Unverschuldeter Autounfall-Totalschaden: Was nun?

Hallo ihr Alle,

Ich habe ein Problem, wie man dem Thema schon entnehmen kann. Ich hatte am Montag einen Unfall (100% unverschuldet) und mein
Da ich mich leider gar nicht auskenne hätte ich gerne ein paar Anregungen wo ich mich schlau machen kann, was mir für Rechte zustehen etc. Ich habe schon ein paar Seiten gefunden, aber weiß auch nicht so genau. Generell ist es ja so, dass ich quasi von der gegnerischen Versicherung Wiederbeschaffungswert-Verkaufswert bekomme. Aber wo finde ich quasi das gleiche Auto wieder. Mobile.de, scout, auto24, welche Seiten im I-net sind hier zu empfehlen?
Was kann ich noch alles bei der gegnerischen Versicherung geltend machen? Bspw. brauche ich auch eine Jahresvignette nach Österreich, die ist natürlich nimmer zu gebrauchen usw. usw. Fragen über Fragen. Ich möchte nicht, dass ich irgendwie übers Ohr gehauen werde. Rechtsschutzversicherung haben wir zwar, aber soll man gleich einen Anwalt hinzuziehen?
Ich freue mich über zahlreiche Antworten. Vielen Dank schon mal.

Viele Grüße und noch einen schönen Feiertag.
Mira :blumen:
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Tipp von Bernhard aus der Redaktion:

Ein KFZ-Rechtsratgeber könnte dir helfen, dich umfassend über deine Rechte und Pflichten nach einem unverschuldeten Autounfall zu informieren. So kannst du sicherstellen, dass du alle Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung voll ausschöpfst und nicht übervorteilt wirst.

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Hallo Mirantara,

ich hoffe, dir ist nichts weiter passiert.

Von einem wirtschaftlichen Totalschaden spricht man, wenn der Reparaturwert den aktuellen Wert des Fahrzeuges übersteigen wird. In deinem Fall erhälst du von der gegnerischen Versicherung den Betrag auf dein Konto überwiesen oder erhälst einen Verrechungsscheck. Es liegt nun an dir, den Wagen reparieren zu lassen, oder aber zu verschrotten und dir von der ausgezahlten Summe ein gleichwertiges KFZ zu kaufen. Ich glaube allerdings nicht, dass du die Vignette ersetzt bekommst. Da gehste am Besten zur Werkstatt und knibbelst die von der Scheibe.

Die von dir angegebenen Adressen für Autokauf sind schon sehr gut. Falle aber bitte nicht auf die ersten vier billigen Fahrzeuge herein. Das sind meistens Lockangebote. Diese angebotenen Fahrzeuge sind meistens "leider schon verkauft" aber man hat noch ein ähnliches Modell, welches natürlich etwas teurer ist. Am besten vergleichst du die Fahrzeuge nach BJ, KM-Laufleistung und Ausstattung. Dann kannst du am besten erkennen, was so ein FZG kostet oder wert ist. Wenn Bilder eingepflegt sind, kannst du dir auch über den Zustand eine Vorstellung machen. Wenn keine Bilder zu sehen sind, lass es bleiben. MWST wird ausgewiesen bedeutet nichts anderes, als das ein Händler den Wagen veräußert, also nicht von privat. Ein ehrlicher Verkäufer macht auch auf kleiner Mängel aufmerksam. Achte auch unbedingt auf die Postleitzahl.
Es nüzt dir gar nichts, wenn du in München wohnst und in Flensburg ist der Polo 350 Euro preiswerter.

Viel Glück bei der Suche

Tante Edit sagt: MWST ausweisen: hier steht meistens der Netto-Betrag. Bitte rechne dann die MWST hinzu. Achte unbedingt auf brutto und netto. Hier kommt es oft zum Bösen Erwachen

Bearbeitet von Eifelgold am 26.12.2008 11:48:50
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Vielen lieben Dank schonmal :blumen: Nein, mir ist Gott sei Dank nichts schlimmers passiert. Danke der Nachfrage. Nun heißt es halt, suchen, suchen und nochmal suchen :)
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Hallo,

gut dass Dir nichts passiert ist. Die Gesundheit gibt Dir niemand wieder, ein kaputtes Auto kannst Du ersetzen.

Wichtig ist, dass Du alles in Deiner Macht stehende unternehmen musst, um den Schaden für die Versicherung so gering wie möglich zu halten (heisst glaube ich "Schadenminderungspflicht").

Ich hatte auch mal einen solchen Totalschaden, unverschuldet.

Damals hat ein Gutachter den Wagen geschätzt. Der sogenannte Restwert sollte dann noch vom Zeitwert abgezogen werden (ob das heute noch so ist, weiss ich nicht, denke mir aber, dass das aber immer noch so ist). Die Versicherung hatte damals sogar selber jemanden gefunden, der den Wagen zu einem höheren Preis kaufen wollte als der Gutachter als Restwert festgestellt hat (der wohnte sogar über 500 km weit weg). Also auch da aufpassen! Ich hatte den Wagen zu dem Zeitpunkt schon verkauft.

Dir steht ein sogenannter Nutzungsausfall zu (wenn Du keinen Leihwagen nimmst), wenn auch nur für die sogenannte Wiederbeschaffungszeit. Wie lange die dauert, hängt vom eigenen Fahrzeug ab. Und wenn Du einen Leihwagen brauchst, ist es besser, eine Klasse tiefer zu nehmen (Bei Polo also Richtung Lupo, Fox oder Ka....).

Ansonsten gibt es auch noch Pauschalen (Telefon, Porto, u.ä.).

Wenn Du eine Rechtschutzversicherung hast, lass die das machen.

Gruß

Highlander
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Hallo Mirantara,

was ist denn genau passiert? Ist die Schuldfage zweifelsfrei? Hat die Polizei den Vorfall aufgenommen? Wie ist die Zeugen-Lage?

Bei einem Schaden dieser Größenordnung würde ich nicht lange fackeln: Sofort ab zum Anwalt! Deine Anwaltskosten übernimmt die GEGNERISCHE Versicherung, sofern die Schuldfrage unstrittig ist. Allzu leicht kann es bei solch einem Vorfall Ärger geben, und dann ist es gut, einen Anwalt im Rücken zu haben.

Bin mir nicht sicher, ob es hier bei FM gern gesehen wird aber ich versuche es trotzdem: Bei Fragen zu Verkehrsrecht, Fahrzeugtechnik und allen Themen, die mit dem Auto zu tun haben, empfehle ich das Forum:

www.verkehrsportal.de

Das ist jetzt kein Abwerbeversuch (mindestens ein Mod hier weiß, daß dies mein "Heimatforum" ist), sondern es ist ein sehr ernst gemeinter Tipp, weil sich im VP viele User mit der nötigen Sachkompetenz tummeln, wie halt hier, wenn es um Haushalt geht.

Als Geschädigter hast Du umfangreiche Ansprüche: Dein Schaden muß Dir ersetzt werden, Du hast Recht auf einen Rechtsbeistand, eine Unkostenpauschale steht Dir zu, Du kannst für Deinen Polo einen Gutachter Deiner Wahl nehmen, etc. Es ist aber durchaus möglich, daß Dir Dein Gegner oder die gegnerische Versicherung Steine in den Weg legen wollen, bzw. Dir sogar nich ans Leder wollen. Deshalb: Lasse Dich gut beraten!

Zum Thema Rechtsanwalt: Das Honorar des Anwalts richtet sich nach dem "Streitwert". Momentan sind es also ca. 11000 Euro, und damit macht der Anwalt seinen Schnitt und ist auch gerne bereit, sich intensiv für Dich einzusetzen. Wenn Du den Anwaöt zu spät einschaltest, z.B. weil Du Dich um, sagen wir, 1000 Euro über den Tisch gezogen fühlst, dann ist der Streitwert ja viel geringer, und der Anwalt entsprechend desinteressiert. Darum ist es, sofern Deine Unschuld unzweifelhaft ist (und Du im Worst Case auch noch eigenen Rechtschutz hast), jedenfalls sinnvoll, sofort einen Anwalt zu beauftragen. Ein guter Anwalt kann für Dich jetzt ein starker Partner sein.

Zu den vielen anderen Fragen können Dir unter dem angegebenen Link sicherlich User helfen, die sachkundiger sind, als ich.

Viele Grüße und viel Erfolg,

H.H.
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Mist sowas

Ich würde aber an deiner Stelle einen Anwalt nehmen, ich habe schon festgestellt dass man sonst ganz schön beschissen wird, du musst aber einen guten Anwalt haben.

Du wirst nur den Wiederverkaufswert laut Schwacke bekommen. Die Vinette lässt du dir am besten ausschneiden samt Glas, das gilt dann, musst halt erklären wie das passiert ist oder eine Ersatzvinette beantragen, runter machen kann man die nicht.

Dann schau mal bei Autohaus Simonis ist im Osten, wir haben mit denen die besten Erfahrungen gemacht. Da bekommst du für das Geld locker einen neuen, allerdings nur Peugot oder Citroen
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schön das du unverletzt bist :)

für die rechtliche sache nimm nen anwalt, und zwar einen dessen thema es auch ist also für verkehrsrecht!
reparaturwert ist nicht gleich fahrzeugwert! also wenn dein wagen in der schwackeliste mit 10.000 gehandelt wird und die repa 11.000 ist bekommst du nur 10.000 ;)
ich meine die vignette zählt nur für das fahrzeug, also wird das nichts mit den stück glas vorne reinlegen. weiterhin ist das auch noch gefährlich! wie haben die früher auch behandelt vor dem aufkleben, das heisst die folie von der zigarettenschachtel so zugeschnitten das rundrum 2mm nur waren die klebten!

als unwissende würde ich nicht autos im www kaufen! gehe zum vertragshändler! z.z. kannste mit denen richtig dealen und 15-30% nachlas bei jahres- oder neuwagen sind drin!
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Zitat (Hornblower @ 26.12.2008 12:15:01)

Bin mir nicht sicher, ob es hier bei FM gern gesehen wird aber ich versuche es trotzdem: Bei Fragen zu Verkehrsrecht, Fahrzeugtechnik und allen Themen, die mit dem Auto zu tun haben, empfehle ich das Forum:

www.verkehrsportal.de

Das ist jetzt kein Abwerbeversuch (mindestens ein Mod hier weiß, daß dies mein "Heimatforum" ist), sondern es ist ein sehr ernst gemeinter Tipp, weil sich im VP viele User mit der nötigen Sachkompetenz tummeln, wie halt hier, wenn es um Haushalt geht.


Ich betrachte das auch nicht als Abwerbeversuch, Hornblower.
In besagtem Forum hab ich mir auch schon so manche Tipps geholt ;)

Im Übrigen stimme ich dir voll zu:

Sofort ab zum Anwalt!

Wozu zahlt man denn Beiträge zur Rechtsschutzversicherung...
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Ich finde auch das es ganz wichtig ist einen Anwalt einzuschalten,denn der kann dann auch besser die Fragen beantworten die dir von der gegnerischen Versicherung gestellt werden. Die können dir sonst einen Strick draus drehen wenn du eine Frage aus versehen falsch beantwortest.
Gerade bei Verkehrsunfällen wo es um so viel Geld geht,versuchen die oft sich herauszuwinden(bei mir haben die sogar schon wegen 1000 Euro Theater gemacht).
Hast du denn im Auto gesessen? ich meine nur weil du schreibst das dir nicht viel passiert ist. Lass dich auf keinen Fall auf einen Vergleich ein,denn dann kommst du für Folgeschäden(an dir selbst,falls du z.b. ein HWS-Trauma hast) selbst auf.
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Anwalt ist ja schon oft empfohlen worden , daher sag ich nur noch was zum Auto

du kannst in jedem Autohaus einen Suchauftrag auslösen , da musst du einfach nur angeben was du suchst , welche Ausstattung und bis zu welchem Preis du mitgehst
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Oh vielen Dank euch allen. Mal zu den Fragen: ja, ich saß im Auto, bin allerdings nicht gefahren. Uns hat einer abgedrängt, ist uns also kurz hinter der Fahrertür reingefahren (er wollte auf die rechte Spur wechseln, nach Sperrlinie, hat uns nich gesehen), uns hat es bei 60km/h gedreht und wir sind dann weiter gerutscht auf Verkehrsinsel und haben ne Ampel umgerammt. Also ziemlich heftig. Wir haben auch nen Zeugen, Polizei war natürlich auch da, der Gegner hat seine Schuld eingestanden, also von daher 0 Probleme.
Das Auto ist auch das von meinem Vater, aber ich versuch mich halt um den ganzen Kram zu kümmern. Dann werde ich ihm mitteilen, dass er dringend einen Anwalt einschalten soll. Weil wir haben wirklich keine Ahnung was uns zusteht usw. Mein Vater wusste auch nicht, dass man bis zu +30% des Wiederbeschaffungswertes das Auto reparieren lassen kann. Und lauter so Sachen. Wir haben das Auto auch gleich zu unserem VW Händler bringen lassen, wo wir schon einige Autos gekauft haben. Aber mit einem Rechtsanwalt fährt man vermutlich immer besser. Und der wird ja, so wie ihr schreibt und wie ich auch bereits gelesen habe, vollkommen von der gegnerischen Versicherung gezahlt.
Vielen lieben Dank euch allen. Auch für den Foren-Tipp. :blumen:
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Noch was zur Österreich Jahresvignette:

http://www.focus.de/auto/news/muenchen-neu...aid_336947.html

Demnach brauchst du also auf jeden Fall die Quittung des Kaufs und eine Werkstattrechnung.

Ob das allerdings wirklich auch bei einem Wagenneukauf gilt, was dein Fall ja nüchtern betrachtet ist, erscheint mir fraglich. Verkaufe ich meinen alten wagen und kaufe mir einen neuen, muss ich ja auch eine neue Vignette kaufen und kann die alte nicht mitnehmen. Die Vignette ist nicht personen-, sondern wagengebunden.

Im Zweifel würde ich die Vignettenquittung und den Überrest bei der gegnerischen Versicherung einreichen. Die müssen den Schaden bezahlen, ihr Kunde hat kja den Unfall verursacht. Du wirst dann allerdings wohl nur den Restwert der Plakette bekommen, gilt sie also z.B. noch bis Juni, bekämst du noch 6/12 des Wertes
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unser Sohn hatte ja im Oktober auch einen Unfall mit Totalschaden. Da das Auto auf unseren Namen läuft, habem wir die Abwicklung unserem Anwalt überlassen. Deswegen haben wir eine Rechtsschutzversicherung. Er weiß am Besten, wie wir zu unserem Recht bekommen. Da geht es um Ausfall, Schmerzensgeld, Restwert usw. Damit wollten wir uns erst gar nicht auseinandersetzen.
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Hallo Allerseits,

zum Thema Vignette habe ich im VP mal einen ThreadVP mal einen Thread eröffnet und bekam folgenden Link:

Seite des oeamtc

Vielleicht hilft dies schon mal weiter.

Viele Grüße,

H.H.
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Vielen Dank. :) Die Vignette würde eh nur noch bis Ende Januar gelten. War nur mal so ne Frage. Quittung habe ich noch. Muss man ja aufbehalten.
Mein Vater hat bei der Werkstatt unseres Vertrauens so einen Schrieb unterzeichnet, dass er alle Rechte an diese abtritt. Heißt das nun, dass wir keinen Anwalt mehr einsetzen brauchen? Unsere Werkstatt sollte ja in unserem Sinne handeln und das alles abwickeln, oder?
Liebe Grüße,
Mira :blumen:
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Auch ich habe schon einen unverschuldeten Unfall hinter mir.
Ich hatte grade mal 2 Monate meinen Führerschein & war stolz wie Oskar dass ich ein Auto von meinen Eltern zum Geburtstag bekommen habe! Auch einen Polo ;)
Da unser Hof es nicht zulässt, dass man dort mehr als 2 Autos parken kann (und zwar das von meinem Freund und den Nachbarn), habe ich meins immer an der Straße abgestellt. Habe mir auch nie Gedanken darüber gemacht, dass was passieren könnte.
Bis wir eines abends auf dem Sofa saßen & es draußen einen höllisch lauten Knall gab. Der Blick aus der Fenster erklärte dann diesen Knall. Mir ist ungebremst ein Mädel in mein geparktes Auto gefahren - ahhhhh mein schönes Auto!!

Das Mädel hat erst versucht sich rauszureden (das entgegenkommende Fahrzeug hat aufgeblendet dass sie durchfahren darf, ist dann aber doch selber losgefahren), aber schlussendlich der Polizei gegenüber dann doch alles zugegeben. Aus der Nummer, die so glasklar war, konnte man sich sowieso nur schlecht rausreden.

Blöd war nur, dass ich eine Woche später auf ein 8-wöchiges Seminar musste & auf dieses Auto angewiesen war (350km Entfernung), da ich ja schließlich irgendwie dorthin kommen muss. Der nette Mann vom Abschleppdienst hat mir aber den Tipp gegeben, dass ich mir sofort einen Anwalt nehmen soll.
Die Schuldfrage war ja schon vor Ort direkt geklärt & somit trägt die gegnerische Seite auf jeden Fall die entstehenden Kosten für einen Anwalt. Gesagt, getan.
Am nächsten Tag gleich zum empfohlenen Anwalt (Verkehrsrecht), ihm die Sache geschildert & alles weitere hat er übernommen. Zum Glück, schließlich war ich ja auch schon bald nicht mehr greifbar.
Zwischendurch habe ich Abschriften von Anwalt bekommen, was er zur Versicherung und zur Verursacherin geschickt hat & deren Antwort dann auch wieder. Es hat keine 3 Wochen gedauert, da hatte ich den Wiederbeschaffungswert auf meinem Konto. Für die Zeit die der Sachverständige feststellt zur Wiederbeschaffung habe ich einen Leihwagen bekommen. Bei mir waren es 13 Tage. Hatte auch einen wirtschaftlichen Totalschaden (kann man sich sicher denken ;) ) da die eparatur bei über 11.000€ gelegen hätte und der Wiederbeschaffunsgwert bei 1500€.

Nur leider habe ich feststellen müssen, dass man schlecht bzw. dass es beinahe unmöglich ist für das Geld was man als "Wiederbeschaffungwert" ausgezahlt bekommen, kaum ein identische Auto kriegen kann. Konnte aber zum Glück einen guten Deal mit meinem Autohändler machen & so hatte die Sache schlußendlich sogar was positives ;)

LG
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Hallo Mirantara, ich bin Schadensachbearbeiterin für Kfz-Schäden, und wenn ich so hier lese, was alles empfohlen wird, dann sträuben sich mir sämtliche Nackenhaare!!! (Sorry an alle, die es gut gemeint haben, aber da sind einige schwere Klopse dabei, die man wirklich besser nicht verbreiten würde.
Also (tief Luft hol, das Schadenersatzrecht ist nicht in ein paar Worten zu erklären.)
Den Wiederbeschaffungswert (nicht Zeitwert!!) legt der Gutachter fest, das entnimmt man dem Gutachten. Den Restwert legt normalerweise auch der Gutachter fest bzw. er bietet das Auto am Markt (in Restwertbörsen) an. Den höchsten Wert legt er dann als Restwert zugrunde. Achtung: mit der zuständigen Versicherung sprechen, ob die noch selbst Restwertgebote einholen wollen, bevor man verkauft!!!!
Erstattet bekommt man bei voller Haftung des Gegners Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert. Achtung: MWSt ist ein diffiziles Thema, Fragen dazu beantworte ich bei Bedarf gerne ausführlich. Hier nur soviel: schau nach, on der im Gutachten zugrunde gelegte Wiederbeschaffungswert MWSt-neutral oder differenzbesteuert oder brutto angegeben ist.
Zu den weiteren Ansprüchen siehe unten:
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Weitere Ansprüche: Mietwagen (darauf achten, daß er preismäßig !! eine Gruppe niedriger ist, im Zweifel beim Versicherer nachfragen.Und: auch dort vermittelt einem die Versicherung ggf. ein Leihauto, da kann man sicher sein, daß das dann auch voll übernommen wird) oder Nutzungsausfall, wenn man keinen Leihwagen nimmt und Achtung!!! wenn das verunfallte Fahrzeug nicht fahrbereit ist (sonst könnte man es ja weiter nutzen).
Die Ab- und Anmeldekosten werden bei Nachweis einer Ersatzzulassung (Kopie der Zulassungsbescheinigung vorlegen) erstattet. Besser, man legt konkrete Belege über die Höhe der Kosten vor, ansonsten zahlen die Versicherer in der Regel ca. 50 €. aber meistens kostet es mehr.
Außerdem kann man eine Kostenpauschale von 25 € (Porto, Telefon) verlangen, und zwar unabhängig davon, wieviel man wirklich ausgegeben hat.
Die Vignette: ja, grundsätzlich zu erstatten, denn Du kannst sie ja nicht mehr nutzen Aaaaaber: wenn die demnächst ablaufen würde (Januar??) dann bekommst Du natürlich nur den Anteil ersetzt, der bis Januar gegolten hätte. Denn bis hierhin hast Du sie ja schon benutzt....
Und nochmal siehe unten:
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Tja, und nochmal zu den Empfehlungen mit Rechtsanwälten: Irgendwie leuchtet mir die Argumentation nicht ein. Die Rechtsanwaltskosten in so einer Sache würde nämlich nicht der Rechtsschutz übernehmen, sondern der gegnerische Versicherer. Nun sind Rechtsanwälte ja nicht umsonst. Wenn man jedesmal sofort einen Rechtsawnalt einschaltet, dürfte man sich dann auch nicht wundern, wenn alle das täten - dann würden die Kosten für die PKW- Versicherung aber ganz schön in die Höhe gehen demnächst. Mein Rat: erstmal gucken, ob man allein klarkommt. Wenn nicht, oder wenn sich die Versicherung doof anstellt oder nicht zahlen will, kann man immer noch einen Rechtsanwalt einschalten. Und bitte bedenken: Man rennt zum Rechtsanwalt, das ist zusätzlicher Aufwand, die Versicherung würde außerdem an den Rechtsanwalt zahlen, das bedeutet zusätzliche Wartezeit beim Geldeingang - mindestens eine Woche. Sollte man mal bedenken.
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Hallo Naseweis, hallo Allerseits,

meiner Erfahrung nach richtet sich die erfolgreiche Abwicklung eines Schadens u.a. nach der Qualität des Sachbearbeiters der zahlenden Versicherung und allgemein der Kooperation der gegnerischen Seite. Ich selbst habe schon gute Erfahrungen mit guten Schadenabwicklern gemacht, erst kürzlich bin ich aber an eine Kette von Versicherungskaufleuten geraten, die mich den letzten Nerv gekostet haben und die erst in meinem (mir zustehenden) Sinne reagierten, als die Zügel ganz massiv angezogen wurden.

Der Begriff des Moral Hazards ist mir durchaus vertraut; mit den Versicherungsbeiträgen wird von den Versicherungen aber auch ein gewisses Leistungssprektrum eingekauft, und dazu gehört auch die angemessene Schadenabwicklung. Diese ist aber nicht immer gegeben; Service am Kunden hat durchaus nicht bei allen Sachbearbeitern einen großen Stellenwert. Insofern kann es sehr wertvoll sein, rechtzeitig einen Rechtsbeistand hinzuzuziehen.

Naseweis, ich möchte Dir damit nicht zu nahe treten. Meine Frau ist selbst Versicherungsbetriebswirtin und in einem sehr serviceorientierten Bereich beschäftigt. Auch sie konnte sich nicht vorstellen, was wir im letzten Jahr erlebt haben. Es kommt immer auf das Engagement des einzelnen Menschen an, und dies ist leider sehr heterogen verteilt.

Bei einem Schaden in Höhe vonn 11000 Euro wäre ich zu keinen Kompromissen mehr bereit. Deshalb rate ich dringend zu einem Rechtsanwalt, um kompetent beraten zu werden.

Viele Grüße,

H.H.
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Danke für die neuen Antworten. Wir werden morgen wieder mit unserer Autowerkstatt telefononieren und sehen, ob es evtl. Probleme gibt. Bislang hört sich alles ganz gut an. Unser Gegner hat die Schuld z.B. auch sofort zuggeben etc.
Ich hätte da mal noch ein paar Fragen, die sich vll. komisch anhören. Zum Beispiel, ob ich mein Nummernschild mitnehmen kann, also es ist eine Wunschnummer und ich habe mal gelesen, dass man diese quasi wiederverwenden kann? Und wie ist das mit dem Tank von dem verunfallten Wagen? Der Tank ist quasi noch so gut wie voll. Hört sich kleinlich an, aber das sind auch 50€ und ich bin Studentin, wenig Geld usw :) Weiß nicht, wo ich sowas nachlesen könnte :( Hab schon gegoogelt aber leider nix gutes gefunden.
Danke euch :blumen:
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Mirantara, die Kennzeichen wirst du wohl nicht "mitnehmen" können; ich rate Dir, da aber mal mit dem zuständigen Straßenverkehrsamt Kontakt aufzunehmen. Es muß - soweit ich weiß - eine bestimmte Frist verstrichen sein, bevor dieses Kennzeichen wieder erteilt werden kann, aber man hat mir schon erzählt, daß es Ausnahmen gibt.
Was den Tank betrifft, weiß ich, daß das jedenfalls nicht ohne Diskussion erstattet wird. Beispielsweise könntest Du das Benzin ja auch abzapfen. Und: Du müßtest beweisen, daß de Tank gerade voll war (also z.B. ne Viertelstunde vorher ungefähr in 5 Kilometern Entfernung getankt). Aber auch dann würde man Dich auf die Möglichkeit des Abzapfens verweisen.
Was die Werkstatt betrifft: immer gut überlegen, besonders, bevor man da was unterschreibt. Die haben nämlich auch nur ihren eigenen Gewinn im Blick (verständlicherweise). Wenn Du bei einem Totalschaden bei der Werkstatt etwas unterschreibst und Dich dann entschließt, den Wagen woanders zu kaufen, kann es dicke Probleme geben.
Ach ja,@ Hornblower: wie ich bereits sagte: wenn`s Probleme gibt und die Schadenregulierung nicht so läuft wie man möchte: klar, dann auch Rechtsanwalt. Aber bis dahin: warum nicht mal selbst??? Wir alle wollen keine steigenden Beiträge, also kann man sich auch in dieser Hinsicht durchaus mal schadenmindernd verhalten - wenn angebracht.
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Ich denke eigentlich schon, dass man das Kennzeichen mitnehmen kann.

Hier eine Info der Zulassungstelle NEA:

Zitat
Mit der „Außerbetriebsetzung“ eines Fahrzeuges ist die Fahrzeugerkennungsnummer (das Kennzeichen) vom Fahrzeug losgelöst außer wenn der Halter das Kennzeichen ausdrücklich zum Zweck der Wiederzulassung desselben Fahrzeuges befristet reservieren lässt.

Quelle
Das bedeutet für mich, du schraubst die Schilder ab und lässt das neue Fahrzeug mit deiner "Wunschnummer" zu.
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was ich hierzu nur noch sagen kann ist, ihr müsst erst bei der rechtschutzversicherung anrufen, den fall schildern.
danach werdet ihr zu einem anwalt verbunden, oder auch geraten.
das ist wichtig, das ihr bevor ihr euch, einen nehmt.

wir haben es eben erst durch.
das geld kahm erst von der versicherung,1 1/2 jahr später, weil ( jetzt kommt es) die verursacherin vor´s gericht gegangen ist.

edit: wegen der wunschnr. ist es glaube ein halbes jahr, wo sie ruhen muß.

Bearbeitet von gitti2810 am 28.12.2008 22:54:36
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ah okay, danke schön. Wir werden in den kommenden paar Tagen mal bei der Zulassungsstelle Erkundigungen einholen. Das eilt ja noch nicht sooooo sehr, wie ein neuer Kleinwagen. Aber wir haben schon ein paar Angebote :wub: Aber "der" Gleiche wirds halt nicht sein *schnüff*.
Vielleicht kann man den Thread ja noch offen lassen, da ich sicher noch ein paar Fragen haben werde. Das wäre prima. Mir wurde bisher schon viel geholfen. Danke euch :blumen:
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Zitat (Mirantara @ 28.12.2008 18:07:05)
Bislang hört sich alles ganz gut an. Unser Gegner hat die Schuld z.B. auch sofort zuggeben etc.

Sei dir da nicht so sicher. Wenn der Unfallgegner bei einem Anwalt war, kann es schnell anders aussehen. Der Rechtsdreher will ja auch was dran verdienen, da wird der Braten ordentlich gedreht und gewendet. Hab eine ganze Sammlung von Akten von meinen Crashs; in 50% der Falle gabs Ärger, obwohl es nichts zu streiten gab. Ging letztendlich auch immer so aus, wie ich mir das vorgestellt hatte, aber die Gegenseite mußte es halt versuchen.

Zitat (Mirantara @ 28.12.2008 18:07:05)
Und wie ist das mit dem Tank von dem verunfallten Wagen? Der Tank ist quasi noch so gut wie voll.

Zapf das Benzin einfach ab. Dann gibts nichts mehr zu diskutieren.
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Genau so, wie Mosaik es beschrieben hat, kann es ausgehen, wenn es schlecht läuft. Und dann hängt das Engagement DEINES Anwaltes stark davon ab, wieviel er selbst an Honorar bekommt. Meines Wissens hängt dieses Honorar vom Streitwert ab. Dieser Streitwert ist jetzt 11000 Euro. Nun könnte es sein, daß der Gegner 8000 Euro anstandslos zahlt, aber wegen der letzten 3000 Euro macht er Ärger. Schaltest Du erst DANN den Anwalt ein, geht es nur noch um einen Streitwert von 3000 Euro - und entsprechend tief landest Du auf der Prioritätenliste DEINES Anwalts.

Naseweis hat natürlich Recht: Wenn Du höhere Kosten verursachst, dann wird die Versicherung dies auf die Solidargemeinschaft der Versichererungs-Nehmer umlegen. Genau dafür ist eine Versicherung aber da. Da Individuen unserer Gesellschaft immer mehr dazu neigen, sich ihren Verpflichtungen aus egoistischen Gründen zu entziehen, anstatt für Schäden einzustehen, die sie verursacht haben, steht Dir auch das Recht zu, Deine Ansprüche schlagkräftig durchzusetzen.

Gerade Du als Studentin bist auf jeden Pfennig angewiesen. Es ist Deine Entscheidung.

Aber natürlich drücke ich Dir die Daumen, daß Du bestmöglich ohne Ärger aus der Sache herauskommst. :blumen:

Viele Grüße,

H.H.
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Zitat (obelix @ 28.12.2008 19:05:53)

Das bedeutet für mich, du schraubst die Schilder ab und lässt das neue Fahrzeug mit deiner "Wunschnummer"  zu.

Nachtrag:

Ich hatte heute sowieso mit der KFZ-Zulassungsstelle zu tun und hab den "Fall Mirantara" geschildert.

Antwort: "Kein Problem, das alte Fahrzeug abmelden und das Neue mit den alten Schildern zulassen"
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alles wo die versicherung zahlen soll ist bei mir der anwalt im boot!
sie hakten sie ganze abteilungen um anspüche zu prüfen und zu checken wo sie hier und da ein euro nicht zahlen müssen und dazu haben sie dann auch die passende rechtsabteilung. also ist es doch nur mein gutes recht für meinen anspruch gegenüber der versicherung meines gegners die besten waffen zu nutzen, eben einen rechtsanwalt der genau damit sein brot verdient.
ich bin kein klagefreudiger mensch, aber wenn es um zahlungen von versicherungen geht weiss ich das es so besser für mich läuft ;)

auch wenn du 30 jahre eingezahlt hast, schenkt dir keine versicherung auch nur einen cent!
versicherungen kommen direkt hinter den banken in der legalen verbrecherkartei ;)
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Danke nochmals für eure Hilfe.
Wir haben das alte Auto abgemeldet und das Neue angemeldet. Wir haben nun ein ganz tolles gekauft. Hat sogar 60.000km weniger wie das Verunfallte und ist praktisch so gut wie neu. Der Kaufpreis ist auch total i.O. gewesen. Steht schon vor meiner Tür *freu*
Den Wiederbeschaffungswert wissen wir mittlerweile auch und den Restwert ebenso. Dieser wurde erst gestern ermittelt. Jetzt geht es halt noch um den Kleinkram was man alles wiederbekommt usw. usw.
Vielen Dank! :blumen:
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