kindesunterhalt

In: Kinder
hallo,

habe da mal zwei fragen, die erste wäre, : ich habe eine tochter aus erster ehe (17) jahre und zwei jungens (13 und 8 ) aus jetziger ehe. wie hoch wäre der unterhalt für meine tochter. ( sie wohnte die letzten 1,5 jahre bei uns, ist aber wieder zurück zu ihrer mutter gezogen).

zweitens, wie hoch wäre der unterhalt, wenn sie 18 geworden ist?

hoffe ihr könnt mir helfen!!!!!!!
Wieviel Unterhalt du zahlen musst, hängt nicht nur vom Alter der Kinder ab sondern auch von deinem Einkommen, davon schreibst du allerdings nichts also wird dir hier niemand etwas sagen können. Rechtsverbindliche Auskunft kann und darf dir hier sowieso niemand geben. Schau doch einfach mal in die Düsseldorfer Tabelle wink.gif

http://www.treffpunkteltern.de/unterhalt/d...rfertabelle.ph

Bearbeitet von Valentine am 26.11.2009 20:56:31
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hallo,

sorry, hatte ich vergessen, 3400,00 brutto und meine beiden anderen kinder werden doch auch mit angerechnet....oder...?

das steht nicht in der düsseldorfer tabelle......
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Am besten wendest du dich mal an deinen Rechtsanwalt, der wird dir eher sagen können was du zahlen musst.

Meines Wissens ist es so, dass die erste Familie immer Vorrang vor der zweiten Familie hat. Will heißen, erst mal muss an die Kinder aus erster Ehe gezahlt werden, dann erst sind die zweite Frau und deren Kinder dran.

Bearbeitet von Valentine am 26.11.2009 21:08:47
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Zitat (Valentine, 26.11.2009)
Am besten wendest du dich mal an deinen Rechtsanwalt, der wird dir eher sagen können was du zahlen musst.

Meines Wissens ist es so, dass die erste Familie immer Vorrang vor der zweiten Familie hat. Will heißen, erst mal muss an die Kinder aus erster Ehe gezahlt werden, dann erst sind die zweite Frau und deren Kinder dran.

Kann mich irren...aber sobald ein unterhalstpflichtiger (geschiedener) Expartner wieder heiratet und mit dem zweiten Ehepartner ein Kind bekommt, dann hat das Kind "in Ehe" wieder Vorrang...Weil die Ehe halt immer noch ne besondere Stellung hat...

Irgendwie so war das nämlich bei meiner Cousine....
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Grade im Bezug auf Rangverhältnisse zwischen den einzelnen Unterhaltsberechtigten hat sich in letzter Zeit sauviel getan.

Zwischen "alter" und "aktueller" Ehefrau zB und im Verhältnis von Exehefrauen und leiblichen Kindern.

wuppertaler, der Gang zum Anwalt lohnt sich hier wirklich. Man will ja nicht zu viel und erst recht nicht zu wenig zahlen. Unterhaltsnachforderungsklagen sind fies und werden im Ernstfall ziemlich teuer wink.gif
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Die Ehe mag ja eine besondere Stellung haben- aber was kann das Kind aus erster Ehe dafür, wenn die Eltern sich trennen und Papa mit einer anderen Frau eine neue Familie gründet...? So wie du's schreibst, wäre dann ja die ältere Tochter sozusagen bestraft dafür, dass Mama und Papa sich nicht mehr lieb haben und Papa eine zweite Ehe eingegangen ist.
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Ich dachte, sie sind gleichgestellt. Das wäre wirklich logisch.
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Zitat (Valentine, 26.11.2009)
Die Ehe mag ja eine besondere Stellung haben- aber was kann das Kind aus erster Ehe dafür, wenn die Eltern sich trennen und Papa mit einer anderen Frau eine neue Familie gründet...? So wie du's schreibst, wäre dann ja die ältere Tochter sozusagen bestraft dafür, dass Mama und Papa sich nicht mehr lieb haben und Papa eine zweite Ehe eingegangen ist.

Es geht nicht immer gerecht zu...gerade in der Politik wink.gif Hab ja auch nie gesagt, daß ich es so befürworten würde...

Hab ja gesagt, kann mich irren, bzw. die Gesetze können sich geändert haben...Aber wenn ich mich recht erinnere, hatte meine Cousine das so ähnlich von sich erzählt...
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Ohne Anwalt geht es wohl nicht, denn wie Cambria schon geschrieben hat, sind da in letzter Zeit Änderungen gewesen.
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Anders wird auch n Schuh draus: Warum soll n Kind benachteiligt werden, bloß weils später geboren wurde? Wie mans auch dreht, man kann selten alle zufriedenstellen. Hat aber auch schon nen tierischen Aufriss gegeben, als auf einmal adoptierte und uneheliche Kids in gleichem Maß erbberechtigt waren wie eigene eheliche.
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geht die 17jährige noch in die Schule oder ist sie in der Ausbildung?
Ggf. kannst ihr Einkommen abzgl. Fahrkosten anrechnen.

Übrigens kostet eine 20minütige Auskunft beim Rechtsanwalt 230 Euros. Brago lässt grüssen.

Wenn man im Internet nachschaut findet man Seiten, wo die Auskunft umsonst ist.

Andere Möglichkeit ist, man schlägt ein Beratungshonorar im Internet vor, wie etwa 30 Euro, und ein Anwalt gibt im Internet die entsprechende Auskunft.

Labens

Bearbeitet von labens am 26.11.2009 23:30:57
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Zitat (labens, 26.11.2009)
geht die 17jährige noch in die Schule oder ist sie in der Ausbildung?
Ggf. kannst ihr Einkommen abzgl. Fahrkosten anrechnen.

Übrigens kostet eine 20minütige Auskunft beim Rechtsanwalt 230 Euros. Brago lässt grüssen.

Wenn man im Internet nachschaut findet man Seiten, wo die Auskunft umsonst ist.

Andere Möglichkeit ist, man schlägt ein Beratungshonorar im Internet vor, wie etwa 30 Euro, und ein Anwalt gibt im Internet die entsprechende Auskunft.

Labens

labens kann ja sein, dass eine anwaltliche Auskunft im Internet billiger ist, ich würde da aber trotzdem einen kompetenten Fachanwalt für Familienrecht aufsuchen.
Unterhaltsberechnungen sind relativ kompliziert, Kindergeld wird auch irgendwie angerechnet.........

Lieber einmal eine teure Beratung als eine falsche Berechnung.
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Sobald das Kind 18 Jahre alt ist werden Vater und Mutter zum Unterhalt herangezogen. Ist das Kind in der Ausbildung wird die Ausbildungsvergütung mit angerechnet.

So war es im letzen Jahr bei meinem Mann. Der Sohn aus erster Ehe erzielte ein Einkommen im 1. Ausbildungsjahr in Höhe von knapp 600,00 Euro und die Mutter wollte immer noch Unterhalt von meinem Mann.

Tja, da sind wir fluxs zum Anwalt und siehe da, wir brauchen keinen Unterhalt mehr zu zahlen, sind immerhin über 400,00 Euro monatlich gewesen.

Jetzt haben wir das Spiel nochmal im März nächsten Jahres vor uns, da wird die Tochter 18. Bin mal gespannt was dabei rauskommt, da sie erst im Sommer aus der Schule kommt. Lt. unserer Anwältin wird der Unterhalt aber bis dahin nicht mehr in vollem Umfang nur von meinem Mann getragen werden müssen sondern auch anteilmäßig von der Mutter.

Und ein Besuch beim Anwalt ist gar nicht so teuer. Vorallem wenn man berechnet das man schnell einige hundert Euro an Unterhalt sparen kann, das rechnet sich dann wieder.
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Zitat (Maeusi29, 27.11.2009)
Sobald das Kind 18 Jahre alt ist werden Vater und Mutter zum Unterhalt herangezogen. Ist das Kind in der Ausbildung wird die Ausbildungsvergütung mit angerechnet.

Vater und Mutter sind ab Geburt des Kindes unterhaltspflichtig wink.gif

Im Fall einer Scheidung sieht's meist so aus, dass das Kind bei einem Elternteil wohnt. Dieser erfüllt seine Unterhaltspflicht in Form von Kost und Logis, Wäschewaschen etc. und der andere Elternteil muss einen finanziellen Beitrag leisten.
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Da deine Tochter noch 17 ist, kann sie sich beim Jugendamt kostenlos beraten lassen. Von dort werden dann die Einkommensverhältnisse von dir und deiner Ex-Frau überprüft, sowie die Ausbildungsvergütung deiner Tochter, sofern sie in der Ausbildung ist. Ferner wird mit eingerechnet, das du Frau und 2 Kinder hast.
Wenn du also ein gutes Verhältnis zu deiner Tochter hast, sprich mit ihr und geh ggf. mit ihr Zusammen zum Jugendamt.
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Zitat (labens, 26.11.2009)
Übrigens kostet eine 20minütige Auskunft beim Rechtsanwalt 230 Euros. Brago lässt grüssen.

Erstmal ist eine Unterhaltsberechnung weitaus Zeitaufwendiger als 20 Minuten und im Übrigen gibt es die BRAGO seit 2004 nicht mehr, sondern das RVG. Das nur mal so.
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Zitat (Maeusi29, 27.11.2009)
Sobald das Kind 18 Jahre alt ist werden Vater und Mutter zum Unterhalt herangezogen. Ist das Kind in der Ausbildung wird die Ausbildungsvergütung mit angerechnet.

So war es im letzen Jahr bei meinem Mann. Der Sohn aus erster Ehe erzielte ein Einkommen im 1. Ausbildungsjahr in Höhe von knapp 600,00 Euro und die Mutter wollte immer noch Unterhalt von meinem Mann.

Tja, da sind wir fluxs zum Anwalt und siehe da, wir brauchen keinen Unterhalt mehr zu zahlen, sind immerhin über 400,00 Euro monatlich gewesen.

Jetzt haben wir das Spiel nochmal im März nächsten Jahres vor uns, da wird die Tochter 18. Bin mal gespannt was dabei rauskommt, da sie erst im Sommer aus der Schule kommt. Lt. unserer Anwältin wird der Unterhalt aber bis dahin nicht mehr in vollem Umfang nur von meinem Mann getragen werden müssen sondern auch anteilmäßig von der Mutter.

Und ein Besuch beim Anwalt ist gar nicht so teuer. Vorallem wenn man berechnet das man schnell einige hundert Euro an Unterhalt sparen kann, das rechnet sich dann wieder.

Sorry wenn ich jetzt vielleicht ein wenig mit dir anecke , aber deine Worte hören sich so an als hätte der Vater es jetzt endlich geschafft und mehr als das Geld war nie im Spiel. Hier fehlt mir das Menschliche das der Vater ja auch haben wird, nämlich das Gefühl zu seinen Kindern. Klar steht ihm zu alles zu überprüfen, aber Sätze wie:
CODE
Jetzt haben wir das Spiel nochmal im März nächsten Jahres vor uns...
stoßen mir dolle auf, denn das klingt nach Wut auf die Mutter wodurch die Kinder nun leiden...wobei leiden nicht das Wort ist was die Kinder fühlen werden wenn Papa gleich einen Tag nach dem Geburtstag das Geld einstellen will oder wird...
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soweit mir erinnerlich hat der Volljährige (18 Jahre) ein Barunterhaltspflicht.

Will heissen, dass beide Elternteile den Unterhalt den Volljährigen überweisen dürfen.

selber hier nachlesen!

Labens
Jurist
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