Ehegattenunterhalt

In: Kinder
Hallo zusammen,

meine Frage bezieht sich auf den Ehegattenunterhalt.

Wir sind seit Aug. 2004 geschieden, haben zwei Kinder und ich habe schon eine Menge Geld an den Anwalt gezahlt, bis der Unterhalt endlich genau berechnet war. Mein Ex ist selbständig, was die Sache natürlich zusätzlich verkompliziert (Durchschnittseinkommen aus den letzten 3 Jahren uvm.)
Da ab Juni 2009 die alte Vereinbarung abläuft, geht der ganze "Bettel" von vorne los.
Um Anwaltskosten zu sparen, hat mir mein Exmann eine formlose Vereinbarung jetzt schon zukommen lassen, in der er bis Sept.09 den alten Betrag aus Kindes- und Ehegattenunterhalt bezahlen will (wir haben zwei Kinder, 11 und 14, das jüngere wird im September 12), danach nur noch Unterhalt für die Kinder.
Als Begründung schreibt er (bzw. seine neue Ehefrau!), dass wir ja dann 5 Jahre geschieden seien und das jüngste Kind 12 Jahre alt ist.
Ich meine mich erinnern zu können, dass mein Anwalt damals was von Aufstockungsunterhalt gesagt hat, falls ich meine jetzige Halbtagsstelle micht zeitlich erhöhen könne (macht mein Arbeitgeber nicht).
Kennt sich jemand damit aus? Möchte mich natürlich ohne Anwalt einigen aus Kostengründen, mein Ex lebt im Verhältnis zu mir sehr luxuriös (große Autos, 4-5 mal Urlaub im Jahr, tolles Haus, Schmuck für die Neue).

Interessierte Grüße
nettchen
Ich hatte früher dass gleiche Problem,
und ging leider nur über einen Anwalt.
Was sich den auch gelohnt hat.
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Hi,

eine einmalige Auskunft beim Rechtsanwalt (etwa 30 Minuten) kostet 230 €, die Zweite ca. 300 €.

Besser ist es, Deine Frage in diesen Foren zu stellen:

http://www.answer24.de/ Den Preis bestimmen Sie
http://www.guter-rat.de/service/service_angebote_4297.html
http://www.rechtstipps.net/ Anwaltshotline für 30 Minuten je 25 ¬, oder kostenlos
https://www.advo24.de/konferenz/rechtsberatung-online.htm
http://www.anwalt-onlineservice.de/ für 53,33 ¬
http://www.123recht.net/loginerstberatung.asp?ccheck=1

Evtl. setze für die Antwort einen Betrag ab 20 € ein. Dann wird Dir ein Rechtsanwalt eine kompetente Antwort geben.

Übrigens ein Scheidungsverfahren, wo der Anwalt die Scheidung ankündigt und durchführt, umfasst 2-3 Briefe. Dafür verlangt er mindestens 1.800 €.

Scheidungsverfahren gehen im übrigen auch online, kosten jedoch fast genau so viel.

Labens

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Oder hier. Ersetzt zwar nicht den Anwalt, aber gute Tipps und Ratschläge kann man sich dort holen.

Hat mir schon sehr geholfen, wenn auch in anderem Zusammenhang.
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Danke für Eure hilfreichen Antworten. Ich wußte gar nicht, dass es sowas gibt.
Werde nächste Woche mal dort anfragen.
Danke nochmal und schönen Sonntag.

Gruß
nettchen
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Zitat (labens, 21.02.2009)
Hi,

eine einmalige Auskunft beim Rechtsanwalt (etwa 30 Minuten) kostet 230 €, die Zweite ca. 300 €.

Besser ist es, Deine Frage in diesen Foren zu stellen:

http://www.answer24.de/ Den Preis bestimmen Sie
http://www.guter-rat.de/service/service_angebote_4297.html
http://www.rechtstipps.net/ Anwaltshotline für 30 Minuten je 25 ¬, oder kostenlos
https://www.advo24.de/konferenz/rechtsberatung-online.htm
http://www.anwalt-onlineservice.de/ für 53,33 ¬
http://www.123recht.net/loginerstberatung.asp?ccheck=1

Evtl. setze für die Antwort einen Betrag ab 20 € ein. Dann wird Dir ein Rechtsanwalt eine kompetente Antwort geben.

Sorry, nicht ganz richtig.

Man kann mit Anwälten Vergütungsvereinbarungen treffen, oder per Gebührenordnung abrechnen. Was günstiger ist, muss man eben im Einzelfall sehen.

Guten anwaltlichen Rat kriegt man schon für ca. 150 € / Std.

Falls du finanziell nicht gut gestellt bist, kannst du dich mal nach Beratungskostenhilfe erkundigen (seis beim Anwalt oder bei dem Amtsgericht deines Wohnortes). Dann kostet es dich nur ganz geringe Beträge, dir fachlichen Beistand zu holen.

Von Foren würde ich in letzter Konsequenz abraten.
Sie sind hilfreich, um sich einen generellen Überblick zu beschaffen, wenn es dann aber um die endgültigen Entscheidungen geht, würde ich mir wirklich Rat bei einem Anwalt holen.

Wenn der dich falsch berät, kannst du ihn auf Schadensersatz verklagen. Wenn du nem falschen Tip aus einem dieser Foren vertraust, stehst du doof da.

Ich kenne die von labens angegebenen Foren nicht, aber ich bin bei sowas immer überskeptisch.

Und mein gutgemeinter Rat: Unterzeichne nichts, was dir dein Mann vorlegt, ohne dich vorher beraten zu lassen...
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Sorry, aber was Du hier postest stimmt überhaupt nicht.

Ich bin mit einem Rechtsanwalt seit 20 Jahren befreundet.

Wir haben im gleichen Haus gearbeitet, und ich habe ich ihn im Sozialversicherungsrecht kostenlos beraten.

Jedes mal, als ich eine Rechtsfrage stellte, hat er mit meiner Rechtsschutzversicherung horrende Beträge angefordert.

Bei meinem letzten Beratungsgespräch sagte er, dass er seine Kosten mit meiner Rechtsschutzversichung, wie immer, abrechnen würde.

Meine Versicherung hat die Kostenübernahme abgelehnt.

Daraufhin hat mir mein befreundeter Rechtsanwalt eine Rechnung in Höhe von 240 Euro geschickt. Das war für ein 30minütiges Gespräch.

Seine Auskunft war darüber hinaus FALSCH. Er behauptete, dass ich die Steuerschulden auch für meine in Scheidung lebende Frau zahlen muss.

Eine Honorarvereinbarung fand nie statt. Dieser Windhund hat mir die Rechnung mit dem höchsten Multiplikator in Rechnung gesetzt.

Meine Rechtsschutzversicherung hat mir telefonisch bestätigt, dass diese linke Bazille immer versucht Gelder von Dritten, also von der Rechtsschutzversicherung abzurechnen.

Wenn man 240 Euro (für 30 Minuten) mal 8 Stunden nimmt, 5 Tage zugrunde legt, kommt man auf ein Monatseinkommen von mehr als 76 000 Euro.

Das verdient nicht mal ein Ministerpräsident.

Dieser Dre...sack hat übrigens bis heute keinen Cent bekommen.

Sollte er auf das Geld bestehen, werde ich mich bei Rechtsanwaltkammer beschweren und bei der Generalstaatsanwaltschaft eine Anzeige einreichen.

Diese Windhunde von Anwälte treffen überhaupt keine Gebührenvereinbarungen. Meine Frau unterschrieb eine Vertretungsvollmacht. Der Anwalt hat natürlich keine Kopie ihr ausgehändigt. Sie wusste gar nicht, was sie unterschrieben hat. Ausserdem beherrscht sie die deutsche Sprache nicht.

Übrigens ist meine Tochter RA Gehilfin.

Labens
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Labens,

deine schlechte Erfahrung mit Rechtsanwälten tut mir herzlich leid. Wirklich.
Nur sind nicht alle so, wie der, an den Du geraten bist. Beileibe nicht.

Die "normale" Abrechnungsart sind die Gebühren nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergügungsgesetz). Wenn man möchte, kann man Vergütungsvereinbarungen aushandeln, die dann allerdings gesondert bestätigt werden müssen. Frag mal deine Tochter, dafür gibt es eigens Formulare, die als Kopie auch an die Mandantschaft gegeben werden müssen.
Eine Vertretungsvollmacht ist übrigens etwas anderes als eine Vergütungsvereinbarung.

Die Rechtsschutzversicherung übernimmt natürlich nur dann die Kosten, wenn entweder nach RVG abgerechnet wurde, oder eine Gebührenvereinbarung getroffen wurde, die nicht ganz zo horrend ist.
Ähnlich wie bei ner Krankenkasse, wird nur das nötige bezahlt, nicht die "Extrawurst". (Um mal beim Zahnarztbild zu bleiben: Die Platinkrone mit Glitzersteinchen wird nicht übernommen)

Wenn du übrigens auf solche stolzen Preise eingehst, kann ich allerdings nicht großes Mitleid haben. Es gibt auch bei Anwälten die Möglcihkeit, Stundensätze zu vergleichen oder bei der Kammer Erkundigungen einzuziehen. Zumal deine Tochter ja auch noch vom Fach ist und du dich dementsprechend bei ihr informieren könntest, wie viel so ein Durchschnittsanwalt nimmt.

Wie gesagt - es gibt auch Nicht-Halsabschneider, die weit unter 200 Euro pro Stunde nehmen und genau so gut, wenn nicht sogar besser sind, als aufgeblasene Superschnösel.
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