Hallo Muttis,
vielleicht kennt sich ja jemand von Euch mit diesem Thema aus.
Hab zwar bei eb*y selbst schon viel gekauft, aber möchte jetzt zum ersten Mal was verkaufen und bin bei deren Geschäftsbedingungen nicht so recht fündig geworden.
Bei den meisten Auktionen steht ja unten so ein Passus dran, von wegen: Privatauktion, und der Bieter erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, auf Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Verkäufer zu verzichten.
Sowas würde ich bei mir auch reinschreiben.
Nun ist es aber so, das Gerät, was ich verkaufen möchte, habe ich selbst erst im Januar 2009 gekauft, es ist absolut unbenutzt. Also bestehen ja eigentlich noch die 12 Monate Herstellergarantie, oder? (Also 12 Monate minus 2 1/2 Monate, weil wir ja jetzt schon April haben).
Hätte der zukünftige Käufer dann nicht trotzdem noch diese Herstellergarantie (Originalrechnung würde ich selbstverständlich beilegen), oder geht die Garantie nicht auf den neuen Besitzer über? Oder würde das dann, im Garantiefall, trotzdem irgendwie über mich laufen - was ich natürlich vermeiden wollen würde?
Also falls mir da jemand was Näheres dazu sagen kann, wäre ich Euch super-dankbar :blumen: :D
vielleicht kennt sich ja jemand von Euch mit diesem Thema aus.
Hab zwar bei eb*y selbst schon viel gekauft, aber möchte jetzt zum ersten Mal was verkaufen und bin bei deren Geschäftsbedingungen nicht so recht fündig geworden.
Bei den meisten Auktionen steht ja unten so ein Passus dran, von wegen: Privatauktion, und der Bieter erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, auf Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Verkäufer zu verzichten.
Sowas würde ich bei mir auch reinschreiben.
Nun ist es aber so, das Gerät, was ich verkaufen möchte, habe ich selbst erst im Januar 2009 gekauft, es ist absolut unbenutzt. Also bestehen ja eigentlich noch die 12 Monate Herstellergarantie, oder? (Also 12 Monate minus 2 1/2 Monate, weil wir ja jetzt schon April haben).
Hätte der zukünftige Käufer dann nicht trotzdem noch diese Herstellergarantie (Originalrechnung würde ich selbstverständlich beilegen), oder geht die Garantie nicht auf den neuen Besitzer über? Oder würde das dann, im Garantiefall, trotzdem irgendwie über mich laufen - was ich natürlich vermeiden wollen würde?
Also falls mir da jemand was Näheres dazu sagen kann, wäre ich Euch super-dankbar :blumen: :D