Wasserschaden in der Küche: wie geht es weiter??

In: Wohnen
Hallo ,

seit einigen Tagen bemerkte ich in der Küche unter dem Hängeschrank, dass die Tapete feucht ist. Zunächst vermutete ich ein Fehlverhalten meinerseits: zu wenig geheizt und dadurch Kleister nass. Gestern kletterte ich auf einen Stuhl und sah einen riesigen Fleck in der Decke. Also ging ich zum über mir wohnenden Nachbarn, der aber meinte, bei ihm sei alles trocken. Kam dann aber später und meinte, dass die Fußleisten doch feucht seien. Um es kurz zu machen: Handwerkernotdienst (von der Hausverwaltung beauftragt) kam und stellte fest, dass die Spülmachine des oberen Nachbarn den Schaden anrichtete.
Nun gut...wie geht es weiter???Meine Küche muffelt, die Hängeschranke kann ich nicht abheben, die Tapete ist hinüber, der riesige Wasserfleck in der Decke und die Leisten (vielleicht auch mehr) von der Arbeitsplatte sind betroffen. Die Hausverwalterin meinte nun, dass ich den Schaden meiner Hausratvers. mitteilen müsse???Diese würde sich dann das Geld vom Verursacher zurückholen...Korrekt?

Naja relativ egal, aber ich möchte natürlich möglichst schnell wieder eine intakte Küche haben...wie gehe ich weiter vor???Die hängenden Teile werden ja auch von hinten mit Sicherheit feucht sein.....Achja....die Küche war und ist von Ikea, aber keine Billigware und nun ca. 5 Jahre alt.Zu Ikea komme ich nicht mehr, da ich kein
LG
Zitat (Aida, 02.02.2009)
Die Hausverwalterin meinte nun, dass ich den Schaden meiner Hausratvers. mitteilen müsse???Diese würde sich dann das Geld vom Verursacher zurückholen...Korrekt?

Also- ich hätte gedacht, dass du den Schaden der Versicherung des Verursachers melden solltest... ruf doch einfach mal bei deiner Hausratvers. an und erzähl denen kurz was wie passiert ist und dass das Wasser von den Nachbarn über dir kommt. Dann werden die schon sagen an wen du dich zu wenden hast.
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Ruf deine Hausratversicherung an und klär das ab. Ansonsten wende dich an den Verursacher. Bevor du renovierst,bzw. den Schaden beseitigst, hole dir das o.k. der Versicherung. Auf jeden Fall Bilder vom Schaden machen und einen Zeugen hinzuziehen.
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Zitat (Aida, 02.02.2009)


Naja relativ egal, aber ich möchte natürlich möglichst schnell wieder eine intakte Küche haben...wie gehe ich weiter vor???Die hängenden Teile werden ja auch von hinten mit Sicherheit feucht sein.....Achja....die Küche war und ist von Ikea, aber keine Billigware und nun ca. 5 Jahre alt.Zu Ikea komme ich nicht mehr, da ich kein Auto mehr besitze und die Bus- und Bahnverbindungen super schlecht sind..Gehe ja davon aus, dass ich zumindest 2 Hängeschr. neu kaufen muss..

Achje, du arme... sowas ist immer total ärgerlich. console.gif

Ikea liefert auch, du kannst dir deine Schränke da also online bestellen soweit ich weiß. Inwieweit du die Transportkosten wiederkriegst, müsstest du ebenfalls bei der Versicherung nachfragen (oder bei jemand Unabhängigem, der sich damit auskennt...)

Und, wie Sparfuchs schon sagte, mach Bilder. Viele Bilder, von allem was irgendwie betroffen ist/sein könnte.
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Schau mal

hier

Labens
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Woanders wird jedoch aufgeführt, dass die Gebäudeversicherung für die Schadensregulierung zuständ ist.

hier

Am besten beide Versicherungen anrufen.

Labens
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der geschirrspüler gehört nicht zum gebäude!!!
es ist eine sache der hausratversicherung des verursachers!

ob du neue hängeschränke brauchst stellt der gutachter der versicherung fest und nicht du wink.gif
sofern das so sein soltle musst du sich um gar nichts kümmern!

sagt mal bringt ihr der kfz-werkstatt auch die neue tür wenn euch jemand verschuldet rammt rofl1.gif
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Zitat (Bulli-SH, 02.02.2009)

es ist eine sache der hausratversicherung des verursachers!


Öhm, Bulli, du meinst bestimmt die Haftpflichtversicherung des Verursachers, oooder? wink.gif
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also eigentlich sollte dafür die hausrat ( zuständig sein, kann mich aber auch täuschen.
ich stelle in solchen fällen nur die rechnung an die versicherung, ohne nennung der versicherungsart wink.gif
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Bulli, das ist nicht ganz richtig:

die Hausrat-Versicherung kommt für Deine Schäden in Deiner Wohnung auf, für Schäden an fremden Eigentum ist die Haftpflicht zuständig. Hat der Verursacher oben keine Haftpflicht, muss er persönlich haften.
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oh weia....
also: am Mittwoch kommt eine Firma und mißt die Feuchtigkeit-ob Bautrockner ja oder nein oder ob Streichen ausreicht.Die Kosten übernimmt die Versicherung des Spülmaschinenbesitzers.In wieweit die Schränke nun betrofffen sind, kann ich nicht beurteilen, kann sie nicht alleine abheben...macht dann auch die Firma am Mittwoch.Leider gehe von einem Schaden auch, weil das Wasser ja unter den Hängeschränken rauskam...
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Da bin ich wieder... cry_1.gif
Also: Bautrockner muss sein , mindestens für die Dauer von 10 Tagen...
Aber: die Versicherung übernimmt es nicht, meine Versicherung soll den Schaden übernehmen, da es in meiner Wohnung die Wände und Schränke sind...
das habe ich gestern Abend erfahren, heute versuche ich dann meine Vers.zu informieren.Was ich mit den Schränken machen werde, weiss ich noch nicht. Vielleicht gar nichts..ich habe keine Quittung mehr und so einfach komme ich ohne PKW auch nicht mehr zu IKEA.Es ist einfach nur ärgerlich, ich habe die Rennerei, obwohl ich den Schaden nicht angerichtet habe..
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da sieht man wieder wie wichtig eine rechtsschutzversicherung ist, schon wäre ich beim anwalt.
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Zitat (Aida, 05.02.2009)
Aber: die Versicherung übernimmt es nicht, meine Versicherung soll den Schaden übernehmen, da es in meiner Wohnung die Wände und Schränke sind...

Das ist ja wohl einschlechter Scherz ranting.gif
Der Verursacher hat zu zahlen!

Typisch Versicherung, jahrzentelang Versicherungsprämien einsacken und wenn Sie zahlen sollen...... nö ich doch nicht.

Bearbeitet von Sparfuchs am 05.02.2009 07:33:43
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Das ist ja wohl nicht wahr...

Aida - wie Bulli schon schrieb, wenn Du eine Rechschutzversicherung hast dann nimm sie in Anspruch und geh zum Anwalt.

Es kann ja wohl nicht richtig sein das, wenn der Verursacher eindeutig feststeht, das der Geschädigte (bzw. die Versicherung des Geschädigten) trotzdem für den Schaden aufkommen soll.

Auch der erforderliche Bautrockner - woher kommt denn der Strom dafür?
Doch sicherlich aus einer Steckdose in DEINER Wohnung, oder?
Und ..... wer zahlt den Strom????

Tante Edit meint übrigens:
Ikea liefert auch - da brauchst Du Deine Schränke nicht per Bus oder Bahn abholen. happy.gif

Bearbeitet von bödefeld am 05.02.2009 09:19:38
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Zitat (Aida, 05.02.2009)
Aber: die Versicherung übernimmt es nicht, meine Versicherung soll den Schaden übernehmen, da es in meiner Wohnung die Wände und Schränke sind...

... dann wende dich einfach mal an deine eigene Versicherung. Schildere genau wie, wo, was, wann- und dann werden die dir schon sagen, wer zu zahlen hat. Kann durchaus sein, dass sie erst mal zahlen und sich dann alles von der "gegnerischen" Versicherung zurückholen.

Zitat
Es ist einfach nur ärgerlich, ich habe die Rennerei, obwohl ich den Schaden nicht angerichtet habe..

Frag mal nach einer Pauschale für Telefon- und Portoausgaben...
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Hi,

ich hatte auch mal einen Wasserschaden in der Wohnung. Jedoch kam der von 2 Stockwerke über liegenden Wohnung.

Mehr als eine Woche lief eine Maschine die die Wand trocknete. Ich war froh, dass die Wohnung gerade leer stand (ich hatte sie vermietet). Der Krach ist nämlich nicht auszuhalten. Falls das bei Dir auch ist, geh lieber zu Freunden oder Bekannten und schlafe dort.

Für die kaputten Teppiche bekam ich ohne eine Rechnung einen neuen Teppich bezahlt. Brauchst also keine Rechnung von den alten Möbel. Informiere Deine Versicherung. Evtl. schicken die einen Gutachter. Wegen ein paar Schränken sicher nicht.

Ich schickte der Versicherung einfach die neue Rechnung und bekam alles erstattet.

Labens

PS: Leider weiss ich nicht mehr, welche Versicherung bei mir zahlte. Ich habe eine Gebäudeversicherung sowie eine Leitungswasser- und eine Haftpflichtversicherung.
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kannst ja auch mal schauen, ob ein ausdruck reicht
suche deine schränke bei ikea.de und lege das vor
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Musst jedoch nicht die Obstkisten von Ikea kaufen.

Kannst Dir mal Schränke aus einem Möbelhaus kaufen.



Edit
@Avy
das würde ich keinesfalls tun

Bearbeitet von labens am 05.02.2009 17:07:48
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erst schon mal vorab vielen Dank für eure Antworten. Meine Versicherung sendet mir ein Formular zu- quasi ein Schadensprotokoll.Hinter die Küchenschränke kann ich leider nicht schauen...nur die 2 Hängeschränke kann ich beurteilen, weil dort das Wasser von hinten runterlief. Bautrockner ist da, habe ich aber in der Nacht abgestellt (durfte ich auch)Meine Tochter hätte sonst bei dem Krach nie schlafen können. Ausserdem habe ich eine kleine Küche, die aber offen ist- so sollte ich einen Bezirk mit Malerfolie begrenzen- toll.. sad.gif
Hinzu kam noch, dass ich auf einmal Wassereinlagerungen in den Beinen hatte und eigentlich ins Krankenhaus gemusst hätte (Verdacht auf Thrombose) Ließ mir eine Heparinspritze verpassen und lass es heute untersuchen (glaube nicht, dass es eine ist....) Achja, soviel Wasser war gar nicht im Eimer...nach ca. 8 Std. so 2 Liter, ich hätte mit mehr gerechnet.
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das da nicht viel wasser dirn ist, ist klar. normal müsste die küche abgebaut werden damit die wand frei liegt! dazu kommt dann noch das du eine offnene küche hast. also dicke möbelplane kaufen (ca.6€) und diese innenseitig an der küchenwand ankleben dito auf den boden. mittig ein schlitz rein, bis ca. 1,50m, und von aussen ein neues stück plane über den schlitz kleben(grösse ca. 0.80 x 1,80 b/h)
dann trocknet der nicht mehr die ganze wohnung sondern nur die küche! wink.gif

sollte an der nassen stelle auch dein spülschrank sein, so mach die türen auf, denn dort ist meist keine rückwand im schrank! wink.gif bzw so zirkuliert das auch besser, dito die blende unter den schrank abziehen. denn oberhalb ist deine arbeitspülatte wohl bündig an den fliesen und unten kannst du die blene ohne probleme abziehen. sie ist auf die füsse gesteckt.
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