Was ist mit einer Terasse, nicht überdacht und einem Anbau, der nach einer Seite hin komplett offen ist, also eine Art überdachter Freisitz, mit Fenster?
Ist hier jemand aus der Baubranche und weiß das?
Kaari :mellow:
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Hallo Kaari,
ich schätze, du meinst die Berechnung nach II. BV.
Das ist die derzeit gängige Berechnungsgrundlage, die aktuell auch für die Berechnung von presigebundenem Wohnraum gilt. Bei nicht preisgebundenem Wohnraum gibt es keine Festlegung der Berechnungsgrundlage - hier wird es darauf ankommen, was der Vermieter einst als Berechnungsgrundlage festgelegt hat (bei alten Häuern oft noch DIN 283).
Oftmals gibt auch der städtische Mietspiegel eine Orientierung bei der Berechnung.
Wenn du von einem Plan ausgehst und nicht namisst solltest du das nochmal äußern, dann musst du nämlich noch Putzabzüge usw. nehmen (3%).
Ansonsten sieht es bei der II. BV wie folgt aus: