Offene Haustür - darf das sein?

In: Wohnen
Hallo!

Weiß jemand, ob es irgendwelche gesetzlichen Bestimmungen gibt, die einen Mieter in einem Mehrfamilienhaus dazu bringen kann, die Haustüre zu schließen?

Es ist so:

Ein Nachbar in unserem Haus hat es nicht so mit geschlossenen Türen.
Wann immer er (Hausmann) seine Einkäufe, Bierkästen oder Kinder reinruft oder seine Räder ins Haus bringt, stellt er die Haustür mit dem Türfeststeller auf.

Sperrangelweit.

Und lässt sie so.

Stundenlang... auch nachts!

Bis sich irgendein anderer Nachbar erbarmt und sie zumacht.

Darüberhinaus stellt er am Türschloss ständig die Dauerentriegelung hoch, so dass man, wenn die Tür mal geschlossen sein sollte, ohne Schlüssel von außen rein kann.

Ich lebe in einem Kölner Vorort, also es ist nicht so ruhig wie auf dem Lande ...
Hier läuft schon ein Völkchen rum...
Seit einigen Wochen ziehen regelmäßig musizierende Romas durch die Straßen und betteln um Geld.

Dass Keller - und Hoftüren auch IMMER aufstehen, daran haben wir uns ja schon gewöhnt, aber eine offene HAUSTÜRE - darf das sein?

Das ist doch Einladung zum Diebstahl, keine Versicherung übernimmt da den Ersatz!
Und in Ernstfall wird sich dieser Nachbar mit Sicherheit rausreden...

Kann man da eigentlich die Miete mindern?
Unser Vermieter, eine Wohnungsbaugenossenschaft hat sich auf mein Schreiben hin bisher nicht gemeldet...
Und wenn man den Nachbarn darauf anspricht, wird er frech und ausfallend.
Alles schon probiert!

Wer weiß da Rat?

Tipp von Bernhard aus der Redaktion:

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Rechtlich kannst du ihn wohl nicht dazu zwingen.
Wie wäre es, wenn ihr einen Zettel an die Tür hängt, à la "Bitte Türe geschlossen halten". Das wäre schon mal ein Anfang.
Informiert die Hausverwaltung, dass sie euer provisorisches Schild vielleicht durch ein "offizielles" ersetzen soll mit dem Zusatz "... Die Hausverwaltung".
Manchmal zieht sowas schon.
Und sprecht ihn weiterhin darauf an. Warum er das macht und dass ihr Sicherheitsbedenken habt - bleibt dabei aber freundlich!

Vielleicht gibt es ja einen Passus in eurer Hausordnung, der das Schließen der Haustür regelt? Oder in den Mietverträgen. Die dürften ja für alle gleich sein, wenn ihr von einer großen Gesellschaft mietet.
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Gutes Zureden wird bei dem Mieter wahrscheinlich recht wenig nützen und Beschimpfungen muss man sich gabz sicher nicht anhören. Eine rechtliche Handhabe gibt es meines Wissens nach nicht, aber durchaus Hausordnungen, in denen vermerkt ist, dass z. B. 'die Hauseingangstür in der Zeit von 22:00 - 6:00 verschlossen zu halten ist' und ähnliches.

Falls möglich, würde ich

- die Hausverwaltung per Einschreiben/Rückschein noch einmal kurz, klar und direkt auffordern, dass sie den Mieter eindringlich darum bitten, die Türen nach dem Ausführen seiner Aktionen stets zu schließen.
Auch würde ich die Sache bzgl. der Hausierer erwähnen und die Seite der Versicherung, die wahrscheinlich bei einer derartigen Einladung zum "Tag der offenen Tür" nicht gern eventuell daraus resultierende Schäden reguliert. Die Hausverwaltung möge bitte in ihrer Sorgfaltspflicht gegenüber den Mietern ein Schild montieren lassen, dass aussagt, dass die Türen nicht mehr als notwendig geöffnet bleiben.

- Falls sich die Hausverwaltung nicht rührt, in Eigeninitiative die Mieterschaft per Hausaushang zusammentrommeln und auf den Missstand (nochmals) aufmerksam machen und ggf. denselben Brief von jedem Mieter per Unterschriftenliste unterzeichnen lassen.

Da dürfte sich doch einiges machen lassen... ;)
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eine mietminderung ist wegen der sache leider nicht drin.
ein gesetz dafür gibt es nicht, du kannst den nachbar auch nicht zwingen die türen zu schließen.

der einzige der was tun kann ist, wie wecker schon geschrieben hat, die hausverwaltung.
sie ist in der lage den offenen-tür-typen abzumahnen wenn er sich nicht an die hausordnung (falls vorhanden) hält.
um dem ganzen nachdruck zu verleihen, kannst du ein protokoll erstellen über die zeiten, in denen die türe offen steht und zusammen mit deinem beschwerdebrief an die hausverwaltung schicken.

sollte die dann immer noch nix machen, kannst du ja eine mietminderung androhen, auch wenn diese kaum durchzusetzen ist. aber vielleicht bewegt sie die verwaltung ja zum handeln.
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Der Vertragspartner vom Mieter ist immer der Vermieter. Den mußt Du dazu bringen, das er etwas unternimmt.
Schau doch noch mal in Deinen Mietvertrag.
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schau mal in die hausordnung da ist es doch meist geschrieben.
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ich würde an deiner Stelle Folgendes machen:

den Nachbarn per Einschreiben (obwohl er im selben Haus wohnt, es geht darum, es offiziell zu machen) auffordern, die Tür zu schließen
dem Hauswirt/der Hausverwaltung diesen Zustand ebenfalls per Einschreiben mitteilen,
alles gut archivieren

sollte mal was passieren, dann hast du z.B. der Versicherung gegenüber was in der Hand

und ich würde mir den Mietvertrag auch genau ansehen,
bei uns steht ausdrücklich drin, dass man nichts tun darf was andere belästigt oder gefährdet (genaue Formulierung weiß ich jetzt nicht, müsst ich nachgucken)

bei uns hat übrigens der Hauswirt im Fenster neben der Tür ein Schild angebracht, dass die Tür ständig geschlossen sein soll

(ich wollte schon immer mal drunter schreiben "aber zum Rein- und Rausgehen darf sie geöffnet werden :lol: )
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geschlossene, oder geöffnete Türe - Regelungen dafür gibt es nur in Deutschland.
Leute, ist es nicht etwas übertrieben????ß

Wenn dich das stört, sprich doch mit dem Nachbar einfach.
Dafür sind ja wir ja schließlich Nachbarn :D
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Vielen Dank für die vielen Antworten!!!

Ihr habt mir schon mal sehr weiter geholfen!

Die Hausordnung werde ich gleich mal durchforsten und ansonsten ist die Sache mit dem Einschreiben auch nicht schlecht, vor allem wegen der Versicherung (im Notfall)!

Alle eure Vorschläge finde ich interessant, ich werde mir mal was überlegen...und werde der Hausverwaltung wohl nochmals auf die Füße treten.

Danke! :blumen:




@Nadezhda - ich finde es auch sooo bescheuert, dass mit diesem Menschen nicht zu reden ist.
Aber aus diesem Typen kommt nur Müll in Form von Beleidigungen und Frechheiten.
DAS muss ich mir nicht antun.
Wir anderen Nachbarn kommen alle gut miteinander aus...

Und, was ist so schwer daran, die Tür hinter sich zu schließen? *Kopf schüttel*
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Zitat (Nadezhda, 27.07.2009)
geschlossene, oder geöffnete Türe - Regelungen dafür gibt es nur in Deutschland.
Leute, ist es nicht etwas übertrieben????ß


:nene: :nene: eine solche regelung gilt auch bei uns.
und mal ehrlich....man schläft doch schon besser wenn man weiß, dass die eingangstür
geschlossen ist.

also übertrieben ist das gar nicht.
so viele einbrüche wie in letzter zeit gabs noch nie. die kommen sogar am hellichten tag rein wenn niemand zu hause ist.

ich möchte jedenfalls solch einem individuum nie begegnen.

bei uns ist sie tag und nacht geschlossen. der riegel dafür hat der hausabwart selber
entfernt. auch wenn er noch daran wäre, käme es niemandem in den sinn denselben zu schieben.

ich kann dobby schon verstehen.
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Ich kann Doby auch sehr gut verstehen. Warum ?
In das Mietshaus meines Vaters ( in der Nähe von Doby ;) )durch die ständig offenstehende Haustüre maschierte vor 2 Jahren ein Mann, klingelte an der erstbesten Wohnungstür.....und VERGEWALTIGTE, die alleinstehende dort wohnende Studentin. :heul:
Die Tatzeit ? 14 Uhr. Alle anderen Mieter waren in der Uni oder arbeiten.
Ein Mieter hatte um 9 Uhr mit der Absicht zu lüften ( Sommer ), die Haustüre festgestellt.
Das Opfer, 21 Jahre....war ein Zufallsopfer, laut Ermittlungen.
Der Täter wurde ein paar Wochen später, nach einer ähnlichen Tat geschnappt und per DNA dingfest gemacht. Ein 30 Jähriger, ohne festen Wohnsitz, mehrfach vorbestraft wegen Sexualdelikten. :angry:

Die Studentin ist kurz danach ausgezogen und hat ihr Studium aufgegeben. Sie wohnt wieder bei den Eltern.

.....und das alles NUR, weil so ein Depp " Lüften " wollte und das aber nicht überwachte, sondern arbeiten ging. :labern:

Es laufen jede Menge Idioten, Psychopathen, Junkies und Perverse herum. :ph34r: Leider. :unsure:
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Zitat (Nadezhda, 27.07.2009)
geschlossene, oder geöffnete Türe - Regelungen dafür gibt es nur in Deutschland.
Leute, ist es nicht etwas übertrieben????ß

Wenn dich das stört, sprich doch mit dem Nachbar einfach.
Dafür sind ja wir ja schließlich Nachbarn  :D

Kommt drauf an, wo du wohnst.
Hier werden offene Hauseingänge in Ermangelung von öffentlichen Toiletten des öfteren als Ersatz benutzt. Ist einfach eine Ecke, in die man sich für kürzere Zeit ohne allzu großes Risiko, gestört zu werden, zurückziehen kann.

Überzeugt, daß der Zugang dann besser geschlossen bleibt?

Es bringt nichts, Nachbar ansprechen oder anschreiben, wenn der anderer Ansicht ist.
Hausverwaltung, Eigentümergemeinschaft usw. ist verantwortlich für Erlassen, Überwachen von angemessenen Regeln und gegebenenfalls Kündigen einer entsprechenden Mietpartei (was sich sicher lange bis zu einem Endergebnis hinziehen wird).
Ansprüche und Ankündigung von eventuellen Haftungsansprüchen also an diese Adresse senden.
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Nachdem mein Göga eine Hinterlassenschaft in der Einfahrt beseitigen durfte, ist jetzt auch noch das Gartentor abgeschlossen. :angry:
Muß man sich eben dran gewöhnen.
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@Freesie - :o du liebe Zeit - an so eine Möglichkeit habe ich noch gar nicht gedacht!!!

Jetzt ist mir noch unwohler...

Und dass mal ein "Geschäft" dort erledigt wird, fehlt auch noch.
Aber DAS wäre dann vor der Tür des besagten Nachbarn.
Der wohnt nämlich Parterre...
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Zitat (Dobby, 27.07.2009)
Und dass mal ein "Geschäft" dort erledigt wird, fehlt auch noch.
Aber DAS wäre dann vor der Tür des besagten Nachbarn.
Der wohnt nämlich Parterre...

Aber wahrscheinlich würde das dann passieren, wenn er grad nicht mit putzen dran ist. Oder er würde sagen: ich war's nicht, also putze ich nicht.

Geh ich jetzt zumindest mal davon aus, wenn er sich auch sonst so blöd anstellt. Da könntest du nur hoffen, dass er grad einen leeren Bierkasten aus seiner Wohnung raus trägt und reintritt.

Bearbeitet von ulrike am 27.07.2009 20:25:24
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Ich würde auch dem Vermieter und/oder der Verwaltung etwas die Hölle heiß machen. Und irgendwie "professionell formuliert" darauf hinweisen: wenn dann mal bei mir eingebrochen wird, weil die blöde Tür offenstand, und meine Versicherung zahlt deswegen nicht - dann steh ich bei euch vor der Tür und will Schadensersatz.

Auch wenn's noch so pedantisch deutsch klingt. Aber sowas kann ich auch nicht brauchen. Bei uns stand immer Kinderwagen, Dreirad, etc. im Gang. Der KiWa hat (reduziert) 300 Steine gekostet. Will ich mir den klauen lassen? Nö.

An so grausliche Ereignisse wie weiter oben berichtet möchte ich garnicht denken.
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Aber wichtig - egal was in der Hausordnung steht:

Eine Haustür darf NIEMALS so verschlossen sein, dass man von innen (ohne Schlüssel) nicht rauskommt. Das wird jeder Feuerwehrmann (und -frau) so bestätigen.


Normalerweise muss man nur den richtigen Türknauf anbringen, so dass man von außen nicht so einfach ins Haus kann, während innen weiter nur die Klinke gedrückt werden muss.
Die Wohnung kann dann verschlossen werden, wenn der Schlüssel innen steckt.
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Zitat (Charly_70, 27.07.2009)
Die Wohnung kann dann verschlossen werden, wenn der Schlüssel innen steckt.

Damit hast du bei diversen Schließzylindern den Sperrmechanismus entriegelt, so daß man von außen mit einem passenden Schraubenzieher öffnen kann, ohne den passenden Schlüssel zu benötigen.
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Davon ab: wenn von innen der Schlüssel steckt, kann man von außen keinen mehr einführen. ;)
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Zitat (fnü, 27.07.2009)
Davon ab: wenn von innen der Schlüssel steckt, kann man von außen keinen mehr einführen. ;)

Ist nur bedingt richtig.... gibt nämlich auch Schlösser, bei denen geht das, sogar beabsichtigt. Dabei ist es egal, wie der Schlüssel innen steckt, ob er ganz gerade, rumgedreht oder sonst wie.
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kann ich nur bestätigen, hab bei meiner Wohnungstür extra so ein Schloss einbauen lassen,
könnt ja mal sein, dass ich ohnmächtig unterm Tisch liege und meine Nachbarin mich rausholen muss
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Von meiner Hausverwaltung - einer Wohnungsbaugesellschaft - erhielt ich kürzlich ein nettes Schreiben, in dem das Abschließen oder Nichtabschließen der Haustür während der Nachtstunden angesprochen wurde. Tenor: Nicht abschließen, da dann im Notfall der Fluchtweg versperrt wäre. Nun ja, Fluchttüren (wie zum Beispiel Kneipentüren) gehen meistens nach außen auf - unsere Haustür geht nach innen auf. Jedenfalls gibt es dafür wohl keine gesetzliche Regelung. Dass Türen tagsüber geschlossen sein sollten, liegt doch auf der Hand, wenn man sich die Einbruchsstatistiken mal anschaut. Die meisten Einbrüche passieren am hellichten Tag, wenn alle weg und zum arbeiten oder einkaufen unterwegs sind. Ich habe selbst schon innerhalb von rund fünfzehn Jahren VIER Einbrüche in meinem privaten Reich erlebt. Ich bin bedient.

Der vorerst direkteste Weg, der bleibt, ist die Hausverwaltung. Die könnte - wenn man sie dazu bewegen kann - den Mieter, der die anderen Mieter achtlos einem erhöhten Einbruchsrisiko aussetzt, auch mal zum persönlichen Gespräch einbestellen. Das kann Wunder wirken. Ist nämlich lästig für den Sünder, er kann sich nicht entziehen und Zeit kostet das auch ohne Ende. Wäre vielleicht ein kleiner Seitenhieb.
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Ich habe am Dienstag mit dem Vermieter/Vorstand persönlich gesprochen, als ich meinen Brief abgegeben habe (ist ganz in der Nähe).

Er findet das auch nicht richtig und will sich drum kümmern.
Momentan bin ich richtig erleichtert.

Aber - mal abwarten... :hmm: ...sonst... :mafia: ;)

Nochmals Danke für eure Antworten und Vorschläge!
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Zitat (Ribbit, 27.07.2009)
Auch wenn's noch so pedantisch deutsch klingt. Aber sowas kann ich auch nicht brauchen. Bei uns stand immer Kinderwagen, Dreirad, etc. im Gang. Der KiWa hat (reduziert) 300 Steine gekostet. Will ich mir den klauen lassen? Nö.

Das geht natürlich auch nicht. Treppenhaus, Zugänge sind gemeinschaftlich an alle Mietparteien mitvermietet, es kann nicht angehen, daß ein Mieter Fläche davon für sich alleine beansprucht.
Zudem ist ein Zustellen von Fluchtwegen nicht zulässig.

Der eine genehmigt sich dies, der andere nimmt sich dafür eine andere Freiheit.
Nur wenn du dich selbst korrekt verhältst, kannst du das auch von deinen Mitmenschen erwarten und gegebenenfals einfordern.

Zitat (ilwedritscheline, 31.07.2009)
... den Mieter, der die anderen Mieter achtlos einem erhöhten Einbruchsrisiko aussetzt, auch mal zum persönlichen Gespräch einbestellen. Das kann Wunder wirken. Ist nämlich lästig für den Sünder, er kann sich nicht entziehen und Zeit kostet das auch ohne Ende. Wäre vielleicht ein kleiner Seitenhieb.

Niemand ist verpflichtet einer Vorladung zum Vermieter Folge zu leisten. Wie kann man nur auf so eine merkwürdige Idee kommen, der Mieter ist doch nicht Vasalle vom Vermieter. Brief, Abmahnung kann ein Vermieter senem Mieter schreiben.
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Tja Fruechtchen, genau das ist mir vor einiger Zeit passiert. Eine Nachbarin, die ich mittlerweile ausfindig gemacht, zur Rede gestellt und durch Ortstermin vom Gegenteil überzeugt habe, unterstellte mir, mein Fernseher würde während der nächtlichen Ruhezeiten zu laut laufen und sie beim schlafen stören. Dabei höre ich Musik und schaue fern nur mit einem drahtlosen Marken-Kopfhörer. Deshalb konnte ich nicht hören, dass da durchaus zwei weitere Fernseher in der unmittelbaren Nachbarschaft des Nächtens weithin vernehmlich zu hören waren. Mittlerweile weiß ich auch, wessen Fernseher das sind, hab ja schließlich Ohren am Kopf. Leider ist mein Mietshaus sehr hellhörig, doch ich sage mir: leben und leben lassen, solange es mich nicht beeinträchtigt.

Doch zurück zum Ausgangspunkt: Die Nachbarin beschwerte sich also beim Vermieter über mich und der hat mich direkt zum Gespräch zitiert und ließ nicht locker, ehe ich nicht persönlich erschien. Im Gespräch habe ich dargelegt, dass ich nach 22:00 h nur mit Kopfhörer hantiere und deshalb nicht wissen kann, wer der oder die Ruhestörer ist/sind. Also habe ich dann mal darauf geachtet und meinem Vermieter einige Zeit später telefonisch bestätigt, dass es da tatsächlich deutlich hörbare Fernsehgeräusche gäbe, ich deren Ursprung jedoch nicht lokalisieren könne. Soviel zum Thema nachbarschaftliche Rücksichtnahme. Mit besagter beschwerdeführender Nachbarin pflege ich mittlerweile ein freundliches nachbarschaftliches Verhältnis.

Was will ich Dir damit sagen, Fruechtchen? Der Vermieter hat durchaus eine gewisse Fürsorgepflicht für seine Mieter. Wenn sich einer oder mehrere seiner Mieter nicht wohlfühlen und das anzeigen, muss er dem nachgehen. Das hat nix mit Baby-Sitten zu tun. Er kann seiner Fürsorgepflicht schriftlich nachgehen oder es auf direktem Wege, mit dem persönlichen Gespräch machen. Wobei Papier natürlich geduldig ist und die direkte Konfrontation durchaus bessere Ergebnisse bringen kann.

Bearbeitet von ilwedritscheline am 31.07.2009 21:33:55
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Zitat (Ribbit, 27.07.2009)
Ich würde auch dem Vermieter und/oder der Verwaltung etwas die Hölle heiß machen. Und irgendwie "professionell formuliert" darauf hinweisen: wenn dann mal bei mir eingebrochen wird, weil die blöde Tür offenstand, und meine Versicherung zahlt deswegen nicht - dann steh ich bei euch vor der Tür und will Schadensersatz.






Das Problem besteht in unserem Haus allerdings auch. Hier gibts 4 Parteien, aber nur eine meint, sie müsse tagsüber und auch spätabends (22:30 - um die Uhrzeit wars am Samstagabend aber sowas von zappenduster) die Haustür sperrangelweit aufstehn lassen.

Ich hab mich heute mal bei meiner Versicherung erkundigt, wer dann im Falle eines Falles zahlt.

Also erst mal die Versicherung des Geschädigten. Aber die nehmen dann den "Türoffenstehlasser" in Regress und holen sich dann bei dem ihr Geld zurück.

Sobald ich meine Wohnung verlasse, schließ ich eh meine Abschlußtür zu, also bin ich in punkto Versicherung erstmal auf der sicheren Seite.
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Habe ganz exakt das selbe Problem bei mir in der Notunterkunft!!!
Tag und Nacht soll die Haustür offen bleiben. Komme ich Nachts um 2,3,4 heim, steht sie sperrangelweit offen!
Brief am Anschlag von der Verwaltung wird stets weggerissen und vor meine Tür geschmissen!
Ständig werde ich als "Dieses Arschloch soll die Tür offen lassen!" bezeichnet oder "Dieser Idiot hat schon wieder zugemacht!"
Wird vor der Tür gegrillt, stinkt die ganze Wohnung und das Treppenhaus nach Rauch wie die Pest.

Dass ständig Ratten und Hausierer ein- und ausgehen, juckt keinen...
Verwaltung und Hausmeister kümmern sich nen Dreck. Amtsgericht sah kein Handeln für notwendig, stattdessen hat man für für ihre Untätigkeit mir 70€ Gebühren erpresst!

In Stadtwohnungen gibts keine Demokratie und man hat keine Rechte. Dafür soll man sich noch ständig bedrohen und beleidigen lassen!

Eigentlich sollte man auswandern. Drecksjustiz elende! ***Nazimist weggekübelt. Hier werden keine Naziparolen geduldet. Auch nicht wenn sie sich mit einem Smiley als Ironie verkleiden.***... B)

Bearbeitet von Cambria am 08.08.2012 17:56:01
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Hallo "Nachbarn" oder solche die es werden wollen.
Meine Frau und ich sind von der Stadt auf´s Oberbergische Land gezogen und haben das gleiche Problem. Als wir vor > 2Jahren uns die Wohnung in einem 2 Fam. Haus angesehen haben war unsere 1. Frage nach der offenstehenden Haustüre. Man versicherte uns glaubhaft das die nur ausnahmsweise offen stand. Als wir aus dem Wohnzimmerfenster( Erdgeschoss) raus schauten, stand 2 m davor eine zusammengeklappte Wäschespinne. Die Mitmieterin sagte uns, wir haben einen
Als ich noch mal die Wohnung genau vermessen wollte traf ich im Treppenhaus den Mann aus der Wohnung über uns. Kurzes bla, bla, als ich zum Auto gehen wollte sagte er hinter mir her, schließen Sie bitte die Türe hinter sich. Ja, das ist die richtige Wohnung!!!!
Kurz, nachdem wir den Mietvertrag unterschrieben hatten ging es los. Bei schönem Wetter immer Türe offen und natürlich auch die Wäschespinne. Das geht jetzt schon mit Anwalt. Der hat dafür gesorgt das eine Schließanlage angebracht wurde. Mieter ja schlau, Fußmatte unter Türe und schon war sie offen! Beschwerde, Stolperfalle Fußmatte. Schlaue Mieter, Holzkeil drunter, Türe offen.
(Nur zur info, die beiden Schwestern sind polen der Mieter Ehemann ist Serbe , Ehemann Vermieter ist deutscher. Mit dem Mieter spricht keiner von den Vermietern.)
Eine Unterhaltung mit den Mitmieter bringt keinen Erfolg, er artet immer in Geschrei aus. Als ich des öfteren die Fußmatte unter der Türe weg getan hatte rief er einmal hinter mir her, "wenn Sie noch einmal die Türe zu machen, haue ich Ihnen in die Fresse"
Seit dem haben wir keinen Kontakt mehr mit den Mitmietern und den Vermietern. Nur der Anwalt. Was macht man da? Ach ich vergas, durch die geöffnete Türe kommen natürlich Fliegen, Spinnen auch in die Wohnung. Liebe Frösche und Mäuse hab ich schon aus dem Keller verband. Da die Kellerfenster alle 24 h offen sind kommt natürlich die Feuchtigkeit in den Keller. Wenn man die Mitmieter fragt was passiert wenn warme Luft auf die kalten Kellerwände trifft, nur Axelzucken!

Bearbeitet von berchrist am 03.08.2014 12:20:48
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Zitat
Was macht man da?


Ausziehen!


Willkommen bei FM, berchrist. :)
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Zitat (viertelvorsieben, 03.08.2014)

Ausziehen!


der Meinung bin ich auch.
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zwingen nicht, es gibt nur versicherungstechnische folgen wenn bei einem einbruch die tür nicht abgeschlossen war
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