ebay-Kleinanzeigen und Facebook... was hat das für Konsequenzen?

Hallöchen, Ihr Lieben! :blumen:

Ich habe gerade zum ersten Mal etwas bei ebay-Kleinanzeigen eingestellt.
Dort war zu lesen, daß es die Möglichkeit gibt, daß ich diese Anzeige in meinem Facebook-Profil posten kann. Das finde ich eigentlich keine schlechte Idee. Als ich das anklickte, kam die Frage, ob ich wünsche, daß mein Facebook-Profil auf meiner ebay-Seite zu sehen ist. Das habe ich abgelehnt, wiel ich ja lediglich will, daß das Angebot auf meiner FB Seite zu sehen ist und nicht umgekehrt :wacko:
Dann kam folgende Abfrage:
ebay-Kleinanzeigen bittet Dich um folgendes
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Auf meine allgemeinen Daten zugreifen
Umfasst Name, Profilbild, Geschlecht, Netzwerke, Nutzer-ID, Freundesliste und alle weiteren Informationen, die ich öffentlich gemacht habe
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Auf Facebook in meinem Namen posten
eBay Kleinanzeigen kann Statusmeldungen, Notizen, Fotos und Videos in meinem Namen posten
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Auf meine Daten zugreifen
eBay Kleinanzeigen darf auf meine Daten zugreifen, wenn ich die Anwendung nicht verwende

Hmm...nun bin ich etwas verwirrt, besonders der zweite Punkt mit "in meinem Namen posten" irritiert mich etwas.

Bisher habe ich es immer vermieden, irgendwelche Anwendungen auf FB zuzulassen, in diesem Falle erscheint es mir allerdings ganz praktisch. Ich will aber nicht, daß irgendwas "in meinem Namen" gepostet wird, daher würde ich gerne wissen, wie das in der Praxis aussieht.

Kann mir jemand vielleicht konkreter beschreiben, welche weitreichende Konsequenzen eine solche Verknüpfung für mich hätte?

Bearbeitet von Heiabutzi am 10.01.2012 20:52:12

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Öhmmmm ich glaub mal gar keine.
Ich hatte das vor ca. einem halben Jahr mal geklickt als ich was verkaufen wollte, auf meinem Profil ist außer dem Link zur Anzeige nie wieder etwas von Ebay erschienen, auch keine Werbung oder sonst irgend etwas.
Diese Zugriffserlaubniss ist vorformuliert.

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Das "in deinem Namen posten" muss die Anwendung ja dürfen, wie soll sie sonst deine Auktion bei dir in den Facebook-Stream einfügen können?

Die anderen beiden Punkte gelten eher für den umgekehrten Fall, dass ebay dein fb profil auf deiner ebay seite anzeigen will. Da du das ablehnst, passiert das zwar nicht, aber die Berechtigungen fordert die Anwendung trotzdem ein, weil du es dir a) in Zukunft anders überlegen könntest, und B) bei getrennten Berechtigungen ggfs zwei Anwendungen mit unterschiedlichen Rechten erstellt werden müssten, und ein wechsel zwischen beiden nicht wirklich möglich wäre.

Wie auch immer, die Anforderungen sind für das, was die App können/dürfen soll, ok

Bearbeitet von Bierle am 11.01.2012 09:42:20

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Danke, Pumuckel und Bierle! Eure Antworten haben mir sehr geholfen! :wub: :blumen:

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