Hallo,
ich stehe vor einem großen Problem. Zur Vorgeschichte:
Ich studiere und arbeite nebenbei. Ich habe vor zwei Jahren die Arbeitsstelle angetreten und habe einen Jahres Zeitvertrag. Dies bedeutet das jedes Jahr der Vertrag neu verhandelt werden kann (sowohl aus Fillialleiter sicht wie auch als Angestellter). Dieser Vertrag ist unbefristet.
Da ich am Anfang des Jahres einen Vertrag bekommen habe mit 494€ netto. aber das Bafög dazu kam, bin ich dieses Jahr über die Kindergeldsgrenze hinaus geschossen. Habe jedoch in der Zeit 140 Überstunden zu 10,79 angesammelt. Mit diesem Geld wollte ich dann in etwa das Kindergeld zurück zahlen.
Nun meinte meine Fillialleiterin das sie mir die Überstunden nicht auszahlen können, da das Geld momentan nicht zur Verfügung steht. Stattdessen würde Sie mir dieses Anfang nächsten Jahres (im Januar) zahlen.
Das Problem was ich momentan habe ist, dass die Überstunden dann ja als Einkommen fürs nächste Jahr gerechnet werden, jedoch aber im Jahre 2006 erbracht wurden. Der Vertrag von mir wurde schon kleiner gemacht, so dass ich mit diesem Vertrag (ohne die Überstunden) weiterhin mein Kindergeld bekomme. Ich habe im Internet nichts gefunden zu diesem Thema. Besteht die Möglichkeit denn weiterhin mein Kindergeld zu erhalten, wenn in der Abrechnung steht, Überstunden aus dem Jahr 2006? Oder kann man das irgendwie in einer anderen Art und Weiße Regeln?
Ich wäre über jede Antwort dankbar.
MFG
Thunder
ich stehe vor einem großen Problem. Zur Vorgeschichte:
Ich studiere und arbeite nebenbei. Ich habe vor zwei Jahren die Arbeitsstelle angetreten und habe einen Jahres Zeitvertrag. Dies bedeutet das jedes Jahr der Vertrag neu verhandelt werden kann (sowohl aus Fillialleiter sicht wie auch als Angestellter). Dieser Vertrag ist unbefristet.
Da ich am Anfang des Jahres einen Vertrag bekommen habe mit 494€ netto. aber das Bafög dazu kam, bin ich dieses Jahr über die Kindergeldsgrenze hinaus geschossen. Habe jedoch in der Zeit 140 Überstunden zu 10,79 angesammelt. Mit diesem Geld wollte ich dann in etwa das Kindergeld zurück zahlen.
Nun meinte meine Fillialleiterin das sie mir die Überstunden nicht auszahlen können, da das Geld momentan nicht zur Verfügung steht. Stattdessen würde Sie mir dieses Anfang nächsten Jahres (im Januar) zahlen.
Das Problem was ich momentan habe ist, dass die Überstunden dann ja als Einkommen fürs nächste Jahr gerechnet werden, jedoch aber im Jahre 2006 erbracht wurden. Der Vertrag von mir wurde schon kleiner gemacht, so dass ich mit diesem Vertrag (ohne die Überstunden) weiterhin mein Kindergeld bekomme. Ich habe im Internet nichts gefunden zu diesem Thema. Besteht die Möglichkeit denn weiterhin mein Kindergeld zu erhalten, wenn in der Abrechnung steht, Überstunden aus dem Jahr 2006? Oder kann man das irgendwie in einer anderen Art und Weiße Regeln?
Ich wäre über jede Antwort dankbar.
MFG
Thunder