auf dem Weg zur Arbeit komme ich an einem riesengrossen Brombeerstrauch vorbei, der bei uns am Ortsausgang ein Stückchen abseits der Strasse steht
jetzt zur Brombeersaison halte ich dort jeden Morgen, um mir ein Schüsselchen voll lecker frischer Beeren zu pflücken (für lau)
ich habe dabei allerdings ein wenig schlechtes Gewissen, bin mir nämlich nicht sicher
1. wem dieser Strauch und die daran wachsenden Beeren gehören (der Gemeinde?)
2. ob das "offiziell" überhaupt erlaubt ist, sich an diesem offenbar öffentlichen Eigentum zu bedienen oder ob ich nicht Angst haben muss, dass mir eines Morgens der nette Herr vom Ordnungsamt auf die Schulter klopft, um ein saftiges Bussgeld von mir zu kassieren
kann mir jemand verraten, wie die Rechtslage ist ?
herzlichen Dank schonmal :blumen:
ich wusste übrigens nicht, in welche Kategorie dieses Thema passt, habe deshalb "Einkaufen" gewählt (fand ich am Naheliegensten), wenn jemand meint, es wäre woanders besser aufgehoben, möge er es bitte verschieben