Pflichten eines Hausbesitzers ?

In: Wohnen
Hi
Wir (4 Studenten) sind grade auf der Suche nach einer Wohnung. Ob es eine 4 Zimmer Wohnung wird oder gleich ein ganzes Haus, da sind wir uns noch nicht einig (beide aber nur zur Miete).
Uns kam aber gerade die Idee, dass man als Hausbesitzer ja noch weitere Pflichten hat, die man, wenn man nur eine Wohnung mietet, nicht hat.
Winterdienst, Gartenarbeit, etc.
Was kommt da alles auf uns zu ?
Welche "Nachteile" haben wir, wenn wir uns für ein Haus entscheiden, um was müssen wir uns dann zusätzlich kümmern ?
Danke,
SteveO
Ich nehme mal an, ihr wollt auch das Haus mieten und nicht kaufen.*
Dann seid ihr nicht Hausbesitzer, sondern wie bei einer Wohnung Mieter.
Was ihr dann tun müsst, das hängt wie bei Wohnungen davon ab, was im Mietvertrag steht.

Für den Winterdienst ist z.B. grundsätzlich der Hauseigentümer zuständig.
Er kann das an die Mieter abgeben, das muss aber im Mietvertrag stehen und vergütet werden.
Auch was das den Garten angeht, kommt es drauf an, ob er im Mietvertrag erwähnt wird. Wird er mit aufgezählt, dann ist der Mieter dafür zuständig.
Steht er nicht mit drin, dann gehört er zum allgemeinen Grundstück und es gilt das Gleiche wie für den Winterdienst.

*Tante Edit hat grad gesehen, das stand ja da.
Wer lesen kann, ist im Vorteil biggrin.gif

Bearbeitet von Die Außerirdische am 13.08.2009 00:58:03
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Klingt soweit logisch, danke !
Am Montag schauen wir die Objekte an, dann kommen hier sicher noch ein paar Fragen hinzu wink.gif
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Betr. Garten und Winterdienst:

Wenn Haus/Wohnung gemietet sind und ein alleiniger Garten dazugehört ist der Mieter für die Pflege der Pflanzen, neue einpflanzen, Unkraut vernichten, Rasen mähen etc. zuständig.
Das Gleiche gilt für Schnee schaufeln (wenn es ein Mehrparteienhaus ist geschieht dies abwechselnd) und bei Glatteis Salz o.ä. streuen.
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Winterdienst, Rasen mähen... das ist zwar eigentlich Sache des Eigentümers, aber er kann dafür einen Hausmeister engagieren, und die Kosten für diesen können auf die Mieter umgelegt werden. (Einen Hausmeister wird man aber wohl nur für ein Mehrfamilienhaus einstellen)

Der Vermieter eines Einfamilienhauses kann also seinen Mietern den Winterdienst, Gartenpflege et cetera übertragen, aber wenn er ihnen diese Arbeit vergüten muss, kann er diese Kosten wieder auf die Nebenkosten aufschlagen.

Bearbeitet von Valentine am 14.08.2009 09:50:18
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Einfamilienhaus/Reihenhaus:
wie bereits erwähnt, Pflege des Gartens, Schneeschaufeln ist der Mieter zuständig. Für die Instandhaltung, größere Reparaturen (falls etwas am Haus, Balkon, Terrasse schwerwiegend kaputt ist) ist der Vermieter zuständig.
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Ist das immer so oder wird das im Mietvertrag geregelt ?

Gibts irgendwas außer Garten/Winterdienst ?
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Steve: du kannst dir z.B. einen Mietvertrag bei Google ausdrucken.

wir haben unser Haus vermietet und der Mieter ist u.a. genau dafür zuständig diese Arbeiten zu verrichten, was ich vorhin geschrieben habe. Außerdem ist er froh einen Garten zu haben und sich darum zu kümmern; das ist normal.

Bei einer Mietwohnung mit Balkon oder Terrasse pflegt man dies ja auch und beseitig kleine Makel etc.
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entscheidend ist auf jeden Fall immer, was im Mietvertrag steht

wird der Garten nicht aufgeführt, gehört er nicht zum Mietobjakt, sondern zum allgemeinen Grundstück, also ist der Hausbesitzer dafür zuständig,
überträgt er die Arbeiten dem Mieter, dann muss das im Mietvertrag vereinbart sein

ich hab grad mal gegoogelt, und es gibt unterschiedliche Hinweise,
an einigen Stellen heißt es auch, die Kosten für den Winterdienst können auf die Nebenkosten umgelegt werden

bei uns ist das so, wir sind ein 6-Parteien-Haus, haben einen kleinen Garten, der aber bei keinem im Mietvertrag aufgeführt wird, wir können ihn alle nutzen,
der Typ, der unten am Garten wohnt, kümmert sich drum, hat aber einen schriftlichen Auftrag und bekommt es vergütet,
ich hab mal mit der Hauswirtin über das Unkraut im Eingangsbereich gesprochen und ihr gesagt, dass ich das gelegentlich wegmache, ich hätte auch einen biologischen Unkrautvernichter gekauft,
daraufhin meinte sie, wenn Kosten entstehen würden, brauchten wir nur Bescheid zu sagen, das würde sie erstatten,

um den Winterdienst hat sich bei uns noch keiner gekümmert, keiner hat den Auftrag, gelegentlich macht es mal einer von uns, aber nicht regelmäßig,
wir haben uns mal erkundigt, sollte mal was passieren, dann kriegt der Hauswirt einen auf den Hut

auf jeden Fall würde ich an eurer Stelle bei den Besichtigungen ausführlich mit den potentiellen Vermietern darüber sprechen, damit es hinterher keine Überraschungen gibt
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warum wollt ihr denn unbedingt ein haus mieten? vielleicht wegen partys ohne nachbarnsschreirei? ;-). wenn man in einem haus wohnt, naturlich habt dann genugende pflichtungen, wie müll, garten arbeit und und... ich würde eine grosse wohnung zB im erdgeschoss oder im ersten etage empfehlen.
lg

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Bearbeitet von Jeanette am 30.09.2009 07:11:46
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