Rechtsschutzversicherung: Braucht man unbedingt eine?

Ich würde gerne wissen, ob und wann eine Rechtsschutzversicherung Sinn macht und ob man die unbedingt braucht. Vielen Dank für Eure Hilfe!
Brauchen oder nicht brauchen... du kannst ganz schnell mal irgendwo Ärger bekommen. Sei es als Mieter oder Vermieter, als Teilnehmer im Straßenverkehr, im Beruf oder sonstwo. Wenn dann ein Rechtsanwalt nötig wird, kann es teuer werden. Man muss abwägen, was unter'm Strich günstiger ist: jahrelang Prämien einzahlen und dann im Ernstfall die Kosten an die Versicherung weiterreichen, oder keine Prämien einzahlen und ggf. vor einer großen Rechnung stehen.
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Eine Empfehlung kann man grunsätzlich nicht geben, da die Angebote zu unterschiedlich sind: sach-, fach- und preislich.
Einige Punkte sollten gewußt sein:
1) Wer eindeutig "Rechr" und "Aussicht auf Erfolg" hat, zahlt nichts; ob ohne oder mit eigenem Anwalt, mit Anwalt der Versicherung, usw. Im übrigen entscheidet immer die Versicherung hinsichtlich der Akzeptanz des gewählten Rechtsbeistands und ebenso darüber, ob "ein Fall" übernommen wird. Ohne Aussicht auf Erfolg streikt die Versicherung.
Wer also unterlegen - schuldig - ist, zahlt: Strafe, Gerichtskosten, den gegnerischen Anwalt, Zeugengelder und andere Kosten.
Kosten für den von der Versicherung genehmigten Anwalt entstehen zunächst nicht.
Gehts dann ins nächste Verfahren, muß u n b e d i n g t vorher geklärt sein, ob die Versicherung die Kosten hierfür übernimmt.

2) Es gibt Versicherungen, die treten erst dann ein, wenn der Vertrag mindestens 12 Monate besteht - also Wartezeit.

3) Wer sich bereits gerichtlich streitet - laufendes Verfahren - bekommt keine Hilfe durch die Versicherung.

4) Grundsätzlich gilt aber für jedes Verfahren:
Sich niemals auf einen VERGLEICH einlassen, Ein Vergleich erleichtert dem
Gericht die Arbeit und macht nur die Anwälte reicher - den eigen UND den gegner
ischen Anwalt

HOFFENTLICH MELDEN SICH NOCH WEITERE HINWEISGEBER.

Diese 4 Punkte können nicht alles sein.
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also ehrlichgesagt haben wir seit 90 eine. wub.gif

unsere ist so aufgebaut das ich auch "ohne aussicht auf erfolg" von der versicherung meinen anwalt und gerichtskosten bezahlt werden.
nur eben die strafen und den gegner anwalt müste ich selber bezahlen.
wenn es denn mmal dazu kommt. wub.gif

ich bin auf der seite das man sie haben sollte wie auch ne private haftpflicht. wub.gif
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Zitat
4) Grundsätzlich gilt aber für jedes Verfahren:
Sich niemals auf einen VERGLEICH einlassen, Ein Vergleich erleichtert dem
Gericht die Arbeit und macht nur die Anwälte reicher - den eigen UND den gegner
ischen Anwalt


Bullshit deluxe.
Vergleiche sind dazu da, um in Fällen in denen eben nicht jemand 100 % recht und der andere 100 % Unrecht hat, eine sachgerechte Lösung zu finden... Beispielsweise bei Arbeitsrechtsprozessen - hier werden fast 80% der Fälle durch einen Vergleich und nicht durch ein Urteil beendet. Eben weil es im Arbeitsrecht selten so eine schwarz/weiß-Sicht gibt und weil allen damit geholfen ist, wenn man nicht verurteilt, sondern sich vergleicht. Die Kosten werden übrigens gegeneinander aufgehoben - sprich: jeder zahlt das, was er selbst an Kosten hatte. Eine sehr faire Lösung, wenn zum Beispiel ein Arbeitgeber mit einem Staranwalt mit horrenden Gebühren antanzt, während sich der Arbeitnehmer nur einen kleinen Anwalt leisten kann, der nach Gebührenordnung abrechnet (sprich billiger ist). Würde der Arbeitnehmer den Prozess verlieren, hätte er die Kosten zu tragen und wäre finanziell im Arsch (RSV übernehmen Arbeitsrecht oft nicht mit ihre Policen).
Da finde ich einen Vergleich äusserst sachgerecht.

Aber eine haltlose Unterstellung, Vergleiche würden nur die Raffgier der Anwälte befriedigen, macht halt viel mehr Spaß, ne? Oder hast du mehr als nur ein usseliges Bauchgefühl zu bieten um deine These zu untermauern?

Zum eigentlichen Thema:
Eine Rechtsschutzversicherung macht schon Sinn, allerdings muss man sich genau überlegen, welchen Versicherungsschutz man braucht und was von der Police mit umfasst ist.
Oft ist zB Verwaltungsrecht (also Klagen auf Studienplätze, Prüfungsanfechtungen, Baugenehmigungen, ich glaube auch Abschlepp-Fälle) und Arbeitsrecht (Kündigungsschutzklage, Betriebsverfassungsrecht, Befristung zB) nicht umfasst und man muss gesonderte Policen für die betreffenden Rechtsgebiete abschließen.

Andererseits kann man sich Arbeitsrechtsschutz ziemlich günstig über die mitgliedschaft in einer Gewerkschaft besorgen....

Tante Edit sagt:
Sinnvoll ist eine RSV vorallem dann, wenn es nicht zum Prozess kommt, sondern man nur eine Beratung in Anspruch nimmt. Viele RSV übernehmen pauschal eine gewisse Anzahl an Beratungsstunden pro Jahr. Welche Themen davon umfasst sind, muss man dann natürlich in der Police nachsehen.
Praktsich ist das vorallem in solchen Beratungsangelegenheiten wie Testaments- oder Patientenverfügungserstellung oder familienrechtliche Beratungen...
Man braucht manchmal eben auch Anwälte ohne vor Gericht zu stehen smile.gif

Bearbeitet von Cambria am 13.10.2009 13:00:28
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Bin für Rechtsschutzversicherung, Recht haben und Recht kriegen, sind bekanntlich zweierlei. whistling.gif

Zum Beispiel eine Schadensersatzklage, ohne Anwalt, kann man gleich vergessen,
so geht es mit vielen Dingen.

Wer kennt sich mit der Paragraphenreiterei schon aus? ranting.gif

LG Sebring.
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also ich finde eine Rechtsschutzversicherung muss schon sein in der heutigen Zeit...
auch wenn sie sich nicht gleich bezahlt macht, wer weiß, was in ein paar Jahren noch auf dich zukommt.
Aber Vorsicht mit den jeweiligen Klauseln ( z.b. Vorvertraglichkeitsklausel ), da bringt's nix, wenn du erst wartest mit dem Abschluss, bis ein Streitfall ansteht...
mehr Info hier: XXX

Link entfernt, da unerwünschte Werbung.
W




gruß, moni

Bearbeitet von Wecker am 06.05.2010 17:34:24
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