Abgeltungssteuer: Kaufauftrag oder Wertpapiere im Depot

Es geht um das Detail: Wenn ich am 29.12.08 den Kaufauftrag erteile, gehe ich davon aus, dass die Papiere nicht mehr vor dem 01.01.09 in mein Depot gebucht werden. Unterliegen die Kursgewinne dann der Abgeltungssteuer? Wie lange dauert das Einbuchen der Papiere in ein Depot i.d.R.?

Danke für rasche Antworten!

salz1
Mein juristisches Bauchgefühl sagt mir, dass es um das Datum des Kaufauftrages geht, da die Einbuchung ins Depot ja von vielen Zufälligkeiten abhängen kann und gesetzliche Regelungen ja möglichst vorhersehbare Rechtsfolgen schaffen sollen...
Andererseits ist das Steuerrecht ein unergründlicher Jungel an (Un-)Möglichkeiten. Ruf doch mal bei deiner Bank an und frag. Die müssten Montag ja noch regulären Dienst haben. Oder hast du nen Steuerberater?
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Wenn Du am 29.12. eine Order erteilst, dann wird die auch am 29.12. ausgeführt. Alles was länger als einige Sekunden (bei exoten Minuten) dauert gibt zu denken.
Ausschlaggeben ist das Kaufdatum. Kannst ja auch am gleichen Tag schon wieder verkaufen.
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Der 30.12. ist auch noch ein regulärer Arbeitstag... wenn du am 29. irgendwelche Papiere orderst, müssten die auch am 29. noch gekauft werden. Frag im Zweifelsfall deinen Vermögensberater.

Abgesehen davon: für viele ist die Abgeltungssteuer sogar günstiger- lass es dir von deinem Vermögensberater mal durchrechnen.
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Zitat (Valentine, 21.12.2008)
Abgesehen davon: für viele ist die Abgeltungssteuer sogar günstiger- lass es dir von deinem Vermögensberater mal durchrechnen.



Sorry nee, nicht wenn es um Wertpapiere gibt!
in 2008 gekauft unterliegen Kursgewinne nicht der Abgeltungssteuer / Freistellungsauftrag
in 2009 gekauft werden auch Kursgewinnen auf den Freibetrag angerechnet / versteuert.


Du hast aber schon Recht, dass die Abgeltungssteuer auch Vorteile hat, allerdings nur für diejenigen, die über den Freibetrag hinauskommen, die müssen nur noch 25% abziehen lassen (zzgl Soli und ggf Kirchensteuer), in 2008 sind es 30% (zzgl Soli), die noch zum persönlichen Steuersatz nachversteuert werden müssen.


zurück zur Frage:
Bindend ist dabei das Abrechnungsdatum, nicht der Tag an dem der Auftrag erteilt wurde.
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