Frage zu eb*y... Gewährleistung, Garantie

Hallo Muttis,

vielleicht kennt sich ja jemand von Euch mit diesem Thema aus.
Hab zwar bei eb*y selbst schon viel gekauft, aber möchte jetzt zum ersten Mal was verkaufen und bin bei deren Geschäftsbedingungen nicht so recht fündig geworden.

Bei den meisten Auktionen steht ja unten so ein Passus dran, von wegen: Privatauktion, und der Bieter erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, auf Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Verkäufer zu verzichten.
Sowas würde ich bei mir auch reinschreiben.

Nun ist es aber so, das Gerät, was ich verkaufen möchte, habe ich selbst erst im Januar 2009 gekauft, es ist absolut unbenutzt. Also bestehen ja eigentlich noch die 12 Monate Herstellergarantie, oder? (Also 12 Monate minus 2 1/2 Monate, weil wir ja jetzt schon April haben).
Hätte der zukünftige Käufer dann nicht trotzdem noch diese Herstellergarantie (Originalrechnung würde ich selbstverständlich beilegen), oder geht die Garantie nicht auf den neuen Besitzer über? Oder würde das dann, im Garantiefall, trotzdem irgendwie über mich laufen - was ich natürlich vermeiden wollen würde?

Also falls mir da jemand was Näheres dazu sagen kann, wäre ich Euch super-dankbar :blumen: :D
Ich persönlich würde reinschreiben dass du selber keine Garantie übernimmst, aber die Orginalrechnung beilegst.

Denn schließlich ist die Garantie ja auf die Ware, nicht auf dich als Käufer gegeben.

Wenn jetzt etwas sein sollte muss sich der neue Besitzer, meiner Meinung nach, mit dem Hersteller einigen.

Du solltest aber darauf achten, dass es keinen Transportschaden geben kann... also gut einpacken und (so mach ich das... aus Erfahrung lernt man) ein Foto während des Verpackens machen... zur Sicherheit!


Alle Angaben wie immer ohne Gewähr!

Edit: Kannst dir ja die Rechnung kopieren. Falls was sein sollte...

Bearbeitet von Schwaller am 21.04.2009 20:28:15
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Herstellergarantie bleibt Herstellergarantie

wenn du die Originalrechnung dazu legst, geht das für den Neubesitzer in Ordnung

auch wenn du ein Neugerät kaufst und es verschenkst, dann geht ja die Herstellergarantie nicht verloren, weil das Gerät den Besitzer wechselt

gewerbliche Verkäufer sind dem Käufer gegenüber verantwortlich, bei privaten Verkäufen gilt das nicht, deshalb der Passus bei Ebay

Bearbeitet von Die Außerirdische am 21.04.2009 20:27:32
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:blumen: Danke, so ähnlich hätte ich mir das auch gedacht.

@Schwaller, danke auch für den Tipp mit dem Fotografieren, werd ich machen. Und die Rechnung nochmal für mich selbst kopieren ist auch eine gute Idee.
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Mach es so wie

dieser Anbieter.

Also unbedingt darauf hinweisen, dies ist ein Privatverkauf ohne Rückgabe und Gewährleistung.

Dann darauf hinweisen, dass eine Rechnung beiliegt, wobei gegen den Hersteller noch eine Restgarantie besteht.

Labens

Bearbeitet von labens am 21.04.2009 22:36:21
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Ich habe auch schon etwas auf eBay Deutschland gekauft, was noch 2 Jahre Garantie hatte. Das habe ich nur ein halbes Jahr benutzt und dann wieder mit 1 1/2 Jahren Herstellergarantie verkauft. Solange die Originalrechnung vorliegt, ist das ueberhaupt kein Problem.
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So, nun habe ich noch eine Frage (nicht zur Gewährleistung, aber zum selben Artikel).

Ich hab den gestern abend bei eb*y eingestellt. Wie lange dauert das denn, bis man den über die Suchfunktion findet? Bisher taucht mein Artikel überhaupt nicht auf. (Hab zwar eine Mail bekommen von eb*y, dass das tatsächlich eine Weile dauern kann, bis es bei den Suchergebnissen erscheint, aber weiß jemand von Euch, wie lange das dauern kann?) - Wenn den Artikel keiner findet, dann erzielt der ja einen miesen Preis (seltsamerweise wird er bereits von zwei Leuten beobachtet, obwohl er über die Suchfunktion noch gar nicht aufzufinden ist).

Oh je, bin echt ein absoluter Verkaufsneuling
(ich frag hier, weil ich echt verzweifele, wenn ich versuche mich durch die FAQs bei eb*y durchzuklicken)
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Ups, hat sich erledigt. Hab mein Angebot jetzt gefunden.
Wenn man halt zu blöd zum Suchen ist... ;) :mellow: :hirni:
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Ich habe es allerdings schon mal gehabt, dass ein Artikel von mir fuer 3 Tage nicht erschien. Da musste ich bei eBay nochmal nachhaken. Irgendwie erschien er dann nach einer Weile. Ein anderes mal wurde ein Artikel von eBay geloescht, weil ich "unschlauerweise" einen Teil der Artikelbeschreibung beim Hersteller des Artikels (Lancome) rauskopiert und bei mir eingefuegt hatte. Kein Bild, sonderen nur Text.
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Nee, ich blöde Kuh hab mich bei der Artikelbezeichnung gleich mal vertippt. Das lässt sich nachträglich auch nicht mehr bearbeiten (ändern). Jetzt findet die Suchfunktion das natürlich nur eingeschränkt (wahrscheinlich finden das nur Bieter, die sich ebenfalls vertippt haben).

Echt doof. :angry:
Was passiert eigentlich, wenn ich das Angebot vorzeitig beende?
(Also ich weiß, dass man das nicht einfach so darf, aber wenn ich es doch mache?)

Wird das Angebot dann einfach gelöscht, oder kriegt es der Bieter, der am höchsten geboten hat?


Und wenn ich es dann nochmal mit korrekter Artikelbezeichnung neu einstelle?

Edit: Es geht hier echt nicht nur um ein paar Euro, sondern um etwas, welches neu so um die 200 Euro gekostet hatte (und es ist ja, wie gesagt, immer noch unbenutzt, mit Herstellergarantie und so...). Hab das jetzt ein paar Wochen beobachtet, das Zeug geht bei 3-2-1 immer noch so um die 100 Euro weg, wenn ich Glück habe für mehr.
Hab echt keine Lust, das jetzt für 1 Euro zu verticken, nur wegen eines Vertippsels bei der Artikelbezeichnung, weil die Suchmaschine das dann nicht findet :blink:

Bearbeitet von madreselva am 17.05.2009 14:51:20
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Nimms raus und stells neu ein. Ist kein Problem solange noch niemand darauf geboten hat. Ansonsten nimms raus und gib als Grund defekt an. Dann wartest halt ne Weile und stellst es nochmal ein... glaub ich!
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Zitat (Schwaller, 17.05.2009)
Nimms raus und stells neu ein. Ist kein Problem solange noch niemand darauf geboten hat. Ansonsten nimms raus und gib als Grund defekt an. Dann wartest halt ne Weile und stellst es nochmal ein... glaub ich!

Hat schon jemand drauf geboten. Einen Euro.

Müsste also noch jemand bisschen höher drauf bieten, der dann nicht meckert, wenn er den Zuschlag nicht kriegt, richtig? (Ich weiß, Gebühren fallen dann trotzdem an, aber besser als das Ding für 1 Euro verramschen ist das allemal)

Bearbeitet von madreselva am 17.05.2009 14:54:17
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Das was du gerade vor hast... dass z.B. ein Bekannter darauf bietet um den Preis hochzutreiben oder es ersteigert damit du es wieder reinsetzen kannst ist BETRUG!

Also nicht erwischen lassen!

Aber du kannst das Angebot beenden. Begründungen gibt es viele. Die kannst du dir dann dort aussuchen. Ich glaube Artikel steht nicht mehr zum verkauf, ist Fehlerhaft, ist kaputt, usw. Danach einfach neu einstellen... ohne Schreibfehler! Sollte eigentlich nix passieren. Zumal der Bieter ja gleich wieder darauf bieten kann.

Der Fehler passiert übrigens öfter als man denkt. Daher suchen Schnäppchenjäger im E**y sogar speziell fehlerhaft geschriebene Artikel! z.B. "Dublo Lego" statt "Duplo Lego", usw.

EDIT: Ich wollt mal einen Autoanhänger versteigern. Grad 3 Tage eingestellt ist meinem Schwiegervater einer in den Anhänger reingefahren. Ich musste die Auktion auch beenden obwohl da schon einige drauf geboten hatten. Kam nie eine Beschwerde oder so. Den Anhänger hab ich nach der Reparatur wieder eingestellt... kein Problem!

Bearbeitet von Schwaller am 17.05.2009 15:13:27
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Zitat (Schwaller, 17.05.2009)
Aber du kannst das Angebot beenden. Begründungen gibt es viele. Die kannst du dir dann dort aussuchen.

Ja, hab's gerade beendet. Begründung:
"Das Angebot enthielt einen Fehler". Das ist ja nichtmal gelogen :)
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Meine bescheidene Meinung dazu: Wenn du als Verkäufer schon etwas bei Ebay reinstellst, was so teuer war, und es nicht unter einem gewissen Preis abgeben willst, dann erhöh doch einfach den Startpreis und stell es unter dem Mindestgebotpreis rein, den du auf jeden Fall brauchst. Und vor Allem lies dir das, was du eingibst, aufmerksam durch, damit eben nicht solche Vertipper passieren. ;)
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Zitat (fnü, 17.05.2009)
Und vor Allem lies dir das, was du eingibst, aufmerksam durch, damit eben nicht solche Vertipper passieren. ;)

Mit dem aufmerksamen Durchlesen geb ich Dir völlig recht. Mea culpa.
Allerdings hatte ich das Angebot schon mal komplett in aller Ruhe vorbereitet gehabt und für einen späteren Verkauf gespeichert - und dann war es gestern auf einmal gelöscht und ich hab's dann ein bisschen in Hektik nochmal gemacht. Naja. Allerdings habe ich es dann tatsächlich noch mehrmals aufmerksam durchgelesen, und der Tippfehler fiel mir trotzdem wirklich erst heute auf, nachdem ich immer wieder rumüberlegt hatte, warum das Angebot wohl nicht in der Suche gefunden werden kann.
Und dass man Tippfehler in der Artikelbezeichnung nicht im Nachhinein ändern kann, finde ich auch irgendwie ein bisschen blöd. Da gibt's 100erte von Zusatzfunktionen, aber sowas nicht. :keineahnung:
Wie auch immer. War ein blöder Fehler von mir, passiert mir bestimmt nicht nochmal.
Zitat
Meine bescheidene Meinung dazu: Wenn du als Verkäufer schon etwas bei Ebay reinstellst, was so teuer war, und es nicht unter einem gewissen Preis abgeben willst, dann erhöh doch einfach den Startpreis und stell es unter dem Mindestgebotpreis rein, den du auf jeden Fall brauchst.
Naja, ich hab ähnliche Artikel eine Zeitlang beobachtet und dabei festgestellt, dass diejenigen Artikel, die mit einem Startpreis von 1 Euro reingestellt wurden, dann am Ende meist höhere Preise erzielt haben als die, bei denen von vorneherein ein höherer Startpreis angegeben war. Muss wohl irgendwie psychologisch bedingt sein.
Außerdem kostet es ja zusätzliche Gebühren, wenn der Startpreis nicht bei 1 Euro liegt.

Bearbeitet von madreselva am 17.05.2009 16:22:25
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Zitat (madreselva, 17.05.2009)
Nee, ich blöde Kuh hab mich bei der Artikelbezeichnung gleich mal vertippt. Das lässt sich nachträglich auch nicht mehr bearbeiten (ändern).

solange der Artikel noch ein paar Tage läuft kannst du die Bezeichnung noch ändern , außer wenn schon ein Gebot vorliegt , dann geht das nicht mehr zu ändern B)
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