Unterhalt für minderjährige Auszubildende

In: Kinder
Hallo,

unser Sohn beginnt im Herbst eine Ausbildung, er ist 16.

Um wieviel wird der Unterhalt für ihn gekürzt (um sein ganzes Ausbildungsgehalt :o )?
Die Anrechnung von evtl. ihm zustehendem Kindergeld ist klar, nur der Rest... :unsure:

Gruß
nettchen
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Tipp von Bernhard aus der Redaktion:

Ich denke, ein Unterhaltsrechner Buch könnte dir helfen, die finanziellen Aspekte im Detail zu verstehen und genau zu wissen, wie viel Unterhalt nach Anrechnung des Ausbildungsgehaltes deines Sohnes verbleibt. Es kann dir Klarheit geben und Sicherheit bei der Berechnung schaffen, sodass du gut informiert bist.

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Hallo, Nettchen,

ich habe bei Google die Düsseldorfer Tabelle Stand 2011 gefunden. Roll doch mal runter bis zur Seite 2 Punkt 8.

Das hilft Dir hoffentlich schon etwas weiter.

LG von Gabybambi
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Ruf mal beim Jugendamt an, die werden Dir sicher AUskunft geben können.
Wäre noch interessant zu wissen, welchen Unterhalt du meinst - den vom getrennt lebenden Elternteil?
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Ja, den von seinem Vater.
Ich meinte auch nur allgemein, ob alles (ohne die 90,--) oder die Hälfte oder so abgezogen wird...
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Das Ausbildungsgeld wird bis auf 90 Euro auf den Unterhalt angerechnet. Wenn er bspw. 500 Euro Ausbildungsgeld hat, dann hat er noch 410 Euro. Müsste der Vater laut Tabelle 350 Euro zahlen, muss er dann prkatisch gar nichts mehr zahlen, weil der Unterhaltsbedarf gedeckt ist.Unterhalt Anrechnung Ausbildungsvergütung
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Danke...ok, dann ist die Berechnung der Unterhaltshöhe klar. :(

Meine weitere Frage wäre: mittlerweile ist mein Sohn 18, lebt aber noch im Haushalt bei mir. Wem ist der Unterhalt zu überweisen...meinem Sohn oder mir? :unsure:

Apropos...alles Gute im Neuen Jahr an alle :-)
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Nettchen, bevor du/ihr auf Unterhalt verzichtet, der deinem Sohn zusteht, ihn nicht einfordert, würde ich mich professionell betraten lassen. Das Jugendamt hilft dir/Euch bei der Berechnung. Wenn er keinen Anspruch hat, werden die Euch das auch sagen. Und wen das Geld zu überweisen ist, kann man dort auch sagen.

Bearbeitet von Cambria am 03.01.2013 18:39:56
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Genau, das ist das Beste.

Hier steht das auch.
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Danke, aber ich hab mal nachgerechnet...dann stimmt alles so, leider... :heul: :heul:
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Fragen kostet nichts... und unterhaltsberechnung ist auch nicht grade easy-peasy. Hast du die aktuellste Düsseldorfer Tabelle benutzt? Alle Einkünfte deines Sohnes bedacht? Auch die von dir geleisteten Sachleistungen, wie Erziehung, Unterkunft, Essen? Einkommen und andere unterhaltsverpflichtungen des Vaters?
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...also cambria...ich hab nur rein mit den vorgegebenen Zahlen gerechnet. Dass Sachleistungen wie Unterkunft , Essen usw. irgendwie auch noch mit berücksichtigt werden, wußte ich wiederum nicht...

Ich glaube, der beste Weg ist doch die Beratungsstelle...

Zum Glück gibt mir mein Sohn den an ihn überwiesenen Unterhalt an mich weiter...halt win lieber Junge, dem es jetzt auch leid tut, dass ich insgesamt weniger bekomme....

Danke nochmal...
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