Hallo,
von meiner Versicherung habe ich ein Angebot für eine Teilauszahlung meiner Rentenversicherung erhalten,
da diese RV noch keine 12 Jahre Laufzeit hinter sich hat werden Kapitalertragsteuer und der Solidaritatszuschlag berrechnet
da ich freiwillig Krankenkenversichert bin müsste ich nach dem aktuellen Urteil vom 17.03.2010
AZ:
B 12 KR 4 / 09 R
Beiträge an die Krankenkasse zahlen
werden Beiträge direkt von der RV ab geführt, oder bin ich dazu verpflichtet diese Auszahlung meiner KV an zu zeigen oder einfach ab warten bis das ich eine Einkommensprüfung komme ?
von meiner Versicherung habe ich ein Angebot für eine Teilauszahlung meiner Rentenversicherung erhalten,
da diese RV noch keine 12 Jahre Laufzeit hinter sich hat werden Kapitalertragsteuer und der Solidaritatszuschlag berrechnet
da ich freiwillig Krankenkenversichert bin müsste ich nach dem aktuellen Urteil vom 17.03.2010
AZ:
B 12 KR 4 / 09 R
Beiträge an die Krankenkasse zahlen
werden Beiträge direkt von der RV ab geführt, oder bin ich dazu verpflichtet diese Auszahlung meiner KV an zu zeigen oder einfach ab warten bis das ich eine Einkommensprüfung komme ?