Hallo,
habe mal eine Frage, die Praxisgebühr betreffend.
Also ich gehe nicht so oft zum Arzt, gehe halt jedes Quartal zu meiner Frauenärztin um das Rezept für die Pille abzuholen. Und dort zahle ich dann auch immer die Praxisgebühr und bekomme dann diesen Beleg, dass ich sie gezahlt habe für das Quartal (dieser Beleg über die Zahlung gemäß § 28 Absatz 4 SGB V).
Wenn ich dann aber zu einem anderen Arzt gehen muss, muss ich immer erst zu meiner Frauenärztin um eine Überweisung zu holen (was nicht so leicht ist, weil sie ständig auf Fortbildungen ist oder anderweitig weg ist).
Nun ist meine Frage: Reicht das Vorzeigen des Beleges bei einem anderen Arzt nicht aus? Muss ich wirklich immer eine Überweisung haben? Dann wäre dieser Beleg ja echt Papierverschwendung...
Liebe Grüße und danke für die Antworten,
Emmie
habe mal eine Frage, die Praxisgebühr betreffend.
Also ich gehe nicht so oft zum Arzt, gehe halt jedes Quartal zu meiner Frauenärztin um das Rezept für die Pille abzuholen. Und dort zahle ich dann auch immer die Praxisgebühr und bekomme dann diesen Beleg, dass ich sie gezahlt habe für das Quartal (dieser Beleg über die Zahlung gemäß § 28 Absatz 4 SGB V).
Wenn ich dann aber zu einem anderen Arzt gehen muss, muss ich immer erst zu meiner Frauenärztin um eine Überweisung zu holen (was nicht so leicht ist, weil sie ständig auf Fortbildungen ist oder anderweitig weg ist).
Nun ist meine Frage: Reicht das Vorzeigen des Beleges bei einem anderen Arzt nicht aus? Muss ich wirklich immer eine Überweisung haben? Dann wäre dieser Beleg ja echt Papierverschwendung...
Liebe Grüße und danke für die Antworten,
Emmie