GEZ-Befreiung: GEZ-Befreiung für ein Haushaltsmitglied

Hallo,
Also es geht um eine GEZ Befreiung ab 2013 für ein Haushaltsmitglied.

folgender Fall:
der Vater lebt mit seiner 35 jährigen Tochter in einem Einfamilienhaus zusammen,
Runfunkgebühren zahlt der Vater für Radio und Fernseher,
die Tochter zahlt für ihren Radiowecker,

muss die Tochter ab 2013 Rundfunkgebühren zahlen, oder kann sie sich von den Gebühren berfreien lassen,
da sie ja als Haushaltsangehöriger zählt, und keine eigene Wohnung im Haus hat,
sondern nur ein Schlafzimmer und ein Büro,
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Tipp von Bernhard aus der Redaktion:

Ein rechtlicher Ratgeber kann dir helfen, die Bestimmungen rund um den Rundfunkbeitrag besser zu verstehen. So kannst du herausfinden, ob und wie eine Befreiung möglich ist und welche Schritte dafür nötig sind.

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Die GEZ hat bestimmt auf der Homepage eine FAQ-Sektion, in der solche häufig gestellten Fragen beantwortet werden... google doch mal danach.
Oder ruf an. Du musst ja den Namen der Beteiligten nicht nennen ;)

Edit:
Ach was solls.... GEZ-Infos ich hab für dich das Googlen übernommen. Zum Teufel mit den guten Vorsätzen :)

Bearbeitet von Cambria am 04.06.2012 16:10:53
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B)

Bearbeitet von wurst am 04.06.2012 16:34:19
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Wenn sie gegenüber der GEZ glaubhaft machen kann ,dass alle Geräte im Haushalt dem Vater gehören und sie in ihren Räumen keine eigene Geräte hat .

Ob die GEZ das bei einer Frau von 35 Jahren allerdings glauben :punktpunktpunkt:
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Pinguin, ab 2013 gibt es die Haushaltspauschale. Egal wie viele Leute in einem Haushalt leben, es muss nur ein mal gezahlt werden (wenn ich dasn konzept so halbwegs verstanden habe....)
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Zitat (Cambria @ 04.06.2012 16:58:10)
Pinguin, ab 2013 gibt es die Haushaltspauschale. Egal wie viele Leute in einem Haushalt leben, es muss nur ein mal gezahlt werden (wenn ich dasn konzept so halbwegs verstanden habe....)

Na ,dass wäre ja mal ein Fortschritt .
Bei meiner Freundin leben noch die Söhne mit in der Wohnung und kurz nach deren 18. Geburtstag kam schon der Brief von der GEZ.
Wobei der eine noch Schüler ist, während der andere Azubi bereits war .
Meine Freundin teilte der GEZ dann mit,dass alle Geräte in der Wohnung ihr gehören und
nur von ihr benutzt werden. :ph34r:
Die GEZ akzeptierte das bei dem erstgeborenen Sohn nur bis ans Ende seiner Ausbildung,
nun muss er auch zahlen .
Für den jüngern Sohn muss sie Nachweisen ,dass sein monatliches Einkommen unter dem Hartz4satz für Angehörige liegt und das alle halbe Jahr wieder .
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Schön zu wissen, dass dann die GEZ-Spitzelei aufhört. Nur werden womöglich Leute vermehrt aufgesucht, die keine Geräte im Haushalt haben. Die gibt es nämlich auch. Würden die auch automatisch dieser Pauschale unterliegen?
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Ja, es wird einfach pro Haushalt gezahlt.

Hier müßte es stehen
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Danke für die Meinungen und den Link,
einen Antrag auf Rundfunkbefreiung wird sie in jedem Fall stellen,
mal sehen wie die Entscheidung aus fällt.
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Hallo,
nach langen warten hat sich jetzt die GEZ schriftlich gemeldet,
die Abmeldung wurde mit Ablauf 12.2012 bestätigt,
auch wurde ihr mitgeteilt wann die letzte Gebühr zu zahlen ist.

zur Info:
einen Antrag auf Abmeldung muss man bei der GEZ nicht stellen,
es reicht wenn man der GEZ schreibt das man als Haushaltsmitglied sich abmeldet,
und die Runfunkgebühr ab 01.2013 von XY gezahlt wird.
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GEZ müssen auch Leute mit einer Schwerbehinderung nicht zahlen, die müssen mit ihrem Anliegen im Sozialamt vorstellig werden,und einen Antrag stellen.
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so ist es. Ich habe einen Schwerbehindertenausweis und muß seit Jahren keine GEZ-Gebühren bezahlen. Wie ist das ab 2013? Ich glaube ich muß sowieso im Frühjahr wieder einen neuen Antrag stellen............Wir haben nur einen TV und einen PC und das läuft auf mich ....wie ist das mit meinem Mann eigentlich? Muß der dann neuerdings zahlen????????????????????????
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Zitat (Susanne48 @ 23.07.2012 17:45:41)
so ist es. Ich habe einen Schwerbehindertenausweis und muß seit Jahren keine GEZ-Gebühren bezahlen. Wie ist das ab 2013? Ich glaube ich muß sowieso im Frühjahr wieder einen neuen Antrag stellen............Wir haben nur einen TV und einen PC und das läuft auf mich ....wie ist das mit meinem Mann eigentlich? Muß der dann neuerdings zahlen????????????????????????

NEIN, muss er nicht, wenn Du angemeldet bist.Gehe in Dein zuständiges Landratsamt und stelle Antrag auf Neuantrag.( Arbeite im LA, das geht dann klar.) :)

Bearbeitet von lilly12 am 23.07.2012 18:00:53
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@Dank Dir Lilly! Hab eben meinen Bescheid gekuckt,d a steht im April 2013 abgelaufen. Kann aber sicherlich schon Ende des Jahres hingehn, oder?
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Zitat (Susanne48 @ 23.07.2012 18:04:33)
@Dank Dir Lilly! Hab eben meinen Bescheid gekuckt,d a steht im April 2013 abgelaufen. Kann aber sicherlich schon Ende des Jahres hingehn, oder?

Das kannst Du natürlich,bitte denke auch an diverse Arztberichte/Gutachter ,etc.,das vereinfacht u. Beschleunigt Dein Anliegen :)
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