Rücktritt vom Kauf: hat man ein Recht dazu?

Ich habe am Sonntag, gelockt durch ein gutes Angebot, vorschnell eine Couch gekauft. Heute habe ich die in einem anderen Laden wesentlich billiger gesehen und möchte vom Kauf zurücktretenn. Der Verkäufer hat mir mündlich ein Rücktrittsrecht innerhalb einer Woche zugesagt- mein Lebensgefährte ist Zeuge. Nur steht davon leider nix im Kaufvertrag :unsure:

Ausserdem habe ich irgendwo einmal etwas von einem 14-tägigem Rücktrittsrecht gelesen, finde das aber nicht mehr.

Weiß jemand Rat?


Kaari
Ein gesetzliches rücktrittsrecht hat man nur, wenn die sache einen mangel hat. Aber wenn du die couch noch nicht zuhause stehen hast, wird sich da sicherlich eine lösung finden lassen. Sprich doch einfach mit dem verkäufer und sag ihm, dass du die couch jetzt doch nicht mehr haben magst und ob man die vereinbarung nicht einfach so auflösen kann. Viele sind da echt kulant
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Danke Cambria, das werde ich morgen tun , berichte dann später ob es geklappt hat;-)
Habe eben erfahren das ein 14 tägg. Rückgaberecht nur bei Haustür- und Internetgeschäften möglich ist.

Kaari
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Frag den Verkäufer, ob er für die Couch einen Preisnachlass, bzw. einen neuen Preis Dir anbietet, da diese woanders billiger verkauft wird.

Schliesslich willst bei seinem Geschäft als Kunde zufrieden und erhalten bleiben.

Eine andere Möglichkeit wäre es die Couch nochmals genau unter die Lupe nehmen. Irgendein Mangel findet sich immer.

Edit:
Beispiele:
Farbe oder Grösse der Couch passt nicht ins Wohnzimmer,
Couch passt nicht durchs Treppenhaus.
Aufzug ist kaputt, Treppenhaus zu eng. Couch muss deshalb ausserhalb des Hauses hoch transportiert werden (PS: ich wohne im 15. Stock... :P )

Bearbeitet von labens am 02.02.2010 17:13:31
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Zitat
Farbe oder Grösse der Couch passt nicht ins Wohnzimmer,
Couch passt nicht durchs Treppenhaus.
Aufzug ist kaputt, Treppenhaus zu eng. Couch muss deshalb ausserhalb des Hauses hoch transportiert werden (PS: ich wohne im 15. Stock...  )


Nur um Irrtümern vorzubeugen: Das sind KEINE Mängel.
Mängel wären zB Webfehler im Couchbezug von großem und sichtbarem Ausmaß, fehlerhafte (fleckige) Färbung, nur drei Beine, Armlehne durchgebrochen... aber dass sich der Käufer die falsche Farbe aussucht, fällt allein ihm zur Last - oder kann der Verkäufer was dafür? Selbes gilt, wenn die Couch nicht durchs Treppenhaus passt. Wenn ich als Verkäufer zu schusselig (sorry) bin, zu bedenken, dass das Ding nicht in meine Wohnung teleportiert wird, dann ist das mein Bier.
Ein gesetzliches Rücktrittsrecht gibts deshalb jedenfalls nicht - aber wie schon gesagt: Möglich ist vieles, wenn man mal nett fragt.

Bearbeitet von Cambria am 02.02.2010 18:05:02
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Zitat (Cambria, 02.02.2010)

Wenn ich als Verkäufer zu schusselig (sorry) bin, zu bedenken, dass das Ding nicht in meine Wohnung teleportiert wird, dann ist das mein Bier.

Woher soll der Verkäufer denn wissen, ob die Couch ins Treppenhaus des Käufers paßt? :unsure:
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QUOTE
Farbe oder Grösse der Couch passt nicht ins Wohnzimmer,
Couch passt nicht durchs Treppenhaus.
Aufzug ist kaputt, Treppenhaus zu eng. Couch muss deshalb ausserhalb des Hauses hoch transportiert werden (PS: ich wohne im 15. Stock... )


Nur um Irrtümern vorzubeugen: Das sind KEINE Mängel.
Mängel wären zB Webfehler im Couchbezug von großem und sichtbarem Ausmaß, fehlerhafte (fleckige) Färbung, nur drei Beine, Armlehne durchgebrochen... aber dass sich der Käufer die falsche Farbe aussucht, fällt allein ihm zur Last - oder kann der Verkäufer was dafür? Selbes gilt, wenn die Couch nicht durchs Treppenhaus passt. Wenn ich als Verkäufer zu schusselig (sorry) bin, zu bedenken, dass das Ding nicht in meine Wohnung teleportiert wird, dann ist das mein Bier.
Ein gesetzliches Rücktrittsrecht gibts deshalb jedenfalls nicht - aber wie schon gesagt: Möglich ist vieles, wenn man mal nett fragt.

Genauso ist es, viele Möbelhäuser schließen solche Dinge, wie Treppenhaus zu schmal etc sogar extra in den AGB aus.

Die haben dir mündlich ein Rücktrittsrecht eingeräumt, also versuchs doch mal und vielleicht liefern sie auch zu dem Preis der Konkurenz.
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Undomiel, du hast völlig recht, da ist mir ein vertipper unterlaufen.
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Das passiert mir andauernd. Nachdem ich etwas gekauft habe, sehe ich es woanders billiger. :D
Aber ich glaube, Vertrag ist Vertrag.
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Versuchen und auf Kulanz hoffen kann man aber trotzdem mal versuchen.

Wenn es klappt ist gut, wenn nicht, hat man eben Pech gehabt.
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Lies das doch mal durch. Nach meinem Verständnis muß der Verkäufer den Artikel zurücknehmen, auch ohne Begründung.

https://de.wikipedia.org/wiki/R%C3%BCckgabe...Widerrufsrechts

Ich habe neulich mal ne Reportage gesehen, wo sich einer für eine Party mit der Kreditkarte eingedeckt hat, vom Fernseher bis zu Weingläsern und Kleidung, er hat sie dann eine Nacht genutzt und sie am nächsten Tag zurückgegeben, ohne Orginalverpackung und z.T. verschmutzt. Die meisten Läden haben es zurückgenommen.

Ich hatte auch noch nie Probleme mit Rückgaben.
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Zitat (markaha, 03.02.2010)
Lies das doch mal durch. Nach meinem Verständnis muß der Verkäufer den Artikel zurücknehmen, auch ohne Begründung.

https://de.wikipedia.org/wiki/R%C3%BCckgabe...Widerrufsrechts

Ich habe neulich mal ne Reportage gesehen, wo sich einer für eine Party mit der Kreditkarte eingedeckt hat, vom Fernseher bis zu Weingläsern und Kleidung, er hat sie dann eine Nacht genutzt und sie am nächsten Tag zurückgegeben, ohne Orginalverpackung und z.T. verschmutzt. Die meisten Läden haben es zurückgenommen.

Ich hatte auch noch nie Probleme mit Rückgaben.

Ein paar Zeilen höher sieht man aber auch, für welche Fälle so ein Widerrufsrecht gilt:

https://de.wikipedia.org/wiki/R%C3%BCckgabe...G.C3.BCltigkeit

Die Rücknahme mängelfreier Ware beim "normalen" Einkauf ist reine Kulanz.
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Wenn die Läden offensichtlich benutzte Ware zurücknehmen, dann hat das mit Widerrufs- oder Rückgaberecht nichts zu tun, das ist reine Kulanz.

Ich würde mich so schnell wie möglich mit dem Verkäufer in Verbindung setzen und sagen, dass ich ein identisches Teil woanders billiger gesehen habe (Angeben, wo und wie teuer!). Wahrscheinlich wird er dann mit seinem Chef reden und das Sofa zum günstigeren Preis hergeben. Das ist zumindest beim Jupiter-Hansi so: wenn ich da was kaufen will und sage, dass das gleiche Gerät beim anderen Händler 20 EUR billiger ist, führt der Verkäufer ein kurzes Telefonat um sich abzusichern, und ich bekomme es dann zum günstigeren Preis.
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Zitat (markaha, 03.02.2010)
Lies das doch mal durch. Nach meinem Verständnis muß der Verkäufer den Artikel zurücknehmen, auch ohne Begründung.

https://de.wikipedia.org/wiki/R%C3%BCckgabe...Widerrufsrechts


Ja. Du hast Recht, aber das gilt nur im Falle von Raten- und ähnlichen Zahlungen, bei denen nicht der normale Übergang von Ware : Geld vereinbart ist.

In diesen Fällen muss also gar nichts zurückgenommen werden.

Inwieweit allerdings Geschäftsleute sich erpressen lassen (verzeih das harte Wort), um "im Geschäft zu bleiben, ist eine ganz andere Sache. Mit sind Fälle bekannt, wo hochhonorige Damen sich im DOB-Geschäft am Nachmittag zum Anprobieren ein Kleid mit nach Hause nehmen und am nächsten Vormittag mit dem Bemerken zurückgeben, es habe leider ihrem Gatten nicht gefallen.
Dabei hat sie das Kleid am vergangenen Abend mit Erfolg getragen!
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Nachdem wirklich viele gute Hinweise kamen, hab ichs mal aus dem Notfallforum ins Einkaufenforum verschoben :blumen:
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Ups Cambria, das Einkaufforum hatte ich bisher noch nicht entdeckt ;) , das Thema passt hier besser hin.

Also, der Verkäufer hat mich tatsächlich aus dem Vertrag entlassen, stand zu seinem Wort und schickt mir den stornierten Kaufvertrag zu. Das fand ich wirklich nett denn rein rechtlich gesehen hätte er mich hängen lassen können!
Das war mir eine Lehre- nie wieder werde ich einen solchen "Schnellschuß" machen, ist eigentlich überhaupt nicht meine Art, bin eher der Typ der alles x-mal prüft bevor er sich entscheidet.

Wenn ich den stornierte Vertrag habe werde ich die Couchlandschaft hier vor Ort bestellen- sie ist 300 Euro billiger, in einer besseren Lederqualität u n d wird geliefert!

Vielen lieben Dank für eure schnellen Hilfestellungen!!

Kaari
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