darf meine Überstunden nicht abfeiern: ist das rechtens?????

Hallo zusammen!

ich habe in meinem Arbeitsvertrag den blöden Satz (den ich schon vergebens versucht habe auszustreichen!) stehen:

"mit dem Gehalt sind bis zu 10 Überstunden abgegolten"

Das heißt, dass meine Stunden am Monatsende verfallen - dachte ich.

Ich habe von Mi 01.09. bis Fr, 03.09. auftragsbedingt 9,25 Überstunden geschuftet und hatte dann von Mo, 06.09 bis Mi 08.09. Urlaub.

Na da hab ich mir gedacht, da ich eh nur 24 Urlaubstage im Jahr habe nutze ich doch die gelegenheit und trage für den Montag 0 Stunden -> "Stundenabbau" ein. und spar mir so einen Urlaubstag (stehe dann ja immer noch 1,25 Std im Plus, die dann verfallen). happy.gif

Jetzt hat der Chef aber gesagt: "Nix da!" wegen dem oben genanntem Satz muss ich einen Urlaubstag nehmen und alle 9,25 Std verfallen lassen!!!! schockiert.gif

Das ist ja soooo gemein!!!!! Da acker ich mich 3 Tage lang auf anweisung dumm und dämlich und darf das nicht mal abfeiern!!!!! ich würde doch immer noch im Plus stehen!!! ranting.gif

Ist mein Chef da im Recht????

Vielen Dank im Voraus für die Antworten!!!
da würde ich mal bei den Gewerkschaften nach fragen.

bei uns fangen sie jetzt auch an gemein zu werden, für jede Stunde die wir arbeiten müssen wir 5 min pause eintragen, heißt nach 3 Stunden schon 15 min usw.

ich glaube die dürfen bei den mengen an arbeitslosen jetzt schon beinahe alles. sad.gif
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Mit dem Satz im Arbeitsvertrag hat er ein Recht darauf das du pro Monat 10 Stunden mehrarbeit leistest die er dich weder abfeiern lassen noch dir auszahlen muss.

Laut Gesetz darf er normalerweise zwar Überstunden fordern, muss diese aber innerhalb eines bestimmten Zeitraumes wieder abfeiern lassen... oder eben auszahlen wenn du damit einverstanden bist. Durch deine Unterschrift unter dem Vertrag willigst du praktisch ein, dass er das bei bis zu 10 Stunden eben nicht braucht. Also müsstest du 18 Stunden "reinschaffen" wenn du einen 8 Stundentag Gleitzeit möchtest... oder eben 8 Stunden ausbezahlt.
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marikitten, du hast schon genug probleme mit deinem arbeitgeber. Hol dir bitte endlich anwaltliche oder gewerkschaftliche hilfe!
Hier kann und darf dir niemand verbindlichen rat geben - ein gewerkschaftlicher rechtsberater oder ein anwalt können dir wirklich helfen. Die haben die kenntnisse und das detailverständnis, das dir helfen kann.
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Zitat (gitti2810, 27.09.2010)

ich glaube die dürfen bei den mengen an arbeitslosen jetzt schon beinahe alles. sad.gif

Nein die dürfen nicht alles, aber sie versuchen es. Man muß sich eben wehren.
Das Arbeitszeitgesetz sieht bis 6h Arbeitszeit überhaupt keine Pause vor.
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@Schwaller: Nicht, wenn das ganze innerhalb eines Monats passiert. Ich kann die ersten 3 Wochen Stunden schrubben, und in der 4 Woche eines Monats einen Tag von eben diesen Stunden frei nehmen. Das geht - kommt aber auch bissl auf die Arbeitssituation an, ob ein freier Tag drin ist.

Vielleicht kannst Du im Rahmen von Gleitzeit etwas später kommen, dafür aber auch etwas eher gehen, dann würdest Du die Überstunden in diesem Monat auch nicht komplett herschenken.

Bearbeitet von Wyvern am 28.09.2010 09:17:28
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Hallo, Marikitten,
so wie ich es weiß, ist der von Dir genannte Satz "10 Überstunden pro Monat sind mit dem Gehalt abgegolten" in den meisten Angestellten-Verträgen vorhanden und üblich. Nur die Stunden, die über 10 Überstunden hinausgehen, können bezahlt oder abgefeiert werden. Und in jedem Monat sammelst Du erneut die 10 Überstunden, die sich am Monatsende in Luft auflösen, ohne daß Du hierfür zusätzlich Geld oder Freizeit bekommst. Um also 1 Stunde zusätzlich bezahlt oder frei zu bekommen, mußt Du mindestens 11 Überstunden geleistet haben. So ist es mir aus meinem langjährigen Angestellten-Arbeitsverhältnis bekannt. Mein letztes Angestelltenverhältnis resultiert aus meiner Anstellung in einer Anwaltskanzlei. Auch in diesem Vertrag gab es den vorbeschriebenen Satz. Und ich kann mir nicht vorstellen, daß sich diesbezüglich Anwälte auf "zu dünnes Eis" begeben, falls es zu Unstimmigkeiten mit dem Arbeitnehmer kommen sollte. Aber Du solltest Dich in jedem Fall professionell beraten lassen. Ich kann nur das sagen, was ich weiß und das muß keinesfalls zwingend richtig sein.


Murmeltier

Bearbeitet von Murmeltier am 28.09.2010 14:49:44
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