"wilde" Brombeeren pflücken: ist das legal oder verboten ?


auf dem Weg zur Arbeit komme ich an einem riesengrossen Brombeerstrauch vorbei, der bei uns am Ortsausgang ein Stückchen abseits der Strasse steht

jetzt zur Brombeersaison halte ich dort jeden Morgen, um mir ein Schüsselchen voll lecker frischer Beeren zu pflücken (für lau)

ich habe dabei allerdings ein wenig schlechtes Gewissen, bin mir nämlich nicht sicher

1. wem dieser Strauch und die daran wachsenden Beeren gehören (der Gemeinde?)

2. ob das "offiziell" überhaupt erlaubt ist, sich an diesem offenbar öffentlichen Eigentum zu bedienen oder ob ich nicht Angst haben muss, dass mir eines Morgens der nette Herr vom Ordnungsamt auf die Schulter klopft, um ein saftiges Bussgeld von mir zu kassieren

kann mir jemand verraten, wie die Rechtslage ist ?

herzlichen Dank schonmal :blumen:

ich wusste übrigens nicht, in welche Kategorie dieses Thema passt, habe deshalb "Einkaufen" gewählt (fand ich am Naheliegensten), wenn jemand meint, es wäre woanders besser aufgehoben, möge er es bitte verschieben
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Tipp von Bernhard aus der Redaktion:

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... was soll daran illegal sein, schließlich gehen auch sehr viele Leute Pilze und andere Waldfüchte sammeln, so lang die Brombeeren nicht durch einen Zaun eingefriedet sind dürfte es legal sein, ansonsten wäre es nur Mundraub und das ist in Deutschland, meines Wissens, nicht mehr strafbar.
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Das ist mit Sicherheit nicht illegal. Allerdings solltest Du an die Gefahr des Fuchsbandwurms denken, welcher sich in der Leber einnisten kann. Also die Ernte immer abkochen. :)
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ach ja, der Fuchsbandwurm ... als ich Kind war hatte mir meine Mutter immer verboten, Brombeeren zu pflücken, die tiefer als einen Meter hingen ...

mittlerweile bin ich da eher unbedarft, ich wasche die Beeren kurz und mampfe sie dann einfach weg (oder kippe einen Teil davon in's morgentliche Müsli)

no risk - no fun
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Huhuuu :-)

Ich sammle auch gerne "wilde Brombeeren" und habe kein schlechtes Gewissen dabei. Solange du sie nicht danach verkaufst, was verboten ist. ist alles ok und halt in haushaltsüblichen mengen.

Pflücken tue ich auch nur die oben am Strauch, nicht nur wegen des Bandwurms, sondern auch wegen der Hunde die ihr Beichen dort gehoben haben könnten.

Lg, Kerstin
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Zitat (Agnetha @ 15.07.2009 13:13:13)

ach ja, der Fuchsbandwurm ... als ich Kind war hatte mir meine Mutter immer verboten, Brombeeren zu pflücken, die tiefer als einen Meter hingen ...

mittlerweile bin ich da eher unbedarft, ich wasche die Beeren kurz und mampfe sie dann einfach weg (oder kippe einen Teil davon in's morgentliche Müsli)

no risk - no fun

Wegen des Fuchsbandwurmes wäre ich doch etwas vorsichtiger, so harmlos ist der nämlich wirklich nicht.
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Tante Ju - ne, harmlos ist der nicht... wenn man ihn erwischt hat.
Aber das passiert wohl seeehr sehr selten. Insofern mach ich mir da auch keinen großen Kopf mehr.
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Zitat (Catweazle @ 15.07.2009 12:55:02)
Das ist mit Sicherheit nicht illegal. Allerdings solltest Du an die Gefahr des Fuchsbandwurms denken, welcher sich in der Leber einnisten kann. Also die Ernte immer abkochen. :)

ach menno immer die Panik vor etwas was vielleicht 20-30 Leute pro jahr neu bekommen.... einfach mal gut waschen das hilft schon sehr gut gegen den Bandwurm....früher gab es einfach mehr Wälder und mehr Füchse darin...heute ist es wie so vieles ganz anders...
und wenn wirklich was passiert, dann erst in 10 Jahren...aber bis dahin Beamt dir die Medizintechnik die Dinger aus dem Körper.... ;)
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Zitat (Nachi @ 15.07.2009 13:38:26)
aber bis dahin Beamt dir die Medizintechnik die Dinger aus dem Körper.... ;)

Ha - das glaub ich nicht... ich glaub, wenn man das Ding mal hat, dann ist echt zappenduster.

Aber wie gesagt- das kriegen wohl nur ganz wenige... bei all den Leuten, die im Wald rumstapfen und da die Beeren/Pilze etc. essen, ist das ein geringes Risiko.

Aber das ist immer Ansichtssache ;)
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@ wildwachsende Brombeeren: wenn sie wirklich wild wachsen, gehören sie "jedem", bzw. demjenigen, der sie gepflückt hat. Nur wenn sie erkennbar auf einem Privatgrundstück wachsen (Zaun drumrum, Haus daneben...) gehören sie demjenigen, dem der Grund gehört.

@Fuchsbandwurm: da wird schon reichlich Buhei drum gemacht. Es genügt völlig, wenn man die Beeren, für die man sich bücken muss, am Strauch hängen lässt. Also alles unter Hüfthöhe (erwachsene, durchschnittlich groß gewachsene Menschen- nicht Kleinkindhüfthöhe ;)) hängen lassen, darüber dürfte es unbedenklich sein. Gut waschen und alles ist OK. Guckst du Wikipedia. (Empfindliche Seelen sollten diese Wiki-Seite nicht von ganz oben an anschauen...)
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*kleinlautzwischenfrag*
Und wie ist es mit Nussbäumen, die auf dem Feld / Wiesen stehen?
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Ich frag mich auch immer - bei den Streuobstwiesen, wo kein Zaun drumrum ist... ob die nicht doch jemandem gehören? Ich hab nie so richtig nachverfolgt, ob dann die Apfelbäume mal abgeerntet wurden... sollte ich vielleicht diesen Sommer mal schauen.

Da hängen oft die alten Bäume übervoll mit schönen Äpfeln :sabber: wär ja schade, wenn die verkommen.
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Bei uns werden bei manchen Streuobstwiesen die Äpfel, wenn sie runtergefallen sind geklaubt (schreibt man das so?) und zur Saftfabrik/Mosterei gebracht.

Soll sich aber angeblich kaum lohnen, daher lassen manche die Äpfel auch einfach liegen.
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Mit dem Fuchsbandwurm und den Eiern wär ich nicht leichtsinnig.
es ist eine ganz ernste Angelegenheit. wenn man das Obst oder in dem Falle die Beeren roh ißt, muß man sie sehr gründlich abwaschen., also nicht nur einmal und in so einer kleinen Pfütze, Viel wasser und mehrere male, dann passiert nichts
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Zitat (Ribbit @ 15.07.2009 16:03:28)
Ich frag mich auch immer - bei den Streuobstwiesen, wo kein Zaun drumrum ist... ob die nicht doch jemandem gehören?

In unserer Gemeinde gibt's einige Streuobstwiesen, vorzugsweise Apfelbäume. Die gehören der Gemeinde, werden jeden Herbst abgeerntet, die Äpfel werden in die Safterei gebracht und der Saft kommt dann in die Kindergärten. Viel ist's nicht, aber immerhin- für zwei, drei Gläser pro Kind langt's sicher ;)
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Rechtlich darf jeder Pilze und Waldfrüchte sammeln, jedoch nur für den Eigenbedarf.
Wenn man es gewerblich betreibt, braucht man eine behördliche Genehmigung. Nur in Naturschutzgebieten gilt ein totales Ernteverbot.

Ciao
Elisabeth
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Zitat (Ludwig @ 15.07.2009 12:42:37)
ansonsten wäre es nur Mundraub und das ist in Deutschland, meines Wissens, nicht mehr strafbar.

Was ich dazu noch sagen wollte:

Es gibt keinen Mundraub. Das ist alles Diebstahl und somit strafbar. :mellow:
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Streuobstwiesen kenn ich auch. Aber wenn da jemand ein paar Äpfel aufklaubt, glaub ich nicht, dass der Besitzer da sein Veto einlegen würde.

Es gibt dort auch Brombeerhecken und Kirschbäume, um die sich seit Jahren kein Mensch kümmert.
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Zitat (Jinx Augusta @ 16.07.2009 09:43:02)
Was ich dazu noch sagen wollte:

Es gibt keinen Mundraub. Das ist alles Diebstahl und somit strafbar. :mellow:

Kein Richter würde in Deutschland ein Verfahren wegen Diebstahls eines Apfels eröffnen, dafür ist der Streitwert viel zu gering.
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Zitat (Kochlöffel @ 15.07.2009 15:46:05)
*kleinlautzwischenfrag*
Und wie ist es mit Nussbäumen, die auf dem Feld / Wiesen stehen?

Hallo? Mag mich hier keiner? Wisst ihr hier näheres? Bei uns im Umfeld stehen überall im Dorf (auf "öffentlichen" Wiesen) und auf allen Wiesen überall Wallnussbäume. Irgendwie hab ich beim Nüsse"klau" schon ein schlechtes Gewissen (warum eigentlich - bin halt so :rolleyes: )
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Wenn die Walnüsse auf öffentlichen, zugänglichen Wiesen liegen, wäre es meiner Meinung nach OK, sich da eine Tüte voll zu holen. Du willst sie ja nicht weiterverkaufen... frag, wenn du dir ganz sicher bist, einfach mal bei der Gemeinde nach, wem die Bäume gehören und ob du da gelegentlich was aufsammeln darfst.
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Hallo Ihr,

Thema Fuchsbandwurm, trifft das auf alle Beerensorten zu...oder nur bei
Brombeeren ?

LG
zuckerschote
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Zitat (zuckerschote @ 18.08.2009 22:03:12)
Hallo Ihr,

Thema Fuchsbandwurm, trifft das auf alle Beerensorten zu...oder nur bei
Brombeeren ?

LG
zuckerschote

Ich befürchte, dass sich die Füchse nicht nur extra die Brombeeren aussuchen, um da hinzumachen.

Einfach alles weniger als 60 bis 80 cm über dem Boden ist, nicht essen.

Quelle der Zahlen: https://de.wikipedia.org/wiki/Fuchsbandwurm
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Ich würde sagen, dass es sowohl bei den Walnuss- als auch bei den Apfelbäumen darauf ankommt, wie und wieviel man pflückt. Wenn man die Äpfel aufliest, die schon auf dem Boden liegen ist das sicher was anderes, als wenn man die dranhängenden runterschüttelt und so den ganzen Baum ratzeputze leer macht. Das gleiche gilt meines Erachtens auch für die Walnussbäume. Aber ich hab das gemacht, was Valentine vorgeschlagen hat: ich hab bei uns auf der Gemeinde nachgefragt, wem die Bäume gehören und seitdem sammel ich ganz ohne schlechtes Gewissen :)
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Bei Walnüssen hätte ich auch ein komisches Gefühl, wenn ich nicht wüsste , wem der Baum gehört. Es kann ja sein, dass die vom Eigentümer aufgesammelt und auf dem Markt verkauft werden sollen. Ich glaub, wenn ich einen Baum hätte und mir jemand die Nüsse wegsammeln würde, weil sie ja auf dem Boden liegen wär ich sauer. Andererseits wär es aber auch blöd die Nüsse einfach verrotten zu lassen, nur weil man sich nicht sicher ist und sie sonst keiner aufliest.
Da mal bei der Gemeinde nachzufragen, find ich ist eine prima Idee. Und so ein paar selbst aufgehobene Nüsse und ein Gläschen Wein an einem schönen Herbstabend... Das ist ja schon was tolles. :rolleyes:
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Wie verhält sich das mit Pflaumen, die am Rande eines Feldes und auch noch weit weg von der Straße wachsen?
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Ob das nun ein Pflaumenbaum ist oder ein Nussbaum, ist doch egal.

Steht der Baum auf dem Feld, gehört er dem Besitzer oder dem Pächter.
Steht der Baum auf einem Gemeindeweg, gehört das Bäumchen der Gemeinde.
Nur kann man leider nicht immer erkennen, wo das Feld anfängt oder aufhört.

@ AnnaHH: Wir hatten einen Walnussbaum sowie eine rote Haselnuss.
Die beiden Bäumen haben so gut getragen, dass wir uns manchmal gewünscht hätten, es würden ein paar Kinder kommen und sich ein paar Nüsschen aufklauben.
Soviele Nüsse kannst du gar nicht essen.
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Zitat (Ludwig @ 20.08.2009 13:39:08)
Wie verhält sich das mit Pflaumen, die am Rande eines Feldes und auch noch weit weg von der Straße wachsen?

da solltest die Finger davon lassen.

Egal wo die Bäume stehen, darfst Dich nicht bedienen.

Pflückst Du jedoch welche und isst sie, ist das kein Problem. Der Eigentümer wird dich wohl nicht anzeigen.

Kommst Du jedoch mit Plastiktüten und Eimer an, und der Eigentümer sieht Dich, kann es Dich locker 400 Euro kosten. So passiert, bei uns im Ort. Für das Geld kannst dann viele Pflaumen oder Brombeeren am Markt kaufen.

Wie gesagt, bei uns im Ort ist das passiert, und der Eigentümer hat den Dieb verklagt und recht bekommen.

Der Eigentümer oder Pächter ist nicht verpflichtet, ein Schild an seinem Baum anzubringen, dass dieser Baum privat Besitz ist.

Ihr könnt zwar im Wald Pilze sammeln, aber Obstwiesen solltet für euch tabu sein. Wenn ihr jedoch mal einen Apfel aufhebt, oder vom Baum pflückt, haben die (Nebenerwerbs-)Landwirte nichts dagegen. ( ich war mal so einer, jetzt nimmer).

Ich hab übrigens auch 5 Zwetschgen unterwegs an der Strasse vom Baum mit genommen. Macht das jedoch jeder Fussgänger, ist der Baum innerhalb 1 Woche leer.

PS: ich tues nie wieder. :heul:

Labens
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Zitat (labens @ 20.08.2009 22:10:39)
da solltest die Finger davon lassen.

Danke, der Tipp ist Gold wert, bevor ich ´ne Klage riskier, kauf ich mir doch das Zeug, oder die Erlaubnis zur Ernte vom Eigentümer...
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