Ist das rechtens? Bewerbungsunterlagen und AFA

Hallo Leute,

ich habe heute eine Anfrage bekommen von "wer weiss was" zum Thema "Bewerbung.

Eine Frau hat sich auf Vermittlung der Agentur für Arbeit auf eine Stelle beworben, und ihre Bewerbung abgeschickt. Die Bewerbung kam zurück, allerdings nicht an sie, sondern an der Agentur für Arbeit. Der zuständige Sachbearbeiter hat sich darauf bei ihr gemeldet, um sie zu recht zu weisen, die Bewerbung sei nicht gut, sie müsse überarbeitet werden.

Frage: Darf der Sachbearbeiter der AfA die Bewerbung überhaupt lesen und zur Korrektur auffordern?
Ich meine "nein", aber ich gebe zu, ich weiß es nicht genau.

Danke für euere Hilfe.
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Ich habe letztens mitbekommen, dass ne Freundin (ist arbeitssuchend gemeldet) eine Bewerbung für eine Stelle an das Arbeitsamt geben musste, diese haben die Bewerbung dann wohl durchgelesen und weitergeleitet.

(die Vermittlung für die Stelle erfolgte über die Agentur).

Ist ja im Prinzip das Gleiche. Aber auch davon hab ich vorher noch nie was gehört...
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Ich weiss, dass man Bewerbungen abgeben kann, damit die Arbeitsagentur sie für den Arbeitssuchenden abschickt. Ich habe auch schon gehört, dass jemand die Bewerbungen auflassen müsste. Warum weiss ich nicht. Ob die das dürfen??? Ich bin mir nicht sicher. Würde für mich schon an Verletzung des Datenschutzes grenzen....

LG Letrina
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Zitat (Letrina @ 03.04.2010 15:29:32)
Würde für mich schon an Verletzung des Datenschutzes grenzen....

@Letrina,

Arbeisargentur(zumindest die ab ALGII) will so und so einen Striptease deiner persönlichsten Daten von dir, da macht dir das bissel sicher nichts mehr aus... ;)
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@Nachi: Ich weiss.... von mir wissen sie eh fast alles. Ich meinte das auch eher für die "Nicht-AlgII er".....
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:offtopic:

nur mal zum Umgang mit dem Datenschutz bei der Agentur für Arbeit:

Ich hatte mich auf eine Stelle beworben und bekam über die Agentur für Arbeit einen seeehhhr dicken Briefumschlag mit ca. 20 Originalbewerbungen nebst der jeweiligen Absage, meine eigene war jedoch nicht dabei.

Wer die bekommen hat weiß ich nicht.
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Also ,liebe Leute
Wenn die Arbeitsargentur eine Stelle hat,mit der Aufforderung zum Bewerben,
dann wird in den meisten Fällen eine Absprache der Arbeitsargentur mit der Firma
getroffen,die Bewerbungen der Leute aufzuheben,bzw der Arge zur Einsicht zu
überlassen. Die wollen sehen: -ob man eine Bewerbung abgeschickt hat
-wie die Bewerbung geschrieben ist
-ob auch alles Berufliche sowie Lebenslauf
aufgeführt ist
-ob man sich absichtlich schlecht darstellt

Es werden Gründe gesucht um den Leuten EINE Reinzuwürgen (Leistungskürzung)!!!
Wenn jemand sich auf eine Stelle bewerben soll,dann bekommen noch Viele Andere
ebenfalls für die gleiche Stelle eine Aufforderung. Die von der Arge wissen genau,
daß so gut wie Keiner genommen wird. Außerdem ist die Stelle eh schon vergeben,
weil die Meldung der freihen Stelle die Arge zu spät erreicht. Das ist den Leuten von der Arge bekannt!!!
Trotzdem wird man aufgefordert, sich zu bewerben!! Soll so aussehen,als gebe es Arbeit!
Dabei ist Alles Sch..... :wallbash:
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@Machine

Ich kann da deinen Ärger verstehen, aber die Frage, ob dieses Vorgehen rechtmäßig ist, ist damit noch nicht beantwortet.
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Meine Teilnehmer müssen regelmäßig ihre Bewerbungsunterlagen vorlegen. Eben um nachzuweisen, dass sie sich um Arbeit bemühen. Das ist Teil der Eingliederungsvereinbarung.
Bei den Vermittlungsvorschlägen kann auch eine Vorlage der Unterlagen verlangt werden. Was solls also, wenn der Arbeitgeber es direkt an die Agentur schickt?
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markaha
In dem Moment, indem man Arbeitslosengeld beantragt/bekommt ,ist man Diesen Leuten
auf eine gewisse Art unterstellt. Um Leistungen zu erhalten,müssen Regeln der Arge befolgt
werden. Bei Hartz IV muß eine "Eingliederungsvereinbarung "unterschrieben werden!
Es gibt leider unter den Mitarbeitern bzw Fallmanagern schwarze Schafe,die genau wissen,daß
sie Dir gegenüber eine Art Macht haben. Dazu gehört halt die Einsichtnahme der Bewerbungen.
Als ich mal krank war,mußte ich unterschreiben,daß die Arge meine Ärztl. Unterl. einsehen darf.
Wenn man Hartz IV beantragt,muß man Alles preisgeben. Damit fängt der Anfang vom Ende... :kotz:

Ich bin davon schwer depressiv geworden.. :schrei:

Alles wird Gut :)
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ohne diejenigen schlecht machen zu wollen, die wirklich Arbeit suchen, denn ihr habt doch eh nix zu verschweigen / zu verstecken.
Aber ich habe schon oft genug

a) als "Poststelle in meiner Firma" Bewerbungen bekommen, die so eindeutig "unmotiviert" geschrieben worden (auf dreckigem Papier oder nur ein Anschreiben ohne Zeugnisse und Lebenslauf, etc)

oder B) von Leuten geschriebene Bewerbungen von denen ich als "Erklärung" gehört hab " da kann ich mich ruhig bewerben, die haben die Stelle eh schon besetzt, da brauch ich keine Angst haben eine Zusage zu bekommen" oder ähnliches...

sorry aber da könnt ich :kotz:

Seht nicht alles negativ bei der Arge (auch das absolute nackig machen bzgl. eurer Finanzen allgemein), immerhin bekommt ihr auch euer Geld von dort, oder?!
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Hallo markaha,

könnte es sein, dass es sich bei der potentiellen Arbeitsstelle um einen Vermittlungsvorschlag der Agentur f. Arbeit handelte? Dann bekommt das Unternehmen eine Liste m. vorgeschlagenen Bewerbern. Nach dem Bewerbungsverfahren gibt der Arbeitgeber der AA Rückmeldung: wer hat sich beworben?, kam es zu einem Vorstellungsgespräch?, warum wurde keine Einstellung d. Kunden d. Arbeitsagentur vorgenommen?. Selbst bekommt d. Kunde der Arbeitsagentur als Bewerber das Stellenangebot m. d. Hinweis, dass man sich entsprechend bewerben soll (Rechtsfolgebelehrung anbei) und ein Formular auf dem man eintragen muss, ob und wann man sich beworben hat, kam es zu einem pers. Kontakt m. d. Arbeitgeber... Entsprechend kann ich mir unter diesen Umständen vorstellen, dass die Bewerbungsunterlagen aus diesem Grund an die Agentur gesandt wurden um diese darauf aufmerksam zu machen, dass die BU keinesfalls optimal sind.

Einige Arbeitgeber lassen ihre Stellenangebote anonym b. d. AA in der Jobbörse einstellen. Lediglich die entsprechende Agentur f. Arbeit (teilw. auch Arge) wird m. Angabe einer Ref.-Nr. (oben auf d. SteA) preisgegeben. Ein Bewerber schreibt d. potentiellen Arbeitgeber zunächst nicht pers. an, da dieser v. zuständigen Mitarbeitern d. AA "sortieren" lässt (Zeit- u. Kostenersparnis, teilw. auch Nerven).

Generell bedarf es einer Datenschutzerklärung, darauf würde ich, wenn mich mein Gedächtnis entsprechend im Stich lässt, d. Vermittler der AA einmal ansprechen. Zunächst einfach mal sämtl. Formulare, die ich bei der AA unterzeichnet habe, durchforsten (jew. ein Exemplar bekommt d. Bewerber). Sicherlich hat die Dame bereits einer f. die Arbeitsaufnahme datenrelevanten Weitergabe zugestimmt.

Wenn man eine/ einen gut arbeitenden Vermittlerin/ Vermittler b. d. Arbeitsagentur/ Arge hat, dann schaut dieser eh regelm. nach den zuletzt getätigten Bewerbungen (handelt es sich um offene beworbene Stellen oder Inititativbewerbungen - wohlmöglich durch Abtippen d. Adressen aus den gelben Seiten; schreibt d. BewerberIn immer das gleiche oder wird das Anschreiben individuell gestaltet; haben sich möglicherweise Rechtschreibfehler pp. eingeschlichen - kann ruckizucki passieren, das wissen wir alle; etc.).

Jeder nimmt die Art der Unterstützung anders auf, sicherlich kommt es darauf an, wie man v. d. VermittlerIn "behandelt" wird.

Gruß v. Rayka
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Hallo danny2506hu,
Das ist keinesfalls ok ,wenn man Alles darlegen muß.
Es gibt eine Menschenwürde!!! Oder würde Die abgeschafft?
Außerdem beweist doch die Zunahme der Klagen bei Hartz IV, daß das Soziale
den Bach runterzugehen scheint. Ich bin schon länger Diesen Leuten ausgeliefert,
glaub mir.die Schikanen nehmen zu. Es kommen laufend neue Arbeitslose dazu.
Die Fallmanager werden Zunehmend agressiver und zynischer! Ich war in Kliniken
wegen meiner Depris und habe von Mitpatienten "Einiges" erfahren.
Die Arbeitslosigkeit macht krank, aber richtig Kaputt machen die Schikanen.
Diese Leute tragen dazu bei ,daß es mindestens genau so viel Depressive gibt
wie Arbeitslose!!! Das macht mir echt Angst . MfG
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Zitat (Letrina @ 03.04.2010 15:29:32)
Ich weiss, dass man Bewerbungen abgeben kann, damit die Arbeitsagentur sie für den Arbeitssuchenden abschickt. Ich habe auch schon gehört, dass jemand die Bewerbungen auflassen müsste. Warum weiss ich nicht. Ob die das dürfen??? Ich bin mir nicht sicher. Würde für mich schon an Verletzung des Datenschutzes grenzen....

LG Letrina

Also hier im Kreis Offenbach muss man eine bestimmte Anzahl von Bewerbungen gemäß der Eingliederungsvereinbarung nachweisen.
Als Alleinerziehende Mutter muss man sich um eine Stelle mit mindestens 20 Stunden bemühen.
Hier schickt man dem Arbeitgeber -Bewerbung ,Lebenslauf ,Foto und Zeugnisse- .Von allen Unterlagen
muss man eine Kopie dem Amt vorlegen ,ausserdem den Beleg der Post über den Kauf der Briefmarke.
Eine Bewerbung kostet 1,45 Euro Porto ,Geld für Kopien ,Bewerberfoto pro Stück 5 Euro und ein großer Briefumschlag ,wenn eine Bewerbungsmappe erwartet wird,wird es noch teuerer .
Die Kosten liegen also zwischen 6 Euro und bis zu 15 Euro pro Bewerbung.
Meistens bekommt man die Unterlagen garnicht zurück bzw.in schlechtem Zustand.
Auch eine Eingangsbestätigung der Bewerbung gab es noch nie.
Dadurch das man alles als Kopie vorlegen muss ,gibt es keine Geheimnisse bzw. Datenschutz .
In der Eingliederungsvereinbarung steht sehr ausführlich,was passiert ,wenn man der Vereinbarung nicht nachkommt .Das Amt hat das Recht für 3 Monate pro Monat 108 Euro zu kürzen ,das alleine sorgt schon
dafür das man sich auf jede noch so aussichtslose Stelle bewirbt .
Alle 6 Monate bekommt man einen Termin mitgeteilt ,zu dem man im Amt erscheinen muss ,um eine neue Eingliederungsvereinbarung zu unterschreiben.
Übrigens gab es noch nie ein Stellenangebot von Seiten des Amtes.
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Zitat
Alle 6 Monate bekommt man einen Termin mitgeteilt ,zu dem man im Amt erscheinen muss ,um eine neue Eingliederungsvereinbarung zu unterschreiben.
Übrigens gab es noch nie ein Stellenangebot von Seiten des Amtes.


Ja, das ist bei uns auch so. Außerdem hat mir meine Arbeitsvermittlerin gesagt, dass sie alle zwei Jahre was anbieten müssen, sprich Massnahme oder ähnliches.
Ich habe letztens mit einem Bekannten diskutiert, ob man diese Eingliederungsvereinbarung überhaupt unterschreiben muss. Mein Bekannter war der Meinung man muss sie NICHT unterschreiben, und die dürften einem dann auch das Geld nicht kürzen. Ich war anderer Meinung. Weiss jemand, was richtig ist?

Ich habe auch noch nie vom Arbeitsamt ein Stellenangebot bekommen.....

LG Letti
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Der Zwang,eine Eingliederungsvereinbarung zu unterschreiben,stellt ein Eingriff
in den Schutzbereich der Vertragsfreiheit dar (Art.2 Absatz 1 Grundgesetz)
Die Bundesargentur für Arbeit hat am 20.12 2008 "klargestellt",daß die Weigerung,
eine Eingliederungsvereinbarung zu unterschreiben,nicht mehr sanktioniert werden dürfe!!!
Bis heute kümmert das den meisten Argen wenig!!! :wallbash:

Alles wird gut :)
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Zitat (Pinguin21 @ 06.04.2010 20:23:03)

Eine Bewerbung kostet 1,45 Euro Porto ,Geld für Kopien ,Bewerberfoto pro Stück 5 Euro und ein großer Briefumschlag ,wenn eine Bewerbungsmappe erwartet wird,wird es noch teuerer .
Die Kosten liegen also zwischen 6 Euro und bis zu 15 Euro pro Bewerbung.
Meistens bekommt man die Unterlagen garnicht zurück bzw.in schlechtem Zustand.
Auch eine Eingangsbestätigung der Bewerbung gab es noch nie.
Dadurch das man alles als Kopie vorlegen muss ,gibt es keine Geheimnisse bzw. Datenschutz .
In der Eingliederungsvereinbarung steht sehr ausführlich,was passiert ,wenn man der Vereinbarung nicht nachkommt .Das Amt hat das Recht für 3 Monate pro Monat 108 Euro zu kürzen ,das alleine sorgt schon
dafür das man sich auf jede noch so aussichtslose Stelle bewirbt .
Alle 6 Monate bekommt man einen Termin mitgeteilt ,zu dem man im Amt erscheinen muss ,um eine neue Eingliederungsvereinbarung zu unterschreiben.
Übrigens gab es noch nie ein Stellenangebot von Seiten des Amtes.

mal ganz doof gefragt: wie können sich menschen, die von alg I/II leben, bewerbungen leisten?
Mir steht deutlich mehr als h4 zur verfügung, aber ich könnte mir es nicht leisten, im monat einfach mal so 10 bewerbungen a 6 euro zu schreiben.
Gibt es da zusätzliche zahlungen für kopien, porto, ect?
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Bis zu 26o,- € nach vorherigem Antrag auf Erstattung der Bewerbungskosten kann man sich v. d. Leistungsträger jährlich erstatten lassen (5,- €/ Bewerbung). Entsprechende Nachweise sehen von Arge zu Arge oder AA zu AA verschieden aus. Mir ist bereits zu Ohren gekommen, dass es f. bestimmte Argen nur dann als Nachweis zählt, wenn man eine Original-Absage vorlegen kann...

Um die Kosten so gering wie möglich zu halten, gerade wenn in der Eingliederungsvereinbarung die utopische Bemühungsanzahl "1o"/ monatl. vereinbart wurde, kann ich nur raten, sich die Onlinebewerbung anzueignen. Dies ist von vielen Arbeitgebern heute auch bereits gewünscht, eine Eingangsbestätigung gibt´s meist postwendend. Fotos im Original beizufügen muss auch nicht zwingend geschehen. Eine gute Kopie m. einem Farbdrucker oder die Anfertigung in einem Copy-Shop tuts auch. Hier könnte man sich diverse Drucke auf Blanko-A4-Blatt drucken lassen und diese bei Bedarf im hauseigenen Drucker m. d. entsprechenden Angaben zu Beruf, Arbeitgeber pp. "durchlaufen" lassen. (Ich hoffe, dass dies einigermaßen verständlich geschrieben ist.) Vermittler sind sich durchaus darüber im Klaren, dass man selten, meist aus Kostengründen d. pot. AG, die Mappe nie wieder sieht und entsprechend die teuren Fotos (8 Stück erhältlich für durchschnittlich 2o,- €) abschreiben kann... Portokosten würde ich versuchen einzusparen, in dem ich die Bewerbungsmappe pers. beim potentiellen Arbeitgeber abgebe/ in den Briefkasten schmeiße (sofern in der näheren Umgebung). Dann kann ich mir auch sicher sein, dass die Mappe nicht geknickt und der Briefumschlag noch lupenrein ist (Briefträger haben auch nicht immer saubere Hände :pfeifen: .)

Weiterhin ist es möglich, dass man die Bewerbungskosten v. d. Steuer absetzt.
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Hallo,

@Cambria:

zu meinen Jugendzeiten war es mal so, dass ich als Arbeitsloser den Umschlag mit der Bewerbung OFFEN beim AA abgeben konnte. Die haben dann den Inhalt geprüft und eine Briefmarke draufgeklebt.
Sparte Porto und das AA konnte sich gleichzeitig von meinen Bemühungen überzeugen. Ob es heute noch so ist, weiss ich nicht.

Allerdings wird heutzutage in vielen Bereichen eine Bewerbung per E-Mail entweder erwartet oder zumindest nicht abgelehnt.
Da kann man alles per Datei (auch das Bild) schicken. Klar, dass das AA irgendeinen Nachweis erwartet. (Porto bei E-Mail hatten wir ja gerade als Aprilscherz), Kopien kann ich dann ja machen, nur Umschlag und Porto ist schwer nachzuweisen.

@Rayka: steuerliche Absetzbarkeit ist möglich, aber ohne Eijnkommen auch keine Steuer. Und ich weiss nicht, wie lange rückwirkend ich das Ganze absetzen kann.

Gruß

Highlander
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Zitat (Highlander @ 07.04.2010 09:20:56)
Allerdings wird heutzutage in vielen Bereichen eine Bewerbung per E-Mail entweder erwartet oder zumindest nicht abgelehnt.
Da kann man alles per Datei (auch das Bild) schicken. Klar, dass das AA irgendeinen Nachweis erwartet. (Porto bei E-Mail hatten wir ja gerade als Aprilscherz), Kopien kann ich dann ja machen, nur Umschlag und Porto ist schwer nachzuweisen.

Kuvert und Porto sind bei Emails eher unüblich ;) man kann ja jede Bewerbung an den Arbeitgeber und als "BCC" an das Arbeitsamt schicken... das müsste doch Beweis genug sein?
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@Highlander: deshalb schrieb ich, dass es möglich ist. Und zwar nur dann, wenn Du im laufenden Jahr bereits Lohnsteuern gezahlt hast oder gemeinsam m. Deinem Ehegatten veranlagt wirst der Lohnsteuern einzahlt.

Ebenso verhält es sich mit den Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch: Antrag vorher b. d. Arge/ AA stellen und anschließend erhält man die verauslagten Gelder nach Vorlage einer entwerteten Fahrkarte u. einer Bestätigung d. pot. Arbeitgebers über das stattgefundene VG zurück. Sollte man keinen ÖPNV genutzt haben, gilt KM-Pauschale (kürzeste, nicht schnellste Strecke). Die Absetzung b. Lohnsteuerjahresausgleich ist auch hier möglich.

Von AlGII-Empfängern habe ich kürzlich erfahren, dass diese nen Gutschein für einen Friseurbesuch bekommen.

Wenn mal jemand nicht weiter weiß: in entsprechenden "HartzIV-Foren" im Internet sind einige Kenner unterwegs, die gerne Vermittler-Geplagte unterstützen.

@Valentine: E-Mails nehmen Vermittler zwar online entgegen, jedoch bin ich mir unsicher ob sie auch Dateien/ Anlagen öffnen. USB-Sticks/ CD/ Disketten dürfen sie nicht sichten.

Bearbeitet von Rayka am 07.04.2010 09:56:47
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Hallo Rayka,

das ist eine sehr verallgemeinernde Äußerung und deshalb habe ich - die Empfehlung dazu habe ich hier oft genug gegeben - erst einmal im Arbeitslosen-Forum nachgefragt.

Antwort:

Das ist durchaus möglich!
Nimm zum Beispiel mal an,es steht ein Vorstellungstermin an!
Der/die Arbeitslose hat eine Frisur die eines Urwaldmenschen gleichkommt!

Dann hat der "SB" oder "FM" die Möglichkeit aus dem Vermittlungsbudget dies zu tragen!

Das bedeutet aber nicht das alle ALG II Empfänger die Kosten für ein Friseurbesuch erstattet bekommen!

Zitat:
Der deutsche Bundestag hat mit seinem Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente unter anderem auch neue Hilfsmöglichkeiten zur Beseitigung möglicher Vermittlungshemmnisse beschlossen.

Förderungen aus dem sogenannten Vermittlungsbudget ermöglichen eine einzelfallbezogene, zielgerichtete Hilfestellung bei verschiedenen Problemstellungen. So sind Unterstützungen im Rahmen des Bewerbungsprozesses (z. B. Kosten für Bewerbungsmappen), Kostenübernahmen für Mobilitätshilfen (z. B. berufsbedingte Umzugskosten), Kosten für Nachweise (z. B. Gesundheitszeugnisse) oder Arbeitsmittel (Werkzeug etc.) möglich. Auch auf den ersten Blick außergewöhnliche Unterstützungsleistungen wie Hilfen zur adäquaten Kleidung oder eine zur Beseitigung von Beschäftigungshindernissen notwendige Typberatung sind durchaus förderfähig.
Anspruchsberechtigt sind dem Grunde nach alle bei der Agentur für Arbeit gemeldeten Arbeits- und Ausbildungsplatzsuchende, die eine beitragspflichtige Beschäftigung aufnehmen wollen. Das Vermittlungsbudget ist eine flexible, bedarfsgerechte und unbürokratische Förderleistung zur Verhinderung oder Beseitigung von Arbeitslosigkeit. Keine Arbeitsaufnahme soll an fehlenden finanziellen Mitteln der Bewerber scheitern.

Grundvoraussetzung ist jedoch, dass die anfallenden Kosten berufsbedingt notwendig und angemessen sind, eine Eigenleistung nicht zumutbar ist und davon ausgegangen werden kann, dass durch die Förderung eine dauerhafte berufliche Integration erreicht wird. Die örtlichen Agenturen für Arbeit legen für ihren Zuständigkeitsbereich Voraussetzungen und Bedingungen für die Gewährung von Leistungen unter Berücksichtigung des regionalen Arbeitsmarktes fest.

Quelle: Arbeitslosenhilfe online e.V.

---

Das nur, damit hier nicht ein Aufschrei durch die Menge geht.
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Zitat (machine @ 06.04.2010 23:47:49)
Der Zwang,eine Eingliederungsvereinbarung zu unterschreiben,stellt ein Eingriff
in den Schutzbereich der Vertragsfreiheit dar (Art.2 Absatz 1 Grundgesetz)
Die Bundesargentur für Arbeit hat am 20.12 2008 "klargestellt",daß die Weigerung,
eine Eingliederungsvereinbarung zu unterschreiben,nicht mehr sanktioniert werden dürfe!!!
Bis heute kümmert das den meisten Argen wenig!!! :wallbash:

Alles wird gut :)

Dankeschön.... :blumen:

LG Letti
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Hallo Hilla,

dass ein genereller Anspruch auf nen Friseurbesuch besteht, sollte durch mein Geschreibsel auch nicht ausgedrückt werden. In den bisherigen Beiträgen wurde teilweise gefragt, was man wie zahlen soll. Ich wollte damit nur ein Beispiel anführen. Es gibt für einige Dinge Zuschüsse oder Übernahmen. Jedoch ist dies nicht nur in jedem Bundesland sondern oft auch von Arge zu Arge verschieden. Alle haben andere "Pötte" und die zur Verfügung stehenden Beträge variieren stark.

In dem von mir geschilderten Fall handelte es sich übrigens um eine gut frisierte Frau, die einen Gutschein f. d. Friseur erhielt. Im Anschluss hatte sie ne "Männerfrisur", die ihr wenig bis gar nicht stand, eher "fehl" wirkte (hoffentlich ist alles ordentlich nachgewachsen und neu durchgestuft worden). Das haben mir auch andere bestätigt die über das Ergebnis echt erschüttert waren. Also hier scheint es, als hätte der pAp nicht gewusst, was er der Frau noch Gutes tun konnte... (Fahrerlaubnis wurde bereits bewilligt - ohne konkrete Stelle im Hintergrund; Arbeitskleidung f. d. Servicebereich - ohne konkrete Stelle). Wenn sich das herumspricht, ist es klar, dass sich andere benachteiligt fühlen.

Gruß v. Rayka
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Solange es solche "hochqualifizierten" Sachbearbeiter bei der Arge gibt, gehört HartzIV sowieso abgeschafft.
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Zitat (Hilla @ 08.04.2010 11:58:44)
Solange es solche "hochqualifizierten" Sachbearbeiter bei der Arge gibt, gehört HartzIV sowieso abgeschafft.

Hartz4 abschaffen? Dann gibt es gar keine Leistung mehr ;)
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Ludwig, Du Schlingel. Mitdenken, menno. ;) Vor HartzIV war doch auch etwas, oder?
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Hallo!

Nachdem ich endlich! 2 Vorschläge von der AA erhalten habe, habe ich mich sogleich per Mail beworben und das AA in BCC genommen. Ich habe kein Problem damit, dass dass AA meine Bewerbung sieht. Warum auch, ich will ja auch einen Job und bin für eventuelle Tipps hinsichtlich meiner Bewerbung seitens des AA's durchaus dankbar. Auch die darauf folgende Absage habe ich dann per Mail an das AA weitergeleitet.

LG
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Markaha,

die Sache kann man am besten klären, wenn man eine konkrete Eingabe an den Datenschutzbeauftragten des jeweiligen Bundeslandes macht. Hört sich zwar vielleicht etwas großkotzig an, ist aber meines Erachtens eine gute Lösung, weil ich die Erfahrung gemacht habe, dass diese recht engagierte Leute sind, die auf den Sachverhalt eingehen und, wenn etwas falsch in Behörden läuft, da nachhaken.

Jeder einzelne hat laut den Datenschutzgesetzen das Recht, sich persönlich an den Landesbeauftragten zu wenden. Ich denke, diese Problematiken wird es immer mehr geben.

VG Pitz
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Zitat (Pinguin21 @ 06.04.2010 20:23:03)
Hier schickt man dem Arbeitgeber  -Bewerbung ,Lebenslauf ,Foto und Zeugnisse- .Von allen Unterlagen
muss man eine Kopie dem Amt vorlegen ,ausserdem den Beleg der Post über den Kauf der Briefmarke.
Eine Bewerbung kostet 1,45 Euro Porto ,Geld für Kopien ,Bewerberfoto pro Stück 5 Euro und ein großer Briefumschlag ,wenn eine Bewerbungsmappe erwartet wird,wird es noch teuerer .
Die Kosten liegen also zwischen  6 Euro und bis zu 15 Euro pro Bewerbung.

5€ pro Foto?
Meine Tochter hat vor 2 Wochen bei einem Fotografen Bewerberfotos machen lassen, die haben nicht mal ein Bruchteil dessen gekostet (ich glaube für 20 Stk. 30€, muss sie nochmal fragen) Im übrigen kann man heutzutage die Fotos auch einscannen und in den Lebenslauf einfügen.
Und wie kommst Du auf bis zun 15€ pro Bewerbung? Ich finde die 6€, die Du als Mindestsatz angegeben hast schon extrem hoch....
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@Tamora
Also die Arge will bei jeder Bewerbung ein Bild auf dem Deckblatt . Auf dem Lebenslauf einscannen erlauben die nicht .
Und hier kosten 4 Fotos bei Fotograf 20 Euro .
Also 5 Euro kostet ein Foto ,Briefmarke 1,45 Euro ,fester Briefumschlag 1,20 Euro ,Kopien der Zeugnisse
pro Stück im Kopieshop 0,10 Euro und wenn ich eine Bewerbemappe erstellen muss ,kostet die auch
mehr als 3 Euro pro Stück,weil ich ja auch nicht die billigst Mappe nehmen kann,sonst lohnt sich ja die ganze Arbeit gar nicht.

Einfach per Email bewerben ,ist auch nicht erlaubt und das obwohl das viele Firmen ,viel lieber hätten.

Letzthin gab es per Telefon (von einer Firma) eine Einladung zum Vorstellunggespräch und weil diese
Einladung nicht schriftlich erfolgt ist ,gab es keine Kostenübernahme für die Fahrt zum Gespräch .

Nur mit schriftlicher Einladung und Bestätigung der Teilnahme am Vorstellunggespräch ,gäbe es einen
Kostenzuschuss für die Fahrtkosten, sonst nicht.

Kann sein das es Zuschüsse für Bewerbungen und Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen gibt ,aber nur dann ,wenn der genau vorgegebene Weg der Arge eingehalten wird.

Die Firma wollte jedenfalls keine schriftliche Einladung schicken und so habe ich auch keine Fahrtkostenerstattung bekommen.
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@ Pinguin 21:

Ich denke mal das ist von Arge zu Arge unterschiedlich.

Verlangt die Arge bei euch wirklich bei jeder Bewerbung eine Kopie von den Zeugnissen und dem Lebenslauf? Vom Anschreiben kann ich mir das ja vorstellen, aber Lebenslauf und Zeugnisse müssten doch dann einmal bei der Arge reichen. :verwirrt:

Bei uns war es damals so, dass email-Bewerbungen auch anerkannt wurden, man aber dafür keine 5 Euro erstattet bekam. Bei Fahrtkosten reichte auch ein vom potentiellen Arbeitgeber unterschriebener Vordruck, dass sich tante/onkel ju am ... um...... vorgestellt haben, aber auch nur wenn man vorher seine Abwesenheit zu einem Vorstellungsgespräch angemeldet hat.

Rief ein möglicher Arbeitgeber Freitag nach Dienstschluss der Arge an und bat um ein Vorstellungsgespräch am Samstag, Sonntag (ja auch das hatten wir :) ) oder Montag, gab es kein Geld.
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Hm, dann würde ich mir zumindest als allererstes einen anderen Fotografen suchen. Der hat sie ja wohl nicht mehr alle!
Zu den Kopien: kennst Du niemand, der in einem Büro arbeitet und Dir die Kopien machen kann (ohne Ärger zu bekommen) ?
Ich darf zumindest soviel privat kopieren, wie ich will. Habe aber auch einen tollen Chef :wub:
Ausserdem kann ich über unseren Bürobedarf-Grosshändler günstig für mich Sachen (Umschläge, etc.) mitbestellen (die zahle ich dann natürlich auch selbst).
Hör Dich doch mal um, ob das nicht jemand für Dich tun kann, es schädigt doch keinen.
Das geht allerdings, denke ich, nur in kleineren Betrieben.

Bearbeitet von Tamora am 15.04.2010 11:27:59
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