Steuerliche Abzüge bei Sonderzahlungen?

Kennt sich vielleicht jemand von Euch mit dieser Frage aus?

Letztes Jahr habe ich vom Arbeitgeber eine Bonuszahlung nach dem neuen TVÖD erhalten. Die wurde auch letzten Sommer ausbezahlt. Wie das so ist, blieb natürlich nach den steuerlichen Abzügen nicht mehr viel übrig, was dann wirklich auf meinem Konto ankam.

Letzten Monat erhielt ich dann ein Schreiben, dass ich dieses Jahr wieder eine Leistungsvergütung nach TVÖD erhalten werde. Hab mich zuerst gewundert, da ich ja seit über 12 Monaten nicht mehr bei der Arbeit war (Mutterschutz, Elternzeit und so). Aber Nachfrage beim Personalamt ergab dann, dass das alles seine Richtigkeit hat, das sind irgendwie noch Reste der Sonderzahlung vom letzten Jahr oder so (ganz verstanden hab ich es ehrlich gesagt nicht, aber steht mir wohl zu).

Soweit so gut, sollte eigentlich jetzt Ende Juli ausgezahlt bzw. überwiesen werden, da bekommen das nämlich sämtliche Beschäftigten, die bei meinem Träger angestellt sind.
Letzte Woche kam dann ein Anruf vom Personalamt. Da ich ja in der Elternzeit bin, ist es nicht möglich, die Sonderzahlung auszubezahlen - die EDV packt das nicht :wacko:
Aber da ich ja dann im August/September einige Wochen arbeiten werde, kommt das dann bei mir mit dem August-Geld. Das packt die EDV dann.
Zunächst habe ich gesagt: Okay, geht in Ordnung.

Jetzt vorhin, als mir das so durch den Kopf ging, kam bei mir folgende Frage auf:

1.- Diesen Juli habe ich ja nix verdient (da Elternzeit). Würde die Sonderzahlung Ende Juli ausbezahlt, dann hätte ich ja wohl kaum Abzüge, und die Sonderzahlung würde in fast voller Höhe bei mir ankommen, richtig? Oder falsch?

2.- Im August dagegen werde ich 70% meines üblichen Gehaltes verdienen. Wenn die Sonderzahlung also im August mit ausbezahlt wird, dann werde ich wieder eine Menge Abzüge haben, auf jeden Fall mehr als bei einer Auszahlung im Juli, richtig? Oder falsch?

Wo kann ich mich denn darüber schlau machen?
Weil, wenn mein Gedankengang richtig ist, dann werde ich auf einer Auszahlung noch im Juli bestehen, so wie es mir zusteht. Sooooooo viel Sonderbonus ist das dann nämlich auch nicht, und wenn das Finanzamt da wieder voll zuschlägt, dann kommt da kaum was bei mir an.

Vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen.
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Tipp von Bernhard aus der Redaktion:

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Hallo Madreselva,

zum "Schlau machen" würde ich mal das Personalbüro kontaktieren und denen Deine Bedenken mitteilen. Vielleicht haben die ja eine Lösung für Deinen speziellen Fall.

Jetzt weiss ich nicht, wie es mit dem Versteuern des Elterngeldes aussieht.
Es ist aber so, dass Du, wenn Du nicht das ganze Jahr gearbeitet hast, am Ende des Jahres über den Jahresausgleich einen Teil oder die komplette Steuersumme Dir wiederholen kannst und solltest.

Verloren dürften allerdings die Sozialbeiträge (Arbeitslosen-, Krankenkassen-, Soli- und Rentenbeitrag) sein.

Wenn Du einen Steuerberater hast frage auch den.

Möglicherweise kann auch Dein Finanzamt Dir weiterhelfen.

Gruß

Highlander
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OK, hab's mit einem Anruf beim Steuerberater geklärt.
Thema kann von mir aus geschlossen werden :)
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