Das Bundesverfassungsgericht soll auf Wunsch des niedersächsischen Finanzgerichts prüfen, ob der seit 14 Jahren dauerhaft zu entrichtende und für den «Aufbau Ost» eingeführte «Soli» verfassungswidrig ist.
na wenn das Urteil durch kommt kann das ja teuer werden, denn dann ist ja nicht nur der das Jahr 2007 nicht richtig berechnet wurden sondern auch alle darauf folgenden und das bei allen Deutschen...
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ulrikeDabei seit: 18.12.04 407 Beiträge
Ich kann mir zwar nicht vorstellen, dass das Bundesverfassungsgericht den Soli rückwirkend verwirft, wenn es ihn denn für verfassungswidrig erklärt. Bisher lauteten die Urteile in so einem Fall oft: es ist verfassungswidrig. Aber die Kosten sind so hoch, die kann keiner zahlen. Deshalb lassen wir die Vergangenheit, wie sie war und ihr müsst die Zukunft ändern. Außerdem heißt ein solches Urteil nicht, dass jeder Bescheid geändert wird. Wenn das BVerfG das Verfahren überhaupt annimmt, dann kann es sein, dass in absehbarer Zeit Steuerbescheide hinsichtlich des Solidaritätszuschlags vorläufig ergehen. Dann ist natürlich jeder dabei. Alte Bescheide werden aber nur dann geändert, wenn gegen die Festsetzung des SolZ Einspruch erhoben wurde. Wer das nicht gemacht hat, geht auch bei einer rückwirkenden Änderung leer aus.
Bearbeitet von ulrike am 25.11.2009 20:48:30
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DarkIady
Selbst wenn der Soli abgeschafft, evtl auch ohne Rückvergütung wovon ich mal ausgehe, das Ding war damals für 5 Jahre angesetzt, mittlerweile hat man es seit 20 Jahren an der Backe - dann wird uns eben anderweitig das Geld aus der Tasche gezogen, das Kind bekommt dann einen neuen Namen - und ob das dann auch so "günstig" abgeht - wage ich mal zu bezweifeln...
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Klementine
Das Kind mit dem neuen Namen wird dann aber vielleicht anders/besser/gerechter verteilt und nicht nur nach Himmelsrichtung.
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DarkIady
@Klementine, definiere doch bitte grad mal Himmelsrichtung ?
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Klementine
Erklär doch bitte grad mal, was diese Suggestivfrage soll.
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NachiDabei seit: 04.09.07 20.191 Beiträge
Zitat (Klementine, 26.11.2009)
Erklär doch bitte grad mal, was diese Suggestivfrage soll.
wie ist Osten, wie du erst getippt hast, nicht mehr gut wenn das eine Suggestivfrage war?
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Klementine
Sorry, ich hatte hier eine Fehlermeldung, bin davon ausgegangen, dass die Antwort nicht durchgegangen ist und hab noch mal neu geantwortet - die neue Antwort war besser. Außerdem was soll die Sch*piep*, was ist eine Himmelrichtung und welche könnte wohl im Zusammenhang mit dem Soli stehen???
Da muss man wohl nicht wirklich drauf antworten.
Edit: 2 Leerzeichen ergänzt
Bearbeitet von Klementine am 26.11.2009 20:56:57
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DarkIady
Sorry Klementine, als erstes mal: ich wollte niemandem auf den Schlips treten und als zweites hab ich das so verstanden dass nur "eine" Himmelsrichtung Soli zahlt, und das is ja mal nicht so - ich bin halt blond - ich bitte das zu berücksichtigen
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WyvernDabei seit: 04.12.06 1.859 Beiträge
Zahlen tun beide Himmelsrichtungen Aber profitieren...
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SCHNAUFDabei seit: 23.09.04 4.568 Beiträge
Zitat (Wyvern, 27.11.2009)
Zahlen tun beide Himmelsrichtungen Aber profitieren...
Warum pfeifen? Der Solizuschlag ist speziell dafür konzipiert, den Aufbau Ost zu unterstützen. Aber darum geht es bei der Klage ja gar nicht, sondern darum, dass eine zeitlich begrenzte Steuer zur Dauerinstitution wurde, was sie verfassungsrechtlich nicht darf.
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Klementine
Zitat (DarkIady, 27.11.2009)
Sorry Klementine, als erstes mal: ich wollte niemandem auf den Schlips treten und als zweites hab ich das so verstanden dass nur "eine" Himmelsrichtung Soli zahlt, und das is ja mal nicht so - ich bin halt blond - ich bitte das zu berücksichtigen
Ich sprach von verteilen, was ist daran falsch zu verstehen? Nix.
Und selbst wenn es mißverständlich gewesen wäre oder ich tatsächlich irrtümlich behauptet hätte, die Ossis - sorry, Mitbürger aus Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern, zahlen nicht, was hätte die Definition von "Himmelsrichtung" geholfen? Nix.
Auf den Schlips getreten bist du mir übrigens nicht.
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