Liebe Muttis,
stellen wir uns doch einmal folgende Situation vor: Ich reise in den Ferien ins Ausland, werde dort plötzlich ernsthaft krank und lasse mir dies von einem ortsansässigen Arzt bescheinigen. Dieses Formular schicke ich daraufhin an meinen Arbeitgeber.
Nun ist aber diese "Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung" in der Sprache des jeweiligen Reiselandes formuliert. Wenn nun mein Chef in Deutschland die jeweilige Sprache nicht beherrscht, dann weiß der doch garnicht, was für ein Dokument das eigentlich ist!
Beauftragt er dann einen Übersetzer oder wird das Problem anders gelöst?
Ich bedanke mich im Voraus für Eure Antworten und verbleibe
mfG
Ricardo!
Frage zu ausländischen Krankschreibungen
24.6.09, 11:16
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hallo ricardo,
das ist mir mal passiert- 3 Tage vor Flug bekam ich Mittelohrentzündung u konnte ergo nicht fliegen. Habe mit meinem Arbeitgeber telefoniert u ihm Bescheid gesagt, das ich ihm eine Krankmeldung faxe. Dies wurde direkt aus der Ambulanz gemacht und auch an meine KK gefaxt.
Soweit wußte der AG schon Bescheid, das was kommt u es war alles ok.
Ich habe ihm nach Rückkehr nur noch Bescheid gesagt, um was es ging (muss man ja nicht, aber in dem fall...). Mit Mittelohrentzündung ist nix mit Reisen.
Hatte Glück, das ne Woche später ne Freundin nicht weit entfernt war u hat mich dann mit dem Auto mitgenommen.
Daumen-Drück :D
lg sirena
:blumen:
das ist mir mal passiert- 3 Tage vor Flug bekam ich Mittelohrentzündung u konnte ergo nicht fliegen. Habe mit meinem Arbeitgeber telefoniert u ihm Bescheid gesagt, das ich ihm eine Krankmeldung faxe. Dies wurde direkt aus der Ambulanz gemacht und auch an meine KK gefaxt.
Soweit wußte der AG schon Bescheid, das was kommt u es war alles ok.
Ich habe ihm nach Rückkehr nur noch Bescheid gesagt, um was es ging (muss man ja nicht, aber in dem fall...). Mit Mittelohrentzündung ist nix mit Reisen.
Hatte Glück, das ne Woche später ne Freundin nicht weit entfernt war u hat mich dann mit dem Auto mitgenommen.
Daumen-Drück :D
lg sirena
:blumen:
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24.6.09, 11:24
In dem Fall meldest du das erstmal deinem AG erstmal mündlich. Meldest es der Krankenkasse aber im selben Atemzug, diese wir dann für die Bescheinigung für den AG sorgen...
War diese Antwort hilfreich?
24.6.09, 11:31
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