Erst Krank und dann in den Urlaub: Ist dies erlaubt ?

Habe eine allgemeine Frage. Nach meinem Wissen darf man nicht von der Krankheit in den Urlaub gehen. Ist dies richtig oder falsch ? Bin von Montag bis Freitag krankgeschrieben, hätte aber ab dem Montag drauf 1 Woche Urlaub.
Sollte ich mich lieber gesund schreiben lassen, damit mein Urlaub nicht platzt ?
Danke und Grüße

Tipp von Bernhard aus der Redaktion:

Ich empfehle dir einen Gesundheitsratgeber, um genau zu verstehen, was in einem solchen Fall erlaubt und sinnvoll ist. Er hilft dir, Regelungen und Rechten sowie deine Optionen besser zu verstehen, damit du deinen Urlaub nicht unnötig riskierst.

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Ich wüßte nicht, was dagegen spräche. Wichtig ist, daß Du Dich wieder gesund meldest, wenn Du es bist. Bist Du weiterhin krank, mußt Du einen weiteren gelben Schein beim Arbeitgeber vorlegen. Der Urlaub zählt in diesem Fall natürlich nicht mehr als Urlaub und Du kannst ihn dann zu einem anderen Zeitpunkt nachholen.
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Ich stimme Heiabutzi absolut zu, wenn du nächste Woche wieder gesund bist, meldest du dich lediglich am Montag wieder gesund (am besten telefonisch) und startest in den Urlaub :-)

Falls du noch nicht wieder gesund bist, "verfallen" deine Urlaubstage natürlich nicht sondern können später genommen werden.

Viele Grüße und gute Besserung,
Nanika
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Zitat (Susanne-Angelika, 07.03.2010)
Sollte ich mich lieber gesund schreiben lassen, damit mein Urlaub nicht platzt ?

Eine "Gesundschreibung" in dem Sinne gibt's nicht, so weit ich weiß. Entweder man ist arbeitsunfähig geschrieben, oder man ist es nicht. So eine AU ist normalerweise immer zeitlich begrenzt, und entweder man erscheint ab dem ersten Tag nach Ende wieder auf der Arbeit oder man holt sich eine Folgebescheinigung beim Arzt und reicht diese umgehend an den Arbeitgeber weiter.

Schwierig ist's natürlich, wenn man erst krank ist und dann unmittelbar danach Urlaub beantragt hat. Das könnte unter Umständen danach aussehen, dass man den Urlaub mittels der AU ein bisschen verlängern will... ruf am besten deinen AG an und frag wie er das handhaben möchte.
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Ich arbeite im öffentl. Dienst und wir dürfen nur mit Erlaubnis des Arbeitgebers nach
einer Arbeitsunfähigkeit ,anschließend in den Urlaub.
Normalerweise heißt es bei uns,das man nach einer AU mindeszens 2-3 Tage arbeiten muß
und dann erst den Urlaub antreten darf.
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Hallo,

bei meinem Mann war es letztes Jahr vor dem Sommerurlaub auch so. Er war vor unserem Urlaub 3 Wochen krank geschrieben (Fahrradunfall). Er hat seinen Urlaub direkt von der Krankheit aus angetreten. Allerdings hat er es vorher mit seinem Meister abgeklärt. Wenn es nicht erlaubt worden wäre, hätte er aber noch eine Krankmeldung nachschieben müssen, da er noch nicht arbeitsfähig war. Da wir aber weggefahren sind, musste es der Urlaub sein. Sprich also am Besten vorher mit dem Chef, ob es möglich ist. Nicht, dass es im Nachhinein Ärger gibt.

LG Alex
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bei mir ist es auch so, daß ich nach einem KS nur mit dem OK des Arbeitgebers in den Urlaub darf, sagt sogar der Betriebsrat... ich würde sicherheitshalber deinen AG kurz fragen, ob's ok ist, direkt nach dem Schein in den Urlaub zu gehen. Wenn er ja sagt - prima, wenn nicht, kannst Du immer noch ein paar Tage vorher arbeiten gehen...

Bearbeitet von Binefant am 07.03.2010 20:38:00
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ich kenn das auch so, dass direkt im Anschluss an eine AU ein Urlaub nur mit dem (vorher eingeholten) Einverständnis des Arbeitgebers angetreten werden darf. Um Ärger zu vermeiden, würde ich das an Deiner Stelle morgen mit dem Arbeitgeber klären bzw. mir sein OK für den Urlaub holen :blumen:
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Du darfst sogar WÄHREND du krank bist in Urlaub, soweit ich weiß. Man darf alles machen, was die Genesung nicht gefährdet. Wenn man nicht arbeiten kann, weil man die Hand verletzt hat und ohne Hand nicht arbeiten kann, darf man ja auch trotzdem ins Kino - das stört die Heilung ja nicht.
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Zitat (LinaLuise2, 07.03.2010)
Ich arbeite im öffentl. Dienst und wir dürfen nur mit Erlaubnis des Arbeitgebers nach
einer Arbeitsunfähigkeit ,anschließend in den Urlaub.
Normalerweise heißt es bei uns,das man nach einer AU mindeszens 2-3 Tage arbeiten muß
und dann erst den Urlaub antreten darf.

Ich bin auch im öffentl. Dienst und bei uns ist das nicht so. Man muss halt nur bescheid sagen, ob man weiter krank ist oder den Urlaub antritt.
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Zitat (werschaf, 07.03.2010)
Du darfst sogar WÄHREND du krank bist in Urlaub, soweit ich weiß. Man darf alles machen, was die Genesung nicht gefährdet. Wenn man nicht arbeiten kann, weil man die Hand verletzt hat und ohne Hand nicht arbeiten kann, darf man ja auch trotzdem ins Kino - das stört die Heilung ja nicht.

das ist was völlig anderes,
wenn man während der AU wegfährt, dann ist das kein Urlaub

die Geschichte ist eigentlich ganz einfach,
es muss auf jeden Fall mit dem Arbeitgeber abgesprochen werden,
man kann nicht einfach weg bleiben "gestern war ich krank und heute hab ich Urlaub", das geht nicht und je nach Arbeitgeber kann das böse Konsequenzen haben
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