Ebay-Ärger mit gefälschter Ware: Wie verhalte ich mich?

Huhu, Ihr Lieben! :blumen:

Folgendes ist mir passiert:
Ich habe auf Ebay eine Tasche eines namhaften Designers ersteigert. Vorher habe ich natürlich ausgiebig die Bewertungen des Anbieters studiert. Die Dame hat schon des Öfteren gebrauchte Designer-Taschen auf Ebay verkauft und hat fast ausschließlich positive Bewertungen. Zudem habe ich mich, bevor ich mein Gebot abgegegben habe, nochmal explizit über die Echtheit und die Herkunft der Tasche erkundigt. Die Antworten klangen überzeugend.

Nun habe ich die Tasche erhalten. Da ich mit dem Original vertraut bin, habe ich anhand einiger Merkmale sofort erkannt, daß es sich bei der Tasche um einen Fake handelt, zwar ein gut gemachter Fake, aber nichtsdestotrotz halt ein Fake!

Ich schrieb die Dame freundlich an, listete die Fälschungsmerkmale auf und bat sie darum, mir das Geld zurück zu überweisen. Umgehend erhielt ich die Antwort, daß sie überzeugt von der Echtheit ist und ich bitte Verständnis haben solle, daß sie mir erst das Geld überweisen kann, nachdem sie die Tasche zurückerhalten hat.

Irgendwie sehe ich das natürlich anders, schließlich ist sie ja diejenige, die sich nicht an die Vereinbarungen gehalten hat. Ich bin jetzt natürlich mißtrauisch, daß ich im schlimmsten Falle mein Geld nicht zurückbekomme. :(

Wie verhalte ich mich jetzt am besten? Am liebsten würde ich der Ollen natürlich was husten, versuche aber möglichst nett zu bleiben, auch, wenn es mir schwerfällt.

Habt Ihr sowas mal erlebt und wenn ja: Wie habt Ihr Euch verhalten? Würdet Ihr der Verkäuferin nochmal vertrauen?

Ich bin neugierig auf Eure Antworten. Da ich heute den ganzen Tag unterwegs bin, schaue ich erst heute abend wieder rein. Ich danke euch schon mal! :blumen:
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Tipp von Bernhard aus der Redaktion:

Ich empfehle dir den PayPal-Käuferschutz, da er dich als Käufer vor genau solchen Situationen schützt. Wenn du deine Zahlung über PayPal vorgenommen hast, kannst du eine Beschwerde einreichen und bist so auf der sicheren Seite, sollte die Verkäuferin die Rückerstattung verweigern. So kannst du möglichen finanziellen Verlusten vorbeugen und dein Geld zurückerhalten.

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Ich würde ihr nicht trauen und Ebay eine nette kleine Meldung senden.
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Ich bin mir nicht sicher, aber kann man überweisungen nicht einige zeit nach der überweisung 'zurück holen'?
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Hallo Heiabutzi,

ähnliches ist mir auch mal passiert. Ich hatte eine „Marken“-Uhr für 17 € ersteigert. Ich ziehe sie funktionell halt an. Der Anbieter war auch ein Top-Bewerteter.
Ich denke, Du könntest in der Sache den Service von ebay anschreiben. Die sind darauf bedacht, ihren Ruf zu erhalten und nicht zu einem marokkanischen Basar zu werden.
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Hallo Heiabutzi,

ich würde den Vorschlag der/s Verkäuferin/s nicht akzeptieren. Für eine Rückabwicklung (ohnehin im wohlwollenden Sinne Deinerseits) würde ich auf der selben Vorgehensweise wie beim Kauf bestehen. Erst Geld, dann Ware. Du weisst es ja sicherlich selbst, bei Plagiaten reagieren die Rechtsinhaber der Originale heute äusserst gereizt und ohne jede Rücksicht. Im Falle einer Anzeige käme der/die Verkäufer/in nicht unter € 2.500,00 Abmahngebühren davon. Das würde ich mal durchblicken lassen. Lass Dich hier nicht auf irgendwelche Taschenspielertricks ein. Du sitzt am längeren Hebel und Dein Zugeständnis zur Rückabwicklung ist sehr grosszügig von Dir. Der/die Verkäufer/in sollte sich im Klaren darüber sein, dass sie jetzt schon ziemlich in der Tinte sitzt. Ich persönlich würde Dir allerschnellstens Dein Geld zurücküberweisen um den fragwürdigen Kontakt mit einem Abmahnanwalt zu vermeiden (wobei der Kontakt in diesem Fall nicht fragwürdig wäre).
Lass Dir nichts mehr gefallen. Du bist schon grosszügig genug.

Happy Hippo
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Zitat (Cambria @ 21.03.2010 09:40:00)
Ich bin mir nicht sicher, aber kann man überweisungen nicht einige zeit nach der überweisung 'zurück holen'?

Überweisungen zurückholen- meines Wissens geht das nicht. Nur Abbuchungen kann man rückbelasten. Frag mal bei deiner Bank nach?

Ansonsten: ich würde mich mal an Ebay wenden. Egal ob die Anbieterin es bewusst oder unbewusst gemacht hat, es ist doch Betrug.
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Wenn du es zurück schicken solltest, dann per Einschreiben... innliegend würde ich dann nochmal Schriftlich darauf hinweisen, das du den Kaufpreis incl. Versand so wie die Rücksendekosten innerhalb 5 Tagen erstattet haben möchtest, bzw. ein Orginalprodukt. Und auch die MErkmale an denen du das Plagiat erkannt hast würde ich aufzählen. Das ganze würd ich nochmal knipsen und auf den Weg schicken... wenn dann innerhalb von 5 Tagen kein Geld aufm Konto ist, dann würd ich Ebay und einen Anwalt (Rechtsschutzversicherung!?!?!?!) einschalten.

Immerhin musst du der Verkäuferin auch die Möglichkeit geben das sie ihrem Lieferanten das Ding unter die Nase hält um ein Orginal-Produkt zu bekommen, welches sie dann an dich weiter leiten kann... Soweit ich weiß darf ein Verkäufer bis zu 3 Mal nachbessern...

Bearbeitet von Schwaller am 21.03.2010 10:13:46
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Wenn Du eine Rechtschutzversicherung hast, würde ich erstmal die Hotline dort anrufen und als zweites dann mit einem Anwalt reden.

nd sofort erstmal die Seite "abfotografieren" also einen Bildschirmabdruck ausdrucken. Falls das nicht so funktioniert, Nachi fragen.

e-bay natürlich auch informieren!

Und gaaaanz wichtig, wenn Du die Sache zurückschicken willst, aber auch generell: Hole Dir Zeugen heran! Du wirst erstaunt sein, wie verbreitet Alzheimer bei sowas ist. Die Zeugen sollen das gute Stück anschauen und erkläre ihnen, woran Du das Fake festmachst.

Und sollte die Verkäuferin nicht zuweit weg wohnen, nimm GöGa und noch ein paar Freunde mit und besuche so doch einfach mal.
Wenn die Freunde entsprechend gekleidet sind, kann sowas Wunder wirken. :pfeifen:

Viel Erfolg.

Gruß

Highlander
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hast du nicht mit paypal bezahlt??? :trösten:
da könntest du es doch stornieren. :wub:

Bearbeitet von gitti2810 am 21.03.2010 14:26:02
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Zitat (Highlander @ 21.03.2010 12:45:12)
Und sollte die Verkäuferin nicht zuweit weg wohnen, nimm GöGa und noch ein paar Freunde mit und besuche so doch einfach mal.
Wenn die Freunde entsprechend gekleidet sind, kann sowas Wunder wirken. :pfeifen:

Das kann aber auch ganz schön nach hinten losgehen... Anzeige wegen Bedrohung, Nötigung evtl. noch Androhung von Gewalt... immerhin hat der Andere auch sämtliche Daten... Name, Adresse, Kontonummer,usw.
Da würd ich den Weg des Anwalts vorziehen...
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War denn die Tasche um einiges billiger als ein Original. Ich wuerde mich mit der Firma, die die Tasche "angeblich" hergestellt hat, in Verbindung setzen und mir die Falschheit bestaetigen lassen. Dann wuerde ich die Polizei einschalten. Das eBay aus den Puschen kommt, bezweifel ich.
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Zitat (Schwaller @ 21.03.2010 16:07:33)
Das kann aber auch ganz schön nach hinten losgehen... Anzeige wegen Bedrohung, Nötigung evtl. noch Androhung von Gewalt... immerhin hat der Andere auch sämtliche Daten... Name, Adresse, Kontonummer,usw.
Da würd ich den Weg des Anwalts vorziehen...

Schwaller, es soll niemand drohen.

Einfach nur sichtbar darstehen. Soll helfen.

Alles andere wäre natürlich verboten!

Gruß

Highlander
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Ich würde das ganze bei Ebay melden. Zurückschicken würde ich auf keinen Fall,denn dann ist das Geld und die Ware weg.
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Zitat (Highlander @ 21.03.2010 12:45:12)

Und sollte die Verkäuferin nicht zuweit weg wohnen, nimm GöGa und noch ein paar Freunde mit und besuche so doch einfach mal.
Wenn die Freunde entsprechend gekleidet sind, kann sowas Wunder wirken. :pfeifen:

Das würde ich nicht tun. Einfach,weil sowas schnell "ausarten" kann.

Ich würde folgenden Weg wählen: Die Verkäuferin nochmal mit dem Vorwurf konfrontieren, gleichzeitig den Weg Geld her-Ware zurück in Aussicht stellen. Aber auch schreiben, daß ansonsten nicht nur ebay (ich glaub, die interessiert das null, es müssen tausende pro Tag sein) , sondern auch ganz fix Anwalt und Anzeige bei Polizei mitspielen.

Nichts persönliches tun, am allerwenigsten die persönliche Konfrontation! Ich hatte auch einmal so einen Fall... bin durch glückliche Umstände (ein Auch-Betrogener hat bei Gericht gearbeitet) an die Telefonnummer gekommen. Ich habe meinerseits Kontogebühren, Telefongebühren, Aufwand in Rechnung gestellt... und bekommen.

Droh freundlich, aber nachdrücklich. Viel Glück!
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Zitat (Highlander @ 21.03.2010 18:11:31)
Schwaller, es soll niemand drohen.

Einfach nur sichtbar darstehen. Soll helfen.


Viel zu plump Und umständlich. warum quer durch Deutschland heizen für sowas?

Da ist die Sache mit dem kleinen und netten Hinweis an den Originalhersteller der Tasche doch viel wirkungsvoller. Die klagen der Verkäuferin die Sch**e aus dem Leib, Produktpiraterie ist für die DAS rote Tuch.

Würd ich allerdings erst machen, wenn sie sich nachhaltig querstellt bei der Rückabwicklung, weil die Firma die gefälschte Tasche einzieht, und den Käufer natürlich nicht entschädigt.
Würd es aber durchaus auch melden, wenn sie dir das Geld zurücküberwiesen hat. Die Frau hat schließlich ein Verbrechen begangen, und Unwissenheit schützt vor Strafe nun mal nicht. :labern:
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Zitat (Bierle @ 21.03.2010 19:19:06)

Würd es aber durchaus auch melden, wenn sie dir das Geld zurücküberwiesen hat. Die Frau hat schließlich ein Verbrechen begangen, und Unwissenheit schützt vor Strafe nun mal nicht. :labern:

Wenn alles klappt, würde ich das nicht tun...

@Bierle: Ganz ehrlich? Noch nie ne falsche Angabe beim Fi**nzamt gemacht? Wer ohne Schuld ist, werfe den ersten Stein...
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Zitat (Bierle @ 21.03.2010 19:19:06)
Die Frau hat schließlich ein Verbrechen begangen

Hm neee, das ist nur ein Vergehen.
Betrug
Verbrechen und Vergehen
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Vielen lieben Dank Euch allen für die vielen und hilfreichen Antworten! :blumen: :blumen: :blumen:

Die Moskau-Inkasso-Nummer ist zwar lustig und normal bin ich für sowas auch zu haben aber das lasse ich trotzdem lieber. :D

Eine Meldung bei Ebay zu machen habe ich auch erwogen, habe aber Schiß, daß die Frau dann auf stur stellt und ich mein Geld niemals wiedersehe. Also behalte ich das vorläufig als Druckmittel in der Hand.

Ich habe jetzt, nachdem ich mich erst einmal beruhigt habe, der Frau eine freundlich-sachliche Nachricht gesendet, indem ich ihr aufgelistet habe, gegen welche Dinge sie aus zivil- und strafrechtlicher Sicht verstoßen hat und auch, was ihr daraufhin blühen könnte. Dann habe ich sie nochmals eindringlich darum gebeten, mir umgehend das Geld rückzuüberweisen.

Bin mal gespannt, was ich jetzt für eine Antwort bekomme! :pfeifen:
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Klasse! Genau so hätte ich es auch gemacht!

Viel Glück!
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Zitat
Ich habe jetzt, nachdem ich mich erst einmal beruhigt habe, der Frau eine freundlich-sachliche Nachricht gesendet, indem ich ihr aufgelistet habe, gegen welche Dinge sie aus zivil- und strafrechtlicher Sicht verstoßen hat und auch, was ihr daraufhin blühen könnte. Dann habe ich sie nochmals eindringlich darum gebeten, mir umgehend das Geld rückzuüberweisen.


Genau so isses richtig, Heiabutzi. Please keep us updated.

Einen prickelnden Montag

Happy Hippo
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Soooo, gestern ging der Kampf dann in die zweite Runde: Die Dame weigert sich, mir das Geld zurückzuüberweisen, bevor ich ihr nicht die Tasche geschickt habe und teilte mir mit, sie findet, daß ich sie unter Druck setze. :blink: Jetzt kommt der Hammer: Sie fügte einen Link bei, anhand dessen ich prüfen könne, woran man gefälschte Taschen dieses Designers erkennen könne. Ich schaute mir diese Seite an und fand dadurch noch fünf weitere Merkmale, daß es sich um einen Fake handelt.
Ich schrieb ihr das auch genau so: Vielen Dank für den Tip, denn so habe ich noch weitere Beweise für eine Fälschung gefunden. Diesmal setzte ich eine Frist für die Rücküberweisung. Außerdem teilte ich ihr mit, daß ich Kontakt zu einem Laden in Hamburg aufnehmen werde, der die Produkte verkauft um die Fälschung offiziell bestätigt zu bekommen und ich dann weitere rechtliche Schritte einleiten werde, wenn das Geld nicht rechtzeitig auf meinem Konto landet. Sie brauche auch keine Angst zu haben, daß ich ihr die Tasche nicht zurücksende, denn ich lege keinen Wert darauf, mit einem Plagiat herumzurennen.

Heute morgen hatte ich dann eine Antwort, so nach dem Motto: Ich sehe schon, mit Ihnen kann man zu keiner Einigung kommen, also werde ich Ihnen das Geld überweisen.

Jetzt kann ich nur hoffen, daß sie das auch macht und nicht "zufällig" die Bankmitarbeiter streiten oder ein Zahlendreher bei der Überweisung auftritt! :wacko:

Aber warum hat sie mir diesen Link geschickt? Ist sie am Ende tatsächlich überzeugt davon, daß die Tasche echt ist? (Als ich sie vor dem Kauf nach der Herkunft fragte, schrieb sie, ihre Tochter hätte die Tasche bei xy in abc gekauft.)
Fragen über Fragen... :hmm:
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Zitat (Heiabutzi @ 22.03.2010 15:10:07)
Aber warum hat sie mir diesen Link geschickt? Ist sie am Ende tatsächlich überzeugt davon, daß die Tasche echt ist? (Als ich sie vor dem Kauf nach der Herkunft fragte, schrieb sie, ihre Tochter hätte die Tasche bei xy in abc gekauft.)
Fragen über Fragen... :hmm:

Rechne auch mal damit, daß sie irgendwann behauptet, die zurückerhaltene sei nicht ihre. Du hättest ein Original von ihr erhalten und wolltest ihr nun ein Fake rückwärts andrehen. ;)
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Zitat
Rechne auch mal damit, daß sie irgendwann behauptet, die zurückerhaltene sei nicht ihre. Du hättest ein Original von ihr erhalten und wolltest ihr nun ein Fake rückwärts andrehen.


Drum alles schön dokumentieren. Rückversand möglichst mit Zeugen.

Ansonsten scheint der/die Verkäufer/in ziemlich naiv zu sein. Ein gefundenes Fressen für einen Abmahnanwalt. Der hätte den/die schon in der Luft zerrissen.

Happy Hippo
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Ja, Fotos und eine genaue Dokumentation habe ich schon gemacht, genauso, wie ich den Schriftverkehr kopiert und ausgedruckt habe. Zeugen habe ich auch genug an der Hand, unter anderem werde ich das Päckchen im Paketshop vor einem Mitarbeiter packen :blumen:

Bearbeitet von Heiabutzi am 22.03.2010 16:05:40
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Oh oh, irgendwie klingt das für mich so, als ob "die Gute" wirklich von der Echtheit überzeugt ist.

Grundsätzlich kenne ich es auch so, dass ich erst den Artikel zurück schicke und dann das Geld erhalte. Natürlich wäre ich in deinem Fall aber auch vorsichtig.

Ich würde an deiner Stelle nichts außerhalb von ebay regeln, sondern gleich die entsprechende Meldung an ebay machen. Die Formulare sind hinterlegt, die Vorgehensweisen auch. Das sollte die einfachste und sicherste Methode sein.

Viel Glück :blumen:
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Wir hatten ja beim Muttitreffen drüber gesprochen :wub: ....jetzt bin ich neugierig, was ist denn draus geworden??
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Danke der Nachfrage! :wub:
Wollte gestern nix mehr schreiben, da ich erst heute die Kontoauszüge geholt habe...das Geld habe ich wieder! *uff*
Nachdem ich mich mit der Dame nicht einigen konnte, wer wem was zuerst zuschicken sollte, bekam ich Post von Ihrem Anwalt, mit dem Angebot, ihm das Päckchen zu schicken und er würde daraufhin das Geld im Auftrag seiner Mandantin schicken. Ich ließ das Angebot erst einmal durch einen mir nahestehenden Anwalt prüfen und die beiden einigten sich dann.
Kurz darauf teilte mir diese dämliche Kuh dann mit, daß sie mich bei Ebay gemeldet hat. :blink: da ich sie angeblich bedroht hätte. Klar, wenn man Beweise im Hause des Designers einholen als Bedrohung ansieht...okay! Das hatte aber alles keinerlei Konsequenzen für mich, ich vermute auch, daß die Olle geblufft hat.
Heute hatte ich jedenfalls meine Kohle auf dem Konto, daraufhin habe ich ihr dann endlich eine negative Bewertung geben können.
Postwendend kam dann von ihr die Aufforderung, die Bewertung zurückzunehmen, was ich natürlich ablehnte. Ich habe ihr geschrieben, daß das Teil so echt sei, wie die T***en von Verona Feldbusch und daß sie mich mit ihrem Sch*** in Ruhe lassen soll. Alles weitere wird die Staatsanwaltschaft erledigen. (Der Hammer ist ja, daß sie in den letzten Wochen immer so fünf bis sechs Designertaschen in ihren Auktionen hatte) Ich werde gegen diese Frau auf jeden Fall Anzeige erstatten, weil die einfach dreist ist. Fotos, eigene Bilder und Schriftverkehr habe ich abgespeichert.
Die Tasche war übrigens einen Tag, bevor das Geld auf meinem Konto war, bereits wieder bei Ebay eingestellt. Mich macht das so wütend, daß ich emotional gerade zum Nazi mutiere. :werwolfmädl:
Ich weiß, es war dumm, naiv,blauäugig und was-auch-immer, zu glauben, man könne bei Ebay günstig an eine Designer-Tasche kommen. Aber irgendwie war ich mir sicher, daß die echt war, das Angebot wirkte schon irgendwie seriös.

Da muß ich halt noch ein bissi schuften, um mir irgendwann mal das Original zu kaufen! :D
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Zitat (Heiabutzi @ 06.04.2010 22:56:43)


Da muß ich halt noch ein bissi schuften, um mir irgendwann mal das Original zu kaufen! :D

Trags mit Fassung :trösten: :trösten: :lol: dann weißt du wenigstens dass du dir die Tasche im wahrsten Sinne des Wortes "redlich verdient" hast rofl rofl
Freut mich, dass du deine Kohle wieder hast.........und die Anzeige.........die ist ja wohl überfällig. :labern:
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Zitat (Heiabutzi @ 06.04.2010 22:56:43)
Ich weiß, es war dumm, naiv,blauäugig und was-auch-immer, zu glauben, man könne bei Ebay günstig an eine Designer-Tasche kommen. Aber irgendwie war ich mir sicher, daß die echt war, das Angebot wirkte schon irgendwie seriös.

Wenn dein Anwalt ein bißchen schlauer gewesen wäre, könntest du dich jetzt auf eine echte Original-Tasche freuen. -_-
Vertraglich hattest du Anspruch auf ein Original, das sie nicht liefern konnte, zu dem Ersteigerungspreis. Du hättest dir eine echte Tasche anderweitig besorgen können und deiner Verkäuferin den Betrag, den dich das mehr kostet, als Schadensersatz geltend machen können. :o
Ist jetzt halt beweismäßig schlecht, weil sich das Fake-Objekt nicht mehr auf deiner Seite befindet.
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...und gerade weil mein Anwalt nicht nur ein bißchen, sondern sehr viel schlauer ist, :P , weiß er, daß dies nur eine juristische Halbwahrheit ist, die gern zu jedem möglichen Anlaß an den Haaren herbeigezogen wird. ;)

Fakt ist, daß dies (und auch nur in individuellen Einzelfällen) nur für ernsthaft gewerbetreibende Verkäufer zutrifft, weil diese wiederum andere Verkaufsbedingungen bzw. Erfüllungspflichten haben, als private Verkäufer.

Wenn das so einfach wäre, würde niemand mehr wagen, Plagiate auf Ebay anzubieten.

Im Übrigen ist es Ebay tatsächlich scheißegal, ob dort Plagiate verkauft werden oder nicht.
Ich habe es sowohl per Mail als auch telefonisch gemeldet und wirklich eindeutige Beweise geliefert, aber die Tasche blieb drin und wurde wieder für einen hohen Betrag an den nächsten Deppen verscheuert. Einziger Wermutstropfen: Der Käufer hat sich bei mir gemeldet und mir mitgeteilt, daß er die Tasche gekauft hat und erst hinterher gemerkt hat, daß ich diese Tasche ebenfalls schon mal erworben hatte. Da mein Kommentar leider gelöscht wurde, konnte er nur sehen, daß ich eine negative Bewertung abgegeben habe und hakte dann mal bei mir nach.

Ich habe ihm den ganzen Sermon geschrieben und auch, was ihn jetzt erwartet und er auch auf jeden Fall Anzeige erstatten soll...

By the way: Weiß jemand von Euch, wie man einen Antrag auf Überarbeitung einer Bewertung stellt? :pfeifen:
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Wow Heiabutzi,

das liest sich ja wie ein Krimi. Danke für Deine Infos! :)

Bislang habe ich bei ebay zwar überwiegend positive Erfahrungen gemacht, aber eigentlich habe ich auch eher Kleinkram ersteigert (CD's, DVD's usw.) Ich orientiere mich dabei schon an den bisher abgegebenen Bewertungen.

Handtaschen sind bei mir ein sensibles Thema. Da investiere ich auch einiges an Geld (obwohl das jetzt vielleicht ein Klischee bedient ;) ). Aber Tatsache ist, dass eine gute Tasche sich durch Langlebigkeit verdient macht.

Viel Glück! :blumen:
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Huhu, Pitz!

...und der Krimi geht weiter. Jetzt ist die Tasche ein weiteres Mal verkauft worden, obwohl ich diese gemeldet hatte. Der Käufer hat sich jetzt bei mir gemeldet und fragte nach, was in meiner Bewertung stand, die jetzt ja gelöscht wurde. Er habe leider erst nach dem Kauf bemerkt, daß die Bewertung für dieselbe Tasche war. Ich habe dem Käufer alles mitgeteilt und der kotzt jetzt natürlich. Glücklicherweise glaubt er mir, außerdem habe ich ihm noch ein paar wertvolle Tips gegeben, unter anderem, womit er jetzt rechnen muß.

Ja, ja, die heißgeliebten Handtaschen. So gesehen hast Du recht.

Jetzt kriegt die Alte richtig Lack von allen Seiten!
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Net schlecht. :D

Deine Infos sind sehr hilfreich für das Eigene. Danke!
Ich hatte mir mal unter Tränen in den Augen für 180,- Mark ganz lange her eine Lederhandtasche gekauft. Nach ein paar Jahren waren mir die Gebrauchspuren am Verschlussteil peinlich. Ich gab sie meiner Schwester, die manchmal in ihrer Freizeit im Flohmarkt mitmischt. Sie konnte sie für einen sehr guten Preis weitergeben. Die Käuferin hatte wohl schon eine gewisse Cleverness im Aufarbeiten :) .

LG Pitz :blumen:
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Hallo,

bist du rechtsschutzversichert? Falls ja, frag da mal an: Anwälte haben heutzutage oftmals schon ihre eigenen Erfahrungen mit Plagiaten im Internet gemacht und können dir mit großer Sicherheit sagen, wie man am besten vorgehen sollte. Das wäre mein Tipp.

Wenn die Verkäuferin zufäälig bei dir in der Nähe wohnt, wäre es auch eine Möglichkeit, die tasche direkt vor Ort gegen den Kaufpreis zu tauschen.

Allgemein ist der ganze Aufwand aber immer echt nervig und kostet zeit und Nerven..

Bearbeitet von Berliner_Tanzbaer am 12.06.2010 02:02:09
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:D :D :D
Die Sache hat sich seit einiger Zeit schon erledigt. Trotzdem danke für die Anteilnahme.

Übrigens verscheuert die Dame noch weiterhin ihre gefakten Taschen auf Ebay und es interessiert niemanden, weder Ebay noch die Hersteller.

Bearbeitet von Heiabutzi am 12.06.2010 07:47:41
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Zitat (Heiabutzi @ 12.06.2010 07:47:14)
:D :D :D
Die Sache hat sich seit einiger Zeit schon erledigt. Trotzdem danke für die Anteilnahme.

Übrigens verscheuert die Dame noch weiterhin ihre gefakten Taschen auf Ebay und es interessiert niemanden, weder Ebay noch die Hersteller.

Vielleicht Günter Jauch ;)
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