Hallo zusammen.
Ich habe folgenden konkreten Fall und hoffe, dass ihr mir helfen könnt:
Ich bin Ende März 2007 aus meiner Wohnung ausgezogen.
Da ich gehörte habe, dass man dem Vermieter auch bis zu 6 Monaten Zeit geben muss, habe ich zum ersten mal Ende 2007 telefonisch Kontakt aufgenommen. Die Sache sei in Arbeit.
Gleiches Anfang 2008 usw. Meistens war die Vermieterin nicht zu sprechen.
Dann habe ich per E-Mail im März und April wieder angefragt. Keine Antwort.
Anfang Mai habe ich eine Mahnung als Einschreiben mit Rückschein inkl. Fristsetzung versandt. Keine Reaktion.
Es folgten wieder Anrufe, in denen mir Mitarbeiter der Vermieterin sagten, diese sei (mal wieder) nicht zu erreichen.
Nun habe ich "die Schnauze voll" (sorry).
Hier also meine konkreten Fragen:
1. Ist es korrekt, dass die Vermieterin für die Nebenkostenabrechnung 2007 Zeit hat bis Ende 2008?
Und falls ja, ist sie berechtigt einen Teil der Kaution einzubehalten?
Und falls ja, kann dieser Betrag ja kaum höher sein als drei Nebenkosten-Monatsbeträge, oder?
2. Wenn ich nun ein gerichtliches Mahnverfahren einleite, welchen Betrag kann ich verlangen?
Die komplette Mietkaution + der Zinsen für die Anlage der Kaution?
Und evtl. auch noch zusätzlich zzgl. Verzugszinsen? Ab wann?
In meiner Mahnung habe ich nur die Mietkaution plus Zinsen verlangt. Von Verzugszinsen hatte ich (leider) nichts gesagt.
Oder werden diese nun automatisch fällig, weil die Vermieterin dadurch in Verzug ist?
Ist sie überhaupt in Verzug? Oder erst dann, wenn ihr der gerichtliche Mahnbescheid zugegangen ist?
Vielen vielen Dank an alle im voraus
Nachtrag 1: Thema "Mietschäden" ist in meinem Fall wohl erledigt, denn ich habe schwarz auf weiss ein positives Übergabeprotokoll. Zudem wohnt ja auch bereits ein neuer Mieter seit einem Jahr dort. Es kam nie eine Mahnung wegen irgendwelcher Mietschäden.
Nachtrag 2: Für 2006 kam auch keine Nebenkostenabrechnung. Verstehe ich das richtig, dass dieser Anspruch damit jetzt eh verjährt ist?
Bearbeitet von srs2008 am 15.06.2008 22:25:50
Ich habe folgenden konkreten Fall und hoffe, dass ihr mir helfen könnt:
Ich bin Ende März 2007 aus meiner Wohnung ausgezogen.
Da ich gehörte habe, dass man dem Vermieter auch bis zu 6 Monaten Zeit geben muss, habe ich zum ersten mal Ende 2007 telefonisch Kontakt aufgenommen. Die Sache sei in Arbeit.
Gleiches Anfang 2008 usw. Meistens war die Vermieterin nicht zu sprechen.
Dann habe ich per E-Mail im März und April wieder angefragt. Keine Antwort.
Anfang Mai habe ich eine Mahnung als Einschreiben mit Rückschein inkl. Fristsetzung versandt. Keine Reaktion.
Es folgten wieder Anrufe, in denen mir Mitarbeiter der Vermieterin sagten, diese sei (mal wieder) nicht zu erreichen.
Nun habe ich "die Schnauze voll" (sorry).
Hier also meine konkreten Fragen:
1. Ist es korrekt, dass die Vermieterin für die Nebenkostenabrechnung 2007 Zeit hat bis Ende 2008?
Und falls ja, ist sie berechtigt einen Teil der Kaution einzubehalten?
Und falls ja, kann dieser Betrag ja kaum höher sein als drei Nebenkosten-Monatsbeträge, oder?
2. Wenn ich nun ein gerichtliches Mahnverfahren einleite, welchen Betrag kann ich verlangen?
Die komplette Mietkaution + der Zinsen für die Anlage der Kaution?
Und evtl. auch noch zusätzlich zzgl. Verzugszinsen? Ab wann?
In meiner Mahnung habe ich nur die Mietkaution plus Zinsen verlangt. Von Verzugszinsen hatte ich (leider) nichts gesagt.
Oder werden diese nun automatisch fällig, weil die Vermieterin dadurch in Verzug ist?
Ist sie überhaupt in Verzug? Oder erst dann, wenn ihr der gerichtliche Mahnbescheid zugegangen ist?
Vielen vielen Dank an alle im voraus
Nachtrag 1: Thema "Mietschäden" ist in meinem Fall wohl erledigt, denn ich habe schwarz auf weiss ein positives Übergabeprotokoll. Zudem wohnt ja auch bereits ein neuer Mieter seit einem Jahr dort. Es kam nie eine Mahnung wegen irgendwelcher Mietschäden.
Nachtrag 2: Für 2006 kam auch keine Nebenkostenabrechnung. Verstehe ich das richtig, dass dieser Anspruch damit jetzt eh verjährt ist?
Bearbeitet von srs2008 am 15.06.2008 22:25:50