Praxisgebühr

Hallo,

habe mal eine Frage, die Praxisgebühr betreffend.

Also ich gehe nicht so oft zum Arzt, gehe halt jedes Quartal zu meiner Frauenärztin um das Rezept für die Pille abzuholen. Und dort zahle ich dann auch immer die Praxisgebühr und bekomme dann diesen Beleg, dass ich sie gezahlt habe für das Quartal (dieser Beleg über die Zahlung gemäß § 28 Absatz 4 SGB V).

Wenn ich dann aber zu einem anderen Arzt gehen muss, muss ich immer erst zu meiner Frauenärztin um eine Überweisung zu holen (was nicht so leicht ist, weil sie ständig auf Fortbildungen ist oder anderweitig weg ist).

Nun ist meine Frage: Reicht das Vorzeigen des Beleges bei einem anderen Arzt nicht aus? Muss ich wirklich immer eine Überweisung haben? Dann wäre dieser Beleg ja echt Papierverschwendung...

Liebe Grüße und danke für die Antworten,

Emmie
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Tipp von Bernhard aus der Redaktion:

Ich empfehle dir die Elektronische Gesundheitskarte, weil sie dir das lästige Sammeln von Belegen erleichtert und du nicht jedes Mal eine Überweisung von deinem Arzt holen musst. Mit ihr kannst du nachweisen, dass du die Praxisgebühr bereits bezahlt hast, ohne zusätzliche Papierbelege.

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Meines Wissens nach reicht das Vorzeigen des Beleges nicht aus. Wie wäre es, wenn du erst zum Hausarzt gingest und der dir dann Überweisungen ausstellt, könnte in deinem Fall ja einfacher sein. Des weiteren kann der Gyn doch auch für 6 Monate aufschreiben, oder? Das würde schon mal die Hälfte der Arbeit einsparen!

Die Teilnahme an einem Hausarztmodell kann von der Praxisgebühr befreien, erkundige dich doch mal!

Gruß ElRa
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Hallo Emmie,

ja leider ist das so. Du brauchst für jeden Facharzt, außer dem Zahnarzt eine Überweisung.

Ich habe einen festen Hausarzt, der schreibt mir die Überweisungen. Ich bin aber im Hausarztprogramm, daher entfällt dann die Praxisgebühr.
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Zitat (ElRaSaJo @ 14.05.2009 16:38:22)
Die Teilnahme an einem Hausarztmodell kann von der Praxisgebühr befreien, erkundige dich doch mal!

Gruß ElRa

Das gilt nicht in Baden-Württemberg!

Da zahlst.
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Hi!

Also:
1: bekommst du die Pille auf Privatrezept?!? Dann bräuchest du die Praxisgebühr, wenn du nur das Rezept holst (also ohne Untersuchung) eigentlich nicht bezahlen. War bei mir zumindest früher so. Einlösen kannst du dann jeweils ne Quartalspackung, wird dann auf dem Rezept vermerkt.
2: Falls Privatrezept: lass dir doch die Pille für 1/2 oder 1 Jahr verschreiben, dann musst du erst gar nicht so oft hin (geht bei Kassenrezept meist nicht)
3: du kannst die Praxisgebühr auch bei deinem Hausarzt zahlen, dann holst du dir da direkt die Überweisung zum Gyn. Und der Hausarzt ist vielleicht besser erreichbar, falls du mal zu einem anderen Arzt musst.

4: Zum Problem mit den Überweisungen: unterschiedliche Ärzte scheinen das unterschiedlich zu handhaben. Manchen reicht nur der Befreiungsausweis, andere wollen trotz Befreiungsausweis ne Überweisung. Manchen reicht der 10-Euro-Beleg, andere wollen ne Überweisung. Hab es auch auch schon erlebt, dass ne Praxis trotz Überweisung noch den Beleg sehen wollte :keineahnung:

Woran das liegt?!? ich kann dir das auch nicht sagen. Unwissenheit der MTA´s?!?Vielleicht gibt es hier jemanden, der in einer Arztpraxis arbeitet?!?

:offtopic:
Ich habe beruflich oft mit Arztpraxen zu tun. Bei Vertretungsärzten ist oft das Problem, dass sie die Krankenkasse-Karte nicht haben und deswegen z.B. keine Rezepte ausstellen können. Bei einer Praxis ging das aber trotzdem letztens ohne Probleme (mit kopierter KK-Karte als FAX). Da hab ich mal nachgefragt, warum das trotzdem geht bzw. andere darauf bestehen, die "richtige" Karte zum Einlesen in der Praxis zu haben. Ihre Antwort: "weil es mehr Arbeit macht, die Daten von Hand einzugeben!!!"
Es mag vielleicht unterschiedliche PC-Programme geben, die unterschiedlich funktionieren. Aber die Antwort fand ich doch sehr interessant :D

Hoffe, dass du das Problem mit dem Rezept und den Überweisungen lösen kannst!

Gruß Steffi
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Einfacher Trick, gleich beim Bezahlen der Praxisgebühr ein paar Überweisungen holen, für die Ärzte, wo man sowieso oder möglicherweise hingeht.
War bei mir z.B. Frauenarzt, Allergologe und zur Sicherheit noch der Hausarzt.
Wenn man sich jetzt nen Knochen bricht, ist das natürlich hinfällig, aber man bricht sich ja nicht unbedingt jedes Quartal was. :P

@Emmie, wenigstens weißt du, dass man die Überweisung nicht zwangsläufig beim Hausarzt holen muss, das haben immer noch nicht alle kapiert. :rolleyes:

@steffi-n, was meinst du mit Privatrezept? Meinst du diese blauen Zettel?
Ich glaub, das hat nix damit zu tun, ich muss auch immer Praxisgebühr zahlen, auch wenn ich nur ein Rezept haben will.
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TKK macht beim Hausarztmodell nicht mehr mit! zur info
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Zitat (Jinx Augusta @ 14.05.2009 17:04:04)


@steffi-n, was meinst du mit Privatrezept? Meinst du diese blauen Zettel?
Ich glaub, das hat nix damit zu tun, ich muss auch immer Praxisgebühr zahlen, auch wenn ich nur ein Rezept haben will.

Also mit Privatrezept meine ich die grünen, blauen, weißen... Rezepte.

Doch, hat was damit zu tun. Wenn du ein Kassenrezept bekommst, ist es eine Kassenleistung. Klar.
Aber bei einem Privatrezept hat es dann nichts mit Kassenleistung zu tun (schließlich zahlst du das Medikament ja privat). Warum der Arzt trotzdem die Karte haben will? Damit er für das "hallo, geht es Ihnen gut?" gleich ein Beratungsgespräch berechnen kann.

Genauso sollte man darauf achten, dass man die 10-Euro nicht zahlen muss, wenn es sich um eine Vorsorgeleistung handelt (gerade beim Zahnarzt interessant). Die 10 Euro werden erst dann fällig, wenn der Arzt behandelt!!! (Oder ein Kassenrezept ausstellen muss ;) )

Bearbeitet von steffi-n am 14.05.2009 17:20:32
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Also, ich muss für mein Pillen-Rezept auch immer 10 Euro hinlegen... Schon allein deswegen, nehme ich immer das Rezept für die 6 Monats-Packung mit.

Und wenn ich schon mal beim Arzt bin, egal bei welchem, und ich hab die 10 Euro dort gezahlt, nehm ich mir immer für alle Fälle gleich eine Überweisung für den Frauenarzt, oder Hausarzt (je nach dem, wo ich halt vorher war) mit, die gilt dann für den Rest des Quartals und ich muss nicht nochmal extra rennen, wenn ich dann nen anderen Arzt brauche. Man kann sich sogar vom Augenarzt zum Frauenarzt überweisen lassen... :pfeifen:
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Zitat (labens @ 14.05.2009 16:50:43)
Das gilt nicht in Baden-Württemberg!

Da zahlst.

Eben. Wollte gerade protestieren, dass ich trotz Hausarztmodell die Praxisgebühr bezahlen muss. Überhaupt finde ich das alles viel umständlicher, seit ich im Hausarztmodell bin. Früher funktionierten eben so Sachen, angenommen ich musste im Januar als erstes zum Gyn, dass ich dort dann die 10 Euro bezahlt habe und mir von dort ggf. eine Überweisung zum HA oder sonstwohin geben ließ.

Jetzt (= mittlerweile im Hausarztmodell) ist es mir dieses Quartal eben wieder passiert, dass ich zuerst zum Gyn musste, also dort 10 Euro bezahlt wie gehabt, aber musste dann anschließend zum Hausarzt gehen, nochmal 10 Euro bezahlen und mir dort eine Überweisung zum Gyn holen (um dann beim Gyn die 10 Euro wieder erstattet zu bekommen). Laut Hausarztmodell kann mein Gyn mich nämlich nicht mehr zum Hausarzt überweisen, wie das eben bisher ging. Find ich doch recht umständlich, weil mein Hausarzt leider eine ganze Ecke weg ist... :keineahnung: also nicht gerade der nächste Weg um sich mal eben eine Überweisung zu holen.
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Die Überweisungen haben ja auch einen Zweck. Lässt man sie sich von Hausarzt ausstellen, bekommt der dann einen Bericht, z.B. vom Augenarzt.

Was soll der Gyn mit meinen Augeninfos? :blink:

Gerade bei Kindern sehr praktisch (jaja, die zahlen keine Praxisgebühr, nur als bsp.), dann weiss der Kinderarzt immer Bescheid (und man muss den Sehtest nicht nochmal machen...)

Gruß
ElRa
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Hallo, ich weiß nicht in welchem Hausartzmodell Du bist, aber Gyn und Augenärzte
müssen trotzdem an den Hausarzt weiterüberweisen.
Das steht im Vertrag von AOK Baden Württemberg, GEK und neue BKK.
GEK und neue BKK befreien auch von der Praxisgebühr.
TKK ist ausgestiegen aus dem Hausarztprogramm.
Bin vom Fach, habe täglich damit zu tun.
;) ;)
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Wird denn bei jeder Überweisung grundsätzlich ein Bericht geschrieben?!? Muss für einen Bericht nicht auf der Überweisung ein bestimmtes Kästchen einen Haken bekommen (sowas wie: "Bericht erbeten" oder so??)

Hab gerade keine Überweisung hier, sonst könnte ich mal eben nachgucken, wie das genau heißt
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Hallo,

ja, wenn du eine Überweisung abgegeben hast, muss der Facharzt einen Bericht schreiben. Er ist in der " Berichtspflicht" .
Auf der Überweisung ist kein Kreuz, da der Facharzt ja verpflichtet ist.

Wenn ihr beim Facharzt die 10 Euro Praxisgebühr bezahlt, dann nehmt euch gleich eine Überweisung für den Hausarzt mit, der kann dann alle weiteren Überweisungen machen.
Eine Quittung reicht als Vorlage nicht aus.
Außerdem muß man auch noch 10 Euro 1x im Quartal beim Notdienst ( wenn man ihn in Anspruch nimmt) extra bezahlen. Das wären dann 3x im Quartal ( Hausarzt / Zahnarzt/ Notdienst)

Gruß und keine Krankheiten

MamaDicke
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Zitat (cordel @ 14.05.2009 19:49:20)
Hallo, ich weiß nicht in welchem Hausartzmodell Du bist, aber Gyn und Augenärzte
müssen trotzdem an den Hausarzt weiterüberweisen.
Das steht im Vertrag von AOK Baden Württemberg, GEK und neue BKK.

Wie jetzt? Bin beim Hausarztmodell der AOK BaWü.

So wie ich meinen Vertrag gelesen und verstanden habe, kann ich mich gar nicht mehr vom Gyn an den Hausarzt weiterüberweisen lassen, sondern überweisen kann nur noch mein Hausarzt.

Was ja so lange für mich finanziell keinen Unterschied machen würde, wenn ich z.B. in einem Quartal nur mal zum Gyn müsste. Dann eben dort die 10 Euro bezahlen, und gut is.
Aber wenn ich in einem Quartal zuerst zum Gyn muss (und dort 10 Euro zahle, ohne hausärztliche Überweisung) und dann später im selben Quartal auch noch zum Hausarzt muss, dann müsste ich eben ggf. beim Hausarzt nochmal 10 Euro bezahlen, weil der Gyn mich eben nicht mehr dorthin weiterüberweisen kann. Während es andersrum geht, also dass ich mir dann nachträglich (im selben Quartal) noch vom Hausarzt (gegen Zahlung von 10 Euro Praxisgebühr) eine Überweisung zum Gyn hole und dann vom Gyn nachträglich die 10 Euro zurückbekomme.

Hab ich das jetzt blöd erklärt? Oder hab ich den Vertrag falsch verstanden?

Also so wie ich den Vertrag verstanden hab, "darf" ich tatsächlich ohne hausärztliche Überweisung zum Gyn oder zum Augenarzt gehen (genau diese zwei Sparten sind im Vertrag erwähnt). "Darf" im Sinne von: Ich verletze damit nicht die Vertragsbedingungen des Hausarztvertrages - aber wenn ich das ohne Überweisung mache, dann muss ich eben die 10 Euro nochmal löhnen.

:keineahnung: vielleicht bin ich aber auch echt zu doof um den Vertrag zu kapieren?

Edit:
Also ich hoffe, das kommt jetzt nicht so raus, als ob ich ständig von Arzt zu Arzt renne. Ist eigentlich gar nicht der Fall. Aber ich bin halt schwanger :keineahnung: daher oft zum Gyn. Und wenn man dann auch noch ne heftige Magen-Darm-Grippe bekommt, dann geht man in dieser Situation eben doch lieber mal zum Hausarzt und lässt nachschauen. Daher diese Häufungen in diesem Quartal.

Bearbeitet von madreselva am 14.05.2009 22:36:47
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Hallo Madreselva,
Du hast das schon alles richtig geschrieben.
Also ich arbeite in BaWü in einer Arztpraxis und mit verschiedenen Hausarztmodellen.
Selbst beim HA Modell der AOK, erhalten Patienten eine Überweisung vom Gyn oder Augenarzt zum Hausarzt.
Das ist die Ausnahme, es braucht dann auch niemand die 10€ nochmal löhnen.
Die Quittung allein zählt nicht!!!!!!!
Vielleicht fragst Du nochmal bei Deiner zuständigen AOK, ansonsten müssen die Dir die doppeten 10€ auszahlen.
Es kann ja nicht sein, dass Du die 2x zahlen müßtest !!!!!!!
GEK und neue BKK sind auch im Hausarztmodell befreien aber von der Praxisgebühr !!
Ich hoffe, ich konnte Dir helfen. :rolleyes:
Schönen Tag, trotz Schei....... Wetter

Cordel
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Zitat (steffi-n @ 14.05.2009 21:30:31)
Wird denn bei jeder Überweisung grundsätzlich ein Bericht geschrieben?!? Muss für einen Bericht nicht auf der Überweisung ein bestimmtes Kästchen einen Haken bekommen (sowas wie: "Bericht erbeten" oder so??)

Ja, ich hätte auch gedacht, dass es da zweierlei Überweisungen gibt, "zur Weiterbehandlung" (dann bekommt der überweisende Arzt wohl den Bericht, und ein vorläufiger Befund steht auch drauf), oder eben ... keine Ahnung wie das heißt, aber eben nur als Beweis für die Akten des anderen Arztes, dass du die 10 EUR wo anders schon gezahlt hast.
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Also bei meinem Hausarzt steht auf der Überweisung zum Gyn immer nur drauf "Kontrolle", sowieso stellen die Helferinnen immer die Überweisung aus, der Hausarzt unterschreibt das nur ohne groß nachzufragen (mich hat er zumindest noch nie gefragt, warum ich denn ne Überweisung brauche). Kann mir nicht vorstellen, dass der groß Zeit und Lust hat, jeden Bericht zu lesen (falls einer angefertigt wird). Kann mir auch nicht vorstellen, dass mein Gyn groß Zeit und Lust hat, jedes Mal einen Bericht zu schreiben? Sind doch alles Routinesachen bei mir :keineahnung: Insofern ist mir das auch schnurz, wenn da unbedingt Berichte geschrieben werden müssen, dann sollen die das ruhig machen (würde dann allerdings wieder mal den Verwaltungsaufwand ins Unermessliche steigern, oder nicht?)

Zitat (cordel @ 15.05.2009 06:27:17)

Selbst beim HA Modell der AOK, erhalten Patienten eine Überweisung vom Gyn oder Augenarzt zum Hausarzt.
Das ist die Ausnahme, es braucht dann auch niemand die 10€ nochmal löhnen.

@cordel,
da müsste ich glatt nochmal bei mir im Vetrag nachlesen (irgendwo hab ich den abgeheftet :hmm:) also so wie ich's in Erinnerung habe und verstanden hatte, kann mein Gyn oder Augenarzt mich laut Vertrag nicht weiterüberweisen, sondern überweisen kann nur der Hausarzt :keineahnung:

Bearbeitet von madreselva am 15.05.2009 12:55:31
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