Haustüre absperren? Polizei versus Feuerwehr

In: Wohnen
Guten Abend zusammen,
ich stecke da in einem Dilemma:
ich wohne in einem Haus mit vier Mietwohnungen.
Neulich wurde eingebrochen :huh: , brutal das Türblatt der Haustür eingetreten.
Die Versicherung hat bezahlt, zumindest den materiellen Schaden, weil die Haustür abgesperrt war.
Die Polizei sagt auch, dass Haustüren in Mehrfamilienhäusern grundsätzlich abgesperrt sein müssen, auch tagsüber.
Die Feuerwehr sagt:
in einem Mehrfamilienhaus darf man niemals die Haustüre absperren, da sonst der Fluchweg nicht offen ist.

Jetzt wie denn nun? :hmm: :hmm:

Ich tendiere ja zum absperren, obwohl mir das sehr lästig ist und wir bis zu diesem Einbruch friedlich und mit nicht verschlossenen Wohnungstüren fast als WG gelebt haben. Jetzt haben wir natürlich hochgerüstet, was die Wohnungstüren angeht.
Die Frage nach der zu verschliessenden Haustüre bleibt.
Könnt Ihr mir helfen?
Danke im Voraus!
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Tipp von Bernhard aus der Redaktion:

Ein Smartes Türschloss ermöglicht es dir, die Haustür bequem mit deinem Smartphone oder einem Code zu verriegeln und zu entsperren. So kannst du die Tür abgesperrt halten, wie es die Polizei empfiehlt, und dir gleichzeitig sicher sein, dass im Notfall ein Zugang möglich ist, wie von der Feuerwehr gefordert.

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Ich frag mich seit Wochen, wer bei uns (in einem Haus mit 8 Mietparteien) neuerdings ab 17 Uhr immer abschließt. Und vor allem, warum diese Person das tut. Jetzt hab ich zumindest einen Lösungsansatz.

Ich bin für offen lassen, weil's mich tierisch nervt, dass ich immer nach unten rennen muss, weil Besuch nicht durch den Summer reinkommt, wenn abgeschlossen ist.
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zumal, wenn bei mir ein Notfall eintritt, auch keiner rein kommt, wenn ich eventuell gerade noch den Türöffner drücken kann... oder auch keiner raus, wenn es brennt und ich den Schlüssel in der Wohnung vergessen habe vor Schreck ...
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Es gibt doch recht günstig Schließzylinder mit Drehknopf auf der Innenseite: damit könnte abends abgeschlossen werden und man kommt notfalls doch noch raus. Einbruchssicher würde ich die Wohnungstür machen - viel wichtiger wie die Haustür.
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weil gerade in einem Mehrfamilienhaus die Wahrscheinlichkeit für einen (medizinischen) Notfall grösser ist als die eines Einbruches würde ich die Haustür nicht abschliessen, damit der Rettungsdienst reinkommt !!

das gleiche gilt für die Wohnungstür, während man zuhause ist ... am besten nach Anruf bei der Leitstelle die Tür aufmachen ... kann der Notarzt nicht in die Wohnung kommt die Feuerwehr mit und macht die Tür auf
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Es gibt Lösungen, die allen Seiten gerecht werden, siehe z.B. hier
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@ Sparfuchs

jo, o.k., ist ja gut und schön !

Aber die Kosten ???

Hab' da mal drin 'geschmöckert' und Sicherheit ist teuer und wer bezalhlt was.

Ich persönlich kenne nur sehr sture Hausverwaltungen, die nicht wirklich ohne Druck aus dem Quark kommen. Dann noch die Frage, ob Mietwohnung oder Eigentum....

Das ist sicherlich ein schwieriges Thema und bestimmt nicht schnell, geschweige denn einfach zu lösen.....

Gruß :blumen:
Taline.
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In unserem Urlaubshotel in Portugal gab es die "Notausgangstüren", welche grundsätzlich niemals abgeschlossen waren, jedoch von außen konnte man sie ohne den entsprechenden Schlüssel nicht öffnen! Ich fand das sehr praktisch und diese Lösung ist sicher auch geeignet für Mehrfamilienhäuser. Es gibt bei diesen Türen sicher die Möglichkeit, die Schlösser so zu variieren, daß man sie auch mittels eines Türdrückers aus den Wohnungen heraus für Besucher öffnen kann. Von außen ließe sich dann sicher ein Türknauf anbringen, damit der Besucher die Tür handlich öffnen kann!
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Danke vorab für Eure Gedanken!

@ Sparfuchs: sieht gut aus, hört sich gut an, aber die Kosten... :huh: .

@ Murmeltier: das klingt interessant, da werde ich mich bei einem Baubeschlägehandel schlau machen. Von außen nur mit Schlüssel, von innen immer offen
:hmm: :hmm:
Das könnte praktikabel und preislich im Rahmen sein.
Prima Idee!
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Gerade mal gegoogt: Schließzylinder mit Drehknopf auf der Innenseite ("Knaufzylinder") kriegst Du für rund 75 Euro plus 5,50 pro Schlüssel. Nach oben gibts sicher kaum eine Grenze, aber wenn Eure Schließanlage schon ein paar Jahre auf dem Buckel hat, lässt sie sich vermutlich mit Schlagschlüssel problemlos öffnen.
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Ist das wirklich so? Ich kenne nur, dass man die Haustüre abschließen muss, wenn man aus dem Haus geht, eben wegen der Versicherung. Aber interessant, was man nicht alles dazu lernen kann. Ich glaube, wenn ich daheim wäre, würde ich die Tür offen lassen.

Grüße
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Wegen des Versicherungsschutzes die Haustür zuschließen, wenn man das Haus verläßt, das kann nur dann zutreffen, wenn die Wohnungeingangstür im Mehrfamilienhaus gemeint ist oder die Haustür eines Einfamilienhauses! Sind diese Türen bei Abwesenheit des Mieters bzw. Versicherungsnehmers nicht abgeschlossen, so wird die Versicherung wahrscheinlich nach einem möglichen Einbruch nicht zahlen!

Die Hauseingangstür eines Mehrfamilienhauses sollte zwar geschlossen gehalten werden, aber nicht abgeschlossen! Dies schon nicht wegen eventuellem Notarzt- oder Feuerwehr-Einsatz!
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Wenn die Versicherung bezahlt ist es doch eigentlich in Ordnung.

Feuerwehr (Backdraft) und Polizei (Aktenzeichen xy) sind vielleicht unterschiedlicher Auffassung.

Bei der freundlichen Wohngemeinschaft, wie Du es beschreibst, würde ich es auch bei dem gemeinschaftlichem Abschließen beibehalten. Hört sich nämlich nett an. Anders als bei einem Hochhaus mit 78 Wohnparteien.
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Klar, bei Tetris wurde eingebrochen, und das am hellichten Tag! Bei Mueze schließt jemand schon ab 17.00 Uhr die Haustür zu!? Das ist unnötig und lästig, wenn am Abend noch Besuch kommt.

Generell geht es doch darum, ob eine Hauseingangstür in einem Mehrfamilienhaus zugeschlossen werden sollte! Versicherungstechnisch ist es in Ordnung, wenn die Haustür in einem Mehrfamilienhaus verschlossen nicht jedoch abgeschlossen ist!! Anders ist es bei der Wohnungseingangstür zu handhaben. Diese sollte immer, wenn alle Mitmieter nicht in der Wohnung sind, zugeschlossen sein, sonst zahlt die Versicherung in der Tat nicht! Auch die Polizei ist da nicht anderer Auffassung! Handelt es sich bei dem Objekt jedoch um ein Einfamilienhaus, so ist es wichtig, daß die Hauseingangstür immer abgeschlossen ist, wenn alle Bewohner das Haus verlassen haben. Ist dies nicht der Fall und es wird eingebrochen, so wird die Versicherung nicht für einen Schaden aufkommen.

Bearbeitet von Murmeltier am 23.03.2013 15:04:29
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Ich würde die Haustür auch abends absperren, das gibt einem ein besseres Gefühl. Vielleicht sprichst du dich mal mit den anderen Mietparteien ab.
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Also meine Wohnungstür schließ ich ab sobald ich in die Wohnung geh. Die Haustüre hier bei uns ist, glaub ich, nie zugeschlossen. Ich wohn in nem Hochhaus mit 90 Wohnungen, wäre ja fatal wenns mal brennt und die Rettung an ner verschlossenen Tür scheitert.

Allerdings hab ich shcon nen bißl bammel wenn mit mir mal was ist, wie die Retter dann in die Whg kommen.....
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Zitat (1Sterni @ 28.05.2013 16:59:39)
Allerdings hab ich shcon nen bißl bammel wenn mit mir mal was ist, wie die Retter dann in die Whg kommen.....

Es gibt Zylinderschlösser, die man (wenn Schlüssel vorhanden) von außen aufschließen kann, auch wenn von innen abgeschlossen ist.

Wenn die Retter bei "Gefahr in Verzug" keinen Schlüssel haben, ist es eh wurscht. Dann wird die Tür so oder so mit Gewalt aufgemacht.
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naja aber eh der Schlüsseldienst da ist......
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die rufen dann nicht erst den Schlüsseldienst ... :pfeifen:
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ahso, mit ner Ramme oder was. oi oi
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Die Haustür sollte nicht für jeden offen stehen; heißt: Die Haustür sollte so beschaffen sein, dass man von außen nicht ohne Schlüssel reinkommt, aber sehr wohl ohne Schlüssel raus. Im Normalfall bedeutet das, dass es sich um eine Tür mit Knauf nach außen handeln sollte. Man kommt also gewaltfrei nur rein, wenn man die Tür mit dem Schlüssel öffnet, raus kommt man allerdings ohne Probleme, da von innen eine Türklinke an der Tür ist.

Türen in einem Mietshaus sollten genau SO beschaffen sein, dafür sollte der Vermieter Sorge tragen!

Versicherungstechnisch ist das so absolut ok! Die Tür sollte tatsächlich nicht gesondert abgeschlossen sein, da sonst bei einem Feuerwehr- oder SMH-Einsatz wertvolle Minuten verloren gehen...
Ist es so wie eben beschrieben, wird die Versicherung im Falle eines Einbruches den Schaden im Normalfall zahlen.

Aaaaaber: Sollte die Tür abgeschlossen sein und die FFW oder SMH muss sich Zutritt verschaffen, wird die Tür einfach aufgebrochen! In diesem Fall ist das Menschenleben wichtiger als der Sachschaden :)
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@ 1 sterni
Zitat
ahso, mit ner Ramme oder was. oi oi


Je nach Dringlichkeit!
Häufig bohrt die Feuerwehr das Schloß auch auf, oder steigt bei einem Fenster ein. (z.B. wenn jemand mit gebrochenem Bein in der Wohnung liegt, der kann auch ein paar Minuten warten, und der Schaden ist nicht so groß)
Wenns drinnen brennt, wird nicht lang rumgetüftelt, klar.

Bearbeitet von marasu am 02.06.2013 23:10:39
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@ kirschtomate,

das hast du wirklich super erklärt und geschrieben! Vielen Dank dafür!!

Winke
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Danke Kirschtomate!
In der Tat haben wir von aussen an der Haustüre einen "Knauf", und von innen einen normalen Griff.
Nach meinen jetzt abgeschlossenen Recherchen - , einem Versicherungsvertreter und einem sehr netten Feuerwehrmann später :wub: ( nein, hab ihn nur befragt!!!) verbleiben wir jetzt so:
abends ab ca. 20:00 sollte die Haustüre in unserem Vier-Parteien-Haus abgesperrt werden.
Die Wohnungstüren sollen bei Anwesenheit des Mieters nicht abgesperrt sein. Wohl aber, wenn er die Wohnung verlässt, und dann zwei Umdrehungen im Schloss.
Der Feuerwehrmann versicherte mir, dass er und seine Jungs eine verschlossene Haustür bei Gefahr innerhalb von 2 Sekunden "geöffnet," sprich eingetreten haben. ( So haben es die Einbrecher ja auch gemacht. Und obwohl die Haustüre jetzt von innen verstärkt ist lachte er nur. "Wenns brennt kennen wir kein Pardon.")
Danke, dass ihr alle für mich mitgedacht habt!
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Es geht doch nicht (nur) darum, daß die Feuerwehr schnell rein kommt. Viel wichtiger ist daß die Menschen schnell raus kommen. Ich finde es gefährlich, die Haustür abzuschließen.
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@ viertelvorsieben,

richtig!!!!
Bei Gefahr sollte der Mieter auch schnell aus dem Haus raus kommen und nicht erst noch umständlich ein Türschloss aufschließen müssen.
Und mal so nebenbei bemerkt...wer denkt im einem Notfall daran seinen Haustürschlüssel mitzunehmen? Ich auf jeden Fall nicht.

Winke
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Zitat (viertelvorsieben @ 03.06.2013 19:49:57)
Es geht doch nicht (nur) darum, daß die Feuerwehr schnell rein kommt. Viel wichtiger ist daß die Menschen schnell raus kommen. Ich finde es gefährlich, die Haustür abzuschließen.

Das sehe ich absolut genau so. Wir wohnen auch in einem Mehrparteienhaus (9 Wohnungen) und die Haustür ist zwar zu aber niemals abgeschlossen. Von außen haben wir einen Knauf.

Sollte es dochmal brennen, warte ich doch nicht bis die Feuerwehr da ist, sondern verlasse schnellst möglich das Haus (nicht nur die Wohnung). Fluchtwege müssen doch eigentlich eh immer frei und unverschlossen sein.

Unsere Wohnungstür hat innen einen Drehknauf. Das heißt, wir können die Tür absperren ohne Schlüssel.
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Naja ich schließ von innen die Wohnungstüre zu und zieh den Schlüssel ab.
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also wenn ich außer Haus bin, sperr ich IMMER die Haustür ab.
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Dann wohnst du wohl allein in einem Haus? - Oder was sagen die Mitbewohner wenn du immer absperrst, wenn du rausgehst?
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Zitat (Nichen221 @ 22.07.2013 14:51:14)
also wenn ich außer Haus bin, sperr ich IMMER die Haustür ab.

Ich glaube Du hast die vorherigen Beiträge überhaupt nicht gelesen.

Wenn Du alleine das Haus bewohnst, ist das ok. Aber nicht in Mehrfamilien- oder Hochhäuser.

Bei uns hat es vor einigen Jahren im Hochhaus gebrannt: Im Keller haben Kinder Kartons angezündet. Das Feuer ergriff den Müllschlucker und der Rauch drang vom Erdgeschoss bis zum 19. Stock. Alle mussten ewakuirt werden.

Hätte irgendein Vollpfosten die Idee gehabt, die Eingangstüre im Eg abzuschliessen, wäre eine Kathastrophe eingetreten. In einem verrauchten Treppenhaus kommst Du ohne Atemschutz keine 2 Etagen.

Deswegen finde ich das von sowas daneben die Türe doppelt abzuschliessen. Wenn die Eingangstüre zugeht, verriegelt der Schnäpper die Türe. Wenn jemand in das Haus will, kommt er immer rein. Entweder er wartet, bis jemand rein geht, oder er läutet so lange, bis jemand auf den Türöffner drückt.

Wäre die Eingangstüre abgeschlossen müsste ich jedesmal vom 15. Stock ins Erdgeschoss fahren.

Seit dem Brand schliesst bei uns niemand mehr die Eingangstüre ab.

Und wehe ich erwische jemand der es versucht.

Labens
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Auszug aus einem Gerichtsurteil:

Von größerer Bedeutung sind - jedenfalls in Hausgemeinschaften,
: in denen der Hausfrieden bereits gestört
: ist - die privatrechtlichen Folgen. Insoweit ist zunächst
: festzustellen, daß eine Bestimmung der Hausordnung,
: die die Bewohner zum Abschließen der Haustür verpflichtet,
: gem. § 134 BGB in Verbindung mit der bauordnungsrechtlichen
: Generalklausel unwirksam ist.
: Denn sie verpflichtet die Bewohner zu einem gesetzwidrigen,
: weil gegen die Brandschutzbestimmungen
: verstoßenden Verhalten. Kein Bewohner ist also verpflichtet,
: die Haustür abzuschließen. Vielmehr stellt
: das Abschließen der Haustür ein rechtswidriges Verhalten
: dar, das jedem Bewohner untersagt ist. Verstößt
: ein Bewohner gegen dieses Verbot, können die
: anderen ihn auch auf Unterlassung in Anspruch nehmen.
: Der Unterlassungsanspruch wurzelt darin, daß
: die Mitbewohner zumindest Mitbesitzer - in manchen
: Fällen auch Miteigentümer - zur Freihaltung von allen
: Gegenständen verpflichtet sind, über die der Rettungsweg
: führt, weil dieser für die Nutzung ihrer Wohnung
: unentbehrlich ist. Sie bilden daher eine Rechtsgemeinschaft
: im Sinne der §§ 741 ff. BGB. Derjenige
: Mitbewohner, der die Ausgangstür rechtswidrig
: verschließt, überschreitet seine Befugnisse innerhalb
: dieses Gemeinschaftsverhältnisses und verletzt den
: Mitbesitz der anderen Mitbewohner.

Quelle: http://www.baurecht.de/forum/messages/12538.html

Damit ist wohl alles gesagt.
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Sparfuchs hat doch schon einen Link genannt für eine technisch saubere Lösung. Noch billiger ist ein Schließzylinder mit Drehknopf innen: wenn ein Vermieter in einem 19 stöckigen Haus noch nicht einmal sowas zahlen will, sollte man die Feuerwehr mal um eine Sicherheitsprüfung bitten.
Daß alle Hausbewohner sich einig sind, nicht abzuschließen, reicht nicht: unsicher bei Einbruch - und im Brandfall hat dann irgend jemand doch mal abgeschlossen, vielleicht der Brandstifter selbst.
Katastrophen sind selten und passieren oft bei Zusammenspiel verschiedener unwahrscheinlicher Bedingungen: eine Sicherung muss deshalb immer sicher sein und nicht nur meistens.
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Die Wohnungstür immer abzuschließen, ist in Ordnung. Das gehört zum persönlichen Sicherheitsgefühl. Und dann bitte - wie bereits beschrieben - immer zweimal rumschließen. Damit macht man es einem potentiellen Einbrecher schwerer.

Die Haustür in einem Mehrparteienhaus abschließen: Geht gar nicht. Aus den bereits mehrfach genannten Gründen. Mein Vermieter hat das durch ein Rundschreiben bekannt gemacht, dass die Mieter das bitte lassen sollen. Damit bin ich d'accord.

Doch die Anregung mit dem Drehknopf an der Wohnungstür finde ich prima. Danke für den Hinweis. Da werde ich mal recherchieren, wie das umsetzbar wäre.
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Zitat (chris35 @ 23.07.2013 11:22:05)
Sparfuchs hat doch schon einen Link genannt für eine technisch saubere Lösung. Noch billiger ist ein Schließzylinder mit Drehknopf innen: wenn ein Vermieter in einem 19 stöckigen Haus noch nicht einmal sowas zahlen will, sollte man die Feuerwehr mal um eine Sicherheitsprüfung bitten.
Daß alle Hausbewohner sich einig sind, nicht abzuschließen, reicht nicht: unsicher bei Einbruch - und im Brandfall hat dann irgend jemand doch mal abgeschlossen, vielleicht der Brandstifter selbst.
Katastrophen sind selten und passieren oft bei Zusammenspiel verschiedener unwahrscheinlicher Bedingungen: eine Sicherung muss deshalb immer sicher sein und nicht nur meistens.

Erstmals, wir haben eine Winkhaus-Schliesszylinder-Anlage. Die ist wirklich nicht billig. Ausserdem wissen wir, dass es nicht zulässig ist, die äussere Haustüre doppelt abzuschliessen. Das darf die Hausgemeinschaft nach dem Gerichtsurteil gar nicht beschliessen.
Die Feuerwehr und der Brandmeister kontrollieren jährlich, Garagen, Tiefgaragen, Keller und Hausflure.
Beanstandet wurden: Schuhe und Pflanzen auf dem Flur, da die Feuerwehrleute darüber fallen können.

Ansonsten gab es bei uns keine Beanstandung.

Nicht unerwähnt will ich lassen, dass ich jahrzehntelang Feuerwehrobermann war und das nötige Fachwissen habe.

Ansonsten gilt: wo nicht geklagt wird, gibt es keine Richter.

Spätestens nach dem ersten Brand im Haus, wie bei uns geschehen, wirst Du Dich an Recht und Gesetz orientieren müssen..
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Entschuldige, Labens, ich will Dich nicht angreifen.
Gut, wenn eine "Abschließpflicht" verboten ist. Ich würde mir halt wünschen, das Abschließen direkt technisch überflüssig zu machen; schade, daß das nicht vorgeschrieben ist, aber bei den vielen Wohnungen ist das sicher nicht durchsetzbar.

Als Mieter würde ich da gerne noch etwas zuzahlen; bei einer besseren Schließanlage kann sicher auch ein Schließzylinder nachbestellt werden: hier gibt es z.B. Knaufzylinder von Winkhaus für 57 Euro ohne Preisaufschlag bei Nachbestellung. Lass es bei einer edlen Anlage das Vierfache kosten, das ist im Vergleich zu den Mieteinahmen doch nix!
Eine komplette neue Schließanlage ist natürlich teuer, wenn die Zylinder der Wohnungstüren und die Haustür jeweils mit dem gleichen Schlüssel geöffnet werden sollen.

Bearbeitet von chris35 am 23.07.2013 18:36:47
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In unserem Haus gibt es 92 Eigentümer und genau so viele Eingangstüren im Flur.

Ich hatte letztes Jahr einen Brand im Wohnzimmer. Ich benutzte ein teures Ladegerät um eine Handybatterie von Nokia aufzuladen. Diese Batterie explodierte und flog durch das Wohnzimmer und entzündete auf einer einzigen Zeitung das Feuer.

Ich befand mich in der Badewanne als ich den Brand wahr nahm (Der Rauchmelder im Wohnzimmer schlug nicht an).

Ich löschte das Feuer und rief Polizei und Feuerwehr.

In der Zeit löschte ich das Feuer weiter. Nachdem die Flammen erloschen waren, trat ich noch einige Glutnester mit den nassen Füssen aus. Die Folge war,dass das Feuer neu entfacht wurde, und die Flammen bis zu Kniekehlen hoch schlugen. Mir war nicht bewusst, dass die menschliche Haut schneller verbrennt als Papier.

Trotzdem löschte ich die Flammen an meinem Körper in der Badewanne. Zwischendurch läutete unten der Kreisbrandmeister und bat um Einlass. Nach Deiner Theorie hätte ich dann vom 15. Stock den Aufzug nehmen müssen, um die Türe unten aufzuschliessen.

Die Folgen waren Brandverletzung 2. Grades bis zum Knie und 1. Grades rechte Fusssohle.

Das ist der Grund,weshalb ich gegen das Abschliessen der äusseren Türe bin.

In kleineren Wohneinheiten sieht das natürlich anders aus.

Ich bin übrigens am nächsten Tag nach Kathmandu geflogen. Eingecheckt mit dem Rollstuhl.
Und nach täglicher Kontrolle im örtlichen Krankenhaus nach 5 Wochen genesen

Labens

Bearbeitet von labens am 23.07.2013 20:24:52
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OK - dann kann das Abschließen mechanisch verhindert werden, wenn schlicht die Öffnung für den Türriegel zugemacht wird, z.B. durch eine Schraube.
Oder außen ein Feuerwehrschlüsseldepot: mein Nachbar hat sowas für sein vierstöckiges Haus.
Mir geht es doch nur darum, daß eine reine Vereinbarung unter den Mietern nicht ausreicht: irgendwann schliesst irgendjemand doch mal ab. Es gibt genug technische Möglichkeiten, sie müssen nur gewollt werden.
Ich habe auch schon einen Brand miterlebt: der Brandstifter wurde nach ca. einem Jahr und mehreren Bränden in der Umgebung erwischt, er lebte im gleichen Haus.
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Wenn Du einen Schlüssel in einem Kästchen verglast legst, musst Du s e h r viele Schlüssel kaufen. mindest 1 x in der Woche wird die Scheibe eingeschlagen.

Das passierte uns, als wir den Aufzugsvergrösserungsschlüssel im EG in ein Glaskästchen legten. Das war dafür gedacht, falls der DRK z. B. Kranke oder Leiche transportieren muss. Und zur Vergrösserung brauchten die den Schlüssel.

Aber das hat auch nicht funktioniert.

Und bei 400 Bewohnern, die täglich hinein oder hinaus gehen, ist es ein einfaches, dass mal ein Fremder durch die Türe geht. Also vergiss das Abschliessen ganz schnell.

Ich habe erlebt, dass eine Patientin aus der in der Nähe befindlichen Klinik morgens um 6 Uhr ins Hochhaus gekommen ist, und von meinem Stockwerk äusseren Treppenhaus gesprungen ist.

Das kannst du nie verhindern.
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Zitat (labens @ 23.07.2013 21:08:16)
Wenn Du einen Schlüssel in einem Kästchen verglast legst, musst Du s e h r viele Schlüssel kaufen. mindest 1 x in der Woche wird die Scheibe eingeschlagen.

Nee - ich meine schon ein aufbohrsicheres Kästchen in der Außenwand, für das nur die Feuerwehr einen Schlüssel hat, siehe hier unter Klasse 1.
Gerade wenn bei Euch immer wieder Rabauken im Hausflur sind, hätte ich Angst vor Brandstiftung.
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Mein Ex wohnt nebenan, und der ist mal die Türe zugeknallt.

Ich hab die Türe innerhalb einer Minute aufbekommen.

Schau mal hier

Du glaubst doch im Ernst daran, dass wir solche sinnlose Anlagen montieren, wenn die Rechtsprechung klipp und gar sagt, dass die Türe nicht zugesperrt werden darf.
Ausserdem kam noch kein Bewohner unseres Hauses auf die Idee, die Hauseingangstüre abzuschliessen.
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Mein Tipp: Nachts die Wohnungstür abschließen und den Schlüssel stecken lassen. Dann ist abgeschlossen und die Versicherung zahlt, aber wenn man raus muss, sucht man nicht erst den Schlüssel und versucht in in Eile ins Schloss zu bekommen...
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Sehr praktisch gedacht. Wenn innen der Schlüssel steckt, kann auch niemand mehr von aussen die Tür öffnen.

Dass es vielleicht mal in der Wohnung brennt, so wie es letztes Jahr in meiner Wohnung gebrannt hat?

Hast Du schon an ein Testament gedacht?

Die Verbrennung im Krematorium hast dann schon mal gespart. :sarkastisch:
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Zitat (labens @ 30.07.2013 09:14:02)
Wenn innen der Schlüssel steckt, kann auch niemand mehr von aussen die Tür öffnen.


Das kommt auf das Schloss an.
Ich kann meine Tür von innen abschließen und den Schlüssel stecken lassen.
Trotzdem lässt sie sich von außen -mit dem richtigen Schlüssel natürlich- aufschließen.

Infos dazu gibt es im Eisenwarenladen. :)
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Ich schließe immer die Wohnungstür ab, auch wenn ich zu Hause bin, Schlüssel lasse ich stecken. Die Haustür wird von mir um ca 22 h abgeschlossen. Nur so fühle ich mich einigermaßen wohl. Ich wohne in einem Problemviertel, in dem es zwar nicht allzuviel zu holen gibt, aber die Beschaffungskriminalität ist groß, Banden usw.

Im Nachbarhaus wurde erst im Mai eingebrochen, Mann und Schwiegersohn saßen am PC, der eine im Keller, der andere im Dachgeschoss, im Erdgeschoss wurden inzwischen TV, Schmuck, Geld, Unterlagen usw. gemütlich ausgeräumt. Versicherung bezahlte nicht.
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Bessere Sicherheitsschlösser an die Türe.. gibt da so dicke Riegel, komme gerade nicht auf den Namen..
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Ist meinen Vorpostern noch nicht aufgefallen, dass es eine Eingangstüre für die Wohnung und eine Haustüre für ein Mehrfamilienhaus gibt?

Ihr lasst eure Schlüssel also in einem Mehrfamilienhaus ausserhalb eurer Räume stecken?

In den meisten Häusern sind "Winkhaus-Schlösser"verbaut. Und wenn da der Schlüssel innen steckt, dann seid ihr eingeschlossen. Da geht das Schloss von aussen mit einem Schlüssel NICHT mehr auf.

Bitte lest mal dieses Gerichtsurteil

Bearbeitet von labens am 01.08.2013 00:42:40
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Kommt tatsächlich auf die Bauweise des Schlosses an, ob mit auf einer Seite steckendem Schlüssel der Schließmechanismus nun sperrt oder entriegelt ist. Es gibt Schlösser, wenn da ein passender Schlüssel steckt, man auf der Gegenseite nur noch einen einfachen Schraubenzieher braucht um die Türe zu öffnen. :(

Bei mir steckt zu Nachtzeiten immer innen ein falscher Schlüssel, damit der Schließmechnismus auf jeden Fall sperrt, auch wenn einer mit einem richtig passenden Nachschlüssel zu dem Schloß versucht aufzuschließen.

Zweite Stockwerk nach unten springe ich im Ernstfall ohne mit der Wimper zu zucken. Das habe ich als Jugendlicher zu Genüge geübt. ;)
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Doch sicher: Es gibt die Haus- und die Wohnungstür. Ist meistens so, wenn man zur Miete wohnt und nicht im Eigentum.

Kürzlich brannte im Nachbarhaus eine Wohnung. Da musste die Feuerwehr mit der Leiter anrücken, um die Bewohner da rauszuholen. Da frage ich mich auch, warum die Wohnungsbaugesellschaft explizit schriftlich darauf hingewiesen hat, dass die Haustür nicht abgeschlossen werden darf. Sie ist wohl verschlossen zu halten. Das ist richtig und wichtig. Und darauf achte ich auch, da eine sperrangelweit offen stehende Haustür eine Einladung zum nachgucken ist, ob jemand zu Hause ist. Alle vier Einbrüche, die ich miterleben musste, fanden statt, während Handwerker im Haus waren und die Haustür offen stehen gelassen haben.

Doch Du scheinst Dich mit den Sicherheitsbedingungen gut auszukennen. Kannst Du mir vielleicht einen Hinweis geben, welche Schlösser man bevorzugt einbauen sollte, wenn man die Wohnungstür so sichern will, dass man von innen abschließen kann, jedoch von außen jederzeit mit einem Schlüssel öffnen kann? Bitte gegebenenfalls per PN. Wir wollen ja keine Werbung fahren. Mir schwebt da so ein Türknauf vor, wie man sie auch von Toiletten kennt.

Grüßle und vielen Dank im Voraus,

Egeria
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Bei mir kannst auch aus dem Fenster springen.

Aber nur ein einziges Mal:

Ich wohne 16 Stockwerke hoch. :sarkastisch:

Und die untere Hauseingangstüre, welche zu 20 Hausfluren führt, darf definitiv NICHT abgeschlossen werden.

Was die einzelnen Bewohnern mit ihren Türen machen,ist mir so was von egal.
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