hallo
ich kenne da jemanden die schon lange jahregeschiedn ist und eine längst volljährige tochter hat, die schwerbehindert ist. es geht darum der leibliche vater kümmertsich gar nicht u die tochter so das die mutternicht mal spontan fürs wochende oder so wegfahren kann.
meine fahre weiß jemand ob es da ein gesetz gibt, daß den vater dazu verpflichtet sich um die tochteer auch zu kümern obwohl diese volljährig ist.
danke im voraus
lg sareno
ich kenne da jemanden die schon lange jahregeschiedn ist und eine längst volljährige tochter hat, die schwerbehindert ist. es geht darum der leibliche vater kümmertsich gar nicht u die tochter so das die mutternicht mal spontan fürs wochende oder so wegfahren kann.
meine fahre weiß jemand ob es da ein gesetz gibt, daß den vater dazu verpflichtet sich um die tochteer auch zu kümern obwohl diese volljährig ist.
danke im voraus
lg sareno