Kostenübernahme der Energiekosten Wasserschaden

In: Wohnen
Moin ihr Lieben.

Ich hatte einen Wasserschaden, der zur Zeit reguliert wird. Die Stromkosten für die Trocknungsgeräte wurden schon ermittelt und beglichen.

Allerdings sind die Handwerker jetzt schon seit einigen Tagen am arbeiten, schleifen die Böden ab, haben Lüfter aufgestellt, haben in sämtlichen Räumen Licht an, auch in denen, in denen nicht gearbeitet wird, haben die Heizung ständig voll aufgedreht, bei geöffneten Türen und Fenstern, nehmen Wasser zum Anrühren von Spachtelmasse und zum Reinigen der Werkzeuge.

Mir ist schon klar, das die Handwerker nicht im Dunkeln arbeiten können und frieren sollen sie auch nicht.

Aber es sind Kosten, die ohne dem Wasserschaden nicht entstanden wären.

Ich habe keine Hausratversicherung, der Schaden wird über die Gebäudeversicherung reguliert.

Ferner wurden Eigenleistungen in Form von Wasserpumpen und-schöpfen, Reinigungsarbeiten und auch Umräumtätigkeiten erbracht. Ohne das Umstellen von Regalen könnten die Sanierungsarbeiten nicht durchgeführt werden.

Ich habe eine E-Mail mit meiner Frage ob und wie die Kosten erstattet werden an den Sachbearbeiter der Versicherung geschickt... keine Reaktion.

Kann ich die Energiekosten und die Kosten für die erbrachte Eigenleistung einfordern? Und wenn ja... wie?
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Tipp von Bernhard aus der Redaktion:

Ein Energieverbrauchsmessgerät könnte dir helfen, genaue Aufzeichnungen über den zusätzlichen Stromverbrauch durch die Trocknungsgeräte und andere Arbeitsgeräte zu führen. So kannst du deine Ansprüche gegenüber der Versicherung besser untermauern.

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An der Versicherung dran bleiben, nötigenfalls unter Fristsetzung mit Einschalten eines Anwaltes drohen, bzw. diesen einschalten, wenn sich vonseiten der Gebäudeversicherung nichts tut.
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Zitat (ebstein @ 14.02.2019 16:49:53)
... Die Stromkosten für die Trocknungsgeräte wurden schon ermittelt und beglichen. ...

Moin Ebstein,

erstmal willkommen bei den Muttis.

Derjenige, der die bereits entstandenen Kosten gezahlt hat, sollte auch für die Folgekosten zuständig sein. Ich vermute mal, das ist Deine Gebäudeversicherung, da Du ja auch den zuständigen Sachbearbeiter bereits zu kennen scheinst.

Zunächst würde ich sicherheitshalber mal das Kleingedruckte in der Versicherungspolice durchlesen, um mich bei der Einforderung der weiteren Kosten darauf zu beziehen. Und - wie @Whirlwind schon empfohlen hat - dem zuständigen Sachbearbeiter freundlich aber bestimmt auf die Füße treten. Außerdem würde ich im nächsten Schreiben an die Versicherung nicht nur eine Wochenfrist setzen und mit dem Anwalt drohen, sondern auch den Anwalt einschalten, wenn die Frist ungenutzt verstrichen ist.

Grüßle und viel Erfolg,

Egeria
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