.

So war es zumindestens, als ich das Kindergeld für unseren Sohn beantragt habe. Da wird jeder Cent gerechnet.
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