auskunft beim anwalt oder wo: tochter schon lange volljährig

hallo

ich kenne da jemanden die schon lange jahregeschiedn ist und eine längst volljährige tochter hat, die schwerbehindert ist. es geht darum der leibliche vater kümmertsich gar nicht u die tochter so das die mutternicht mal spontan fürs wochende oder so wegfahren kann.
meine fahre weiß jemand ob es da ein gesetz gibt, daß den vater dazu verpflichtet sich um die tochteer auch zu kümern obwohl diese volljährig ist.
danke im voraus
lg sareno

Am besten bei Jurathek anmelden und dort fragen; dort gibt es ein sehr fachkundiges Forum rund ums Recht!

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hallo herr jeh
ist das forum juratek kostenlos oder was
lg sareno

p.s. ist das wirklich empfehlenswert
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Das ist so 'ne Sache... ich weiß nicht ob der Vater da zwangsverpflichtet werden kann oder nicht, finanziell wird er sicher (noch) zuständig sein, aber tatkräftige Hilfe wenn er nicht will? Das wäre für die Tochter vielleicht auch nicht so gut.

In diesem Fall würde ich eher an einen ambulanten Pflegedienst denken oder an Kurzzeitpflege in einer entsprechenden Einrichtung. Eine pflegende Mutter muss auch mal kurz Urlaub machen können, sie muss wieder Kräfte sammeln, Pflege von Angehörigen ist immer anstrengend, egal ob es sich um geistig oder körperlich Behinderte oder um alte, gebrechliche Verwandte handelt. Deine Bekannte möge sich diesbezüglich mal an den sozialpsychiatrischen Dienst wenden, die sind unter Anderem für genau solche Fälle die richtigen Ansprechpartner und können sagen, wie wo welche Hilfe zu bekommen ist.
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Sozuialpsychiatrischer Dienst wäre eine Möglichkeit, andere Möglichkeit wäre die zuständige Krankenkasse, die auch das Pflegegeld zahlt.Dort kriegt die Mutter auf alle Fälle Auskunft, auf wieviele Tage "Urlaub" von der Pflege sie hat und was als Alternative zu empfehlen wäre für Urlaubszeiten, schließlich hängt das auch von der Art der Schwerbehinderung und der Pflegestufe ab.

"Zwingen" kann (und sollte) man den Vater nicht .... wenn der sich nicht freiwillig um seine Tochter kümmert, wird da unter Zwang doch erst recht nix drauß

LG
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halo herr jeh
ich hatte vergessen zu sagen, daß die tochter 100% schwerbehindert ist und außerdem ein pflegefall ist.würde michfreuen wenn sie sich melden
lg sareno
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@sareno
Du hast Nachricht!

Bearbeitet von Herr Jeh am 30.03.2009 14:16:44
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Wenn man eine Rechtschutzversicherung hat, kann man kostenlos die Anwalthotline der jeweiligen Versicherung anrufen.
Ich habe da schon einmal eine pefekte Beratung zum Nulltarif erhalten
Man spricht richtig mit einem Anwalt sogar Samstag von 8-20 Uhr.
;)
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Zitat
pefekte Beratung zum Nulltarif


Du hast eine Rechtsschutzversicherung zum Nulltarif?? :lol:
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Zitat (pflanzversuch, 30.03.2009)


"Zwingen" kann (und sollte) man den Vater nicht .... wenn der sich nicht freiwillig um seine Tochter kümmert, wird da unter Zwang doch erst recht nix drauß

LG

Möglicherweise muß er aber die vorübergehnde Pflege der Tochter mitfinanzieren. Ich fänds jedenfalls richtig, wenn er schon sonst nix tut. Also unbedingt, wie auch schon geraten, fachlichen Rat einholen. Wünsche viel Erfolg und der Mutter ´nen schönen Urlaub!
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Die finanzielle Seite ist ganz was anderes- da kann und muss die Mutter sich auch an den Vater wenden. Wenn er nicht freiwillig zahlt, dann eben gezwungenermaßen (obwohl es auch da genügend Väter gibt, die sich davor drücken, "notfalls" sich arbeitslos melden und sich selbst zahlungsunfähig machen). Aber aktiv sich an der Pflege beteiligen wenn er nicht will geht kaum bis gar nicht. Man kann die schwerbehinderte, pflegebedürftige junge Frau ja wohl schlecht vor seiner Wohnungstür abstellen und drauf hoffen dass er dann was tut.
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Zitat (Herr Jeh, 31.03.2009)

Du hast eine Rechtsschutzversicherung zum Nulltarif?? :lol:

herrjeh schön wäre es ;)
Aber die Hotlineberatung kostet nix und man spricht mit richtigen Anwälten ok??
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Zitat (Valentine, 31.03.2009)
Die finanzielle Seite ist ganz was anderes- da kann und muss die Mutter sich auch an den Vater wenden. Wenn er nicht freiwillig zahlt, dann eben gezwungenermaßen (obwohl es auch da genügend Väter gibt, die sich davor drücken, "notfalls" sich arbeitslos melden und sich selbst zahlungsunfähig machen). Aber aktiv sich an der Pflege beteiligen wenn er nicht will geht kaum bis gar nicht. Man kann die schwerbehinderte, pflegebedürftige junge Frau ja wohl schlecht vor seiner Wohnungstür abstellen und drauf hoffen dass er dann was tut.

So meinte ich das auch nicht. Ich denke halt, wenner schon nix tut, muß er ,meiner Ansicht nach, die außerhäusliche Pflege mitfinanzieren. Alleine lassen kann man die Tochter ja auch nicht!
Aber du sagst ja selbst, er muß.
Liebe Cordel, ruf deine Rechtschutzversicherung einfach mal an und frag nach. Die haben meist auch Vertragsanwälte.

Bearbeitet von Polarlicht am 01.04.2009 09:32:20
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