Angebot Rentenversicherung

Hallo,
von meiner Versicherung habe ich ein Angebot für eine Teilauszahlung meiner Rentenversicherung erhalten,
da diese RV noch keine 12 Jahre Laufzeit hinter sich hat werden Kapitalertragsteuer und der Solidaritatszuschlag berrechnet
da ich freiwillig Krankenkenversichert bin müsste ich nach dem aktuellen Urteil vom 17.03.2010
AZ:
B 12 KR 4 / 09 R
Beiträge an die Krankenkasse zahlen
werden Beiträge direkt von der RV ab geführt, oder bin ich dazu verpflichtet diese Auszahlung meiner KV an zu zeigen oder einfach ab warten bis das ich eine Einkommensprüfung komme ?
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Tipp von Bernhard aus der Redaktion:

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grundsätzlich bist du verpflichtet der KV jede Einkommensänderung anzuzeigen, die eine Veränderung der Mitgliedsbeiträge nach sich ziehen könnte. Tust du das erst, wenn die jährliche Einkommensanfrage kommt, könntest du dich plötzlich mit unschönen Nachforderungen konfrontiert sehen.
Ich würde das vorsorglich mit der KV besprechen, es wäre ärgerlich, wenn du am Ende kaum was übrig behältst.
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Danke für die Info
wenn ich das Angebot an nehme werde ich die KK anrufen und die Unterlagen für die Neuberechnung zu schicken.

bei einer Neuberechnung der KV Beiträge
zb. bei höheren Mieteinnahmen etc.
lässt sich meine KK sehr viel Zeit,
gibt es da auch Fristen die seitens der KK zum erstellen des Beitragsbescheides ein gehalten werden müssen, Verjährung ?
meine KK könnte selbst bei einer Verjährung immer noch sagen, wir haben keine Unterlagen zur Beitragsänderung erhalten
wäre es sinvoll jede Einkommensänderung per Einschreiben zu verschicken um auf Nummer sicher zu gehen ?
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ich glaube kaum, dass man das extra per Einschreiben schicken muss. Wenn du eine Geschäftsstelle der KK in erreichbarer Nähe hast, könntest du vielleicht dort mal vorbei schauen. Du sparst dir das Porto und kannst alles gleich vor Ort klären. Eventuell auftauchende Fragen können dann besser bzw. schneller beantwortet werden, vor allem weil verschiedene Kassen das ganz unterschiedlich handhaben.
Was die intern an Fristen einzuhalten haben, kann ich dir leider auch nicht sagen.
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eine Geschäftsstelle ist nicht vor ort
da bleibt nur anrufen und per Post schicken
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kläre dann besser per Telefon was die genau von dir brauchen und ob es die Originale sein müssen. Selbst wenn du da Originale per Einschreiben hnschickst, kann es durchaus sein, dass die mit normaler Post zurück kommen und damit nicht gerade auf dem sichersten Weg.
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das man solche Dokumente nur in Kopie verschicken sollte ist mir bekannt,
denn da hab ich schon meine Erfahrungen gemacht,

dann werde ich das mal so machen und
mal sehen wieviel Euros noch übrig bleiben wenn jeder die Hand auf hält
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